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Soziale und rechtliche Integration
Fortsetzung, Umsiedler, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit(wegen Sperrung) (Seite 1)

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Dieses Thema ist 3 Seiten lang:   1  2  3
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Autor Thema:   Fortsetzung, Umsiedler, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit(wegen Sperrung)
Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 25.03.2001 um 19:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
„Ich kann allen Besuchern dieser Seite und des Forums versichern, dass seitens der Landsmannschaft alles getan wird, was für die Anerkennung unserer Landsleute als Spätaussiedler erfolgversprechend scheint.“
( Herr Graeff, Beitrag vom 13.03.2001 um 18:33 Uhr)

Die Versprechung des Herrn Graeff, welche an allen Besuchern meinen Thema:
„Umsiedler, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit“
gemacht war, ist realitätsfern bzw. nicht eingehalten.
In Gegensatz, mein o.g. Thema ist abusiv gesperrt.
Gegen alle Bestimmungen einen Diskussionsforum, der Moderator, Herr Rechtsanwalt Bernd Fabritius, hat ohne Vorsprache und ohne meine Zustimmung mein o.g. Thema geschlossen.

Ich stelle die Frage:
Die Leser wollen lesen, nur was zensuriert ist(freigegeben ist)?
Die Beitragsverfasser wollen uns berichten, nur wenn dafür gefordert oder nicht gehindert sind?

Der Bundesrechtsreferent hat verbittert verweigert, mich(Georg Kowaltschuk) zu beraten!
Der Bundesrechtsreferent hat verweigert, meine Schreiben vom 19.03.2001 zu bearbeiten bzw. eine unverbindliche Stellungsnahme(Bewertung) zu nehmen.

Ich werde mich freuen, wenn Meinungen in ein Forum getauscht werden können.

Folgenden Beiträgen sind mit unsere Emails belegt(zitiert).

Ich fordere Herr Moderator seine Sperre zu entfernen.


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 25.03.2001 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 25.03.2001 editiert.]

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 25.03.2001 um 19:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Herr Kowaltschuk Fax vom 19.03.2001,06:48 Uhr

St. Laurentius Weg 6
75038 Oberderdingen
Telefon/Fax: 07045-912338
Telefon/Fax: 0040-56-286339
Email: kgeorg@mail.dnttm.ro


Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen
Bundesrechtsreferent
Z.Hd.: Herrn Dr. Johann Schmidt

Fax: 0911-337103


Fall: Georg Kowaltschuk


Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
mit meine Sätzen, können Sie mein Fall ein Schritt weiter erörtern:

Þ
Ich bin Angestellter bei Firma:
SOMAKO Hirsch & Attig GmbH
Derdinger Str.1
75057 Kürnbach

Dort bin ich seit 1998 als Dipl.-Ing. tätig.
Ich arbeite in Abteilung: Konstruktionsbüro.
Mein Arbeitsplatz ist ein CAD-Arbeitsplatz. (Projektierung mit Computer!)
Mein Arbeitsgeber, Herr Ludwig Attig, hat am 22.02.2001 über mich gesagt:
„Ein guter Mitarbeiter, ein Vollblutkonstrukteur.“

Ich habe ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

Mein Arbeitsplatz ist noch vorhanden.
Þ
Meine Frau, Eugenia Kowaltschuk, ist Arbeiterin bei der Firma:
Bischoff Glastechnik GmbH
Alexanderstraße 2
75015 Bretten.
Meine Frau ist Sichtarbeiterin/Isolierglas.
Sie ist seit September 2000 tätig.
Sie hat ein 2 Jähriger Arbeitsvertrag.
Þ
Unsere einzige Tochter, Raluka Kowaltschuk, geb. 19.11.1980, macht Ausbildung als „Mediengestalterin“
Þ
Mein Schwiegervater, Popowicz Emil, geb. 31.06.1931 hat deutsche Abstammung.

Mein Schwiegervater hat am 08.02.1941 ein Umsiedlerausweis Nr.450380 erhalten.

Am 31.März 1943 die Staatssicherheit Litzmannstadt hat unseren Umsiedlerausweis geprüft und schriftlich bestätigt:
„Da die Familie teilweise deutscher Abstammung ist, bestehen gegen eine Weiterbearbeitung des Einbürgerungsantrages durch die dortige Dienststelle keine Bedenken.“

Mein Schwiegervater ist „Umsiedler“, im Sinne des § 1 Abs.2 Nr.2 BVFG.

Mein Schwiegervater ist „Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit“, im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG iVm. RdErl vom 02.03.1955:

„Alle nicht eingebürgerten Umsiedler besitzen nach Art.116 Abs. 1 GG die Rechtstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.“
Þ
Meine Ehefrau, Eugenia Kowaltschuk, geb. Popowicz, geb. 29.07.1956, hat deutsche Abstammung.

Meine Ehefrau ist „durch Geburt“ am 29.07.1956, „Umsiedler“ im Sinne des §7, „Nach dem Vertreibung geborene Kinder“ BVFG alte Fassung geworden.

„Alte Fassung“ BVFG ist anzuwenden, weil:
“Einigkeit bestand über den rechtlichen Ausgangpunkt, dass nämlich das Bundesvertriebenengesetz(BVFG) der alten Fassung Anwendung finde.“

Meine Ehefrau ist „durch Geburt“ am 29.07.1956, „Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ geworden, im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG iVm. RdErl vom 02.03.1955:

„Alle nicht eingebürgerten Umsiedler besitzen nach Art.116 Abs. 1 GG die Rechtstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.“


Neben o.g. zwei Status:
Meine Ehefrau ist auch als Abkömmlinge der Bezugsperson, sein Vater, Herr Popowicz Emil, eingereist(am 22.12.1995 eingeflogen) im Sinne des § 7 Abs.2 BVFG.
Þ
Unsere einzige Tochter, Raluka Kowaltschuk, geb. 19.11.1980, hat deutsche Abstammung.

Unsere Tochter ist „durch Geburt“ am 29.07.1956, „Umsiedler“ im Sinne des §7, „Nach dem Vertreibung geborene Kinder“ BVFG alte Fassung geworden.

„Alte Fassung“ BVFG ist anzuwenden, weil:
“Einigkeit bestand über den rechtlichen Ausgangpunkt, dass nämlich das Bundesvertriebenengesetz(BVFG) der alten Fassung Anwendung finde.“

Unsere Tochter ist „durch Geburt“ am 19.11.1980, „Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ geworden, im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG iVm. RdErl vom 02.03.1955:

„Alle nicht eingebürgerten Umsiedler besitzen nach Art.116 Abs. 1 GG die Rechtstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.“

Neben o.g. zwei Status:
Unsere Tochter ist auch als Abkömmlinge der Bezugsperson, sein Großvater, Herr Popowicz Emil, eingereist(am 22.12.1995 eingeflogen) im Sinne des § 7 Abs.2 BVFG.

Þ

Ich, Georg Kowaltschuk, geb. 10.08.1955, habe keine deutsche Abstammung.

Ich bin am 22.12.1995 mit meine ganze Familie(alle o.g. Personen) in Deutschland eingereist(eingeflogen).

Ich bin als Familienangehörige der Bezugsperson, Schwiegervater, Herr Popowicz Emil, im Sinne des § 8 Abs.2 BVFG eingereist( eingeflogen am 22.12.1995)

„Herr Covalciuc ist als weiterer Familienangehöriger der Spätaussiedler(Schwiegervater) im Sinne des § 8.2 BVFG nach Deutschland eingereist.“ (Amtshilfe)

Ich bin am 22.12.1995 als Ehegatte einen Umsiedler(Vertriebene), meine deutsche Ehefrau, Eugenia Kowaltschuk, im Sinne des § 1 Abs.3 BVFG eingereist:
„Als Vertriebener gilt auch, wer, ohne selbst deutscher Staatsangehöriger oder
deutscher Volkszugehöriger zu sein, als Ehegatte eines Vertriebenen ...“


Þ
Bei erster Anmeldung am 15.01.1996, bin ich von Behörde als:

Kowaltschuk Georg Radu, geb.10.08.1955
Geburtsort: Temeschburg
Familienstand: verh., 27.05.1978, Temeschburg
geführt.

Þ
Meine Ehefrau und unsere Tochter hat am 15.01.1996 eine Bescheinigung über Namensänderung erhalten.
Ich habe eine Aufenthaltsbestätigung erhalten.

Þ

Am 24.01.1996 habe ich, als Kowaltschuk Georg Radu, ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung als Ehegatte eines Spätaussiedlers gestellt.
(Eine Abschrift des o.g. Antrages ist vorhanden!)

Über diese Verfahren, haben die Behörden noch keine Entscheidung bekannt gemacht!!!!

Þ
Über Ausweisung habe ich keinen Papieren bekommen.
Uns wurde verweigert die Papiere zu lesen und wir haben keine Abschriften erhalten. Später habe ich nur paar Papieren, welche hat das Amtsgericht Frankfurt/Main uns ausgehändigt, erhalten.

Ich habe ein Anhörungstermin am 22.02.2001 an Amtsgericht F/M gehabt.
Ich war aber am 19.02.2001 von Antragsteller entfernt(ausgewiesen) und somit könnte ich den Gerichtstermin vom 22.02.2001 nicht einhalten.
Die Behörden haben mit rechtswidrigen Handlungen das verhindert bzw. unmöglich gemacht.

Das Amtsgericht F/M hat angekündigt ein Haftbefehl.
Zitat: „..., dass gegen den Betroffenen Haft zur Sicherung seiner Abschiebung angeordnet werden wird.“

Ich war am 19.02.2001, ohne ein Haftbefehl erlasen zu sein, ausgewiesen.
Bei meiner Ausweisung war es kein Haftbefehl vorhanden.

Das Amtsgericht F/M hat eine vorläufige Freiheitsentziehung bis zum 22.02.2001 angeordnet, „da davon auszugehen ist, dass dieser Zeitraum für weitere Aufklärung der Vorgänge und Beibringung entsprechender dienstlicher Erklärungen der beteiligten Beamten des Bundesgrenzschutzes ausreichend ist.“

Der Antragsteller hat abusiv, mich aus JVA Frankfurt/M entfernt und ohne notwendige Papiere in eine andere Gefängnis, JVA Dresden, illegal gebracht.
Bei meinen Transport, die Beamten haben keine Transportpapiere gehabt.

Wir haben 2 Stunden gewartet, weil JVA Dresden hat verweigert mich zu übernehmen, wegen fehlender Papiere.

Mit großer Mühe nach 2 Stunde wurde ein Papier gefaxt, und ich in das Gefängnis gebracht!!!


Ich stelle die Frage:
Auf welchen Befehl und auf welche Entscheidung das JVA Frankfurt/M hat mich Freigelassen?


Der Antragsteller hat abusiv, mich aus JVA Dresden, entführt und am 19.02.2001 ausgewiesen.

Wenn Amtsgericht eine Freiheitsentzug bis 22.02.2001 angeordnet ist, wie kann man mich 3(drei) Tage vorher entfernen.(freigelassen) Am 21.02.2001 habe ich ein Anhörungstermin vor Amtsgericht F/M gehabt.


Mit seine Handlungen hat sich der Antragsteller den Gerichtsverfahren und des deutsche Gesetz entzogen.


Wenn ein Gerichtstermin am 21.02.2001 angeordnet ist, niemand darf ein Beteiligte verhindern(Ausweisung am 19.02.2001), diesen Termins wahrzunehmen.


Meine Angaben sind richtig.

Die Rechtslage und meine zitierte Paragraphen sind zutreffend.
Wenn noch mehrere Details notwendig sind, muss nachgefragt werden.

Weiteren Sätzen:

Der Umsiedlerausweis wurde in 1943 in ein besonderes Verfahren geprüft, ob die vorgeschriebene Voraussetzungen und seine Ausstellung Fehlerfrei war.

Am 31.März 1943 wurde das Prüfergebnis bekannt gegeben:
Der Umsiedlerausweis Nr.450380 wurde zu Recht und fehlerfrei ausgestellt.
Der Umsiedlerausweis ist an meine deutsche Familie ausgehändigt.
Das Landratsamt Pirna streitet, dass der Umsiedlerausweis eine Feststellungswirkung hat.


Meine Ehefrau ist mit Ausweisung am 31.03.2001 bedroht.


Das BVFG sieht keine Aufnahmeverfahren für einen Bewerber welche will als Umsiedler(Vertriebener) anerkannt werden bzw. einreisen.

Mit Umsiedlerausweis Nr.450380 wurde für alle Behörden bzw. auch für das Landratsamt Pirna verbindlich nachgewiesen, dass mein Schwiegervater deutsche Umsiedler ist.

Ich, Georg Kowaltschuk, gehöre zu meine deutsche Familie.
Als Ehemann einer deutschen Frau und als Familieangehöriger meiner deutschen Bezugsperson, Herr Popowicz Emil, kann ich nicht ausgewiesen werden.Das § 48 AuslG, "Besondere Ausweisungsschutz", hat unter der Berücksichtigung des Art.6 GG "Ehe und Familie ..." mein Fall rechtlich geklärt:
"Ein Ausländer, der mit einem deutschen Familienangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, kann nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden."

Ich habe mit meinen Einkommen meine deutsche Familie versorgt und geschützt.


Ich erfülle alle Voraussetzungen für "Green Card".


Ich war mehr als 3 Jahren mit einer deutschen Frau verheiratet.

Meine Ehefrau, Eugenia Kowaltschuk, ist Deutsche und auf Grund des § 80, "Aufschiebende Wirkung" VwGO, seine Rechte als Deutscher kann nicht ignoriert, ausgesetzt oder verneint werden.

Ich war mehr als 3 Jahren mit einer Deutsche bzw. mit meine deutsche Ehefrau, seit 1978 verheiratet.

Das § 25 Abs.3 AuslG legt fest: Meine Aufenthalterlaubnis ist unbefristet zu verlängern. Für eine Ablehnung gibt es keine Grundlage.

Als berechtigter Besitzer einer unbefristeten Aufenthalterlaubnis kann ich meine deutsche Familie von einer Ausweisung schützen.

Der Innenminister von Baden-Württemberg, Herr Dr. Thomas Schäuble, hat an Herr Johann Lauer Schreiben,

“Anschreiben: Landtagsabgeordnete von Baden-Württemberg“,

positiv reagiert und zugesichert: "eine wohlwollende Prüfung" durchzuführen.

Ich und meine deutsche Familie fallen in Zuständigkeit Bereich der o.g. Innenminister. Wir wohnen in das Land Baden-Württemberg.
Wir haben noch eine andere Wohnung in Heidenau, Freistaat Sachsen.

Der Landesgruppe BW hat somit ein konkretes Fall.
Herr Innenminister, Herr Schäuble, kann eine wohlwollende Prüfung durchführen.

Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich bitte Sie mir noch Fragen zu stellen.
Wir müssen mein Fall rechtlich und sachlich fehlerfrei klären!!!

Mit freundlichen Grüssen,

Georg Kowaltschuk

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

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hanzy
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erstellt am 25.03.2001 um 19:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hanzy anzusehen!   Klicken Sie hier, um hanzy eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:

In Gegensatz, mein o.g. Thema ist abusiv gesperrt.

Können Sie mir das bitte erklären, wieso hier 2 oder jetzt 3 Beitragsfäden zum selben Thema laufen sollen?

[Dieser Beitrag wurde von hanzy am 25.03.2001 editiert.]

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Georg Kowaltschuk
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erstellt am 25.03.2001 um 19:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Herr Kowaltschuk Email vom 19.03.2001,06:48 Uhr

Sehr geehrter Herr Lauer,
hiermit überreiche ich Ihnen meine Schreiben an Herr Schmidt.
Herr Schmidt hat meine Schreiben als Fax erhalten.

Wir können nicht persönlich mit Herr Schmidt Kontakt nehmen. Meine Frau ist unterdrückgesetzt und Sie will nur Ruhe. Ist seine Entscheidung, nicht meine. Ich kann aus finanzielle Gründen nur das Email nutzen und Telefonaten entgegen nehmen. Herr Schmidt hat kein Email und kein Internet. Herr Schmidt kann und will nicht mit jemand aus Ausland Verbindung nehmen. Ich weis nicht, wie unsere Zusammen Arbeit funktionieren soll.

Ich weiß nur, daß meine Ehefrau, Eugenia Kowaltschuk, mit Vertreibung am 31.März.2001 bedroht ist, und daß meine deutsche Familie ohne mein Einkommen nicht viel Zeit zu leben hat(1-2 Woche).

Sehr geehrter Herr Lauer,
Sie haben richtig gelesen. Wir sind eine nicht-geschiedene Familie. Wir leben zusammen. Wir schlafen zusammen. Wir wohnen zusammen. Wir haben Sex miteinander. Wir essen zusammen. u.s.w.

Sie, Herr Lauer, müssen uns endlich vertrauen schenken. Wir lügen nicht!!! Wir haben das schon Mal gesagt.

Meine Hinweisen und die Rechtslage welche habe ich geschildert, sind zutreffend. Bei Anwendung des deutsche Sprache und des deutschen Gesetzen kann nur grammatische Fehler sein.
Inhaltlich(rechtlich) und sachlich meine Ausfünften sind Fehlerfrei!!!

Sehr geehrter Herr Lauer,
Ich bin selbst kein Vertriebener aber ich gelte als Vertriebene im Sinne des § 1 Abs.3 BVFG:
"Als Vertriebenr gilt auch, wer, ohne selbst deutscher Staatsangehöriger zu sein, oder deutscher Volkszugehöriger zu sein,als Ehegatte eines Vetriebenen seinen Wohnsitz ... verloren hat."


Für uns ist wichtig, dass die Behörde uns in Ruhe läßt. Jede von uns hat mehrere Status.
Ich kann als Ausländer mit ein unbefristete Aufenthalterlaubnis behandelt werden.
Mit diese Status kann ich meine deutsche Familie von deutsche Behörden schützen.

Sehr geehrter Herr Lauer,
Meine Schreiben an Herr Schmidt muß an Herr Innenminister, Herr Thomas Schäuble, geleitet werden.
Eine Überbearbeitung kann nicht schaden, falls Herr Bundesrechtsreferent und eventuell Sie
dafür bischen Zeit haben .
Laut BVFG, die Behörden sind verpflichtet uns zu betreuen und nicht uns zu Mißbrauchen.
Wenn "eine wohlwollende Prüfung" durchgefürt wird, mussen die Behörde nur mit uns seine Prüfung führen.

Sehr geehrter Herr Lauer,
Hat das Bundesvorstand mein Fall erörtert???
Hat eine Position bzw. Handlungen in Sicht genommen?

Die Klärung des Unsiedler Status ist nicht nur eine Angelegenheit des Familie Kowaltschuk. Alle Vertriebene müssen dafür sorgen.

Wir haben ein Umsiedlerausweis mit Feststellungswirkung als Nachweis und die Ergebnis des Umsiedlerausweis Bestätigiungsverfahren welche sagt: "Da die Familie teilweise deutscher Abstammung ist, bestehen ... keine Bedenken ..." Diese beide Tatsachen dürfte ausreichend für meine deutsche Familie sein.

Ich bitte Sie mir anzurufen.
Ich werde Sie auch anrufen.


MfG Kowaltschuk

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
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erstellt am 25.03.2001 um 19:22 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Herr Kowaltschuk Email vom 20.03.2001,19:03 Uhr

Email: kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon: 0040-56-286339
Telefax: 0040-56-286339

Landesgruppe Baden-Württemberg
z.Hd.: Herrn Johann Lauer
per Email

Sehr geehrte Herr Lauer,
Meine Vorwürfe gegen Herr RA Fabritius habe ich mit Emails des Herrn Fabritius belegt.
Jeder kann lesen und nach eigener Einstellung wahrnehmen oder nicht.

Mit Herr Dr. Johann Schmidt habe ich telefoniert.

Ich habe gefragt, ob er mich beraten will.
Herr Schmidt hat das verweigert.

Ich habe gefragt, ob er will, an meine Schreiben vom 18.03.01(gefaxt am 18.03.01,22:01), eine Stellungnahme nehmen bzw. mich beraten.
Herr Schmidt hat verweigert.

Missverständnisse zu vermeiden, habe ich Herr Dr. Johann Schmidt noch mal gefragt, ob er als Bundesrechtsreferent mich beraten will.
Herr Schmidt hat verweigert mich zu beraten.

Herr Schmidt hat gleichzeitig sich an mich bewerbt als Rechtsanwalt.
Klar Text: Er hat mir gesagt, dass, wenn ich eine Beratung als Rechtsanwalt möchte, er ist bereit mir ein Termin zu machen.

Sehr geehrter Herr Lauer,
wollen Sie haben oder nicht ein Rechtsanwalt wird niemals als Moderator oder als Bundesrechtsreferent ein in Not geratene Vertriebene wahrheitsgemäß beraten.
Er will nur ein Mandant gewinnen und einer kostenlosen Werbungsstelle(Internet oder Ihre Landsmannschaft der Siebenbürger e.V.) für sich haben.

Ein Rechtsanwalt will nur Geld haben ohne Rücksicht, dass der betroffene ein Vertriebene ist, ohne Rücksicht, dass der Betroffene ein Siebenbürger ist und ohne Rücksicht an mich, Georg Kowaltschuk, oder an meine Familie.

Sehr geehrter Herr Lauer,
Ihre Unterstellung:

"4. Dass Sie und Ihre Frau zur Zeit der Ausreise weder getrennt gelebt haben, noch geschieden waren."

entkräfte ich mit Polizeibericht vom 15.02.2001, Az:453/2001-C-BT, Sachbearbeiter Herr Jauch, POEM. Als Anlage haben Sie eine Ablichtung.

Zitat:
"Herr und Frau Covalciuc wurden am 15.02.2001, gg. 01,00 Uhr in ihrer Wohnung angetroffen und in Gewahrsam genommen."

Für mich zu Entnehmen ist, dass ich und meine Ehefrau aus Ehebett in Gewahrsam genommen sind.

Die beteiligten Polizeibeamten können noch nachgefragt werden, ob wir haben geschlafen, zusammen geschlafen oder andere Sexualpraktiken geübt( Ich meine ernst!, Telefon: 07252/5046-0).

Sehr geehrter Herr Lauer,
Die deutschen Behörden und Sie, haben Sie mir nur eine Möglichkeit offen gelassen.

Ich werde diese Möglichkeit nutzen und erschöpfen!


Bitte handeln Sie nicht gegen Vertriebenen oder gegen Ehegatten eines Vertriebenen. Ich gelte als Vertriebene im Sinne des § 1 Abs.3 BVFG.

Ich mache Sie, Herr Johann Lauer, aufmerksam, dass die Vertriebenen Organisationen und somit auch der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen e.V. dürfte( wer will, kann lesen: "verpflichtet") mich Rechtsberaten.(§ 95 Abs.1 BVFG) Sie bedürfen hierzu keiner besonderen Erlaubnis.

Das § 95 bezieht sich auf: "Unentgeltliche Beratung"

Diese Tätigkeit(Rechtsberatung) kann ihnen in Falle missbräuchlicher Ausübung( § 95 Abs.2 BVFG) untersagt werden. Ich bin überzeugt dass Ihre Weigerung meine Person, Herr Georg Kowaltschuk, zu beraten als rechtswidrige Ausübung der Tätigkeit bewertet werden kann.

Sehr geehrter Herr Lauer,
hiermit bitte ich Sie, ihre eigenen Gedanken und Vorschläge, nachzugehen:

1. „Der Innenminister von Baden-Württemberg, Dr. Thomas Schäuble, hat geantwortet und eine wohlwollende Prüfung zugesichert.
Würden Sie in Baden-Württemberg wohnen, dann würden wir Ihren Fall gleich an den Innenminister weiterleiten mit einem entsprechenden Begleitschreiben.“,

2. „Lieber Bernd(Kowaltschuk Ergänzung: Herr Rechtsanwalt Bernd Fabritius), als stv. Bundesdesvorstand und Jurist hätte ich in dieser Sache folgende Anregungen bzw. Vorschläge, da meiner Meinung nach die Bundesebene der LM nicht genug für diese Menschengruppe tut:
1. Die drei Juristen aus dem Bundesvorstand und alle anderen Rechtsreferenten sollten diesen und andere Fälle begleiten.
2. In der Siebenbürgischen Zeitung (SbZ) sollte über das Schicksal dieser und anderer Familie berichtet werden. Seit Jahren werden in dieser Angelegenheit aber auch bei der Fremdrente in der SbZ, so auch in der letzten Ausgabe, elenlange juristische Beiträge geschrieben, die kein normaler Mensch versteht. Über das Schicksal Einzelner Betroffenen wird dagegen nicht berichtet, so wie dies der ehemalige Chefredaktuer Hans Bergel über 20 Jahre lange getan hat. Lange historische und juristische Beiträge in der SbZ sind unsinnig.
3. Juristen schreiben zur Steigerung Ihres Ruhms juristische Beiträge in Fachzeitschriften und normale Beiträge zwecks Kundengewinnung z.B. in der SbZ. Das ist
völlig in Ordnung. Aber juristische Beiträge in der SbZ ist meiner Meinung nach Quatsch. Sofern sich Juristen ehrenamtlich engagieren und nur nach BRAGO-Sätzen abrechnen, sollte man deren Adresse kostenlos in der SbZ veröffentlichen.
4. Es ist weiterhin notwendig, dass auch von der Bundesebene bessere Öffentlichkeitsarbeit gemacht wird, sowie bessere Lobbyarbeit bei den entsprechenden Institutionen. Bei Interesse stehen ich gerne zur Verfügung.“

3. Zur SbZ: Wenn wir selber unsere Probleme nicht in die Öffentlichkeit bringen, wer sollte es denn für uns tun die bundesdeutschen Medien etwa?


4. „Ich habe Ihren Bericht in Word mit bedauern gelesen. Was mich wundert, Sind Sie geschieden von Ihrer Frau oder leben Sie getrennt? Denn sonst kann ich mir kaum vorstellen, dass Sie ausgewiesen wurden und die Familie hier lebt. Wenn das der Fall ist, d.h. eine nicht-geschiedene Familie getrennt wurde, sehe ich für Sie gute Chancen.“

Mit freundlichen Grüssen,

Georg Kowaltschuk

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Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
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Georg Kowaltschuk
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erstellt am 25.03.2001 um 19:58 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von hanzy:
Können Sie mir das bitte erklären, wieso hier 2 oder jetzt 3 Beitragsfäden zum selben Thema laufen sollen?


[Dieser Beitrag wurde von hanzy am 25.03.2001 editiert.]


Sehr geehrter Herr,
Eine Diskussion kann in Internet bis jetzt nicht gesperrt werden.
Wenn ein Maßstab für ein Diskussionsforum gesetzt wird, dass Regeln muss an alle Themen angewendet werden.
Wenn den Maßstab nur für ein Thema Gültigkeit finde, dürfte etwas nicht in Ordnung sein.

Ich habe Hilfe und objektive Meinungen an Vertriebene und an Deutsche gesucht und nicht an fremde Personen.

Ich bin mit Gewalt verhindert, meine deutsche Familie zu schützen und zu versorgen!!!

Ich entschuldige mich ausdrücklich, bei allen Besuchern, falls mein Solidarität- und Hilferuf kein Verständnis finde.

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
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Johann Lauer
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Beiträge: 136
Von:
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erstellt am 25.03.2001 um 22:40 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

ich bedauere es sehr, dass Sie und Ihre Familie in einem zusammenwachsenden Europa solch ein Schicksal erleiden müssen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik händeringend nach qualifizierten Arbeitskräften sucht und dann Menschen, die hier Arbeit haben, ausgewiesen werden. Am meisten ärgert mich, dass eine Familie getrennt wurde und dass Sie keine Chance hatten, vor einem Gericht ihren Fall vorzubringen.
Auf der anderen Seite muß ich auch sagen, dass ich nur Ihre Version des Falles bisher erfahren habe. Ich kenne weder die Argumente der Behörden noch konnte ich mit Ihrer Frau sprechen , obwohl ich es mehrmals versucht habe.

Die Landesgruppe Baden-Württemberg der Landsmannschaft hat bisher aus folgenden Gründen abgesehen, einen Brief an Innenmister Dr. Schäuble in dieser Frage zu schreiben:
1. Ihr Fall wird nach Informationen der Bundesebene von einem Anwalt in Dresden sowie der Caritas Sachsen betreut.
2. Wesentlich wichtiger ist, dass Ihre Frau nicht wünscht, dass die Landsmannschaft tätig wird, sondern die oben genannten Stellen.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie meiner Meinung nach die Möglichkeiten der Landsmannschaft bei weitem überschätzen. Die Entscheidung über
Ihre Ausweisung wurde von einer staatlichen Behörde getroffen und nur staatliche Behörden können diese rückgängig machen. Die Landsmannschaft kann an diese allenfalls einen Brief schreiben und um eine wohlwollende Prüfung BITTEN, mehr nicht.

Hier nochmals meine wichtigsten Ratschläge an Sie persönlich, die ich Ihnen auch privat gemailt habe:

1. Schildern Sie die Tatsachen und verschonen Sie die Leser dieses Forum aber auch alle anderen, an die Sie sich wenden, mit endlosen juristischen Seiltanzakten.
Ich habe Ihre langen Mails hier und die weit längerem, die Sie mir privat geschickt haben, gelesen, die meisten tun dies schlicht einfach nicht. Sie erreichen mehr,
wenn Sie die kurz Fakten (eine höchstens zwei DIN A4-Seiten) als wenn Sie endlos und zum wiederholten mal die gleichen Paragraphen kopieren.

2. Sie können sich auch persönlich an den Innenminister Dr. Schäuble wenden, die Adresse finden Sie im Internet.
Dabei kann ich Ihnen folgenden Rat geben: Sie sollten eine Bescheinigung Ihres Arbeitsgebers beilegen und
möglichst zuerst den Sachverhalt schildern und danach Ihre Bewertung.

3. Schreiben Sie auch an die wichtigsten überregionalen Zeitungen oder Zeitschriften z.B. Spiegel, Stern und schildern Sie Ihren Fall. Damit erreichen Sie sicherlich mehr Menschen wie in diesem Forum.

In der Hoffnung, dass es für Sie und Ihre Familie alles noch ein gutes Ende nimmt, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Johann Lauer

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Georg Kowaltschuk
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erstellt am 27.03.2001 um 01:42 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Johann Lauer:
..........
Am meisten ärgert mich, dass eine Familie getrennt wurde und dass Sie keine Chance hatten, vor einem Gericht ihren Fall vorzubringen.
..........


Die Landsmannschaft kann an diese allenfalls einen Brief schreiben und um eine wohlwollende Prüfung BITTEN, mehr nicht.


Sehr geehrter Herr Lauer,
Die Landsmannschaft muss(dürfte), an Herr Innenminister von Baden-Württemberg, Herr Dr. Thomas Schäuble, einen Brief schreiben, und eine wohlwollende Prüfung BITTEN!

Ihr Brief kann auf Grundlage meines Schreibens an Herr Bundesrechtsreferent vom 18.03.2001 geschrieben werden. Die Tatsachen und die Rechtslage sind objektiv erfasst und zutreffend.
Ich schlage Ihnen vor: Dass mein o.g. Schreiben vom 18.03.2001 als Anlage an Ihren Brief beigelegt wird.

Zu einer wohlwollenden Prüfung gehört auch, dass ich persönlich an Innenministerium angehört werde.

Die Landsmannschaft muss(dürfte, bitten) meine Einladung an Innenministerium Baden-Württemberg und meine Einladung an Landtag Baden-Württemberg beantragen.

Nur so kann sichert gestellt werden, dass mein Fall und meine Einwänden ohne Missverständnisse übernommen werden.

Dem Innenministerium muss meine Mitwirkung in Anspruch nehmen.
Ich kenne mein Fall an besten, und meinen Hinweisen und Einwände sind sehr leicht zu prüfen.

Die Landmannschaft muss(dürfte) mich beraten.
Der Bundesrechtsreferent kann mit seiner Erfahrung, als Bundesrechtsreferent, meine Schreiben vom 18.03.2001 bearbeiten und eine Stellungnahme nehmen, und mich, Georg Kowaltschuk, beraten.

Sehr geehrter Herr Lauer, Ihr Satz:
„Die drei Juristen aus dem Bundesvorstand und alle anderen Rechtsreferenten sollten diesen und andere Fälle begleichen.“,
muss wahrgenommen und umgesetzt werden.
Ich bitte alle angesprochen und gemeinte Fachkräfte mir zu helfen. Zusammen werden wir das Richtige tun.

Ich habe Hilfe nur an Vertriebene gesucht. Ich habe Hilfe an Sie gesucht. Ich, Georg Kowaltschuk, habe kein Rechtsanwalt in Dresden.

Ich habe meine deutsche Familie 22 Jahre geschützt und versorgt. Mit ihren Hilfen, wird meine deutsche Familie wieder in seinen Zustand vom 14.02.2001 gebracht!!!

Ich habe nicht nur Chancen. Ich habe Recht!!!
Mit mein Recht werde ich meine deutsche Familie schützen.


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 27.03.2001 editiert.]

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d.michelbach
Mitglied

Beiträge: 50
Von:D-Regensburg
Registriert: Dez 2000

erstellt am 29.03.2001 um 17:29 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

nach der Durchsicht der hier im Diskussionsforum hinterlegten Dokumente kann ich verstehen in welcher verzweifelten Situation Sie sich momentan befinden. Ich möchte Sie jedoch bitten, nicht blindlinks via privater E-Mail's jeden Diskussionsteilnehmer mit dem Hinweis auf eine ungerechtfertigte Sperre anzuschreiben, da Sie mit diesem Unterfangen Ihre Ansprechpartner eventuell verärgern könnten. Sicherlich ist Ihnen der Beitrag von Herrn Weinrich nicht entgangen, den ich hier zitieren möchte.

    Zitat:
  • klaus.weinrich
    erstellt am 23.03.2001 um 13:53 Uhr

    ...in einer privaten email an mich sagen Sie, Ihr Forum sei gesperrt worden. I(c)h kann dazu nichts sagen, da ich hier kein Administrator bin, allerdings würde mich so eine Maßnahme auch sehr wundern (ich bin jedenfalls in Ihr Forum hineingekommen).

    Es wundert mich daher, dass Sie mich - dazu auch noch privat - anschreiben. Ich möchte Sie bitten, in Zukunft von privaten Zuschriften an mich abzusehen. Wenn Sie sich mit mir unterhalten möchten, dann können wir das gerne hier im Forum öffentlich tun. Es verstößt schon ziemlich grob gegen den auch in einem virtuellen Forum gängigen Anstand, Unbeteiligte einfach privat zu einer Stellungnahme nötigen zu wollen. Bitte lassen Sie das in Zukunft bei mir bleiben.Zitatende.

mit freundlichen Grüßen
d.michelbach

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 29.03.2001 um 23:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von d.michelbach:
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

Ich möchte Sie jedoch bitten, nicht blindlinks via privater E-Mail's jeden Diskussionsteilnehmer mit dem Hinweis auf eine ungerechtfertigte Sperre anzuschreiben, da Sie mit diesem Unterfangen Ihre Ansprechpartner eventuell verärgern könnten.

mit freundlichen Grüßen
d.michelbach


Sehr geehrter Herr,
Ich habe nicht blind, sondern nur an „alle Beitragverfasser“ geschrieben.
Ich meine, dass auch die Leser Diskussionsteilnehmer sind!!!

Ich habe ein Rat gesucht:

“ Weil Sie haben sich mit Beiträge an o.g. Forum beteiligt, bitte ich Sie, mich zu beraten, wie ich auf diese abusive Sperrung reagiere muss.“ und

„Ich werde alle Beitragverfasser, welche der angesprochenen Diskussionsforen besucht haben, schreiben und um einen Rat bitten.“

Mit meine Mitteilung:

„Ich werde alle Beitragverfasser ... schreiben“,

habe ich Sie in Kenntnis gebracht, dass mehrere Personen sind gleichzeitig angesprochen, und mein Email ist ein Teil einer Diskussion mit mehrere Beteiligten.
War meine Mitteilung nicht korrekt oder nicht deutlich formuliert?

Sehr geehrter Herr,
ich habe noch ein Email erhalten.
Hiermit mache ich Ihnen sein Inhalt teilweise und anonym bekannt:

„Lieber Herr Kowaltschuk,
bin ganz auf Ihrer Seite - Sie haben Recht - weiß aber nicht wie ich Ihnen
helfen soll.
..........
Einziger Hinweis. nicht aufgeben und weiter alles versuchen.
Wünsche Ihnen viel Glück.“

Ich bin ermutigt, nicht aufzugeben.

Bis werde ich die Solidarität des Vertriebenen haben, werde ich mir selbst Mut machen und nicht aufgeben.

Weil habe ich die Vertriebene(u.a. Umsiedler) nicht als Ausländer anstempeln lassen und damit auch meine deutsche Familie geschützt, war ich in Gefängnis(JVA Dresden) gebracht.

Aus Gerichtsprotokoll vom 15.02.2001 zu entnehmen ist:
“Wir sind Deutsche und Deutsche können nicht abgeschoben werden.“


Wie viele Lesern waren auf Grund eines Vertriebenenverfahren in Gefängnis?
Wie viele Lesern haben Ihre deutschen Familien so schützen müssen?

Sehr geehrter Herr,
ich freue mich, dass unsere Diskussion lebt.
Ich freue mich für jede Meinung.

Liebe Siebenbürger,
die Sperrung meinem Thema ist noch nicht aufgehoben!!!
Finden Sie o.g. Handlung als richtig und vertretbar? Ja oder Nein!

Hat der Bundesrepublik Deutschland Recht, eine deutsche Familie zu teilen?
Hat der Bundesrepublik Deutschland Recht, zwischen mich und meine deutsche Familie 4(vier) Staatsgrenzen zu setzen?
Hat der Bundesrepublik Deutschland Recht, zwischen mich und meine deutsche Ehefrau
4(vier) Staatsgrenzen zu setzen?
Hat der Bundesrepublik Deutschland Recht, die Art 6. Grundgesetz(GG), “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schütze der staatliche Ordnung.“ nicht zu beachten?

Liebe Siebenbürger,
wie lang noch wird meine deutsche Familie missbraucht?
Wie lang werde ich noch verhindert, meine deutsche Familie zu versorgen und zu schützen?


Die Lesern vollständig zu Informieren und die letzte 2 Beiträge nachvollziehbar zu machen, zitiere ich mein Email:

„22.03.01,21:10
Sehr geehrter Herr Weinrich,
Ich, Georg Kowaltschuk, Email: kgeorg@mail.dnttm.ro , habe ein Thema:

„Umsiedler, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit“

in der Siebenbürgische Diskussionsforen,

www.siebenbuerger.de/ubb/Forum10/HTML/oooo12.html ,

gestellt
.
Mein o.g. Thema ist abusiv und ohne meine Zustimmung gesperrt!!!
Weil Sie haben sich mit Beiträge an o.g. Forum beteiligt, bitte ich Sie, mich zu beraten, wie ich auf diese abusive Sperrung reagiere muss.

Ich will streben, die Erhebung der rechtswidrigen Sperrung und mein Thema wieder für Leser offen zu halten. Ob ein Leser angesprochen füllt und ein Beitrag schreiben will, muss diese Möglichkeit offen haben.
Ich werde alle Beitragverfasser, welche der angesprochenen Diskussionsforen besucht haben, schreiben und um einen Rat bitten.

Mein Thema ist von 344 Mal gelesen!!!
Kein andere Thema wurde bis jetzt gesperrt.
Ich habe Hilfe an Euch, an Vertriebenen und an Landesmannschaft gesucht.
Ich habe einen objektiven Rat(Beratung) gesucht und nicht bekommen!!!

Ich bitte Sie persönlich, um eine offene Meinung.
Ich danke Ihnen, wenn Sie mein Email: kgeorg@mail.dnttm.ro nutzen werden.

Mit freundlichen Grüssen,
Georg Kowaltschuk“

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

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Guenther
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Von:Drabenderhöhe
Registriert: Sep 2000

erstellt am 30.03.2001 um 02:13 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Guenther anzusehen!   Klicken Sie hier, um Guenther eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

sie schreiben

"Mein o.g. Thema ist abusiv und ohne meine Zustimmung gesperrt!!!
Weil Sie haben sich mit Beiträge an o.g. Forum beteiligt, bitte ich Sie, mich zu beraten, wie ich auf diese abusive Sperrung reagiere muss.
Ich will streben, die Erhebung der rechtswidrigen Sperrung und mein Thema wieder für Leser offen zu halten. Ob ein Leser angesprochen füllt und ein Beitrag schreiben will, muss diese Möglichkeit offen haben."


Damit wiederholen Sie sich jetzt zum x-ten mal. Der Moderator dieses Forums, RA Fabritius, hat doch klipp und klar gesagt wieso er ihr Thema gesperrt hat. Weil Sie ja von sich aus ein neues Thema eröffnet hatten, dass genau das gleiche Thema behandelte. Wozu soll das gut sein in zwei Threads das gleiche Thema zu behandeln? Es verwirrt nur und deswegen war der Schritt von Herr RA Fabritius, ihr Thema zu schliessen, richtig!
Das Sie nun aber tatsächlich nochmal wieder einen neuen Thread mit wieder dem gleichen Thema eröffnen ist einfach nur noch lachhaft. Wenn Sie ernst genommen werden wollen, sollten Sie auch mal die Beiträge der anderen lesen und sich nicht ständig selbst wiederholen.

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 30.03.2001 um 22:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Guenther:
Das Sie nun aber tatsächlich nochmal wieder einen neuen Thread mit wieder dem gleichen Thema eröffnen ist einfach nur noch lachhaft.

Während meine deutsche Familie in Deutschland beraubt und missbraucht ist, Sie, Herr Günter Melzer, als Administrator bzw. als Mitarbeiter des Herrn Bernd Fabritius, versuchen wiederholt meine Vorhaben in Hintergründ zu drängen.

Mein Vorhaben ist:
Die rechtswidrigen Handlungen des Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit meinen Vertriebenen Familie bzw. mit meine deutsche Familie Kowaltschuk bekannt zu machen und zu beseitigen.
Kein Staat dürfte Stolz sein, dass seine Bürger mit Gewalt und mit Verletzung des Gesetzes misshandelt sind.
Kein Staat dürfte Stolz sein, dass ein Ehegatte von seiner deutschen Familie mit Gewalt entfernt ist.
Kein Staat dürfte Stolz sein, dass eigenes Grundgesetz bzw. dass eigene Artikel 6 GG:
“Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatliche Ordnung“
"übersehen" ist.


Welches Recht nehmen Sie, Herr Günther Melzer, in Anspruch zu lachen, wenn meine deutsche Familie weint und vernichtet ist.
Sie, Herr Günter Melzer, können gut lachen, weil meine Familie und nicht Ihre Familie ohne Schütz und ohne Versorgung allein in Deutschland ist.

Zitat:
Original erstellt von Guenther:
Wenn Sie ernst genommen werden wollen, sollten Sie auch mal die Beiträge der anderen lesen und sich nicht ständig selbst wiederholen.

Hiermit lese Ich für alle Leser, ein Teil eines privaten Beitrages:

„Ich glaube nicht, dass es viele geben wird, die
sich an dieser Diskussion beteiligen möchten - sei es daher, dass diese
Menschen die eigene Geschichte nicht interessiert, oder dem Umstand zu verdanken,
dass sie ihre Vergangenheit vergessen möchten um in Deutschland ein "neues"
Leben anzufangen ohne den "Ballast" der Erinnerung aus ihren Herkunftsgebieten.“

Ich kann diese objektive Tatsachen nur bestätigen und wahrnehmen.
Ob so eine Haltung, über unsere eigene Vergangenheit, kann uns zu lachen bringen, ist zweifelhaft.

Sehr geehrte Herr Günther Melzer,
es ist höchste Zeit Ihre Umgebung zu beachten.


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
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[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 30.03.2001 editiert.]

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Georg Kowaltschuk
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erstellt am 30.03.2001 um 23:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Johann Lauer:
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,
......
Die Landsmannschaft kann an diese allenfalls einen Brief schreiben und um eine wohlwollende Prüfung BITTEN, mehr nicht.

Sehr geehrter Herr Lauer,
heute habe ich erfahren, dass meine deutsche Familie in Deutschland beraubt ist.
Ich habe erfahren, dass meine deutsche Familie ständig misshandelt ist.
Alle diese Handlungen sind in das Land Baden-Württemberg genommen.

Sehr geehrter Herr Lauer,
hiermit bitte ich Sie, mich umgehend, über den Vorhaben des Landsmannschaftees, zu informieren.

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Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
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RA Fabritius
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erstellt am 31.03.2001 um 10:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Georg Radu Kowaltschuk,

entweder wollen Sie nicht oder können Sie nicht lesen, was andere und auch der Moderator hier schreiben: wenn Sie weiterhin völlig ignorant missachten, ob eine Diskussion entsteht oder Sie alle Forumsbesucher mit Ihren ständig wachsenden Monologen desinteressieren, dann zwingen Sie mich, das ganze Thema zu löschen.

Ihre eigenen Meinungen zur Rechtslage Ihres Falles oder zu einzelnen Tatbeständen des Vertriebenenrechtes haben Sie nun mehrfach dargelegt; ein Bedarf an weiteren Wiederholungen besteht nicht. Eine Darlegung, wie zutreffend oder abwegig ich Ihre Rechtsmeinungen halte, erspare ich Ihnen. Auch Ihre Sachlage haben Sie - selektiv - mehrfach geschildert.

Aufschlussreich wäre sicher schon früher für alle gewesen, dass Sie erst 1995 aus Rumänien nach Deutschland gekommen sind. Zu diesem Zeitpunkt mußten alle Angehörigen der deutschen Minderheit in Rumänien schon längst individuelle Nachteile für ein Zuzugsrecht belegen. Ob Sie der deutschen Minderheit in Rumänien angehören, dürfen die Leser dieses Forums nur aus der Art und Weise schließen, wie Sie die deutsche Sprache verwenden und daß Sie etwas von Namensänderung geschrieben haben ...

Mit was für einem Visum Sie eingereist sind und welches genau die Begründung der Behörde für Ihre Abschiebung war, haben Sie wohl auch besser für sich behalten...

Also nochmals: es reicht völlig aus, in den Foren einmal die Fakten vorzutragen und dann abzuwarten, welche Diskussion entsteht.

Weitere Monologe mit der x-ten Wiederholung werde ich als Moderator nicht hinnehmen.

Dieses war der letzte Hinweis.

RA Fabritius


[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 31.03.2001 editiert.]

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Georg Kowaltschuk
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erstellt am 01.04.2001 um 00:02 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:
Ob Sie der deutschen Minderheit in Rumänien angehören...

Sehr geehrter Herr Fabritius,
es ist höchste Zeit, mein Beitrag vom 25.03.2001, um 19:12 Uhr, sorgfältig zu lesen und wahrzunehmen:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
mit meine Sätzen, können Sie mein Fall ein Schritt weiter erörtern:

Ich bin Angestellter bei Firma:

SOMAKO Hirsch & Attig GmbH
Derdinger Str.1
75057 Kürnbach

Dort bin ich seit 1998 als Dipl.-Ing. tätig.
Ich arbeite in Abteilung: Konstruktionsbüro.
Mein Arbeitsplatz ist ein CAD-Arbeitsplatz. (Projektierung mit Computer!)
Mein Arbeitsgeber, Herr Ludwig Attig, hat am 22.02.2001 über mich gesagt:
„Ein guter Mitarbeiter, ein Vollblutkonstrukteur.“
Ich habe ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Mein Arbeitsplatz ist noch vorhanden.
....
Ich, Georg Kowaltschuk, geb. 10.08.1955, habe keine deutsche Abstammung.

Ich bin am 22.12.1995 mit meine ganze Familie(alle o.g. Personen) in Deutschland eingereist(eingeflogen).

Ich bin als Familienangehörige der Bezugsperson, Schwiegervater, Herr Popowicz Emil, im Sinne des § 8 Abs.2 BVFG eingereist( eingeflogen am 22.12.1995)

„Herr Covalciuc ist als weiterer Familienangehöriger der Spätaussiedler(Schwiegervater) im Sinne des § 8.2 BVFG nach Deutschland eingereist.“ (Amtshilfe)

Ich bin am 22.12.1995 als Ehegatte einen Umsiedler(Vertriebene), meine deutsche Ehefrau, Eugenia Kowaltschuk, im Sinne des § 1 Abs.3 BVFG eingereist:

„Als Vertriebener gilt auch, wer, ohne selbst deutscher Staatsangehöriger oder
deutscher Volkszugehöriger zu sein, als Ehegatte eines Vertriebenen ...


Sehr geehrter Herr Fabritius,
haben Sie mein o.g. Beitrag übersehen?


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 01.04.2001 editiert.]

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