Ergebnisse zum Suchbegriff „Entschaedigungsrente“
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Nachweis der rumänischen Staatsangehörigkeit
Wie das rumänische Generalkonsulat in München mitteilt, reichen Bescheinigungen (Adeverință) des Konsulats oder der Botschaft, die nach einem „Verfahren zur Klärung der Beziehungen zum rumänischen Staat“ ausgestellt werden, als Nachweis einer dort festgestellten Staatsangehörigkeit nicht aus. Derartige Verfahren dienen nur der Information der Antragsteller, ob diese die Staatsangehörigkeit noch haben. mehr...