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Thema: Deutsch-rumänisches Abkommen über Soziale Sicherheit
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petrilaboy Mitglied Beiträge: 21 Von:Berlin Registriert: Feb 2004
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erstellt am 11.05.2005 um 12:47 Uhr
Hallo,wenn das so ist Herr Graeff dann sollten die Siebenbürger Sachsen genau so behandelt werden wie jeder andere auch in der BRD und wir die gleichen Rentenansprüche anerkannt bekommen. Siebenbürger Sachsen haben nicht nur unter Vertreibungsdruck gelitten. Wer hat sich so was einfallen lassen das nur wenn ein Vertreibungsdruck besteht, dieser Status gerechtfertigt sei?
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petrilaboy Mitglied Beiträge: 21 Von:Berlin Registriert: Feb 2004
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erstellt am 13.05.2005 um 14:24 Uhr
Sehr geehrter Herr Graeff, Bundesgeschäftsführer, LMÜnterstützen Sie die Rücknahme der 40%kürzung des FRG ? Welche Anliegen der Siebenbürger Sachsen unterstützen Sie und welche Erfolge gibt es ? Viele Grüße
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Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 13.05.2005 um 16:17 Uhr
1.Die LM der SbS hat sowohl die 40%ige Rentenkürzung als auch die "Deckelung" der FRG-Ansprüche mit 25/40 Entgeltpunkten bekämpft. Der von anderen LM dominierte BdV war auf diesem Gebiet nicht sehr kämpferisch und die LM der SbS ist allein zu klein. 2. Eine Rente wird nicht gewährt, weil jemand "deutsch" ist, sondern deshalb, weil jemand in Deutschland Beiträge entrichtet hat. Das FRG normiert also eine gegünstigende Ausnahme, die an Vertreibung oder Vertreibungsdruck anknüpft. Damit entfällt der Rentenanspsruch bei fehlendem Vertreibungsdruck. Aber auch der Anspruch auf Erteilung einer Staatsbürgerschaft geht so verloren, während eine schon erworbene Staatsbürgerschaft nur aberkannt wird, wenn ohne Erlaubnis zwisschenzeitlich eine andere Staatsbürgerschaft neu angenommen wurde.Ich würde mich freuen, wenn ich auf diese Weise die LM vor unzutreffenden Vorwürfen bewahrt und zur Klarstellung der Rechtslage beigetragen haben sollte. Axel Azzola IP: gespeichert |
petrilaboy Mitglied Beiträge: 21 Von:Berlin Registriert: Feb 2004
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erstellt am 13.05.2005 um 18:13 Uhr
Hallo,zu 1. Welche Politiker unterstützen uns dabei ? Es ist sehr leise um dieses Thema oder ? zu2. Die Siebenbürger Sachsen die in Rumänien eingezahlt haben sollten genauso behandelt werden als hätten Sie in der BRD eingezahlt. Das FRG sollte den Rentenanpruch nicht an Vertreibung oder Vertreibungsdruck anknüpfen. Warum musste die Fremdrente überhaupt eingeführt werden? Nur um die Siebenbürger Sachsen die Rentenansprüche zu kürzen und um uns nicht zu erlauben dort zu Leben wo wir möchten ohne eine Rentenkürzung ? Und um uns nach einigen jahren die Rentenanprüche noch um 40 % zu reduzieren, damit einige Siebenbürger Sachsen auf eine Rentenhöhe von Sozialhilfeleistungen kommen ?
Herr Azzola, wo sehen Sie irgendwelche Vorwürfe ? Ich jedenfalls mache keine. MfG
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Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 13.05.2005 um 18:39 Uhr
1. ein kleiner Verband wie es die LM der SbS nun einmal ist, macht sich politisch ziemlich lächerlich, wenn er plötzlich zu "demonstrieren" beginnt. Entscheidend war die Haltung des BdV, der aber von LMen dominiert wird, deren Mitglieder von den zu Recht hier kritisieren Rentenkürzungen nicht betroffen waren (Sudetendeutsche, Schlesier, Preussen und Pommern). 2. Die LM hat immer das Ziel unterstützt, die politisch gegen die Aussiedler gerichteten Regelungen juristisch zu bekämpfen. Sie hat das im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Umsicht getan. 3. Ausgangspunkt des "Fremdrentenrechts" war die Tatsache, dass mehrere Millionen Deutscher an solche Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hatten, die nach dem verlorenen Krieg nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten. Zugleich mußten einige Millionen Flüchtlinge versorgt werden, die in die tschechoslowakische oder die polnische SV eingezahlt hatten, wenn man die Leute vor Sozialhilfe bewahrten wollte. Das FRG ist also ein Kriegsfolgerecht und als begünstigendes Recht nur deshalb zu rechtfertigen. Dies gilt auch für den von Erhard Gräff korrekt geschilderten Fall des Rechtsverlustes. 4. Ich halte die derzeit geltenden Kürzungen für in Teilen verfassungswidrig und jedenfalls für extrem ungerecht. Aber alle Fraktionen, auch die dem BdV angehörenden Abgeordneten der CDU/CSU, haben dieser Regelung zugestimmt. Damals war die SPD in der Opposition, hat aber auch zugestimmt. 5. Die Sache ist nicht gegen die SbS gerichtet. Betroffen sind in erster Linie Aussiedler aus der ehemaligen SU.Ich freue mich, dass das Thema jetzt wohl ohne Angriffe auf Personen oder Einrichtungen der LM diskutiert wird. Bei diesem Stil sollten wir es belassen. MfG Axel Azzola IP: gespeichert |
petrilaboy Mitglied Beiträge: 21 Von:Berlin Registriert: Feb 2004
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erstellt am 13.05.2005 um 19:24 Uhr
Sehr geehrter Herr Azzola,zu1. Es gibt viele kleine Verbände die viel machen und ich finde das es nicht lächerlich ist, gerade wenn es um ein so wichtiges Thema geht. Wieso sind Sudetendeutsche, Schlesier, Preussen und Pommern von den Rentenkürzungen nicht betroffen, aber Siebenbürger Sachsen ? Nicht nur Umsicht sondern auch aktive Beteiligung und auch eine schnelle Lösung, nach mehreren Jahren warten. Man sollte sich für eine Änderung der Fremdrente(FRG) für die Siebenbürger Sachsen einsetzen. zu3. Wenn man die Leute vor Sozialhilfe bewahren möchte sollte man keine 40%kürzung machen. MfG
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Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 13.05.2005 um 20:06 Uhr
Die Sache ist sehr einfach: Leute, die am Stichtag schon in Rente waren, sind von den radikalen Kürzungen nicht betroffen. Welcher Sudetendeutsche mit Ansprüchen nach dem FRG und welcher Niederschlesier war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Rente? Nicht bei der Rente, sondern bei der Genehmigung des Zuzuges wurden die Deutschen aus Rumänien massiv benachteiligt, weil sie Benachteiligungen aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auf für die Zeit nach 1992 als Anspruchsvoraussetzung nachweisen müssen. Die sog. "Vereinsamung" gilt nicht als ein Benachteiligungstatbestand. Krach schlagen allein hilft nicht. Ich kann der LM nicht vorwerfen, etwas unterlassen zu haben, was zu run in ihren Kräften gestanden hätte. Können wir es insoweit bei der Feststellung einer Meinungsverschiedenheit belassen? MfG Axel AzzolaIP: gespeichert |
petrilaboy Mitglied Beiträge: 21 Von:Berlin Registriert: Feb 2004
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erstellt am 14.05.2005 um 11:06 Uhr
Hallo, krach schlagen allein hilft nicht, nur handeln hilft. Ich kann der LM auch nicht vorwerfen, etwas unterlassen zu haben. Aber wie kommen sie überhaupt auf diese Fragestellung. Ich freue mich auch, dass dieses Thema ohne Angriffe auf Personen oder Einrichtungen der LM diskutiert wird. Das hier ist ein Diskussionsforum und hier werden auch Beiträge/Anworten erstellt.MfG
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petrilaboy Mitglied Beiträge: 21 Von:Berlin Registriert: Feb 2004
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erstellt am 16.05.2005 um 00:06 Uhr
lesen sie in jedem satz einen vorwurf? können sie sich auch einen satz vorstellen wo sie keinen vorwurf sehen?IP: gespeichert |
Erhard Graeff Moderator Beiträge: 335 Von:D, 80335 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 17.05.2005 um 12:20 Uhr
Sehr geehrter Herr Professor Azzola, herzlichen Dank, dass Sie hier die Stellung gehalten haben und die von "petrilaboy" gestellten Fragen so sachkundig beantwortet haben. Ich glaube nicht, dass Vorwürfe von ihm direkt ausgesprochen worden sind, allerdings klangen bei vielen Fragen eindeutig Vorwürfe mit (nach dem Motto: schlaft ihr noch immer?). Hallo petrilaboy, die nicht immer einfache Arbeit der Landsmannschaft als Lobbyist unserer Landsleute muss sich an den Aussichten auf einen Erfolg orientieren. Es bringt nichts, gegen Windmühlen anzulaufen. Bei Rentenansprüchen sollte unterscheiden werden: Selbstverständlich bekommt der Siebenbürger Sachse, der (endgültig) nach Siebenbürgen zurückkehrt weiterhin eine Rente für die in Deutschland geleisteten Arbeitsjahre ausgezahlt (genauso, wie Sie es fordern). Mit den FRG-Anteilen verhält es sich allerdings wie w.o. geschildert. Grüße E. Graeff IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 09.06.2005 um 11:06 Uhr
Apropos Renten/Fremdrenten. So weit ich (richtig?) informiert bin, wurden in der DDR Zusatzrentenversicherungen für bestimmte Berufsgruppen abgeschlossen, die in der Bundesrepublik auch anerkannt werden. Eine Zahlung zu einer Zusatzrente wurde in Rumänien auch getätigt. Wie verhält es sich mit diesen Renten? Fallen die unter die komische Erklärung bei der Ausreise, das man keinerlei Ansprüche an den rumänischen Staat machen kann? Kann man die geltend machen und auf welche Weise, bzw. bei wem (Fremdrente?) Wer weiss was davon? getkissIP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 10.06.2005 um 00:53 Uhr
Zur etwas genaueren Klärung der Frage "was ist mit meiner deutschen Rente, wenn ich nach Rumänien (zurück) fahre" verweise ich gerne auf die mehrfachen Erläuterungen in der Siebenbürgischen Zeitung zu dieser Frage. Hier nur kurz: es geht nicht vorrangig um die "Aufgabe des Spätaussiedlerstatus", den ich in einem Verlegen des Wohnsitzes aus Deutschland weg (egal ob nach Spanien, Italien oder - warum nicht - Rumänien) noch NICHT sehe. Viel wichtiger ist die Beachtung der "Auslandszahlvorschriften" im Rentenrecht, da Rentenversicherungsträger aus einer Sicht "ex ante" prüfen (müssen), ob es sich um eine "dauerhafte" oder nur "vorübergehende" Verlegung des Wohnsitzes handelt. Hier prüfen die Rententräger einen 12-Monatszeitraum, der aber auch verlängert werden kann (da "ex ante"-Betrachtung). Viel interessanter (zumindest juristisch) finde ich die Frage, was mit dem EU-Beitritt los sein wird, wenn es sozialrechtlich eine "Wohnsitzgleichstellung" gibt und damit die Diskussion der Umgehung der Auslandszahlvorschriften auch für einen Aufenthalt in Rumänien relevant wird. Derzeit sind dazu nur Gerichtsverfahren für die Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Griechenland und nach Österreich (beides EU-Länder, aber mit unterschiedlichen SV-Vorschriften) anhängig. Zusammenfassend ist der gesamte Komplex eher etwas für Spezialisten als für eine Internetdebatte und jeder "Betroffene" ist gut beraten, wenn er seinen "Einzelfall" prüfen und sicht zu Gestaltungsmöglichkeiten beraten lässt. Viele Grüße Fabritius [Dieser Beitrag wurde von Fabritius am 10.06.2005 editiert.] IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 10.06.2005 um 08:45 Uhr
Das FRG tritt ausschließlich an die Stelle der gesetzlichen Pflichtversicherung. Die in der DDR erworbenen Rentenansprüche begründen keine "Fremdrenten", da sie in das allgemeine Rentenrecht überführt wurden. Hinzufügen möchte ich, dass ich ganz unabhängig vom "Einzelfall" aus statusrechtlichen Gründen zu größter Vorsicht rate, was eine Rückkehr in das ehemalige "Vertreibungsgebiet" betrifft. Axel Azzola IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 10.06.2005 um 11:12 Uhr
Zitat: Original erstellt von Axel Azzola: Das FRG tritt ausschließlich an die Stelle der gesetzlichen Pflichtversicherung. Die in der DDR erworbenen Rentenansprüche begründen keine "Fremdrenten", da sie in das allgemeine Rentenrecht überführt wurden. ... Axel Azzola
Heisst das, auf meine Frage bezogen; Ansprüche auf Zusatzrente können nur in Rumänien gestellt werden? IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 10.06.2005 um 12:03 Uhr
Richtig. Allerdings kenne ich die Versicherungsbedingungen nicht und kann deshalb die Erfolgsaussichten solcher Anträge nicht beurteilen. Axel AzzolaIP: gespeichert |