22. September 2005

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Deutschland mahnt zügige Eigentumsrückgabe in Rumänien an

"Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Restitutionsgesetze in Rumänien in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Rückgabe von Kulturgütern und Immobilien vor allem an die Angehörigen der deutschen Minderheit und deren Organisationen zu unterstützen?" Mit dieser schriftlichen Anfrage konfrontierte Erwin Marschewski, Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Bundesregierung.
In seiner Antwort verwies der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Dr. Klaus Scharioth, auf das am 30. März 2004 in Rumänien in Kraft getretene Gesetz Nr. 66 zur Restitution von Eigentum nationaler Minderheiten. Seit Inkrafttreten dieses insbesondere der deutschen Minderheit zugute kommenden Gesetzes seien bereits einige Gebäude des Deutschen Forums und der evangelischen Kirche in Kronstadt und Mediasch zurückgegeben worden. Die Rückgabebestimmungen Rumäniens wurden durch das Gesetz Nr. 247/2005 - das am 25. Juli 2005 in Kraft getreten ist - modifiziert. Durch die Novellierung erhält die Naturalrestitution Priorität und die ersatzweise geldliche Entschädigung bleibt auf wenige Ausnahmefälle beschränkt.

Wie die Siebenbürgische Zeitung Online berichtete, enthält das Gesetz neue sechsmonatige Antragsfristen, die am 25. Januar 2006 auslaufen. Dadurch verbessern sich die Chancen auf Rückgabe des enteigneten Kirchenvermögens (Dringlichkeitsverordnung Nr. 94/2000) und der Immobilien, die Gemeinschaften nationaler Minderheiten gehörten (Dringlichkeitsverordnung Nr. 83/1999).

Vor Verabschiedung der neuen Regelung verlief die Umsetzung der Restitutionsgesetze "noch schleppend", schreibt Staatssekretär Klaus Scharioth. Am 20. Juni 2005 hatte in Berlin die deutsch-rumänische Regierungskommission für die Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien getagt. Auf deutscher Seite wurde sie von den Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen, MdB Hans-Peter Kemper, geleitet. In dem gemeinsam beschlossenen Protokoll hieß es zur Restitution von enteignetem Eigentum an die deutsche Minderheit: "Die deutsche Seite begrüßt es, dass in Rumänien die gesetzlichen Grundlagen zur Rückerstattung von Gemeinschafts- und kirchlichem Eigentum zum großen Teil geschaffen worden sind bzw. Entschädigungsregelungen in Kürze in Kraft treten werden. Die deutsche Seite würde es begrüßen, wenn diese Regelung möglichst zügig vollzogen werden."

"Die Bundesregierung wird die Angelegenheit auch weiterhin bei allen sich bietenden Möglichkeiten gegenüber den rumänischen Stellen ansprechen und sich für eine zügige Umsetzung der Restitutionsansprüche einsetzen", betonte Staatssekretär Scharioth in seiner schriftlichen Antwort.

Links:

Praktische Tipps für Eigentumsrückgabe in Rumänien, Siebenbürgische Zeitung Online, 31. August 2005

Dringender Handlungsbedarf: Eigentumsrückgabe in Rumänien beantragen! Siebenbürgische Zeitung Online, 29. August 2005

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