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Zweiter Vorname wurde bei der Einbürgerung verändert. Was nun ? (Seite 1)

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Autor Thema:   Zweiter Vorname wurde bei der Einbürgerung verändert. Was nun ?
nirax
Mitglied

Beiträge: 10
Von:NRW,45139 Essen
Registriert: Jun 2005

erstellt am 29.06.2005 um 09:53 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

ersteinmal ein dickes Kompliment fuer diese Site und dem aussergewöhnlichen Informationsgehalt ! Ich hoffe in Zukunft bei dem einen oder anderen Thema etwas beitragen zu können.

Zu meinem Problem:

Meine Eltern sind in den frühen 80ern aus Rumänien geflohen (Musiker) und wurden in Deutschland als Aussiedler (Väterlicherseits) aufgenommen und eingebürgert.
Durch Ihre Bemühungen, under der Nachhilfe des deutschen Staates wurde ich ein Jahr später von den Kommunisten durchgelassen (Ich war 8 Jahre alt) und kam nach Deutschland.

Die Einbürgerung erfolgte ohne Probleme.

Nun, 24 Jahre später muss ich - da ich gerade eine Rumänin heiraten möchte und wir unsere Akten beim Standesamt (deutschland) deponieren - feststellen das
a) die originale Geburtsurkunde nicht vorhanden ist. Es existiert nur eine "Beglaubigte" übersetzung eines nicht-beglaubigten Fotos (Die Beglaubigung der Übersetzung wuerde also im prinzip beglaubigen das es da nichts zu beglaubigen gibt
[Es war wohl unter Ceausescu recht schwer originaldokumente aus dem Land zu bringen]

b) bei der Einbürgerung wurde mein zweiter Vorname - durch wen auch immer(Behörden/Eltern) - übersetzt und wurde von "Matei" zu "Mathias".

Nun hat nie eine offizielle "Namensänderung" stattgefunden, sondern es scheint zu der Zeit eine "gängige Praxis" gewesen zu sen, das die Rumänendeutschen ihre VORNamen übersetzten ??
(wie zb cluj in klausenburg)

Was kann ich jetzt tun ? Zum einen brauche ich um die Original Geburtsurkunde aus Klausenburg zu bekommen einige Unterlagen da sich der (vor)Name geändert hat. (Das sagte zumindest die Vertretung in Klausenburg). Darunter wahrscheinlich auch eine Bescheinigung über die - nicht wirklich? erfolgte Namensänderung

Zum anderen werde ich höchstwahrscheinlich bei der Standesamtlichen Prüfung nochmal darauf angesprochen (einer Standesbeamin ist es schon aufgefallen) das sich Geburtsurkunde und Einbürgerungsurkunde vom zweiten Vornamen her (alles andere ist gleich) unterscheiden.

Kann ich diese Namensänderung rückwirkend einleiten ?
Was kann ich tun um diese Patt situation aufzulösen ?.

Ich hoffe auf ihre Erfahrung !

MfG,
Georg Mathias Fuller

[Dieser Beitrag wurde von nirax am 29.06.2005 editiert.]

IP: gespeichert

Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 29.06.2005 um 10:58 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo nirax,
aus unserer Erdfahrung müsste es so klappen:

Neue Geburtsurkunde kann in Klausenburg nur für Georg Matei ausgestellt werden (am besten einen Bekannten mittels Vollmacht damit beauftragen)
Diese Urkunde hier (in Deutschland, am besten von einem vereidigten Übersetzer) übersetzen lassen und darauf achten, dass bei Vorname Folgendes steht:
Georg Mathias (rum. Matei)
Ansonsten wünsche ich viel Erfolg und "Es möge in einer guten Stunde geschehen!"
Ihr
Erhard Graeff

IP: gespeichert

getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 29.06.2005 um 11:05 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von nirax:
Hallo,

...Nun, 24 Jahre später muss ich - da ich gerade eine Rumänin heiraten möchte und wir unsere Akten beim Standesamt (deutschland) deponieren - feststellen das
a) die originale Geburtsurkunde nicht vorhanden ist. Es existiert nur eine "Beglaubigte" übersetzung eines nicht-beglaubigten Fotos (Die Beglaubigung der Übersetzung wuerde also im prinzip beglaubigen das es da nichts zu beglaubigen gibt
[Es war wohl unter Ceausescu recht schwer originaldokumente aus dem Land zu bringen]

b) bei der Einbürgerung wurde mein zweiter Vorname - durch wen auch immer(Behörden/Eltern) - übersetzt und wurde von "Matei" zu "Mathias".

...MfG,
Georg Mathias Fuller

[Dieser Beitrag wurde von nirax am 29.06.2005 editiert.]


Hallo, Herr Fuller,
hatten Sie in dieser Angelegenheit die rumänische Bottschaft schon kontaktiert?
Als ich 1986 rauskam konnte ich von denen eine sogenannte "Auslandsurkunde"(Geburts- und Heiratsurkunde) gegen Gebühren erhalten.
Versuchen Sie´S!
Freundliche Grüße,
getkiss

IP: gespeichert

Josef
Mitglied

Beiträge: 51
Von:D- Nürnberg
Registriert: Jan 2003

erstellt am 29.06.2005 um 12:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Josef anzusehen!   Klicken Sie hier, um Josef eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,
die Botschaft lieber vergesssen, die zocken nur ab. Am besten mittels Vollmacht jemanden damit beauftragen, oder noch besser, in den Urlaub nach Klausenburg fahren. In 24 St. wird die Urkunde erstellt und kostet umgerechnet 30cent (1 RON)

Die Urkunden sind mittlerweile 3 sprachig: rumänisch, französisch und englisch.

Frage an den Moderatoren: Muss man solche noch übersetzen? Englisch ist doch die offizielle Sprache der Eu.

Servus,
Josef

[Dieser Beitrag wurde von Josef am 10.11.2006 editiert.]

IP: gespeichert

Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 29.06.2005 um 13:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Josef:

Frage an den Moderatoren: Muss man solche noch übersetzen? Englisch ist doch die offizielle Sprache der Eu.


Die Frage ist absolut berechtigt. Auch wenn diese Urkunden leider nicht deutsch abgefasst sind, sollte jederman die Einträge verstehen. Nicht so, die deutschen Standesbeamten. Die werden allerdings nach Richtlinien handeln ... Kurzum: es werden nach wie vor Übersetzungen ins Deutsche gefordert.
Grüße
E. Graeff

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nirax
Mitglied

Beiträge: 10
Von:NRW,45139 Essen
Registriert: Jun 2005

erstellt am 29.06.2005 um 15:45 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

danke für die schnellen und interessanten Antworten !

Der Weg den Herr Erhard Graeff aufgezeigt hat scheint tatsächlich auf der Hand zu liegen.
Nichtsdestotrotz drängen sich da noch ein paar Fragen auf:

a) Die Geburtsurkunde kann nur fuer Georg Matei ausgestellt werden
- OK.
Einen Bekannten mit Vollmacht beauftragen - OK.
Aber: Die Vollmacht wird von "Georg Mathias Fuller" ausgestellt.
In dem Fall wird hoechstwahrscheinlich die Rumänische Behörde bocken das Dokument fuer "Matei" herauszugeben.

Kann der umgekehrte Weg auch funktionieren ?:
DH. die deutsche Vollmacht ins Rumänische übersetzen und dabei das Mathias zu einem Matei (ger.Mathias) umwandeln ?

Kurzum: wie bekomme ich die rum.Behörde dazu mir/(oder bevollmächtigte Person) als nunmehr "Mathias" die Akten für "Matei" herauszugeben.


b) Angenommen die Geburtsurkunde ist von den rumänischen Behörden herausgegeben:
Die übersetzung mit Georg Mathias (rum.Matei) ist eine hervorragende Idee!
Mögliches Problem: Das Standesamt will auch das Originaldokument haben.
Dh deutsche Übersetzung und rumänische Originalversion.
Wird diese Namensübersetzung bei der Prüfung normalerweise akzeptiert?

Vielen Dank auch für die Idee mit der rum.Botschaft ! Falls der erste Weg nicht funktioniert werde ich diesen Weg gehen.
(Wobei ich die Vermutung hege das die Botschaftsmitarbeiter sich am gleichen Namensproblem stoßen könnten)


ps. bezüglich der Urkundensprache kann ich die Aussage von Herrn Graeff nur bestaetigen.
Vor dem Standesamt Essen mussten wir selbst Dokumente mit klarer englischer Beischrift in
beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen.


MfG,
und halten Sie sich nicht zurück, ich bin für jede Idee dankbar !

Georg Mathias Fuller

[Dieser Beitrag wurde von nirax am 29.06.2005 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von nirax am 29.06.2005 editiert.]

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nirax
Mitglied

Beiträge: 10
Von:NRW,45139 Essen
Registriert: Jun 2005

erstellt am 29.06.2005 um 23:44 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

ich habe noch eine Interessante Version (die eigentlich schon die hier vorher genannte Möglichkeit erweitert) von einem anerkannten deutsch/rum Übersetzer erfahren:

1) Um die Geburtsurkunde in Rumänien zu erhalten soll ich eine Vollmacht ausstellen, und bei Mathias in Klammern das "ro. Matei" hinzufügen.
2) Um sicher zu gehen soll ich noch eine eidesstattliche Erklärung beifügen, das das rumänische "Matei" dem deutschen "Mathias" entspricht und es bei der Einbürgerung (offensichtlich) so übersetzt worden ist.

Die gleiche eidesstattliche Erklärung würde ich dann dem Standesamt hier mitgeben, und die übersetzte Geburtsurkunde würde auch ein Mathias (ro. Matei) oder umgekert (eg: Matei (dt. Mathias) beinhalten.

Was halten Sie davon ?

Grüße aus dem (zur Zeit) warmen Essen,
Georg Fuller

IP: gespeichert

Kokeltaler
Mitglied

Beiträge: 176
Von:
Registriert: Jul 2003

erstellt am 30.06.2005 um 00:29 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Nirax, wie hat man dich zu Hause genannt? Georg, Matei oder Mathias? Besitzt du außer Personalausweis oder Reisepass noch andere Dokumente? Einen Taufschein z. B.? Was steht da drin?

Normalerweise sind die Deutschen aus Osteuropa daran interessiert, ihre deutschen Namen/Vornamen zu führen - du möchtest den umgekehrten Weg gehen?

Was ist, wenn du einen Antrag auf Namensänderung stellst?

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nirax
Mitglied

Beiträge: 10
Von:NRW,45139 Essen
Registriert: Jun 2005

erstellt am 30.06.2005 um 02:31 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Kokelater,

Zitat:

Nirax, wie hat man dich zu Hause genannt? Georg, Matei oder Mathias? Besitzt du außer Personalausweis oder Reisepass noch andere Dokumente? Einen Taufschein z. B.? Was steht da drin?

Normalerweise sind die Deutschen aus Osteuropa daran interessiert, ihre deutschen Namen/Vornamen zu führen - du möchtest den umgekehrten Weg gehen?

Was ist, wenn du einen Antrag auf Namensänderung stellst?


das ist ein Misverstaendnis. Auch ich möchte und führe den deutschen Namen.
Um jedoch die Geburtsurkunde in Rumänien anfordern zu können muss ich der dortigen Behörde klar machen das ich eben auch "Matei" bin.
Solange der Name unverändert ist gibt dier rumänische Behörde die Urkunde problemlos innerhalb von 24h aus.
Falls der Name aber die kleinste Änderung widerfahren hat, benötigen Sie Dokumente und und und..

eben das will ich vermeiden, da ich vorallem mit einer "Namensänderungsurkunde" nicht dienen kann, und in dem Fall ratlos bin wie ich an die Geburtsurkunde kommen soll !

Alle Dokumente vor der Einbürgerung laufen auf "Matei", alle dannach auf "Mathias".
Einen Taufschein besitze ich leider nicht,
aber der Registrierschein in dem vor der Einbürgerung festgestellt wird das ich Deutscher bin und der die Grundlage der Einbürgerung darstellte lautet noch auf "Matei".
Diesen Schein habe ich.

Ich glaube nicht das es Problemlos möglich ist eine Namensänderung rückwirkend zu bewerkstelligen, und weiss nicht genau wie ich das angehen soll, da alle Dokumente seit 24 Jahren bereits auf "Mathias" ausgestellt sind. - Zumal es nicht wirklich eine Namensänderung ist.
Ich habe allerdings mittlerweile von mehreren Fällen gehört wo ohne Namensänderung in den Papieren der deutscha Name übernommen wurde und in Klammern die rumänische Version steht.
Welche Behörde ist eigentlich dafür zuständig ?

gruß,
Georg Fuller

[Dieser Beitrag wurde von nirax am 30.06.2005 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von nirax am 30.06.2005 editiert.]

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Kokeltaler
Mitglied

Beiträge: 176
Von:
Registriert: Jul 2003

erstellt am 30.06.2005 um 10:09 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von nirax:
Alle Dokumente vor der Einbürgerung laufen auf "Matei", alle dannach auf "Mathias" [...] der Registrierschein [...] lautet noch auf "Matei". Diesen Schein habe ich.

Das müsste genügen!

Es spielt nicht nur der eigene Name eine Rolle, sondern auch die Namen der Eltern und die Geburtsdaten. Wenn du dich entsprechend ausweisen kannst, wird dir die Geburtsurkunde ausgehändigt. Außerdem besitzt du den Registrierschein, in welchem die abweichende Schreibweise des Namens aufgeführt ist (sicherheitshalber eine beglaubigte Übersetzung vorlegen).

Ich sehe da keine Probleme.

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Josef
Mitglied

Beiträge: 51
Von:D- Nürnberg
Registriert: Jan 2003

erstellt am 30.06.2005 um 12:50 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Josef anzusehen!   Klicken Sie hier, um Josef eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,
ich habe mein Führerschein aus Ro umgeschrieben. (Hatte schon den neuen, Karte mit Eng. und Fr. Sprache. Das Ortnungsamt in Nürnberg hat ihn angenommen.
Ein Bekanter von mir has das selbe in Erlangen gemacht, da haben sie eine Übersetzung von der ADAC
Nürnberg gefordert. Ist schon blöd.

Servus
Josef

[Dieser Beitrag wurde von Josef am 10.11.2006 editiert.]

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reni9
Mitglied

Beiträge: 6
Von:
Registriert: Nov 2004

erstellt am 02.07.2005 um 07:50 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ich komme auch aus Klausenburg und es stimmt, die wollen den Original. Mein Mann hat auch nach unser Heirat im D. eine Namensänderung durchgeführt und letztendlich wurde die alte rumänische Urkunde nicht gültig. Deswegen musste ich den Original(Namensänderung) abgeben. Am Montag fahre selber nach Klausenburg die neue Urkunde holen.
Sie können im Zentral Register der Aussiedler nachfragen und müssten von dort ein Original bekommen.
Aber VORSICHT!!!!!!
VORHER KOPIE VON ORIGINAL MACHEN!!!!
Da eine bekannte auch abgegeben hat, und selbstverständlich ist verloren gegangen und das Rathaus gibt die Schuld auf Bukarest und umgekehrt.
Ich kenne noch ein anderer Fall, wo auch eine Namensänderung durchgeführt wurde von Josif auf Josef im Registrierschein. Nach wenige Jahre später hat sich geschieden im Deutschland. Da er nicht als DEUTSCHER AN-
ERKANNT wurde hat er noch den Rumänischen Pass. Die Scheidung muss man in Ru. anerkennen.Dann folgt die Übersetzung und die Rumäner haben behauptet das er nicht er ist.Folgte ein Brief für das Amtsgericht wo die Scheidung durchgeführt wurde.....die sagten das er Aufgrund VORLÄUFIGE DEUTSCHER die Namensänderung bekommen hat. Aber komischer weise mit Duldung im Pass wirst du nicht als vorläufiger Deutscher anerkannt. Inzwischen hat er nochmal eine Japanin geheiratet mit dem Ru. Pass. Das musste von Deutschen anerkannt sein(da er da wohnt) und in RU. (da er nur RU Staatsangehörigkeit hat). Dann war das Problem dasselbe. Er ist doch Josef nicht Josif. Inzwischen ist das RU. Pass
abgelaufen. Dann letztendlich bist du gezwungen zu LÜGEN und behaupten überall das du nicht verheiratet bist, das du ein Pass bekommst. Die DEUTSCHEN können diese Namensänderung nicht begründen weil das ein Fehler war.
NORMALER WEISE NACH EINE NAMENSÄNDERUNG BIST DU VERPFLICHTET IM RUMÄNIEN DAS ZU MELDEN UND ALLE AKTEN ZU ÄNDERN! IN DIESEN FALL WENN ER DAS SOFORT GEMACHT HÄTTE UND DANACH SAGEN DIE DEUTSCHEN; ES TUT UNS LEID SIE HABEN KEIN ANSPRUCH DARAUF!!!!!!
Na PRIMA DEUTSCHE BEHÖRDEN!
Was es alles gibt.

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nirax
Mitglied

Beiträge: 10
Von:NRW,45139 Essen
Registriert: Jun 2005

erstellt am 15.07.2005 um 14:20 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

ich möchte dem Forum in dem ich bisher so interessante Tips erhalten habe die neusten Entwicklungen nicht vorenthalten.

- Ich habe wie vorgeschlagen eine Vollmacht ausgestellt, als Georg Mathias (ro. Matei) Fuller

- Ich habe eine eidesstattliche Erklaerung beigefuegt

- Registrierschein

Die rumänische Behörde in Klausenburg war jedoch nicht bereit mehr als eine Bescheinigung herauszugeben das Georg Matei Fuller in Klausenburg geboren wurde.
("Dovada de Nastere")

Nun wird wahrscheinlich das deutsche Standesamt das ich am Montag aussuchen werde darauf beharren das die eigentliche Geburtsurkunde gebraucht wird.
Die Rumäner sagten ausserdem das sie die eidesstattliche Erklärung nicht anerkennen sondern ein formales Dokument ueber eine Namensaenderung brauchen um die Geburtsurkunde herauszugeben.

Wie kann ich nachtraeglich - nach 20 Jahren- diese Namensaenerungsurkunde erhalten.
Was fuer andere Moeglichkeiten bieten Sich mir ? Waehre der Gang zu einem Rechtsanwalt sinvoll ? Kennen Sie leute mit Erfahrung auf diesem Gebiet ?

Eigentlich wollte ich doch bloß heiraten..

Mit freundlichen Grüßen,
nirax


[Dieser Beitrag wurde von nirax am 15.07.2005 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von nirax am 15.07.2005 editiert.]

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Kokeltaler
Mitglied

Beiträge: 176
Von:
Registriert: Jul 2003

erstellt am 15.07.2005 um 16:42 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
http://consulat-bonn.romanians-de.org/modules.php?name=Sections&op=listarticles&secid=5

http://consulat-bonn.romanians-de.org/modules.php?name=Sections&op=viewarticle&artid=6

http://consulat-bonn.romanians-de.org/info-consulare/Procurari-acte/Procurare-certif-nastere/Formular-procurare-certif-nastere.pdf

http://consulat-bonn.romanians-de.org/info-consulare/Procurari-acte/Procurare-certif-nastere/Info-procurare-certif-nastere.pdf

[Dieser Beitrag wurde von Kokeltaler am 15.07.2005 editiert.]

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nirax
Mitglied

Beiträge: 10
Von:NRW,45139 Essen
Registriert: Jun 2005

erstellt am 20.07.2005 um 10:51 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hi,

danke fuer die hilfreichen Links!
Es scheint das ich Glueck im Unglueck habe und nicht ueber das Konsulat gehen muss.
Gestern war ich im Standesamt mit der "Dovada" aus Klausenburg.
Sofern die Rumaener noch eine Bescheinigung herausgeben das Sie mir/und warum das Original nicht rausruecken wird das dem Standesamt genuegen.
Ausserdem werden Sie fuer mich den "Antrag 94" durchfuehren und das "Mathias" am Ende bescheinigen.
(Ich koennte hinterher also bei den Rumaenern die orthographische aenderung von Matei auf Mathias anmelden und die Geburtsurkunde auf Mathias ausgestellt bekommen.

Ich werde nochmal schreiben wie es genau verlaufen ist, aber ich sehe Licht am Horizont

Gruß,
nirax

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