16. April 2012

Gesetzentwurf begrenzt Entschädigung auf 15 Prozent des Immobilienwertes

Die rumänische Regierung veröffentlichte vor Ostern einen Gesetzentwurf, der die Entschädigung für während des Kommunismus enteignete Immobilien neu regeln soll. Auf der Internetseite der Regierung finden sich die Eckpunkte des Entwurfes, der zunächst zur öffentlichen Diskussion gestellt ist, bevor er an das Parlament weitergeleitet wird.
Der Entwurf schließt eine physische Rückgabe enteigneter Immobilien oder die Entschädigung mit anderen Gütern aus. Entschädigungszahlungen sollen auf 15 Prozent des Marktwertes beschränkt werden, während Alteigentümer bisher den vollen Wert erhielten (in Bargeld und/oder Aktien des Proprietatea-Fonds). Die Entschädigungen selbst sollen in gleichen Jahresraten über eine Dauer von 10 bis 12 Jahren fließen, abhängig von der Art der Immobilie. Für Entschädigungen sollen aus dem Staatshaushalt jährlich maximal 121 Millionen Euro bereit gestellt werden.

Das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) kritisiert den Entwurf in der vorliegenden Form scharf. Die Vorschläge würden den „Entschädigungen“ ähneln, die Auswanderer in den 1980er Jahren erhielten, heißt es in einer Pressemitteilung des DFDR. Prinzipiell zu begrüßen sei die vorgesehene Beschleunigung der Prozesse, allerdings gingen die Vorschläge zu Lasten der Betroffenen. Antragsunterlagen müssten innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht werden mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 30 Tage. Die Verfassung garantiere das Recht auf Eigentum zu 100 Prozent, nicht zu nur 15 Prozent, moniert das DFDR. Eine Annahme des Gesetzes würde eine neuerliche Enteignung derjenigen bedeuten, die ihre „nationalisierten“ Immobilien bisher nicht zurückerstattet bekommen haben. In besonderem Maße betreffe dies die Kirchengemeinden der Minderheiten.

Der Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, kritisiert den Gesetzesentwurf der rumänischen Regierung zu einer Reform der Restitutionsgesetzgebung scharf. Deren Pläne seien den Betroffenen nicht zu vermitteln und kämen einer neuen Enteignung gleich. Besonders der geplante Verzicht auf bisher bestehende Möglichkeiten einer Restitution in natura sei unverständlich und mit Haushaltsenge nicht zu rechtfertigen. Vor diesem Hintergrund hat Fabritius um ein umgehendes Gespräch mit Premierminister Mihai Răzvan Ungureanu angesucht. Fabritius möchte die Resolution des Verbandstages 2011 zu Entschädigung und Restitution erläutern und klären, wie Reformpläne des Restitutionsrechts unter Beachtung berechtigter Anliegen der Betroffenen verbessert werden können.

Die Regierung hatte erst im März die Entschädigungsverfahren für nationalisierte Immobilien für ein halbes Jahr ausgesetzt. Die Überarbeitung des Entschädigungsgesetzes wurde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendig. Das bisherige Gesetz bot nach Auffassung der Richter keinen effektiven Schutz des Rechts auf Eigentum. Ein neues Gesetz muss bis zum 12. Juli verabschiedet werden.

HW

Schlagwörter: Restitution, Entschädigung

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Neueste Kommentare

  • 13.10.2012, 15:54 Uhr von azur: @Bäffelkeah: Schon klar dass einige Leute, die Korruption in Rumänien bevorzugen, denn Neuer Weg am ... [weiter]
  • 13.10.2012, 10:24 Uhr von seberg: Wenn ihr wüsstet, was ich für Vorschläge habe für die "schneidigen jungen Sachsen"!!! :-))))) Aber ... [weiter]
  • 13.10.2012, 10:21 Uhr von Bäffelkeah: Endlich, ein Neuer Weg in Bukarest, wenn mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem ... [weiter]

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