Nach dem Abendmahlsgottesdienst in der Hermannstädter Stadtpfarrkirche diskutierten 40 Delegierte aus den fünf Bezirken über die vom Landeskonsistorium erarbeitete Strategie zur Zukunft der Kirche („Aus Glauben Leben in Gemeinschaft gestalten“), die u.a. auf Struktur, Öffentlichkeit, Kulturgut oder Verwaltung eingeht. Im Zusammenhang mit der Kirchengemeinde Bartholomae in Kronstadt beschloss man, dass die Gemeinde das Recht habe, einen eigenen Pfarrer zu wählen, obwohl die Mindestzahl von 300 Gemeindegliedern nicht erreicht wird. Einem
ADZ-Bericht zufolge informierte Hauptanwalt Friedrich Gunesch auch über den Stand des EU-Projekts zur Restaurierung von 18 Kirchenburgen.
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