Kreisgruppe Donau-Ries: Einladung zur Mitgliederversammlung mit Wahlen
Hiermit laden wir alle Mitglieder der Kreisgruppe Donau-Ries termingerecht zur Mitgliederversammlung mit Wahlen für Samstag, den 21. März 2015, um 14.00 Uhr in den E.S.V. Eisenbahner Sport Verein, Am Hohenweg 6, 86720 Nördlingen, ein. Stimmberechtigt sind laut Satzung alle Mitglieder der Kreisgruppe. Wer noch kein Mitglied ist, aber gerne die Zukunft unserer Kreisgruppe mitgestalten möchte, kann bis zu den Wahlen noch Mitglied werden und dann auch wählen bzw. gewählt werden.
Alle Mitglieder werden gebeten, Wahlvorschläge zu machen oder sich selbst zur Übernahme von Aufgaben im Vorstand zur Verfügung zu stellen. Bitte entsprechende Vorschläge noch vor dem Wahltermin an die Mitglieder des amtierenden Vorstands richten. Die Tagesordnung wird in der Mitgliederversammlung bekanntgegeben. Zur Leitung der Wahlen wurde Ute Bako, Stellvertretende Vorsitzende des Landesverbands Bayern, eingeladen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die dreifache Anzahl an Mitgliedern, bezogen auf die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes, anwesend ist. Wird Beschlussunfähigkeit festgestellt, kann eine ordentlich eingeladene Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung ohne Rücksicht auf die Zahl der Stimmberechtigten als beschlussfähige Mitgliederversammlung abgehalten werden, wenn darauf bei der Einladung hingewiesen wurde. Wir bitten deshalb alle Mitglieder der Kreisgruppe pflichtgemäß teilzunehmen. Es gilt nach wie vor: „Nur gemeinsam sind wir stark und können etwas bewegen“.
Alle Mitglieder werden gebeten, Wahlvorschläge zu machen oder sich selbst zur Übernahme von Aufgaben im Vorstand zur Verfügung zu stellen. Bitte entsprechende Vorschläge noch vor dem Wahltermin an die Mitglieder des amtierenden Vorstands richten. Die Tagesordnung wird in der Mitgliederversammlung bekanntgegeben. Zur Leitung der Wahlen wurde Ute Bako, Stellvertretende Vorsitzende des Landesverbands Bayern, eingeladen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die dreifache Anzahl an Mitgliedern, bezogen auf die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes, anwesend ist. Wird Beschlussunfähigkeit festgestellt, kann eine ordentlich eingeladene Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung ohne Rücksicht auf die Zahl der Stimmberechtigten als beschlussfähige Mitgliederversammlung abgehalten werden, wenn darauf bei der Einladung hingewiesen wurde. Wir bitten deshalb alle Mitglieder der Kreisgruppe pflichtgemäß teilzunehmen. Es gilt nach wie vor: „Nur gemeinsam sind wir stark und können etwas bewegen“.
Thomas Hihn
Ort: Nördlingen
Veranstalter: Kreisgruppe Donau-Ries
Schlagwörter: Mitgliederversammlung, Wahlen
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