Ergebnisse zum Suchbegriff „Glaubhaftmachung“

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26. März 2024

Verschiedenes

Personenstandsurkunden deutscher Aussiedler: Glaubhaftmachung und Urkunden aus dem Aufnahmeverfahren nach dem BVFG reichen aus

Zahlreiche Siebenbürger Sachsen werden in jüngster Zeit mit der Beschaffung neuer Personenstandsurkunden aus Rumänien konfrontiert. Um die vielen Anfragen zu beantworten und als Hilfestellung für die Betroffenen wird im Folgenden ein Artikel nachgedruckt, der in der Siebenbürgischen Zeitung, Folge 20 vom 15. Dezember 2020, Seite 5, und SbZ Online vom 7. Dezember 2020 veröffentlicht wurde und dessen rechtliche Aussagekraft nach wie vor aktuell ist. mehr...

7. Dezember 2020

Verbandspolitik

Personenstandsurkunden deutscher Aussiedler und Spätaussiedler: Nachbeurkundung in Deutschland möglich

Die Aussiedlerbeauftragtenkonferenz 2019 thematisierte die Glaubhaftmachung von Personenstandsbeurkundungen in den Herkunftsgebieten bei aktuellen Standesamtsfällen in Deutschland.
Aus der alltäglichen Beratungspraxis der Selbstorganisationen deutscher Aussiedler und Spätaussiedler wurden Beauftragte des Bundes und der Länder vermehrt mit Hinweisen konfrontiert, dass vereinzelt Standesämter von Aussiedlern und Spätaussiedlern bei Eintragungen in das Personenstandsregister (insbesondere Eheschließungen und Todesfälle) „aktuelle“ Geburtsurkunden fordern. Dies bedeutet für die Betroffenen, dass sie eine Geburtsurkunde vorlegen müssen, deren Ausstellungsdatum in der Regel nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf. Viele der Betroffenen stellt diese Forderung vor erhebliche Herausforderungen. Um diese Forderung erfüllen zu können, müssten sich Betroffene an das Standesamt im Vertreibungsgebiet im Ausland wenden, wo Vorgänge meist viele Jahrzehnte vorher beurkundet wurden. Von Betroffenen werden erhebliche Schwierigkeiten bei diesem Unterfangen geschildert. Seit Aufnahme im Bundesgebiet besteht in den meisten Fällen keinerlei Kontakt mehr zu den Behörden des Herkunftsgebietes, oft scheitert das schon an fehlenden Sprachkenntnissen oder kriegsfolgenbedingten emotionalen Hürden. Deswegen hat die Aussiedlerbeauftragtenkonferenz im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat in seiner Sitzung vom 27. März 2019 dieses Thema beraten und eine aufklärende Stellungnahme beschlossen. Auch wurde das Thema durch ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat nach einem Beschluss der Personenstandsrechtsreferenten von Bund und Ländern vom 5. Juni 2019 an die Innenministerien/Senatsverwaltungen der Länder aufgegriffen.
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10. November 2020

Verschiedenes

Rumänien verabschiedet Gesetz zur Ergänzung des Dekretes 118/1990 und des Gesetzes 130/2020: Kinder von Deportationsopfern einbezogen

Das Klärungsgesetz für offene Fragen bei der Einbeziehung von Kindern in die Entschädigung der Opfer der kommunistischen Diktatur in Rumänien gemäß Dekret 118/1990 und Gesetz 130/2020 wurde jüngst im rumänischen Parlament verabschiedet, vom Staatspräsidenten Klaus Johannis unterzeichnet und im Amtsblatt Rumäniens „Monitorul Oficial“ XXXII – Nr. 1036 vom 5.11.2020 als Gesetz Nr. 232/2020 veröffentlicht und ist damit in Kraft. Durch dieses Gesetz ist jetzt endgültig geklärt: Auch Kinder, deren Eltern selbst keine Entschädigung beantragt hatten, obwohl sie antragsberechtigt gewesen wären, sind antragsberechtigt. mehr...

15. August 2019

Verbandspolitik

Zur Bewertung von Personenstandsurkunden deutscher Aussiedler und Spätaussiedler

Wie sind die Personenstandsurkunden deutscher Aussiedler und Spätaussiedler zu bewerten? Rechtliche Klarstellungen zu dieser Frage, mit der auch Mitglieder des Verbandes der Siebenbürger Sachsen seit mehreren Jahren konfrontiert werden, bietet der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, auf seiner Homepage. Die Glaubhaftmachung von Personenstandsbeurkundungen in den Herkunftsgebieten bei aktuellen Standesamtsfällen in Deutschland wurde in der Aussiedlerbeauftragtenkonferenz 2019 erörtert. mehr...

5. August 2017

Verbandspolitik

Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter: Antragsfrist endet am 31. Dezember 2017

Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter können eine Entschädigung in Höhe von 2500 Euro beim Bundesverwaltungsamt nur noch bis zum 31. Dezember 2017 beim Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm, beantragen. mehr...

2. Februar 2013

Verschiedenes

Rentenkonten prüfen

Anfragen vieler Landsleute bezüglich der Verfahren bei Rentengewährung aus Rumänien haben Defizite in der Anerkennung rumänischer Zeiten in der deutschen Rentenversicherung aufgezeigt. Dabei sind auch nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union die nach dem Fremdrentengesetz in der deutschen Rente anerkannten Zeiten die wesentliche Grundlage der Alterssicherung. Die nachfolgenden Ausführungen sollen eine Anleitung sein, wie eine zu niedrige Bewertung der Zeiten aus Rumänien erkannt und höhere Rentenwerte durchgesetzt werden können. Gleichgültigkeit kann im Alter teuer werden. mehr...

26. November 2012

Verschiedenes

Lohnlistenauszüge als Nachweis geeignet

Mit einem am 14. November 2012 zugestellten Urteil hat das Sozialgericht München erneut die Verpflichtung der Rentenbehörden bestätigt, Lohnlisten aus Rumänien bei Fehlen von Widersprüchen als Nachweise anzuerkennen, so bescheinigte Zeiten mit ungekürzten Werten (also zu 6/6) bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen und dem Betroffenen die Rente ab Rentenbeginn in zutreffender Höhe nachzuzahlen (Urteil S 30 R 384/12 vom 21. August 2012). mehr...

7. Januar 2012

Verbandspolitik

Bundesvertriebenengesetz geändert

Am 9. Dezember 2011 ist das 9. Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (9. BVFGÄndG) in Kraft getreten. Es handelt sich um eine Härtefallregelung für die nachträgliche Einbeziehung von Familienangehörigen. mehr...

19. Dezember 2011

Verschiedenes

Rentenhöhe prüfen und rechtzeitig Korrekturanträge stellen

In letzter Zeit sind vermehrt Fälle zu verzeichnen, in welchen Rentenbehörden bisher unstreitige Fragen zur Anerkennung und Bewertung der Zeiten im Herkunftsgebiet negativ entscheiden und die zutreffenden Rentenwerte erst nach einem Widerspruchs- und Klageverfahren anerkennen. Diese Fälle betreffen beispielsweise die Einordnung in angemessene Qualifikationsgruppen aufgrund von Ausbildung oder Berufserfahrung sowie die Berücksichtigung ungekürzter Werte (6/6) bei Vorlage von Lohnlistenauszügen. Betroffenen wird daher empfohlen, Bescheide nach deren Zugang genau zu prüfen und bei Zweifelsmomenten schnellstens eine Korrektur zu beantragen. Für Widersprüche gilt eine Frist von einem Monat nach Zugang des Bescheides. mehr...

18. Dezember 2003

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Positives Urteil für Spätaussiedler

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München bestätigt das Ergebnis des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Ansbach in einem Prozess betreffend die Frage der Benachteiligungen im Sinne des § 4 Abs. 2 BVFG. mehr...