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Spielwiese Schlammschlacht (Seite 1)

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Autor Thema:   Spielwiese Schlammschlacht
Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 24.09.2006 um 10:24 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo zusammen, gleich gehts los, aufgepasst und mitgemacht, hier gehts rein, kostenlos, nur wer mitmacht hat Spaß, herein, herein, seit 1896 am gleich Ort, äh...

Oh ich bin ja gar nicht mehr auf dem Oktoberfestrummel.

Machen wir ein lustiges Ratespiel oder - wie werde ich qualifizierte Forenputzfrau:


Erstes Rätsel:
Darf ich sagen: "der Bäcker Mustermann ist ein Armleuchter und hat sicher Krampfadern"?

Zweites Rätsel:
Darf ich sagen: "Die Musterfrau ist dumm wie die Nacht finster"?

Und drittes Rätsel:
Darf ich sagen: " das Musterkind entspricht genau dem "chipul tinarului comunist" der frühen siebziger Jahre" - (Zitat aus meiner eigenen Trimesterarbeit in Rumänisch im Mai 1981)?

Na, was ist? aufgewacht und mitgemacht!
Wieviel Geld (Strafe) ist in jedem dieser Rätselfälle die ach so wichtige Aussage wert? Und was kann die Musterfamilie so an Schmerzensgeld einklagen?

Zwischen allen richtigen Antworten verlose ich einen Wiesngutschein für eine Mass besten Bieres

Servus

IP: gespeichert

schully
Mitglied

Beiträge: 339
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 24.09.2006 um 20:02 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von schully anzusehen!   Klicken Sie hier, um schully eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
meiner meinung nach ist dieses forum sowieso schon fast tot. mit eurem paragraphen-anwaltsdeutsch versetzt ihr ihm wahrscheinlich den letzten stoß!
wenn ich jeden meiner beiträge erst meinem anwalt mailen muß, dann gute nacht, siebenbuerger forum!
servus

IP: gespeichert

Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 24.09.2006 um 20:57 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
bravo, endlich hat´s einer gerafft.

Wir müssen nicht immer an Gratwanderungen heran kommen, es reicht wenn wir hier normal miteinander umgehen. Und wenn es erforderlich sein sollte, hier immer einen Anwalt einschalten zu müssen, dann wäre es nicht schad um dieses Forum...

Also, kommen wir zur Normalität zurück. Mir hat es bisher auch ohne dieses hauen und stechen unter dem Mäntelchen der Meinungsfreiheit Spaß gemacht. Man kann gegensätzliche Standpunkte auch normal und fair äussern.

Dann bleiben sicher auch wieder mehr Schreiber dabei

Servus

IP: gespeichert

Henny
unregistriert
erstellt am 24.09.2006 um 21:02 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:
...Man kann gegensätzliche Standpunkte auch normal und fair äussern.


Wieso gilt dieser Satz nur für eine handvoll und anscheinend doch privilegierte Mitbürger?
Henny.

IP: gespeichert

schully
Mitglied

Beiträge: 339
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 24.09.2006 um 22:08 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von schully anzusehen!   Klicken Sie hier, um schully eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
die sachlichsten beiträge finden wir unter "suche meinen vater, kollegen usw".
daher, finde ich, können wir alle anderen foren schließen.
den admis unangenehme teilnehmer, wie lori, azzola, haben sich eh´ rar gemacht oder verabschiedet.
man sucht sich andere foren, wo auch unangenehme fragen gestellt und beantwortet werden können.
ich habe den eindruck, im großen chor der siebenbürger lobhudeleien werden keine "falschsinger" geduldet.
wenn einer sich hier angegriffen fühlt, sollte er sich wehren. auch juristisch, wenn der tatbestand erfüllt ist.
zensur und pauschale bedrohungen aber verunsichern auch andere teilnehmer, das ergebnis sehen wir in der flaute der letzten wochen. hauptsache ist, es läuft harmonisch, wir haben keine probleme. die heile welt der siebenbürger!
servus

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Henny
unregistriert
erstellt am 25.09.2006 um 14:49 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von schully:
...hauptsache ist, es läuft harmonisch, wir haben keine probleme. die heile welt der siebenbürger!

Tatsache ist aber und das müßen wir uns nun mal auch eingestehen können, die Welt ist nicht heile, sonst währen wir alle noch da wo wir waren und müssten nicht diese Diskussionen in einem Forum führen.
Aus meiner Sicht entsteht so das "Mitläufertum" und die Angst wird weiter geschührt. Wenn diese Dinge auf eine Spielwiese verbannt werden, wo schicken wir demnächt Kinder zum spielen hin? In den Geschichtsunterricht? Ich möchte nicht wißen welches Thema gerade vorgetragen wird.
Was bleibt, ist der ewige Kreislauf in dem man Geschichte interpretiert so wie man es gerne möchte. Das ist schade. Da müßte man mit denken anfangen aber das tut ja weh.
Henny.

IP: gespeichert

joker
Mitglied

Beiträge: 390
Von:Frankreich
Registriert: Jan 2001

erstellt am 26.09.2006 um 01:00 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von joker anzusehen!   Klicken Sie hier, um joker eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ich versuchs mal, der Herr Fabritius wird uns sicher erhellen ob ich falsch liege mit meinen Eischätzungen.

Zitat:
Zitat von Fabritius:

Erstes Rätsel:
Darf ich sagen: "der Bäcker Mustermann ist ein Armleuchter und hat sicher Krampfadern"?


Ja, das darf man sagen.


Zitat:
Zitat von Fabritius:
Zweites Rätsel:
Darf ich sagen: "Die Musterfrau ist dumm wie die Nacht finster"?

Nein, das darf man nicht sagen.


Zitat:
Zitat von Fabritius:
Und drittes Rätsel:
Darf ich sagen: " das Musterkind entspricht genau dem "chipul tinarului comunist" der frühen siebziger Jahre" - (Zitat aus meiner eigenen Trimesterarbeit in Rumänisch im Mai 1981)?

ja, das darf man sagen.

Zitat:
Zitat von Fabritius:
Wieviel Geld (Strafe) ist in jedem dieser Rätselfälle die ach so wichtige Aussage wert? Und was kann die Musterfamilie so an Schmerzensgeld einklagen?

In Deutschland gibt es für Beleidigungen kein Schmerzengeld in dem Sinne, der Beklagte wird zu einer Geldbuße verurteilt, die meist an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen ist. Für die Beleidigung als "Schlampe" wurden mal 300 DM verhängt.
Das deutsche Recht kennt den Begriff des Schadensersatzes. Die Verpflichtung zum Schadensersatz regelt das BGB in den §§ 249 bis 253 BGB. Es geht um die Restitution von Güterlagen und die Kompensation von Vermögensverlusten. Diese Vermögensverluste muss man erst nachweisen.

In den USA sieht es anders aus, das wurden für die Bezeichnung als "Lügner" schon mal 5000 $ verlangt, in zweiter Instanz aber abgeschmettert.


Krieg ich jetzt ein Bier?

[Dieser Beitrag wurde von joker am 26.09.2006 editiert.]

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 27.09.2006 um 18:40 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hi Joker,

warten wir vielleicht noch auf 1-2 Mittester, dann gibts ne Auflösung und auch die Biere

Ich wäre schon sehr froh, wenn die Unterschiede zwischen "jetzt machen wir jemanden fertig" und einer kontroversen Debatte zu Sachthemen erkannt würden.

Zu jeder noch so streitigen und kontroversen Debatte zu Sachthemen oder Fragen würde ich selbst immer Ja sagen und mich auch inhaltlich äussern. Probleme sehe ich aber dann, wenn einzelne real existierende Personen hier in einer Weise angegriffen werden, die nicht sein muss und auch nicht sein darf. Mir persönlich ist es bei der Abneigung gegen solche Schlammschlachten ganz egal, ob die Person, auf die gerade eingedroschen wird, links, rechts oder sonst wo steht- in keinem Fall finde ich das gut. Und auch mit Parteilichkeit (oder "Unparteilichkeit", die angemahnt wurde) hat es nichts zu tun, wenn gegen Personen losgehauen wird.

Ich sehe den Sinn dieses Forums nicht darin, dass einzelne Streithansel mit anderen etwas "Abrechnen", egal ob die Abrechnung private Gründe, privaten Frust, den Drang nach Weltverbesserung etc. als Ursache hat.

Auch der so oft bemühte Vorwurf einer "Zensur" hat auch gar nichts damit zu tun, wenn hier der Betreiber einzelne Beiträge oder auch ganze Themen selbst aus eigenen Gründen löscht.

Es wurde schon so oft und an so vielen Stellen erklärt: Zensur liegt dann vor, wenn ANDERE einem Verleger oder Internetbetreiber vorschreiben, was dieser (im eigenen Medium) nicht schreiben darf.

KEINE Zensur liegt vor, wenn der Verleger oder Internetbetreiber selbst entscheidet, etwas nicht zu veröffentlichen.

Oder einfach gesagt: jeder kann in seinen eigenen Medien veröffentlichen, was er will (nicht was ein anderer will)- soweit gesetzliche Grenzen eingehalten werden. Keiner hat aus Gründen der Meinungsfreiheit einen Anspruch darauf, in fremden Medien eigene Standpunkte zu äussern (wäre sehr nett: dann würde ich verlangen, jeden zweiten Tag in der Süddeutschen Zeitung meine Meinung zur Philosophie quadratischer Pflastersteine kund zu tun und laut Zensur schrein, wenn die Redaktion der Süddeutschen mir etwas pfeifen würde )

Aber man könnte heiser werden, diese Zusammenhänge so oft zu erklären, bis jeder sich die Mühe macht, sie auch verstehen zu wollen.


Ich fände es super, wenn sich auch andere hier mal zu Wort melden würden, wie man dieses Forum in diesem Bezug etwas besser gestaltet.

In der letzten Zeit sind schon einige Vorschläge gekommen wie:

- Sofort alles löschen, wo eine Person angegriffen sein kann
Problem dabei: wer spielt dauernd Aufpasser?

- Das gesamte Forum schließen ("es wird ja eh nur für Schlammschlachten benutzt")

Meine Meinung zu dieser immer häufiger gehörten Aussage: auf keinen Fall, dafür sind zu viele guten Beiträge und Anregungen drin und warum sollen wir nicht einerseits die Möglichkeit der schnellen Information und Diskussion nutzen und auch eine Plattform für Gedankenaustausch anbieten?

Auf das Gegenargument "wie vermeiden wir Missbrauch in Form von persönlichen Schlammschlachten" habe ich leider noch keine Patentlösung.

- es weiter einfach so weiter laufen zu lassen
meine Meinung: geht auch nicht, es gibt tatsächlich einige "Hansel", die sich hier verbal so aufführen, wie ich es in einem privaten Wohnzimmer nicht haben wollte. Und wenn einzelne Personen dabei "demontiert" werden (egal welcher Richtung), dann bitte anderswo - gerne im eigenen Wohnzimmer - aber nicht hier. Dafür ist dieses Forum eben nicht geschaffen.

Ideallösung; wir erkennen, das wir hier alle Gäste in einem Wohnzimmer sind und führen uns auch (nur) wie solche auf. Wird aber wohl Illusion bleiben


....................
Vielleicht zum Abschluss noch einen rechtlichen Hinweis, der es uns aber leider nicht einfacher macht: es gibt laut Rechtsprechung keine inhaltliche Überwachungspflicht für Betreiber von Foren, dafür aber eine Verpflichtung zur Entfernung von Inhalten mit Verstößen gegen §§ 185 ff StGB (Beleidigung, Verleumdung etc) auf Rüge bzw. nach Kenntniserlangung.

Als Betreiber ist man da eigentlich nur auf der sicheren Seite, wenn man Inhalte nach Beschwerden der Betroffenen sofort löscht, und nicht abwartet, bis man auf Unterlassung verklagt wird. Wenn dieses passiert, ist es meist zu spät, weil man auch bei Abhilfe (Löschung der monierten Inhalte) zur Zahlung der Gerichtskosten verpflichtet wird, und die sind bei den üblichen Streitwerten erheblich.

Eine solche "Radikallösung" wäre vielleicht auch für unser Forum ein möglicher Weg, wenn der Ton nicht besser wird.

Was hier noch gar nicht debattiert wurde: warum [b]müssen[b/] einzelne Nutzer eigentlich Behauptungen aufstellen, die andere Personen beleidigen oder verleumden können? Ist das nötig, wenn ja wofür?

Können wir interessante Themen nicht ohne persönlichen Bezug debattieren?

Na ja, wie dem auch sei.

Auf weitere Vorschläge und Stellungnahmen bin ich gespannt.

Servus

[Dieser Beitrag wurde von Fabritius am 27.09.2006 editiert.]

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Johann
Mitglied

Beiträge: 490
Von:
Registriert: Nov 2001

erstellt am 27.09.2006 um 20:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Johann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Johann eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:

Ich wäre schon sehr froh, wenn die Unterschiede zwischen "jetzt machen wir jemanden fertig" und einer kontroversen Debatte zu Sachthemen erkannt würden.


Sachlichkeit fordern ist schön, sachlich argumentieren besser.
In diesem Fall bin ja ich der größte "Streithansel".
Im Gegensatz zu dir und Herrn Kroner habe ich nicht Menschen angegriffen, sondern in diesem Fall das Werk von Kroner, genauer gewisse Teile davon für gänzlich unbrauchbar bezeichnet bzw. dem "wissenschaftlichen sozialismus" verpflichtet. Ein ganz normaler Einwand bzw.Kritik, kommt in jeder wissenschaftlichen Auseindersetzung vor.

Hättest du sachlich argumentiert, dann hättest du meine Kritikpunkte oder die von anderen Streithanseln auseinandergenommen, d.h. Gründe dazu angeführt warum und wieso diese nicht stimmen.
Stattdessen betätigst du dich als Psychologe und stellst Ferndiagnosen bzw. bringst nur ad hominem Argumente

Zitat:
Original erstellt von Fabritius:

Ich sehe den Sinn dieses Forums nicht darin, dass einzelne Streithansel mit anderen etwas "Abrechnen", egal ob die Abrechnung private Gründe, privaten Frust, den Drang nach Weltverbesserung etc. als Ursache hat.
...
es gibt tatsächlich einige "Hansel", die sich hier verbal so aufführen, wie ich es in einem privaten Wohnzimmer nicht haben wollte. Und wenn einzelne Personen dabei "demontiert" werden (egal welcher Richtung), dann bitte anderswo -

Lies dir mal, vielleicht nach dem Oktoberfest, ich kann warten, diese Passagen deiner Stellungnahmen durch.
Ich finde du tust hier genau das, was du in deinem zivilisierten Wohnzimmer angeblich nicht tust.
"wer Tatsachen schreibt, die einen anderen herabwürdigen oder verächtlich machen können, ist zum Beweis dieser verpflichtet (§186 StGB). Gelingt der Beweis nicht, ist die „üble Nachrede“ des § 186 StGB begangen. ... Und es ist ein Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft verfolgt sogar von Amtswegen wenn sie es erfährt." so hat mich ein hervorragender Anwalt belehrt.
Ist dieser Tatbestand hier nicht gegeben? Ein Bier geb ich dir auch aus, wenn du die Antwort korrekt beantwortest
Nur so als Frage, werde sicherlich keine rechtliche Auseinandersetzung anfangen, dafür bietet das Leben viel aufregenderes.

P.S. Ein Literaturtipp insbesondere für Herrn Kroner: Reich-Ranicki "Mein Leben". Darin führt er u.a. überzeugend vor, dass ein Literaturkritiker weder bessere Romane noch Gedichte wie ein Schriftsteller schreiben muss. Die Argumentation, schreiben sie mal einen besseren Roman, ist schlicht und ergreifend irrelevant und geht an der Sache vorbei.
Dies gilt generell. Kein "Streithansel" muss erst mehr Artikel oder Bücher wie Herr Kroner schreiben, bevor er ein kritisches Wort gegen das Werk von Kroner von sich gibt.
Ein selbstbewußter Autor hat es nicht nötig auf Kritik mit ad hominem Argumenten zu reagieren.
Es ist auch nicht im Sinne einer zivilisierten "Wohnzimmer-Streitkultur", wenn jede kritische Stellungnahme gleich zum Anlaß genommen wird, über die Motive des Schreibers zu psychologisieren und jeden Kritiker als zukurzgekommenen, oder rachsüchtigen Möchtegern abzukanzeln. Welche Auswirkungen solche Stellungnahmen wie die obere von Fabritius (angeblich als neutraler Schlichter) haben, hat ja schully oben geschildert.

[Dieser Beitrag wurde von Johann am 27.09.2006 editiert.]

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 27.09.2006 um 21:44 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Johann:

"wer Tatsachen schreibt, die einen anderen herabwürdigen oder verächtlich machen können, ist zum Beweis dieser verpflichtet (§186 StGB). Gelingt der Beweis nicht, ist die „üble Nachrede“ des § 186 StGB begangen. ... Und es ist ein Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft verfolgt sogar von Amtswegen wenn sie es erfährt."
Ist dieser Tatbestand hier nicht gegeben? Ein Bier geb ich dir auch aus, wenn du die Antwort korrekt beantwortest

Ha ha ha, leicht gewonnen. Ich freu mich auf mein Bier! Antwort: nein, ist NICHT erfüllt.

Weil ich keine Person angesprochen habe (nur Du hast festgestellt, Du seist der größte Streithansel; Ich habe keinen einzelnen konkreten Teilnehmer in irgend einer Form hier im Forum angesprochen oder bewertet.).

Und ich argumentiere auch nicht, weder gegen noch für Herrn Dr Kroner, weil ich mich in diese Debatte in keiner Weise hineinziehen lasse. Ich mache auch nicht auf "Schlichter", weil ich dazu keinerlei Mandat habe. Ich habe mich als Moderator und als Nutzer des Forums allgemein geäussert und ich stehe zu jeder Aussage.

Wenn Du mich als Privatperson zu Deinen Positionen im Bezug auf Dr Kroner und seinem Werk fragst:
erstens: ich kenne Herrn Dr Kroners Werk nicht, also enthalte ich mich einer Bewertung.

Deine Aussagen halte ich in einigen Punkten für unverschämt und unnötig. Nur ein Beispiel: aus der Anzahl der Werke unterstellst Du Dr Kroner "Adept der Tonnenideologie" zu sein und bringst Senf-Floskeln. Wie wissenschaftlich ist denn Dein hier angewandtes Kriterium? Im nächsten Atemzug sprichst Du Dr Kroner die Wissenschaftlichkeit ab. Hast Du denn seine Veröffentlichungen alle gelesen? Oder beruht Deine Meinung auf Kriterien mit gleicher Wissenschaftlichkeit wie die "Tonnenideologie"?

Mozart hat sicher Werke im vierstelligen Bereich komponiert, Andy Warhol hat tausende Werke produziert, waren beide auch "Adepten der Tonnenideologie"? (Vorsorglicher Hinweis: ich vergleiche hier nur die Anzahl von Werken und daraus angeblich zu ziehende Rückschlüsse, keinesfalls einzelne Personen

Die Debatte "Warum wurden auch Siebenbürger Sachsen Parteimitglieder" fände ich sicher interessant, weil es dafür vielschichte Gründe gegeben haben kann. An einer solchen Debatte würde ich mich vielleicht auch beteiligen.

Eine Debatte "Warum wurde Dr. Kroner Parteimitglied" interessiert mich in keiner Weise, also argumentiere ich dazu auch nicht.

Das meinte ich mit der Debatte zu Sachthemen losgelöst von persönlichen Hauereien.

Auch ich mag Reich-Ranicki und auch seine Art. Aber ich versteh nicht ganz, warum Du ihn hier zitierst Die Frage einer Legitimation oder Qualifikation hat doch keiner gestellt, oder?

Eigentlich würd ich mich gerne mit Dir "keppeln", aber dieses Thema mag ich dazu nicht

Bekomm ich von Dir eine Bewertung der drei Beispiele, damit die Bierverlosung weitergehen kann?
Servus

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Landler
Mitglied

Beiträge: 264
Von:Deutschland
Registriert: Okt 2000

erstellt am 27.09.2006 um 22:24 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:
Erstes Rätsel:
Darf ich sagen: "der Bäcker Mustermann ist ein Armleuchter und hat sicher Krampfadern"?

Ja.
Gem. § 185 StGB keine Beleidigung.
Ist eine einfache Unhöflichkeit. Betroffene wird durch Aussage nicht geschädigt.

Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu einem Jahr, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu zwei Jahren.


Zitat:
Original erstellt von Fabritius:
Zweites Rätsel:
Darf ich sagen: "Die Musterfrau ist dumm wie die Nacht finster"?

Nein.
Gem. § 186 StGB eine üble Nachrede.
Herabzuwürdigende Behauptung ist nicht erweislich wahr.

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr - bei öffentlicher übler Nachrede bis zu zwei Jahren

Zitat:
Original erstellt von Fabritius:
Und drittes Rätsel:
Darf ich sagen: "das Musterkind entspricht genau dem "chipul tinarului comunist" der frühen siebziger Jahre"

Ja.
Gem. § 187 StGB keine Verleumdung.
Behauptung ist nicht geeignet Musterkind herabzuwürdigen.

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren - bei öffentlicher übler Nachrede bis zu drei Jahren

---

Woran richtet man die Hoehe des Schmerzensgeldes eigentlich aus?

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Johann
Mitglied

Beiträge: 490
Von:
Registriert: Nov 2001

erstellt am 27.09.2006 um 23:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Johann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Johann eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:
Ha ha ha, leicht gewonnen. Ich freu mich auf mein Bier! Antwort: nein, ist NICHT erfüllt.

Weil ich keine Person angesprochen habe (nur Du hast festgestellt, Du seist der größte Streithansel; Ich habe keinen einzelnen konkreten Teilnehmer in irgend einer Form hier im Forum angesprochen oder bewertet.).



Ha, ha, ha, da machst du dir es etwas zu einfach. Der Zusammenhang mit dem Kroner-Thread ist für jeden ersichtlich und wer die Diskussion verfolgt hat oder nachliest, kann ohne Mühe nachvollziehen, wen du gemeint hast, das war auch intendiert oder? Man kann Menschen beleidigen, auch ohne sie beim Namen zu nennen, man kann auch auf eine andere Art darauf hinweisen, wer gemeint ist und diese Bedingung ist hier erfüllt.

Zitat:
Original erstellt von Fabritius:

Wenn Du mich als Privatperson zu Deinen Positionen im Bezug auf Dr Kroner und seinem Werk fragst:
erstens: ich kenne Herrn Dr Kroners Werk nicht, also enthalte ich mich einer Bewertung.

Deine Aussagen halte ich in einigen Punkten für unverschämt und unnötig. Nur ein Beispiel: aus der Anzahl der Werke unterstellst Du Dr Kroner "Adept der Tonnenideologie" zu sein und bringst Senf-Floskeln. Wie wissenschaftlich ist denn Dein hier angewandtes Kriterium? Im nächsten Atemzug sprichst Du Dr Kroner die Wissenschaftlichkeit ab. Hast Du denn seine Veröffentlichungen alle gelesen? Oder beruht Deine Meinung auf Kriterien mit gleicher Wissenschaftlichkeit wie die "Tonnenideologie"?


Auch hier liegst du falsch. Ich kenne nicht alle, aber sehr viele Bücher und Artikel von Herrn Kroner. Habe also meine Meinung nicht allein aufgrund der Anzahl der Werke abgegeben. Habe dies von Schuster angeführte Argument auf´s Korn genommen, ein kleiner Unterschied.
Ich habe ganz bestimmte Äußerungen über die kommunistische Vergangenheit von Herrn Kroner kritisiert und deren Wissenschaftlichkeit in Frage gestellt. Weiterhin darauf hingewiesen, dass die meisten Bücher meiner Meinung nach "populärwissenschaftlich" sind, d.h. es sind gut lesbare Zusammenfassungen von wissenschaftlichen Büchern, die eigentliche wissenschaftliche Grundlagenarbeit stammt aber von anderen Historikern. Ausnahme einige Beiträge über Stephan Ludwig Roth.
Weiterhin musst du auch den Kontext der Beiträge beachten. Meine Kritik mit der Tonnenideologie war eine Reaktion auf die herabürdigende un arrogante Art von Herrn Kroner : "Auf Ihr Urteil bin
ich nicht angewiesen." schrieb er. Einige Teilnehmer hatten den Bonzenstil schon zu recht moniert, ich wollte darüber hinaus in Frage stellen, dass er ein Genie ist.

Zitat:
Original erstellt von Fabritius:

Mozart hat sicher Werke im vierstelligen Bereich komponiert, Andy Warhol hat tausende Werke produziert, waren beide auch "Adepten der Tonnenideologie"?


Mozart war ein genialer Meister seines Fachs, zu einem genialen Meister wurde auch Kroner hochgejubelt. Ich glaube aber, dass er nur ein fleißiger Geselle ist, dies habe ich auch mit konkreten Argumenten begründet. Dies kann man natürlich jetzt als Demontage hinstellen oder als freie, kritische Meinungsäußerung.

Zitat:
Original erstellt von Fabritius:

Eine Debatte "Warum wurde Dr. Kroner Parteimitglied" interessiert mich in keiner Weise, also argumentiere ich dazu auch nicht.



Diese Debatte hat ja Herr Kroner losgetreten, indem er darauf Hinwies nur so konnte unser Kulturgut gerettet werden.
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:

Auch ich mag Reich-Ranicki und auch seine Art. Aber ich versteh nicht ganz, warum Du ihn hier zitierst Die Frage einer Legitimation oder Qualifikation hat doch keiner gestellt, oder?



Bitte genau lesen, dann weist du warum dieser Hinweis kam!!
Lies mal Kroner´s Reaktion auf die hier geäußerte Kritk genau.
Bier können wir natürlich noch immer trinken, ich zahl die erste Runde OK

P.S. Ich habe keine Ahnung, wie die deutsche Rechtssprechcung dies auslegt.
Mein Empfinden ist genau umgekehrt wie Joker und Landler argumentieren.
1. Auf menschliche Gebrechen würde ich nie verweisen bzw. sind tabu.
2. "Dumm wie die Nacht finster" würde ich durchgehen, ist zwar eine saloppe aber kurze und prägnante Meinungsäußerung. Man kann´s auch viel subtiler sagen, ändert meiner Meinung aber nichts am Inhalt der Aussage, der ist aber entscheidend.
3. Beim dritten auch nein. Normale Menschen mit Verbrechern zu vergleichen, finde ich nicht in Ordnung.

[Dieser Beitrag wurde von Johann am 28.09.2006 editiert.]

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 28.09.2006 um 11:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
wenn das so weitergeht, werd ich die Biergutscheine nicht los...

Versuchen wir das erste Beispiel, so zum Appetitanregen:

In diesem Beispiel sind heimtückisch zwei Aussagen enthalten: der "Armleuchter" und die "Krampfadern".

wir müssen zuerst trennen, ob es sich um (abfällige) Meinungsäusserung oder Tatsachenbehauptungen handelt. Dieses deshalb, weil nur Meinungsäusserungen den Schutz der Meinungsfreiheit genießen. Bei Tatsachenbehauptungen gelten unterschiedliche Strafbarkeitskriterien.

dazu sagt das Bundesverfassungsgericht:
"Meinungsäußerungen (sind) durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage, durch das Element der wertenden Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt, während bei Tatsachenäußerungen die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Realität im Vordergrund steht. Nur letztere sind deshalb auch einer Überprüfung auf ihren Wahrheits- und Richtigkeitsgehalt hin zugänglich (vgl. BVerfGE 90, 241 [247]; stRspr).

Der "Armleuchter" ist sicher eine Meinungsäusserung, kein Mensch geht davon aus, dass Bäcker Mustermann wirklich ein Leuchter mit Glühbirne ist . Allgemein wird damit auch eine Herabwürdigung bezweckt. Gerichte ahnden die Beleidung durch die Bezeichnung "Armleuchter" mit Geldstrafen um die 10-15 Tagessätze, d.h. wenn jemand 10 € pro Tag Einkommen hat (z.B. ALG II), dann kann er mit 150 € dabei sein, wenn er mehr Einkommen hat, entsprechend mehr.

Die Aussage, jemand habe Krampfadern, ist auf den ersten Blick eine Tatsachenbehauptung. Hier müsste zuerst überlegt werden, ob diese geeignet ist, den Betroffenen herabzuwürdigen. Erst wenn dieses so wäre, müssten wir entscheiden, ob es eine üble Nachrede wäre (wenn sich die Krampfadern nicht beweisen ließen) oder gar eine Verleumdung (wenn dem Behaupter bekannt ist, dass der Bäcker keine hat, es aber trotz dem behauptet). Ich glaube, dass alleine die Aussage, er habe Krampfadern, für eine Herabwürdigung noch nicht geeignet ist, weil es nicht automatisch ehrenrührig ist, Krampfadern zu haben. Hier kommt es dann noch auf weitere Umstände an. Mit guter Argumentation könnte man die Aussage "er hat sicher Krampfadern" sogar als Meinungsäusserung hinstellen, nämlich wenn der Bäcker z.B. in vorherigen Debatten immer verkrampft argumentiert hat und die Aussage eher wertend subjektiv auf diesen Umstand hinweisen sollte Dann könnte diese Aussage noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.

Trotz dem glaube ich, dass - sofern Bäcker wirklich keine Krampfadern hat - das Amtsgericht und das Landgericht verurteilen würden und bei Verfassungsbeschwerde eine Zurückverweisung erfolgen könnte.

Vergleichsbespiel aus der Rechtsprechung: die Aussage "er soll lieber einen Arzt aufsuchen" war dem Amtsgericht und auch dem Landgericht eine Geldstrafe von 1000 DM wegen Beleidigung wert, weil dem Betroffenen durch die Aussage herabwürdigend die geistige Gesundheit abgesprochen worden sei. Erst das Verfassungsgericht hatte die Verurteilung aufgehoben, an das Amtsgericht zurückverwiesen und zu weiteren rechtlichen Überlegungen verpflichtet. Wie es dann wirklich ausgegangen ist, habe ich nicht mehr nachrecherchiert.

Die Einordnung unterschiedlicher Aussagen ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich, wobei die Strafgerichte Beleidigungsdelikte eher schnell verurteilen, die Rettungsleine "Meinungsfreiheit" kommt nur nach langen Rechtsstreitigkeiten manchmal durch.

Noch einige Beispiele von Geldstrafen:

- den Verkehrspolizisten als "Schlumpf" bezeichnen oder ihn Dutzen = 650 € wegen Beleidigung
- Zunge herausstrecken = 150 €
- Kreis aus Daumen und Zeigefinger als "A..loch-Zeichen" = 750 €

wer probiert unser Beispiel zwei nach diesen Vorinfos?

[Dieser Beitrag wurde von Fabritius am 28.09.2006 editiert.]

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Biervampir
unregistriert
erstellt am 28.09.2006 um 12:26 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:

Noch einige Beispiele von Geldstrafen:

- den Verkehrspolizisten als "Schlumpf" bezeichnen oder ihn Dutzen = 650 € wegen Beleidigung

[Dieser Beitrag wurde von Fabritius am 28.09.2006 editiert.]


Ein Schlumpf ist doch was Nettes, oder?
Wenn man Bohlen heisst kostet das Dutzen nichts, schon komisch. Aber was ist eigentlich, wenn ein Polizist mich dutzt ohne, dass ich das will, darf ich zurückdutzen, oder ist er dann auch dran wegen Beleidigung? Oder sind Polizisten gleicher als gleich?
Es gab mal den Fall in Offenburg (?), da hat einer den anderen angezeigt, weil er dachte die Benennung: "Sie, Möllemann, Sie" wäre eine Beleidigung, weiss jemand, wied das ausgegangen ist (ne Vermutung habe ich, bin aber nicht sicher)

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Johann
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erstellt am 28.09.2006 um 12:56 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Johann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Johann eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Bernd,
du bist hier nicht im Forum des Juristischen Seminar!

Dass Richter die nach gesundem Menschenverstand abstrusesten Entscheidungen gefällt haben und in Zukunft fällen werden, dürfte jedem bekannt sein. Auch weiß jeder, dass unterschiedliche Gerichte denselben Fall unterschiedlichen bescheiden, ja sogar das Bundesverfassungsgericht revidiert nach Jahren eigene Entscheidungen.
Diese Hinweise sollen angehenden Anwälte zwei Botschaften übermitteln.
1. Wiegt Euch nicht in Sicherheit, bei Gericht und auf hoher See...
2. Nehmt jeden Fall an, unter Umständen kann er gewonnen werden, auf jeden Fall die Gebühren bleiben beim Anwalt, also bei Euch hängen. Geld stinkt nicht...

Dass dein erster Fall zwei Aussagensätze enthielt, habe ich natürlich gesehen. Diese waren aber mit der Konjunktion "und" verbunden. Aus dem Logikkurs weiß ich noch, dass diese nur dann wahr ist, wenn beide Sätze wahr sind.
Ich habe darauf hingewiesen, dass die Aussage mit den Krampfadern, generell über Gesundheitshinweise problematisch sind. Daher ist diese Aussage nicht erlaubt.
Für die Zwecke unseres Forums denke ich reicht dies, Hände weg von den Homoroiden oder sonstigen Gebrechen, es tut ja außer in einem Gesundheitsforum auch nichts zur Sache.
Auf den anderen Satz kam es nicht mehr an und mit dem Logikkurs und einer ellenlangen Begründungen (dazu mitten in der Nacht) wollte ich mich auch nciht hervortun!
Finde daher, dass ich mir ein Bier verdient habe.

Dass mit dem "Armleuchter" sehe ich auch als Meinungsäußerung und ist vergleichbar mit "dumm wie die Nacht finster".
Also das zweite Bier habe ich auf meinem Konto.
Deine Hinweise auf den genauen Umstand in allen Ehren, natürlich kommt es darauf an. Wenn du das aber auf die Spitze treibst, dann ist jede kontroverse Diskussion ausgeschlossen.
Formuliere lieber Regeln für deine "Fabritius-Wohnzimmer-Streitkultur", dies bringt uns wesentlich weiter, als wenn du hier gängige oder abstruse Richterentscheidungen zum Besten gibst.
Das führt doch nur zur Verunsicherung der Teilnehmer.

[Dieser Beitrag wurde von Johann am 28.09.2006 editiert.]

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