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Deutsch-rumänisches Abkommen über Soziale Sicherheit (Seite 3)

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Autor Thema:   Deutsch-rumänisches Abkommen über Soziale Sicherheit
getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 05.08.2005 um 11:24 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von getkiss:
Das Thema lautete:
"Deutsch-rumänisches Abkommen über soziale Sicherheit" und ist abgedriftet ...

Mich würde eher als der Kommentar, der eigentliche Text des Abkommens interessieren.
Kann man überhaupt dazu kommen, bevor Bundestag/Bundesrat den Text ratifizieren?
Die jetzige Praxis ist nämlich noch immer ungeregelt, was die Anerkennung der Versicherungszeiten im aderen Land betrifft. .....getkiss

Also:
Hier wurde über vieles debattiert, nur über den Text des Abkommens nicht.
Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung und der Text des Abkommens können unter:

<http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/Drucksachen/2005/0404-05,property=Dokument.pdf>

eingesehen werden.

Obwohl das Abkommen angeblich keine Rückwirkende Wirkung haben soll(te), steht im Art.28, Punkt 4, das auf Antrag, Renten die vor dem in Kraft treten des Abkommens festgestellt wurden, neu festgestellt werden können.
Und da das Abkommen auch die Mitteilungen über Versicherungszeiten behandelt, kann der deutsche Versicherungsträger jedwelche Rente aus diesem Standpunkt aus neu bewerten, falls festgestellt würde, das die in der Rente festgestellten Zeiten z. Bsp. falsch waren.
Ich hoffe das gilt auch für die Versicherten....

Vielleicht würden jetzt unsere Rechtswissenschaftler und Experten mal konkret zu dem eigentlichen Abkommen Stellung nehmen?

getkiss

IP: gespeichert

Axel Azzola
Mitglied

Beiträge: 613
Von:BRD 14167 Berlin
Registriert: Apr 2004

erstellt am 05.08.2005 um 11:58 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Axel Azzola anzusehen!   Klicken Sie hier, um Axel Azzola eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Natürlich sind "Überprüfungen" zulässig, wirken aber ausschließlich pro futuro, es sei denn, dass Leistungen ohne Rechtsgrund in der Vergangenheit aufgrund schuldhaft falscher Angaben bezogen wurden. Das hat rechtlich mit "Rückwirkung" nichts zu tun. Das Recht auf Nachberechnung steht auch den Versciherten zu.
Axel Azzola

IP: gespeichert



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