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Zweiter Vorname wurde bei der Einbürgerung verändert. Was nun ? (Seite 2)

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Autor Thema:   Zweiter Vorname wurde bei der Einbürgerung verändert. Was nun ?
Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 31.07.2005 um 00:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Na, wollen wir mal alles nicht komplizierter machen, als es ist )

1) Es gab keine "Namensänderung" sondern eine Namensumschreibung ("Eindeutschung") nach dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz. Es war früher (zum Glück) üblich, bei Spätaussiedlern alleine auf Grund einer solchen Erklärung zur Namensführung nach dem KFBG die deutsche Schreibweise in die Urkunden einzutragen. Das ist auch jedem Standesbeamten bestens bekannt, daher wird er keinerlei Anstalten machen, wenn gleichzeitig der Vertriebenenausweis und der Registrierschein (den ihr ja habt) vorzeigt.

Zur Frage der Geburtsurkunden: diese müssen nur dann neu aus Rumänien beigebracht werden, wenn hier noch kein Familienbuch angelegt worden ist. Im "Familienbuch", welches man beim Standesamt beantragen kann, werden einmal alle Personenstandsdaten geklärt, erfasst und eingetragen, und dann ist es für immer gut. Und wer das nicht gemacht hat, muss einfach an seinem Geburtsort eine neue Geburtsurkunde beantragen, die bekommt er auch, und die kann er auch genau so gut verwenden, wenn dort nur seine rumänischen Namensformen eingetragen sind (Ion für Hans, Matei für Mathias). Dann schreibt der Übersetzer in Deutschland eben in die Übersetzung: Name: Mustermann, Vorname: Mathias (rum. Matei), Geburtsort: Hermannstadt (rum. Sibiu). Und alles ist gut. Ich selbst beglaubige seit 10 JAhren genau so Übersetzungen und habe bei Standesämtern in Bayern noch nie ein Problem gehabt.

Alles Gute!

PS: die Geburtsurkunde darf nicht älter sein als 6 Monate, das hat nichts mit Schikane zu tun, sondern es handelt sich um die "Karenzzeit" in welcher keine Adoption vermutet wird (nach Adoption ändert sich die Geburtsurkunde und eine ältere könnte daher falsch sein). Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage neuer Urkunden gibt es bei Vorlage des Vertriebenenausweises.

Servus

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nirax
Mitglied

Beiträge: 10
Von:NRW,45139 Essen
Registriert: Jun 2005

erstellt am 24.08.2005 um 23:22 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Fabritius,

vielen Dank fuer diese fundierten und gebuendelten Informationen.
Es hat zwar mittlerweile alles geklappt, aber nach Ihren Ausfuehrungen werden mir nun auch die Hintergruende der ganzen Angelegenheit klar, vorallem was die eindeutschung der Namen bei der Registrierung angeht.

Letztendlich hat sich die Angelegenheit so aufgeloest:

Das Rathaus in Klausenburg hat auf _Kulanz_ meiner von mir bevollmaechtigten Verlobten eine neue Geburtsurkunde fuer mich ausgestellt die auf den deutschen Namen ausgeschrieben wurde.
Das rumaenische Rathaus machte Ihr vorher klar das ich im prinzip kein "rechtsanspruch" an das Rathaus habe, da ich nie rumaenischer Staatsbuerger gewesen bin (eg: vor dem 14 Lebensjahr das Land verlassen)
Diese Urkunde haben wir mit einer Apostille versehen, uebersetzt und dem Standesamt in Essen vorgelegt.
Danach mussten wir beide zwei eidesstattliche Erklaerungen unterzeichnen bezueglich des maedchennamens der jeweiligen Mutter. (Der maedchenname ist in den rumaenischen Geburtsurkunden nicht erwaehnt)
Letztendlich war es eine glueckliche Aufloesung.

Gruß,
nirax

[Dieser Beitrag wurde von nirax am 24.08.2005 editiert.]

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kaadt
Mitglied

Beiträge: 4
Von:Deutschland
Registriert: Nov 2002

erstellt am 11.10.2005 um 18:40 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,
bin heute mal wieder in diesem Forum gelandet. Dein Weg zum Standesamt hat ja doch sehr umständlich geklungen...
Was mich aber gerade neugierig gemacht hat: Was meinst du damit: "(eg: vor dem 14 Lebensjahr das Land verlassen)" ???!!!
Bin mit 8 Jahren mit meinen Eltern ausgewandert, deshalb habe ich aber trotzdem die rumänische Staatsbürgerschaft!

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