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Thema: Restitution/Europ. Gerichtshof f. Menschenrechte
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Mochara Mitglied Beiträge: 13 Von:D-86660 Tapfheim Registriert: Mrz 2007
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erstellt am 31.05.2007 um 13:29 Uhr
Hallo Tschik, rufe 0821/705030 an. Das ist der Vertreter des neuen Restitutionsvereins. Er ist allerdings nur bis morgen abend zu erreichen. Fass Deine Geschichte zusammen: um was geht es? was für Dokumente hast Du in Händen ? ist das ein endgültiges Urteil oder geht es für Dich in Bukarest weiter. Du kannst auch mailen: eisele@arcor.de. Danach melde Dich noch mal.
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Mochara Mitglied Beiträge: 13 Von:D-86660 Tapfheim Registriert: Mrz 2007
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erstellt am 31.05.2007 um 14:00 Uhr
Hallo Tschik, sorry, die Mail-Adresse ist amanda.eisele@arcor.deIP: gespeichert |
Mochara Mitglied Beiträge: 13 Von:D-86660 Tapfheim Registriert: Mrz 2007
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erstellt am 01.06.2007 um 23:30 Uhr
Hier der angekündigte Fall Gorbachev gegen Russland Nr. 3354/02, bei dem es ursprünglich um eine banale Klage auf Zahlung von ausstehenden Löhnen u.a. geht, der aber wegen unkorrekter Ladungen zu Verhandlungen und verspäteter Zustellungen von Urteilen zu einer Verurteilung der russischen Föderation wegen Verletzung der Menschenrechte nach Artikel 6, §1 (Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren ..in angemessener Zeit.) führte. --(1)08/05/99: Klage des Klägers vor einem Gericht 1. Instanz --(2) nach einigen Zwischenschritten stellt das Gericht 1. Instanz das Verfahren ein. Anstatt der obligatorischen Zustellung des Urteils innerhalb von 3 Tagen erfolgt die Zustellung erst 10 Tage nach der Verkündigung nach Aussage der russischen Regierung vor dem EMGR, der Kläger behauptet , dass er überhaupt keine Zustellung erhalten habe. -- (3) im Mai 2001, am 12/1/2002 und am 29/3/2002 wendet sich der Kläger an das Höchste Gericht und an das Verfassungsgericht der Russ. Föderation.--(4) 15/11/2001 Klage vor dem EGMR : die Russ. Föderation als Beklagte tischt dem EGMR ein unglaubwürdiges Märchen von wiederholten Zustellungsversuchen auf, für die sie keine Beweise vorlegen konnte. Der EGMR erklärt der Föderation, dass er den Behauptungen des Klägers, keine Zustellungen erhalten zu haben, mehr glaubt als ihren Behauptungen über Zustellungsversuche, die der Kläger nicht angenommen habe.------ Bemerkenswert: die Klage vor dem EGMR (15/11/2001) erfolgte schon nach dem 1. Appel an den höchsten Gerichtshof (Mai 2001). An den Gerichtshof 1. Instanz, dem die fehlerhaften Zustellungen anzulasten waren, hat sich der Kläger überhaupt nicht gewandt, kassiert dafur eine Rüge des EGMR, die allerdings folgenlos bleibt. Erfreulich, dass der EGMR nicht nur gegenüber kleinen Ländern wie Rumänien, sondern auch gegenüber der mächtigen Russ. Föderation seinen Standpunkt durchsetzt.
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tschik Mitglied Beiträge: 11 Von: Registriert: Jan 2005
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erstellt am 02.06.2007 um 09:48 Uhr
Hallo Mochara, in Händen habe ich die beiden Urteile von Hermannstadt, für den Gang nach Straßburg fehlt mir das Urteil vom 12. April bzw. die Begründung. Anscheinend wissen die nicht wie sie mir so eine Sauerei erklären sollen. Ich werde dem Rat von Herrn Eisele folgen und mir vom EGMR eine Registriernummer geben lassen um die 6 Monatsfrist zu unterbrechen. Danke noch für die Telefonnummer und ein schönes Wochenende.IP: gespeichert | |