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Bundesverfassungsgericht (Seite 3)

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Autor Thema:   Bundesverfassungsgericht
Axel Azzola
Mitglied

Beiträge: 613
Von:BRD 14167 Berlin
Registriert: Apr 2004

erstellt am 06.06.2005 um 15:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Axel Azzola anzusehen!   Klicken Sie hier, um Axel Azzola eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
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Axel Azzola

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 05.08.2005 um 10:08 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Was neues von
<www.bundesverfassungsgericht.de>:
"08.11.2005 Mündliche Verhandlung in Sachen "Sportwetten"

Diese Sache scheint sehr wichtig zu sein für den 1. Senat, der meines Wissens auch die Rentenkürzung der Aussiedler verhandeln soll. Jedenfalls wichtiger als die Rentenkürzung, die dem Staat Geld spart, wogegen, wie bekannt, Sportwetten dem Staat etwas ohne Anstrengung in die Kassen bringt.

Möchte jemand gegen meine private Wette setzen:

Ich setze 20 Euro darauf, dass das BVG dieses Jahr die Rentenkürzungen nicht verhandelt.

Da bin ich mal neugierig!
getkiss

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 11.08.2005 um 11:00 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von getkiss:
...Möchte jemand gegen meine private Wette setzen:

Ich setze 20 Euro darauf, dass das BVG dieses Jahr die Rentenkürzungen [b]nicht verhandelt.

Da bin ich mal neugierig!
getkiss[/B]


Meine Neugier ist noch immer nicht befriedigt.Traut sich den Niemand diese Wette einzugehen?
getkiss

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Johann
Mitglied

Beiträge: 490
Von:
Registriert: Nov 2001

erstellt am 19.01.2006 um 07:48 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Johann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Johann eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Es kommt Bewegung in die Sache, zumindest u.a. bzw. vor allem die Stasi-Leute können sich freuen, dass die Rentenkürzungen jetzt rückgängig gemacht wurden, immerhin fast 5 Jahre nach der Entscheidung des bundesverfassungsgericht. Die Aussiedler können noch warten.


"Änderungen im Entschädigungsrecht und bei Dienstbeschädigungsausgleich passieren Kabinett
Datum: 18.1.2006
Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Mit den Neuregelungen setzt die Bundesregierung erstens eine Grundsatzentscheidung des 9a. Senats des Bundessozialgerichts sowie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeitnah um.

Dies betrifft zum einen den § 84a Bundesversorgungsgesetz (BVG): Neben der Beschädigtengrundrente und der Schwerstbeschädigtenzulage für Kriegsbeschädigte und SED-Opfer in den neuen Ländern wird nunmehr rückwirkend zum 1. Januar 1999 auch die Alterszulage nach § 31 Abs. 1 Satz 2 BVG in voller Höhe gewährt. Davon profitieren rund 32.000 betagte Betroffene hauptsächlich in den neuen Ländern. Sie erhalten vom Stichtag, frühestens jedoch vom Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahres an die jeweilige Differenz nachgezahlt. Die Länder haben sich einverstanden erklärt, die Fälle auch ohne förmliche Antragstellung aufzugreifen und die Auszahlungen im Interesse des hohen Alters der Betroffenen möglichst bald anzuweisen.

Zum anderen wird - einem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2004 folgend - der § 1 Abs. 8 des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) ergänzt. Damit sieht das OEG eine Versorgungsleistung auch für solche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vor, die nach dem gewaltsamen Tod des anderen Lebenspartners unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung der gemeinsamen Kinder ausüben bzw. übernehmen. Die Bundesregierung bejaht damit, dass unverheiratete Elternteile beim Tod des Partners zumindest in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes genauso auf staatliche Unterstützung in Anlehnung an Kinderbetreuungsunterhaltsansprüche für nichteheliche Partner nach § 1615 l BGB angewiesen sind wie verheiratete. Da vergleichbare Fälle auch beim Soldatenversorgungsgesetz und beim Zivildienstgesetz sowie eventuell im Bereich des Infektionsschutzgesetzes denkbar sind, werden darüber hinaus auch diese Gesetze entsprechend der zum Opferentschädigungsgesetz getroffenen Regelung ergänzt.

Zweitens enthält der Gesetzentwurf Neuregelungen zum Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet. Dadurch erhalten dienstbeschädigte ehemalige Staatsbedienstete der DDR, die Altersrente beziehen, zusätzlich neben der Altersrente Dienstbeschädigungsausgleich."

"Das Bundesverfassungsgericht hatte am 21. November 2001 entschieden, dass es gegen die Verfassung verstößt, wenn die Entschädigung für Dienstbeschädigungen bei gleichzeitigem Bezug von Altersrente ersatzlos wegfällt. Die Betroffenen werden nunmehr in das Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz (DbAG) einbezogen.

Der Gesetzentwurf stellt in diesem Zusammenhang drittens klar, dass sich die Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs weiterhin nach der Grundrente des Bundesversorgungsgesetzes im Beitrittsgebiet, also der nach Maßgabe des Einigungsvertrags geminderten Grundrente bemisst.

Der Entwurf umfasst außerdem viertens einige weitere Folgeänderungen und Klarstellungen im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sowie in der Sonderversorgungsleistungsverordnung.

Der Gesetzesentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und wird diesem zugeleitet."

© Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bmas.bund.de
info@bmas.bund.de

[Dieser Beitrag wurde von Johann am 19.01.2006 editiert.]

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 03.03.2006 um 22:10 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Alle Ehre!

Wie in vorigen Jahren auch, ist heute die "Übersicht über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2006 unter anderem zu entscheiden" für dieses Jahr erschienen.

Es handelt sich um eine für uns wichtige Entscheidung, vom Bundessozialgericht zwecks Beurteilung der Verfassugsgerechtheit zuerst 1997 (!)und zu letzt 2004 vorgelegt.

Es ist zu begrüßen, die Angelegenheit landete heuer auf Platz 5 aus 25 zu erledigende Verfahren des ersten Senats.

Nachdem Herr Müntefering fast zeitgleich das "Einfrieren" der Renten bis einschließlich 2008 soeben ankündigte, unabhängig von Inflation, bin ich sehr neugierig auf die Entscheidung des BVG, die manchesmal nicht regierungskonform war...

Vielleicht sehen wir diese Entscheidung noch in diesem Jahr, mein früheres Wettangebot ziehe ich hiermit zurück, da sich niemand traute zu wetten, lach...
Schönes Wochenende,

[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 03.03.2006 editiert.]

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 14.03.2006 um 09:57 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat, siehe Beitrag von Herrn Graeff:

Gewissheit?! Bruckner teilte mit (man lese den anschließenden Satz im Bericht), dass das Gericht ihn informiert hätte, dass eine Entscheidung im ersten Quartal anstehe. Haben Sie eine bessere Informationsquelle?Weil Sie das scheinbar nicht wissen: Dem Bundesverfassungsgericht kann nicht vorgegeben werden, wann es sich um eine Sache zu kümmern hat.

Das möge ja auch stimmen. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, das nach m. Meinung dieses Gericht von der Zeitplanung erhebliche Mängel aufweist. Es scheint ja allgemein für die Rechtssprechung in Deutschland charakteristisch zu sein: Die Verfahren scheinen nie zu Enden, mann kann ja auch keine realistische Erwartung entwickeln, wann ein Verfahren überhaupt anfängt....

Es ist wohl allgemein in der Arbeitswelt anerkannt, das ohne eine vernünftige Planung, nichts so richtig zeitlich vorangetrieben werden kann.

In der Juristerei scheint diese Anerkennung dem Wert Null sich anzugleichen. Wenn bekannt ist, wie z. Bsp. nicht nur Verfasungsgericht, das terminlich die Planung auf lange Zeit der Realität nachhinkt, dann sollen vernünftige Leute sich Gedanken machen: Wie ist dem Abhilfe zu schaffen?

Wann das Verfassungsgericht dem Hern Bruckner mitteilte, mit einer Entscheidung ist im ersten Quartal des Jahres zu rechnen, ist aus den bisherigen Verlautbarungen nicht bekannt.

Bekannt ist, wann das BVG die noch für dieses Jahr anhängigen Verfahren ankündigte.

Und wenn das dem Reporter der SbZ bekannt gewesen wäre (ich meine:müsste), hätte Er dem Herrn Bruckner die Glaubwürdigkeit der Behauptung mit dem 1. Quartal mindestens in Frage stellen müssen!

Es geht ja hier nicht darum, was Herr Graeff meint, man könne dem BVG keine Vorschriften machen. Es geht darum das mit so einer Planung das BVG sich eigentlich ziemlich lächerlich macht. Wie wär´s mit Weiterbildung, einem heutzutage ziemlich strapaziertem Schlagwort?

getkiss

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 14.03.2006 um 10:46 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Mir scheint, als ob der eine oder andere schlichte Realität nicht zur Kenntnis nehmen will: Realität ist, dass der Zeitpunkt einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von diesem entschieden wird und Interessenten auch nicht den Hauch einer Einflussmöglichkeit haben. So einfach.

Wenn der Rechtsreferent eine Information des BVerfG zu einem geplanten Zeitpunkt einer Entscheidung weitergibt, dann ist es falsch, damit eine Wertung zu verbinden.

Auch mir dauert es schon viel zu lange. Aber Sachen die ich faktisch nicht ändern kann, wie den Zeitpunkt einer Entscheidung, muss ich einfach akzeptieren.

Was hier im Moment an Debatten dazu läuft erinnert mich sehr stark an meine Kindheit, wo ich ungeduldig vor dem Backofenfenster gesessen habe und nur zu gerne aufgemacht hätte, bevor der Kuchen fertig war.

Das ist nicht zielführend.
Viele Grüße

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 14.03.2006 um 11:04 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:
Mir scheint, als ob der eine oder andere schlichte Realität nicht zur Kenntnis nehmen will: Realität ist, dass der Zeitpunkt einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von diesem entschieden wird und Interessenten auch nicht den Hauch einer Einflussmöglichkeit haben. So einfach.

Wenn der Rechtsreferent eine Information des BVerfG zu einem geplanten Zeitpunkt einer Entscheidung weitergibt, dann ist es falsch, damit eine Wertung zu verbinden.

....Das ist nicht zielführend.
Viele Grüße


Das hat mit Kuchen gar nichts zu tun, Herr Fabritius. Es geht nicht darum, das irgendjemand die Terminplanung des BVG beeinflussen möchte. Es geht darum, das man mit weitergabe von (nichtoffiziellen?) Info´s möglichst konservativ umgehen sollte. Das Interview von Herrn Bruckner vermittelt eben eine unrealistische Sicht des Zeitpunkts, das ist der Fakt und eben dies sollte man vermeiden!

getkiss

[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 14.03.2006 editiert.]

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dieter
Mitglied

Beiträge: 456
Von:BW
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 19.03.2006 um 23:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dieter anzusehen!   Klicken Sie hier, um dieter eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
... die Antwort von Hr. Fabritius zeigt wieder einmal, wie ernsthaft ein LM-Funktionär (der sogar anscheinend oft noch länger als bis 15:30 arbeitet: Applaus!! so stell`ich mir einen biederen Sb.-S. Funktionär vor)gutgemeinte Anfragen nimmt.
Vielleicht hat er zu vielen Kuchen gegessen... in der Fastenzeit.

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 30.06.2006 um 11:36 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß,
aber Übergangsregelung für rentennahe Jahrgänge erforderlich.

So, wie die Regierung nicht populäre Entscheidungen für die Zeiten der WM verlegt hat, hat es auch das BVG gemacht.

Die große Chose ist (fast für alle) vorbei. Nur Renntennahe Jahrgänge können noch auf eine Übergangsregelung hoffen. Ich zitiere:

"Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, bei der Berechnung der Renten von
Aussiedlern und Spätaussiedlern die auf der Grundlage des
Fremdrentengesetzes ermittelten Entgeltpunkte um 40 Prozent zu
reduzieren. Es verstößt jedoch gegen das rechtsstaatliche
Vertrauensschutzprinzip, dass die Kürzung auf Berechtigte, die vor dem
1. Januar 1991 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland genommen haben und deren Rente nach dem 30.
September 1996 beginnt, ohne eine Übergangsregelung für zu diesem
Zeitpunkt rentennahe Jahrgänge zur Anwendung kommt. Dies entschied der
Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf eine entsprechende Vorlage
des Bundessozialgerichts.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2007 eine verfassungsgemäße
Regelung zu treffen...."

Für die vollst. Pressemitteilung siehe:

<http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-058.html>

Die Entscheidung siehe in:

<http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20060613_1bvl000900.html>

getkiss

[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 30.06.2006 editiert.]

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 30.06.2006 um 13:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Es war ja Zeit.

Mit dieser Entscheidung hat das BVerfG die Frage inhaltlich so entschieden, wie es zu erwarten war: für rentennahe Jahrgänge liegt eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG vor, so dass der Gesetzgeber zur Nachbesserung (bis zum 31.12.2007) verpflichtet ist. Hurra!

Interessant auch die Regelung:

"Noch nicht rechts- oder bestandskräftig
abgeschlossene Verfahren, in denen sich Berechtigte, die vor dem 1.
Januar 1991 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind und deren
Rente nach dem 30. September 1996 begonnen hat, gegen die Absenkung der
ihrer Rente zugrunde liegenden Entgeltpunkte wenden, bleiben ausgesetzt
oder sind auszusetzen, um den Betroffenen die Möglichkeit zu erhalten,
aus den vom Gesetzgeber zu treffenden Regelungen Nutzen zu ziehen.
Bereits bestandskräftig gewordene Verwaltungsakte bleiben von der
vorliegenden Entscheidung für die Zeit vor der Bekanntgabe unberührt. Es
ist dem Gesetzgeber aber unbenommen, die Wirkung dieser Entscheidung
auch auf bereits bestandskräftige Bescheide zu erstrecken; hierzu
verpflichtet ist er nicht."

Eine abgespeckte Variante für "Trittbrettfahrer": wer nichts unternommen hat, der wird wohl für die Zeit ab Bekanntgabe (nicht rückwirkend) beteiligt werden, für Zeiten davor hat er Pech, wenn der Gesetzgeber nicht "freiwillig" eine Einbeziehung bestandskräftiger Entscheidungen auch für Zeiten davor regelt. Mal sehen.

Viele Grüße

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getkiss
Mitglied

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Registriert: Okt 2001

erstellt am 30.06.2006 um 14:41 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:
Es war ja Zeit.

Mit dieser Entscheidung hat das BVerfG die Frage inhaltlich so entschieden, wie es zu erwarten war: für rentennahe Jahrgänge liegt eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG vor, so dass der Gesetzgeber zur Nachbesserung (bis zum 31.12.2007) verpflichtet ist. Hurra!

...Viele Grüße



Na ja, es ist wohl ein kleiner Teilerfolg, Hurra schreien möglicherweise nicht viele.


Die Entscheidung bezieht sich auf das Gesetz von 1996. Welche Jahrgänge könnten als Rentennah betrachtet werden? Ist mit Rentennah der Zeitpunkt der vollständigen Altersrente oder auch ev. vorgezogene Altersrente in Betracht zu ziehen?

Gruß,

getkiss

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 30.06.2006 um 15:15 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von getkiss:

Na ja, es ist wohl ein kleiner Teilerfolg, Hurra schreien möglicherweise nicht viele.

Es ist genau der Erfolg, der realistisch zu erwarten (und vorausgesagt) war. Freuen wir uns doch drüber, für die nächste Runde, die heute beginnt, brauchen wir Energie und Ansporn:

"Die nähere Ausgestaltung der übergangsrechtlichen Regelungen steht im Ermessen des Gesetzgebers. Er kann rentennahe Jahrgänge in größerem Umfang als bisher aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von der Anwendung des § 22 Abs. 4 FRG 1996 ausnehmen. Entschließt er sich zu einer gestuften Übergangsregelung, ist es seine Sache zu regeln, in welchem Zeitraum und in welchen Zeitstufen die Anpassung erfolgen soll, um dem dargestellten legitimen Interesse der Betroffenen zu genügen. Es obliegt auch seinem sachgerechten Ermessen, wie er die rentennahen Jahrgänge bestimmt."

... so also das Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage. Ob und wie wir in dieser Sache unterstützen können, werden wir sehr kurzfristig klären.

Selbst wenn "nach dem Spiel ist vor dem Spiel" auch hier gilt, sei ein Wochenende Freude gegönnt. Bis bald u viel Spaß beim Fußball. Ich habe jedenfalls schon eine Flasche Sekt zur Feier des "Teilerfolges" geköpft.

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dieter
Mitglied

Beiträge: 456
Von:BW
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 30.06.2006 um 15:48 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dieter anzusehen!   Klicken Sie hier, um dieter eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ich sehe es als keinen Erfolg für die sb. Betroffenen an, wenn das BVG nun entschieden hat, daß die 40%-Regelung rechtens und mit dem GG zu vereinbarn ist- damit ist klar zu sehen, daß das GG nach Belieben der stärkeren Position ausgelegt werden kann.
Das ist ungerecht.

Hiermit wurde per BVG festgeschrieben, das es mindestens 2 Kategorien von Aussiedlern
gibt- das verstößt klar gegen das GG.

Was macht Herr Fabritius: er feiert das auch noch - als wenn das eine von ihm irgendwie beeinflusste Entscheidung gewesen wäre.

Er findet das also dann OK, daß es mindestens 2 Kategorien von Aussiedlern bzw. LM-Mitgliedern gibt: die welche vor bzw. nach 1991 nach Deutschland gekommen sind.

Die Frage ist: was tut die LM in Ihrer selberwählten Rolle als Vertreter der - auch nach 1991 gekommenen- Betroffenen, legt sie Widerspruch ein, was kann noch getan werden.

Das lässt Fabritius offen.

[Dieser Beitrag wurde von dieter am 30.06.2006 editiert.]

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 30.06.2006 um 21:30 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Dieter,

kein Hintergrundwissen und bissig. Muss das wirklich immer sein?

Die Überschrift der Pressemitteilung ist etwas irreführend: das Regelungswerk ist mangels Übergangsvorschriften verfassungswidrig. So lautet schlicht die Entscheidung, alles andere ist juristische Spitzfindigkeit, aus durchschaubaren und akzeptablen Motiven.

Der genaue Wortlaut der Entscheidung:

"Es ist mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip unvereinbar, dass § 22 Absatz 4 des Fremdrentengesetzes (FRG) in der Fassung des Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) vom 25. September 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 1461) auf Berechtigte, die vor dem 1. Januar 1991 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genommen haben und deren Rente nach dem 30. September 1996 beginnt, ohne eine Übergangsregelung für die zum damaligen Zeitpunkt rentennahen Jahrgänge zur Anwendung kommt."

Die Schlagzeile der Pressemitteilung finde ich hier nicht.

Und noch einige Hinweise:

1) die Verfahren, die hier entschieden wurden, betreffen ausschließlich Spätaussiedler, die vor dem genannten Stichtag 01.01.1991 zugezogen sind. Für alle anderen gelten andere rechtlichen Bestimmungen, die nicht Gegenstand dieser Verfahren waren. Was soll also die Rüge, es sei für diese anderen nachteilig entschieden worden. Es wurde für diese überhaupt nicht entschieden, weil nicht Gegenstand des Verfahrens.

2) Einen "Widerspruch" gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gibt es nicht (wer sollte auch darüber entscheiden...). Ein solcher ist auch nicht nötig, weil dieses Ergebnis zu feiern ist. Aus reiner Opposition heraus schlecht reden ist schändlich.

3) Klar feiere ich (neben dem Sieg um Viertelfinale, bei welchem ich nicht mitgespielt habe auch dieses Ergebnis und freue mich drüber, für alle diejenigen, denen es eine Verbesserung bringt.

Beeinflusst hat das Ergebnis jeder ein bisschen, der sich in der ihm möglichen Form dafür eingesetzt hat. Ich danke deswegen hier allen Mitgliedern der Interessengemeinschaft, die durch ihren Beitritt diesen Weg erst möglich gemacht haben und ich danke allen Juristen (es waren mehrere!) die in den letzten 10 Jahren mitgekämpft haben (die Gutachter, die beiden Bundesrechtsreferenten, die Anwälte aus dem Pool der Interessengemeinschaft und alle anderen, die in den unzähligen Besprechungen und Beratungen letztlich zu diesem Ergebnis beigetragen haben). Es ist damit ein gerechter Verdienst unserer Gemeinschaft.

Ich danke auch Dieter, der durch seine reine Opposition oft erst Gelegenheit bietet, Missverständnisse zu erkennen und die nötigen Informationen zu bieten.

In diesem Sinne freuen wir uns mal, ab Montag geht die Arbeit wieder los.

Servus

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