SbZ
AKTUELL
Über
uns
Land
und Leute
Service
und Dialog
Organisationen
und Einrichtungen
Helft
uns helfen

Kontakt
Siebenbürgen, Rumänien, Siebenbuerger.de-Startseite

© Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
» Diskussionsforen-Nutzungsbedingungen

Homepage Siebenbürgen
Suchen


Diskussionsforen


Newsletter


Chat


Gästebuch


E-Postkarten


Siebenbürger Kleinanzeigen-
markt




Impressum
Datenschutz


Dieses Forum wurde geschlossen. Sie finden unser neues Forum unter www.siebenbuerger.de/forum/
Eine neue Benutzeranmeldung ist erforderlich. Registrieren Sie sich jetzt >>


Diskussionsforen
Allgemeines Forum
Offener Brief an Dottore DR.Fabritius (Seite 3)

Neues Thema erstellen  
Registrieren | Ihr Profil | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen


Dieses Thema ist 3 Seiten lang:   1  2  3
nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Offener Brief an Dottore DR.Fabritius
Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 07.03.2005 um 18:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hi Elfriede,

kann immer noch nichts mit Deinen Beiträgen anfangen, insbesondere erinnere ich mich nicht an ein Mandat von "Elfriede", in dem es um so hohe Ansprüche ging, und auch nicht an eines, in dem es um Entschädigungen (egal welcher Art) gegangen sein soll. Also: ohne nähere Angaben kann ich nicht reagieren. Nenne z.B. einfach mein Aktenzeichen, dann kann ich schnell in der Akte prüfen, worum es geht. Aus dem Aktenzeichen kann hier in den Foren niemand geschützte Daten entnehmen, also keine Sorge.

Allerdings wüsste ich dann, wer Elfriede wirklich ist
(würde es auch für mich behalten, es unterliegt - sofern tatsächlich ein Mandatsverhältnis bestanden hat und Du nicht nur Schmarrn erzählst - der anwaltlichen Schweigepflicht)
Servus

IP: gespeichert

Biervampir
unregistriert
erstellt am 07.03.2005 um 18:53 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Nun hat er/sie aber doch so groß damit rumgetönt, sie/er hätte kein Problem damit, seinen/ihren Namen in ein öffentliches Forum, wie dieses zu stellen. Von mir aus kann er/sie es lassen, aber andere warten immer noch drauf.
Gruß
BV

[Dieser Beitrag wurde von Biervampir am 07.03.2005 editiert.]

IP: gespeichert

Elfi
Mitglied

Beiträge: 219
Von:
Registriert: Apr 2004

erstellt am 07.03.2005 um 20:15 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
[QUOTE]

[Dieser Beitrag wurde von Elfi am 17.01.2007 editiert.]

IP: gespeichert

Axel Azzola
Mitglied

Beiträge: 613
Von:BRD 14167 Berlin
Registriert: Apr 2004

erstellt am 07.03.2005 um 22:07 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Axel Azzola anzusehen!   Klicken Sie hier, um Axel Azzola eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Eine "Vorfälligkeitsentschädigung" und ihre Höhe hängt von der vertraglich getroffenen Vereinbarung ab.
Axel Azzola

IP: gespeichert

Elfi
Mitglied

Beiträge: 219
Von:
Registriert: Apr 2004

erstellt am 07.03.2005 um 23:59 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
[QUOTE]

[Dieser Beitrag wurde von Elfi am 17.01.2007 editiert.]

IP: gespeichert

Axel Azzola
Mitglied

Beiträge: 613
Von:BRD 14167 Berlin
Registriert: Apr 2004

erstellt am 08.03.2005 um 06:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Axel Azzola anzusehen!   Klicken Sie hier, um Axel Azzola eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Elfi,
es gibt zwei Fragen:
1. Hat die Bank einen Rechtsanspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung sowie
2. ist ein dem Grunde nach bestehender Anspruch korrekt brerechnet.
Auf der Grundlage ziemlich unvollständiger Informationen stellt sich die Lage für mich so dar:
Du hast einen "Festzinssatz" vereinbart. In diesen Fällen ist die Vereinbarung von "Vorfälligkeitsentschädigungen" üblich, da sich die Bank auf diese Weise vor dem Risiko eines Verlustes schützt, wenn zwischzenzeitlich die Zinsen gefallen sind. Letzteres ist bei Dir der Fall.
Wegen der Höhe der Entschädigung würde ich die Bank fragen, wie diese berechnet wurde. Mir scheint sie auf den ersten Blick reichlich hoch gegriffen.
Hilfsweise wären Deine Anlagealternativen zu prüfen, wobei auch Aktien in Frage kommen. Das ist zwar riskant, kann aber sehr erfolgreich sein. Frag mal die Sparkasse...
Mit besten Grüssen vom Ciresaner

IP: gespeichert

riokardo
Mitglied

Beiträge: 885
Von:D 73614 Schorndorf
Registriert: Mrz 2004

erstellt am 08.03.2005 um 11:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von riokardo anzusehen!   Klicken Sie hier, um riokardo eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat (El)friede(r):

Du mußt Dich mit dem zufrieden geben was ich Dir zur Verfügung stelle.Genügt das?

Hallo Elfi
Super! Freu mich schon wie irre auf den 2. Teil des Strip-Puzzles. Das ist doch der eindeutige Beweis dafür, dass Du der holden Weiblichkeit angehörst, endlich hat das Rätseln ein Ende!
In diesem Sinne: Fortsetzung folgt?

Friede(r) sei mit Dir!
Prost!

[Dieser Beitrag wurde von riokardo am 08.03.2005 editiert.]

IP: gespeichert

Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 08.03.2005 um 12:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Elfi:
Ich hatte Dich lediglich gefragt ob meine Pension in Ordnung Ist.Du hast dies als in Ordnung befunden.Kommischerweise habe ich 4Tage später diese sonderbare Überweisung auf dem Konto.(Sogenannte Abfindung)War deshalb im Glauben Du hättest "hintenrum" etwas in die Wege geleitet.

Mensch, Elfi, denk doch mal mit! Du hast hier im Chat über die Höhe Deiner Pension lamentiert, ich hatte dazu nur geschrieben, der Betrag sei allgemein nicht verwunderlich. Ich habe damit nichts geprüft und auch nicht "in Ordnung befunden". Wenn Du eine individuelle Prüfung der Rechtmäßigkeit Deines Bescheides wünscht, dann geht das nicht über Palaver im Internet, sondern nur durch Zusendung aller Unterlagen (zur Prüfung) und Erteilung eines entsprechenden Auftrages (nicht an mich, ich bin auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung nicht tätig).

Und zu Deiner Idee, ich hätte "so hintenrum" etwas in die Wege geleitet...: wie sollte ich, wenn ich auch gar nichts von Dir kenne... (Elfi ist ein/e anonyme Internetnutzer/in, sozusagen ein entpersonalisierter, flüchtiger Inhalt meines Computerbildschirmes, und nichts wo ich ein Verfahren "hintenrum in die Wege leite"...; Du hast vielleicht Ideen...)

Und jetzt lassen wir es dabei, OK?

Servus

PS: zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung: Verpflichtung dem Grunde nach hängt auch von der Vertragsgestaltung ab: bei Vorfinanzierung eines Bausparvertrages kann die Vorfälligkeitsentschädigung für das Vorfinanzierungsdarlehen bei vorzeitiger Zuteilung des vorfinanzierten Bausparvertrages (und damit Ablösung des Vorfinanzierungsdarlehens) vermieden werden. Habe einen solchen Prozess gehen die BHW gewonnen.
Servus

IP: gespeichert



Dieses Thema ist 3 Seiten lang:   1  2  3

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:


Weitere siebenbürgische Diskussionsforen finden Sie auf den Seiten der Siebenbürgen Community Rokestuf.de

Kontakt | Siebenbürgen Rumänien Portal

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Version von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.46a




Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
Karlstraße 100 · 80335 München · Telefon: 089/236609-0
Fax: 089/236609-15 · E-Mail: info@siebenbuerger.de



Sitemap
Haftungsausschluss
Seite empfehlen
Für Ihre Homepage
Ihr Link zu uns

nach oben