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Soziale und rechtliche Integration
Umsiedler, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Seite 2)

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Autor Thema:   Umsiedler, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 13.03.2001 um 23:33 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

Betr.: Ihr Beitrag vom 18:52

Sehr geehrter Herr Lauer,

wegen meine Vertreibung am 19.02.2001 meine Finanzielle Möglichkeiten sind massiv eingeschraenkt.
Ich habe kein Einkommen und meine Ausgaben sind mehrfach gestiegen.

Weil unsere zusammen Arbeit dürfte nicht nur aus Finanziellen Gründen ausschalten, bitte ich Sie mich anzurufen:

Telefon: 0040-56-286339

Mit Anbietervorwahl 01024, nur 0,50DM/min.,R. ueber Telekom

Falls, auch fuer Sie viel zu teuer ist, bitte ich Sie das Internet zu nutzen. Ich habe Ihr Email nicht.

MfG Kowaltschuk

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 14.03.2001 um 04:19 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

Sehr geehrter Herr Lauer,
Ich habe mit Herr Dr. Schmidt noch nicht gesprochen.Ich werde heute versuchen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Herr Dr.Schmidt und eroertern Sie, die jetzige Stand, mit.

Ich werde mich freuen, wenn auch Herr Krumpels mitwirkt und an unseren Diskussionsforum teilnimmt.

Mehrere Augen sehen viel besser!

Negativen Meinungen sind sehr gefragt.
Ohne Salz keine Suppe schmeckt!

Ihr Teilsatz: "aber die Behörde sind an die Gesetze und Verordnungen des Landes gebunden."

Bitte, pruefen Sie meine Beitraegen noch mal.
Ich suche Schutz in das vorhandene Gesetz. Wir brauchen keine Aenderung, unseren Fall positiv zu loesen. Wir rufen uns auf das Gesetz und auf deutsche offizielle Sprache an.

Für uns braucht man kein Wort in das Gesetz zu aendern!!!

Ich bitte alle Vertriebene nicht abzuwarten. Wir mussen nicht paralell handeln sondern zusammen und miteinnander Arbeiten. Jeder kann etwas Gut machen. Zusammen werden wir Bergen versetzen!

MfG Kowaltschuk


IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 14.03.2001 um 05:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,

hiermit beantworte ich an Ihren Fragen:
Wir sind an 24.12.1995 eingereisst.
Wir haben in 1978 geheiratet.
In Zeitpunkt der Eheschliessung meine Frau war Deutsche ohne deutsche Staatsangehoerigkeit.
Zitat:"Alle nicht eingebuergerten Umsiedler besitzen nach Art.116 Abs.1 GG die Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehoerigkeit."
Meine Frau ist in Temeschburg geboren.
Meine Frau hat, in Zeitpunkt der Eheschliessung, in Temeschburg gelebt.

Fuer § 7 "Nach dem Vertreibung geborene Kinder" BVFG alte Fassung die o.g. Angaben sind unschaedlich bzw. Entscheidungsneutral.

Sehr geehrter Herr Fabritius,
ich bitte Sie an Diskussionsforum weiter teilzunehmen.

Der Sinn des Forums ist eine Diskussion zu fuehren und aus Gespraechen Inhalt, Wahrheit zu finden.
Ohne diese Beteiligung die pauschale Handlungen des Landratsamts Pirna wird nicht mit Objektive Tatsachen belegt!

Ich bin als Familienangehoeriger des Bezugsporson, Herr Popowicz Emil(Schwiegervater) eingereist.

Das Landratsaamt Pirna hat am 30.10.1996, durch Frau Marina Boehm, gesagt:
"Herr Covalciuc ist als weiterer Familienangehoeriger des Spaetaussiedlers im Sinne des § 8.2 BVFG nach Deutschland eingereist.

Die Varfahren meines Bezugspersons sind nicht abgeschlossen.

Einzige Voraussetzung für ein Familienangehoeriger bzw. fuer mich ist, dass ich "gemeinsam mit dem Spaetaussiedler eintreffen". Meine Bezugsperson und meine ganze Familie ist am 24.12.1995 zusammen aus Rumaenien eingefloegen.

Ich bin am 24.12.1995 auch als Ehegatte eines Umsiedlers, meine Frau, eingereist, im Sinne des § 1 Abs.3 BVFG.
Laut o.g. Paragraph ich gelten als Vertriebener. "(3)Als Vertriebener gilt auch ..."

Diese zwei Statuten sind selbstaendig und jeder hat seine eigene Voraussetzungen.

Auf Grund o.g. Tatsachen und auf Grund des noch laufenden Verfahren des Bezugsperson meine Vertreibung war rechtswidrig.

Meine Rueckfuerung in Deutschland ist rechtsmaessig und wird das Art.6 GG beachten.

Bitte stellen Sie mir klare und kurze Fragen.
Somit werden ich Sie klare Antworten bekommen.

MfG Kowaltschuk


IP: gespeichert

Johann Lauer
Mitglied

Beiträge: 136
Von:
Registriert: Okt 2000

erstellt am 14.03.2001 um 21:10 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

teilen Sie uns hier die Adresse und Telefonnummer Ihrer Frau mit, damit wir einige Fragen schnell klären können.

------------------
Herzliche Grüße

Johann Lauer

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 14.03.2001 um 21:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Lauer,
hiermit erhalten Sie meine Frau Anschrift:
Eugenia Kowaltschuk
St.Laurentius Weg 6
75038 Oberderdingen

Telefon: 07045-912338

Telefax: 07045-912338

Ich bitte Sie mich anzurufen. Ich habe etwas mitzuteilen.

Telefon : 0040-56-286339

Email: kgeorg@mail.dnttm.ro

MfG Kowaltschuk

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 14.03.2001 um 23:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Lauer,

Hiermit nehme ich Stellung auf Ihr Beitrag vom 13.03.2001,14:33:

"1. Die drei juristen aus dem Bundesvorstand und alle anderen Rechtsreferenten sollten diesen und andere Fälle begleichen."

- Grundlage fuer meine Thema kann und muss aenlichen Faelle sein.
Ein Vergleich ist notwendig und dringend zu empfellen. In meine Archiv sind nur ein Hand voll Faelle bekannt(Fachliteratur).
Alle o.g. Mitarbeiter mussen miteinbezogen werden und gebeten an unseren Forum teil zu nehmen!

Wir mussen mit unseren Diskussionforum nicht vergesen, dass die Thema für viele Umsiedler und Ihren Nachfolgern Bedeutung hat. Ich habe festgestellt dass die Problematik des Umsiedlers in Vergessenheit geraten ist.

Umsiedler gibt es noch heute und sind nicht eine 60-tig Jaerige alte Geschichte.

"2. in der Siebenbuergischen Zeitung(SbZ) sollte ueber das Schicksal dieser und anderer Familie berichtet werden."

Wir mussen das vorhandenen Zeitung mit Leben fuellen.
Es muss die Moeglichkeit genutzt werden, Umsiedler und seine aktuelle Rechtsstellung, zu aktualisieren.
Es ist Schade, wenn soviele vorhandene Informationen fuer Lesern fern gehalten sind.

"Lange historische und juristische Beitraege in der SbZ sind unsinnig."

Haben Sie Recht. Wir mussen Platz mit Unsinn nicht belegen, wenn andere aktuelle und lebenden Themen vorhanden sind.

"3. Juristen schreiben zur Steigerung Ihres Ruhms..."

Habe Sie Recht. In Vordergrund muss die Wohl des Vertriebenen sein. Es gibt noch viele Vetriebenen welche noch Hilfsbereit sind. Zum Beispiel mein Wissen und meine 10
Jaerige Erfahrung kann in Anspruch genommen werden.

Sehr geehrter Herr Lauer,
weil Samstag findet eine Sitzung des Bundesvorstandes staat, es muss die Moeglichkeit genutzt werden, unsere Thema: "Umsiedler, Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit" auf Tagesordnung zu bringen.
Wir mussen die vorhandene Gesetze nutzen und bewahren.
Die Behoerden halten Sie sich an das Wortlaut des Gesetzes nicht mehr.
Es muss geprueft werden ob die Abweichungen sind noch zu vertreten.
Warum Jeder, das BVFG ueberbieten kann, ohne mit unsere Kritik zu rechnen.

Der Bundesvorstand muss die Arbeit des BW Landesgruppe(Ihr Anschreiben an Landtagsabgeordnete von Baden-Wuerttemberg) unterstuetzen und an Bundesebene bekannt machen.

Der Innenminister von Baden-Wuerttemberg, Herr Dr. Thomas Schaeuble, hat positiv reagiert und zugesichert "eine wohlwollende Pruefung".

Ich und meine deutsche Familie fallen in Zustaendigkeit Bereich des o.g. Innenminister. Der Landesgruppe BW hat somit ein konkretes Fall. Warum wird seine Erklärung nicht jetzt in Anspruch genommen und somit sein Inhalt geprueft und bestaetigt. Ein Anfang muss es geben.

Ich bitte Sie mich anzurufen: Tel.:0040-56-286339.

MfG Kowaltschuk

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 19.03.2001 um 03:40 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

„Aufgabe der Landsmannschaft sollte es auf jeden Fall sein, sich fuer diese Gruppe, auch wenn Sie klein ist, einzusetzen.“

Gerade, weil diese Gruppe klein ist, die Vertriebenen muessen entschlossen und massiv sie schuetzen!!!

Es ist nicht mehr zu tragen, dass gegen Bestimmungen des § 7 Abs.1 BVFG: „Durch die Spaetaussiedlung bedingte Nachteile sind zu mildern.“, die Behoerden streben Gerichtsverfahren statt eine sorgfaeltige Entscheidung und eine ueberzeugende Begruendung. Mitwirkung der Betroffenen muss gesucht werden und nicht, wie jetzt der Fall ist, verweigert.

Wie kann man, nach Jahren, folgenden Berichtsatz rechtfertigen:
„Einigkeit ueber den rechtlichen Ausgangpunkt, dass naemlich das Bundesvertriebenengesetz(BVFG) der alten Fassung Anwendung finde.“
Die Behoerden und anderen Gerichten haben die falsche Fassung des Gesetzes bzw. die neue Fassung angewendet.

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 19.03.2001 um 15:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehter Herr Kowaltschuk,

vielen Dank für die Hinweise, was Ihrer Auffassung nach Aufgabe unseres Verbandes ist. Sie haben Ihren Fall nun in sehr vielen Beiträgen hier geschildert, auch Ihre Rechtsauffassung dargelegt. Zwischenzeitlich ist der Bundesrechtsreferent unseres Verbandes eingeschaltet, so daß ich darum bitte, vorerst abzuwarten und keine weiteren Beiträge mit stets dem gleichen Inhalt hier zu wiederholen.

Wenn Sie auf Ihre Beiträge nur noch selbst antworten, dan ist das ein gutes Zeichen dafür, daß das Thema vorerst ausgereizt ist.

Im Übrigen haben Sie ein weiteres Thema zu genau dem gleichen Inhalt eröffnet, so daß es wohl reicht, dort die Debatte fortzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen,

RA Fabritius

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