21. September 2011

Entschädigungsverfahren in Rumänien

Zur Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Entschädigungsverfahren in Rumänien hat eine Delegation des Bundesvorstandes des Verbandes der Siebenbürger Sachsen vom 14. bis 16. September 2011 Arbeitsgespräche auf höchster Ebene in Bukarest geführt. Der vom Bundesvorsitzenden Dr. Bernd Fabritius geleiteten Delegation gehörten Bundesgeschäftsführer Erhard Graeff, Bundesrechtsreferent Dr. Johann Schmidt sowie der wissenschaftliche Berater Dr. Gerald Volkmer an.
Am ersten Tag der dreitägigen Reise standen Gespräche im rumänischen Parlament an. Fabritius hatte den Ministerpräsidenten Rumäniens, Emil Boc, vorab über Probleme mit der Umsetzung des Entschädigungsrechtes informiert und die eindeutige Einbeziehung der Opfer der Russlandverschleppung gefordert. Damit sollte der uneinheitlichen und sich widersprechenden Rechtsprechung der Gerichte in Rumänien entgegengewirkt werden. An den Gesprächen im Weißen Saal des als „Haus des Volkes“ unter Ceaușescu erbauten Parlamentsgebäudes beteiligten sich von rumänischer Seite der Vorsitzende der deutsch-rumänischen Parlamentariergruppe, Senator Petru Bașa, der Vorsitzende der juristischen Kommission des Parlamentes, Abgeordneter Daniel Buda, der Vorsitzende der Unterkommission zur Konfliktvermeidung durch Dialog der Europäischen Kommission, Abgeordneter Mircea-Riceard Badea, sowie der Abgeordnete Gabriel Andronache als Geschäftsführer der juristischen Kommission. Ebenso beteiligt war der Abgeordnete des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR), Ovidiu Ganț, der in Absprache mit dem Verband einen Änderungsantrag zur Einbeziehung der Russlandverschleppten in das laufende Gesetzesänderungsverfahren eingebracht hatte.

Russlandverschleppung ausdrücklich einbeziehen

Fabritius schilderte die prekäre Situation der heute hochbetagten Opfer, von denen nur noch eine begrenzte Anzahl am Leben sei. Selbst die jüngsten Betroffenen der Russlandverschleppung seien heute bereits 85 Jahre alt, weshalb Gerichtsverfahren zur Durchsetzung einer gerechten Entschädigung für diese eine Zumutung wären. Der Verband erwarte eine klarstellende Ergänzung des Gesetzes sowie die Zahlung einer angemessenen Entschädigung für den immateriellen Schaden.
Dr. Bernd Fabritius (4. v. links) bedankt sich ...
Dr. Bernd Fabritius (4. v. links) bedankt sich bei Daniel Buda. Die weiteren Personen von links nach rechts: Mircea-Riceard Badea, Petru Bașa, Dr. Johann Schmidt, Erhard Graeff, Ovidiu Ganț, Gabriel Andronache. Foto: Martina Schmidt
Seitens der juristischen Kommission schilderte der Vorsitzende Bașa die Schwierigkeiten des Parlamentes, auf die Einwendungen des Verfassungsgerichtes (vgl. Entschädigungsrecht neu beurteilt, SbZ Online vom 27. November 2010) sachgemäß einzugehen. Er äußerte Bedenken, ob es der Rechtskommission gelingen werde, die vom Verfassungsgericht aufgestellten Hürden zu überwinden. Daran arbeite das Gremium mit Nachdruck. Zuversicht äußerte er hinsichtlich der Frage, ob bei Neufassung des Gesetzes 221/2010 auch die betroffenen Russlandverschleppten in eine Entschädigungsregel einbezogen würden. Der Vorsitzende der juristischen Kommission des Parlamentes, Daniel Buda, versicherte: „Wir garantieren Ihnen, dass die Mitglieder Ihrer Gemeinschaft, die im Januar 1945 rechtswidrig nach Russland verschleppt wurden, bei Neufassung des Gesetzes berücksichtigt werden. Der gestellte Antrag wurde eingehend beraten und mehrheitlich für gut befunden“.

Naturalrestitution vor Entschädigung

Angesprochen wurde auch die Situation der Restitution enteigneter Bodenflächen. Hier hatte Rumänien auch auf Interventionen des Verbandes ein Gesetz zur Restitution von Grundstücken aus den Staatsreserven (ADS) erlassen. Nun hat aber ein Regierungsbeschluss (HG 655/2011), der im Amtsblatt Rumäniens vom 8. Juli 2011 veröffentlicht wurde, die Privatisierung vorhandener Bodenflächen zum Inhalt, wodurch dem Gesetz zur Förderung der Naturalrestitution die Grundlage entzogen wird. Die Gesprächspartner, die von diesem Beschluss keine Kenntnis hatten, bekannten sich weiterhin zum Vorrang einer Naturalrestitution vor einer Entschädigung und sagten eine genaue Prüfung der Angelegenheit zu. Es sei Aufgabe der Bürgermeisterämter, die für eine Naturalrestitution notwendigen Bodenflächen von der Staatsverwaltung ADS anzufordern und entsprechend einzusetzen. In vielen Landkreisen geschehe das auch. Einzelfälle von Zuwiderhandlungen könnten zur Prüfung gemeldet werden.

Ausstellung der Verschleppungsnachweise vereinfacht

Am zweiten Tag der Reise stand zunächst ein Gespräch mit dem Leiter des Nationalen Rats für das Studium der Archive der Securitate (CNSAS), Dr. Dragoș Petrescu, auf der Tagesordnung. Diese Behörde ist u. a. auch für die Ausstellung der Bescheinigungen über die Russlandverschleppung zuständig. Aus zahlreichen Mitteilungen dieser Dienststelle war bekannt, dass eine Ausstellung der Bescheinigungen auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird auf Grund einer Vielzahl dort eingegangener Anträge, die zum Teil auf unzureichenden Formularen und ohne Angabe der nötigen Daten gestellt wurden. Hier bot der Verband jede Hilfe an, damit die Anliegen der Betroffenen kurzfristig und ohne Aufwand für diese erledigt werden.
Konstruktive Arbeitsgespräche: Die ...
Konstruktive Arbeitsgespräche: Die Verbandsdelegation sprach in Bukarest Probleme im Zusammenhang mit der Entwicklung der Entschädigungsverfahren in Rumänien an. Foto: Martina Schmidt
Petrescu sagte zu, dem Verband die dort vorhandenen Verschleppungslisten, die inzwischen digitalisiert werden konnten, zur Verfügung zu stellen. Das Angebot des Verbandes, alle Bescheinigungen für Betroffene in Deutschland für diese gesammelt auszulösen und auch die erforderlichen Kosten zu tragen, wurde angenommen. Dieses vom Verband angebotene Verfahren erspart es künftig den Betroffenen, einen eigenen Vertreter in Rumänien benennen zu müssen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Zukünftig wird die Behörde Anliegen von Antragstellern in Deutschland zügig abarbeiten und in regelmäßigen Abständen einen vom Verband benannten Vertreter nach Erledigung benachrichtigen und diesem alle Bescheinigungen gegen Zahlung der Bearbeitungsgebühren aushändigen. Der Verband wird die Verschleppungsnachweise dann in Deutschland unmittelbar an die Betroffenen übermitteln. Zur Bewältigung dieser Aufgabe wurde in Bukarest eine Kooperation mit der Michael Schmidt Stiftung eingegangen, die Personal und Infrastruktur zur Verfügung stellen wird. Ein Formular zur Beantragung der Verschleppungsnachweise kann bei der Geschäftsstelle des Verbandes angefordert oder hier (Download) ausgedruckt werden. Die im Antragsformular genannten Unterlagen sind bei Antragstellung in Kopie beizufügen. Das vollständige Ausfüllen und Beifügen aller Unterlagen beschleunigt die Ausstellung der Verschleppungsnachweise. Einen Antrag sollen nur die Personen stellen, die nicht bereits über ausreichende Belege verfügen. Wenn bereits durch eine ältere „Adeverință“ die Russlandverschleppung belegt werden kann oder diese im Arbeitsbuch eingetragen wurde, dann muss kein neuer Antrag gestellt werden. In der Vergangenheit ausgestellte Belege sind nach wie vor gültig und können in den Entschädigungsverfahren vorgelegt werden.

Politischer Wille zur Wiedergutmachung besteht

Am selben Tag wurde die Delegation vom rumänischen Außenminister Dr. Teodor Baconschi empfangen. Dieser bestätigte in einem konstruktiven Gespräch erneut seine Unterstützung.
Der Bundesvorsitzende Dr. Bernd Fabritius im ...
Der Bundesvorsitzende Dr. Bernd Fabritius im Gespräch mit Rumäniens Außenminister Teodor Baconschi. Foto: Karina Schmidt
Die rumänische Regierung sei durch die Besuche hoher Vertreter bei den Heimattagen in Dinkelsbühl – und nicht zuletzt auch durch die Eingaben des Verbandes - über die besondere Lage der Deutschen aus Rumänien und deren Problemlagen informiert und stehe zu den Forderungen des Verbandes. Der Ministerpräsident unterstütze diese Anliegen, versicherte Baconschi. Gleichzeitig wies der Außenminister darauf hin, dass Gesetzesänderungen immer nur auf der Basis parlamentarischer Mehrheiten möglich seien. Daher sei es besonders wichtig, hier auch politischen Einfluss geltend zu machen.

Arbeitsbücher in Rentenverfahren nicht zwingend erforderlich

Am letzten Tag der Delegationsreise fand zunächst ein Gespräch mit der Leitung der nationalen Rentenbehörde Rumäniens statt. Fabritius schilderte eingangs die in letzter Zeit häufig auftretenden Probleme in Rentenverfahren in Deutschland, die daraus erwüchsen, dass deutsche Rentenbehörden mit Nachdruck auf die Übermittlung von Arbeitsbüchern aus Rumänien beständen, selbst wenn Betroffene schon längst in Rente wären oder – im Falle von Hinterbliebenenrenten – die Rentenantragsteller Unterlagen der Verstorbenen aus ferner Vergangenheit beibringen sollten. Die Präsidentin der Rentenbehörde, Doina Domnica Pârcălabu, zeigte sich über derartige Forderungen verwundert und betonte, dass jedenfalls die rumänische Rentenbehörde solche Forderungen nicht aufgestellt habe. Die Zentralisierung der Arbeitsbücher sei in Rumänien seit letztem Jahr abgeschlossen, inzwischen bestehe ein digitalisierter Datenbestand. Die Einsendung von Arbeitsbüchern sei daher aus ihrer Sicht nicht mehr notwendig.

Entschädigungszahlungen vereinfacht

Auch die Thematik der Anwendung des Entschädigungsdekretes 118/1990 wurde besprochen. Laut dieser Vorschrift können Betroffene oder nach deren Tod die noch nicht wiederverheirateten Ehegatten eine laufende monatliche Entschädigung für die Russlandverschleppung beziehen, die in Deutschland auf keine Rente angerechnet werden darf. Die Delegation informierte die zentrale Behördenleitung darüber, dass unterschiedliche Dienststellen in Rumänien unverständliche Anforderungen zur Anweisung der Entschädigung stellen würden. So werde in Einzelfällen das Benennen eines besonderen Vertreters in Rumänien, die Eröffnung eines Bankkontos dort oder die Übermittlung des in Rumänien üblichen persönlichen Nummerncodes (CNP) gefordert. Dafür gebe es weder einen Grund noch eine Rechtsgrundlage. Auch werde oft ein Beleg der rumänischen Staatsangehörigkeit gefordert, obwohl nach dem EU-Beitritt Rumäniens eine Gleichwertung der Staatsangehörigkeit geboten sei und eine Entschädigung für erlittenes Unrecht nicht von der Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden dürfe. Pârcălabu bestätigte die Auffassung des Verbandes und bezeichnete übermäßige Anforderungen als „Zielüberschreitung“ der örtlichen Dienststellen. Sie werde hier für ausreichende Klarstellung sorgen und die Dienststellen in ihrem Bereich entsprechend informieren und anweisen. Gleichzeitig erläuterte sie, dass ein Leistungsverfahren in diesem Bereich zweistufig ablaufe. In einer ersten Stufe (Statusverfahren) stellen die örtlichen Ämter für Soziale Leistungen (Agenția Județeana de Prestații Sociale - AJPS) die grundsätzliche Berechtigung zu einer Entschädigung fest. Dafür sei neben Belegen zur Person nur noch ein Beleg über die Verfolgung notwendig. Hier sei jeder Beleg (auch aus der Vergangenheit) ausreichend. Statusentscheidungen dieser Dienststellen werden dann zur Feststellung einer Zahlung (Leistungsverfahren) an die örtlichen Rentenbehörden (Casa Județeana de Pensii - CJP) übergeben. Diese benötige dann eine Zahlungserklärung und die üblichen Überweisungsunterlagen, die auch in allgemeinen Rentenverfahren nötig wären. Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufes empfahl sie ergänzend ein Gespräch mit der Präsidentin der Nationalen Agentur für Soziale Leistungen (ANPS), der die örtlichen Dienststellen im Statusverfahren unterstellt seien.

Ein Treffen mit der ANPS-Präsidentin Marinela Nicoleta Dinu konnte noch für den selben Nachmittag vereinbart werden. In diesem Gespräch zeigte Dinu volles Verständnis für die Forderungen des Verbandes. Sie könne einige der übermäßigen Forderungen der örtlichen Dienststellen – wie auch Pârcălabu - nur auf fehlende Verwaltungsanweisungen zurückführen und erklärte sich bereit, solche nun kurzfristig zu schaffen und dort die Anregungen des Verbandes umzusetzen. Insbesondere stimmte auch sie der Auffassung zu, dass die Zahlungen an Berechtigte laut Dekret 118/1990 reibungslos auf Bankkonten in Deutschland erfolgen und auch solche Personen in den Genuss dieser Leistungen kommen müssten, die im Rahmen der Ausreise aus Rumänien auch die rumänische Staatsangehörigkeit nicht mehr hätten. Es wurde vereinbart, den engen Dialog zur Problembewältigung künftig fortzusetzen.


Pdf-Datei zum Herunterladen:

Formular zur Beantragung der Verschleppungsnachweise

Weitere Artikel zum Thema Entschädigung für politische Verfolgte (Russlandverschleppte):

Entschädigungsrecht neu beurteilt, SbZ Online vom 27. November 2010

Dialog mit rumänischen Parlamentieren, SbZ Online vom 2. Juni 2011

Interview mit Bernd Fabritius: „Wir werden den konstruktiv-kritischen Dialog fortsetzen“; SbZ Online vom 31. Mai 2011

Die Russlandverschleppung wird in Rumänien als politische Verfolgung anerkannt, SbZ Online vom 16. Februar 2011

Schlagwörter: Entschädigung, Russlanddeportation, Rumänien, Bukarest, Entschädigungszahlung

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Neueste Kommentare

  • 22.09.2011, 10:04 Uhr von Oberberg: Zu diesem Einsatz möchte ich einmal herzlich Danke sagen. Es sind zwar im Einzelnen kleine Schritte ... [weiter]

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