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Thema: Offener Brief an Dottore DR.Fabritius
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Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 07.03.2005 um 18:49 Uhr
Hi Elfriede,kann immer noch nichts mit Deinen Beiträgen anfangen, insbesondere erinnere ich mich nicht an ein Mandat von "Elfriede", in dem es um so hohe Ansprüche ging, und auch nicht an eines, in dem es um Entschädigungen (egal welcher Art) gegangen sein soll. Also: ohne nähere Angaben kann ich nicht reagieren. Nenne z.B. einfach mein Aktenzeichen, dann kann ich schnell in der Akte prüfen, worum es geht. Aus dem Aktenzeichen kann hier in den Foren niemand geschützte Daten entnehmen, also keine Sorge. Allerdings wüsste ich dann, wer Elfriede wirklich ist (würde es auch für mich behalten, es unterliegt - sofern tatsächlich ein Mandatsverhältnis bestanden hat und Du nicht nur Schmarrn erzählst - der anwaltlichen Schweigepflicht) Servus IP: gespeichert |
Biervampir unregistriert
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erstellt am 07.03.2005 um 18:53 Uhr
Nun hat er/sie aber doch so groß damit rumgetönt, sie/er hätte kein Problem damit, seinen/ihren Namen in ein öffentliches Forum, wie dieses zu stellen. Von mir aus kann er/sie es lassen, aber andere warten immer noch drauf. Gruß BV[Dieser Beitrag wurde von Biervampir am 07.03.2005 editiert.] IP: gespeichert |
Elfi Mitglied Beiträge: 219 Von: Registriert: Apr 2004
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erstellt am 07.03.2005 um 20:15 Uhr
[QUOTE][Dieser Beitrag wurde von Elfi am 17.01.2007 editiert.] IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 07.03.2005 um 22:07 Uhr
Eine "Vorfälligkeitsentschädigung" und ihre Höhe hängt von der vertraglich getroffenen Vereinbarung ab. Axel Azzola IP: gespeichert |
Elfi Mitglied Beiträge: 219 Von: Registriert: Apr 2004
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erstellt am 07.03.2005 um 23:59 Uhr
[QUOTE][Dieser Beitrag wurde von Elfi am 17.01.2007 editiert.] IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 08.03.2005 um 06:59 Uhr
Hallo Elfi, es gibt zwei Fragen: 1. Hat die Bank einen Rechtsanspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung sowie 2. ist ein dem Grunde nach bestehender Anspruch korrekt brerechnet. Auf der Grundlage ziemlich unvollständiger Informationen stellt sich die Lage für mich so dar: Du hast einen "Festzinssatz" vereinbart. In diesen Fällen ist die Vereinbarung von "Vorfälligkeitsentschädigungen" üblich, da sich die Bank auf diese Weise vor dem Risiko eines Verlustes schützt, wenn zwischzenzeitlich die Zinsen gefallen sind. Letzteres ist bei Dir der Fall. Wegen der Höhe der Entschädigung würde ich die Bank fragen, wie diese berechnet wurde. Mir scheint sie auf den ersten Blick reichlich hoch gegriffen. Hilfsweise wären Deine Anlagealternativen zu prüfen, wobei auch Aktien in Frage kommen. Das ist zwar riskant, kann aber sehr erfolgreich sein. Frag mal die Sparkasse... Mit besten Grüssen vom Ciresaner
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riokardo Mitglied Beiträge: 885 Von:D 73614 Schorndorf Registriert: Mrz 2004
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erstellt am 08.03.2005 um 11:59 Uhr
Zitat (El)friede(r):Du mußt Dich mit dem zufrieden geben was ich Dir zur Verfügung stelle.Genügt das? Hallo Elfi Super! Freu mich schon wie irre auf den 2. Teil des Strip-Puzzles. Das ist doch der eindeutige Beweis dafür, dass Du der holden Weiblichkeit angehörst, endlich hat das Rätseln ein Ende! In diesem Sinne: Fortsetzung folgt? Friede(r) sei mit Dir! Prost! [Dieser Beitrag wurde von riokardo am 08.03.2005 editiert.] IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 08.03.2005 um 12:10 Uhr
Zitat: Original erstellt von Elfi: Ich hatte Dich lediglich gefragt ob meine Pension in Ordnung Ist.Du hast dies als in Ordnung befunden.Kommischerweise habe ich 4Tage später diese sonderbare Überweisung auf dem Konto.(Sogenannte Abfindung)War deshalb im Glauben Du hättest "hintenrum" etwas in die Wege geleitet.
Mensch, Elfi, denk doch mal mit! Du hast hier im Chat über die Höhe Deiner Pension lamentiert, ich hatte dazu nur geschrieben, der Betrag sei allgemein nicht verwunderlich. Ich habe damit nichts geprüft und auch nicht "in Ordnung befunden". Wenn Du eine individuelle Prüfung der Rechtmäßigkeit Deines Bescheides wünscht, dann geht das nicht über Palaver im Internet, sondern nur durch Zusendung aller Unterlagen (zur Prüfung) und Erteilung eines entsprechenden Auftrages (nicht an mich, ich bin auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung nicht tätig). Und zu Deiner Idee, ich hätte "so hintenrum" etwas in die Wege geleitet...: wie sollte ich, wenn ich auch gar nichts von Dir kenne... (Elfi ist ein/e anonyme Internetnutzer/in, sozusagen ein entpersonalisierter, flüchtiger Inhalt meines Computerbildschirmes, und nichts wo ich ein Verfahren "hintenrum in die Wege leite"...; Du hast vielleicht Ideen...) Und jetzt lassen wir es dabei, OK? Servus PS: zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung: Verpflichtung dem Grunde nach hängt auch von der Vertragsgestaltung ab: bei Vorfinanzierung eines Bausparvertrages kann die Vorfälligkeitsentschädigung für das Vorfinanzierungsdarlehen bei vorzeitiger Zuteilung des vorfinanzierten Bausparvertrages (und damit Ablösung des Vorfinanzierungsdarlehens) vermieden werden. Habe einen solchen Prozess gehen die BHW gewonnen. Servus IP: gespeichert |