7. Dezember 2023

Deportationsbestätigungen auch 2024

Die Nachkommen der im Jahr 1945 zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion („Russlanddeportation“) verschleppten Siebenbürger Sachsen können bekanntlich bei den staatlichen Agenturen für Sozialleistungen (AJPIS) eine Entschädigung beantragen. In den Jahren 2020-2023 hat das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien im Friedrich-Teutsch-Haus in Hermannstadt unentgeltlich mehrere Tausend Nachweise ausgestellt, die bei der Festlegung der Entschädigung für die Kinder der Russlanddeportierten hilfreich waren.
Anträge auf Entschädigung für die Kinder politischer Verfolgung sind weiterhin möglich, ebenso läuft die landeskirchliche Hilfestellung bei den Nachweisen ohne Frist weiter. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass im Zentralarchiv vom 10. Dezember 2023 zum 10. Januar 2024 keine Anträge auf Deportationsbestätigungen bearbeitet werden. Zur Förderung seiner Arbeit bittet das Zentralarchiv im Teutsch-Haus insbesondere diejenigen, die aufgrund der Bestätigungen eine regelmäßige Entschädigung erhalten, um Unterstützung, Weitere Informationen im Teutsch-Haus, Telefon: (0040-269) 206730, E-Mail: casa.teutsch[ät]gmail.com, Internetseite: www.teutsch.ro.

Dr. Gerhild Rudolf

Schlagwörter: Entschädigung, Deportation, EKR

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