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Bundesverfassungsgericht (Seite 4)

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Autor Thema:   Bundesverfassungsgericht
getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 30.06.2006 um 22:00 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:
Es ist genau der Erfolg, der realistisch zu erwarten (und vorausgesagt) war. Freuen wir uns doch drüber, für die nächste Runde, die heute beginnt, brauchen wir Energie und Ansporn:

"Die nähere Ausgestaltung der übergangsrechtlichen Regelungen steht im Ermessen des Gesetzgebers. Er kann rentennahe Jahrgänge in größerem Umfang als bisher aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von der Anwendung des § 22 Abs. 4 FRG 1996 ausnehmen. Entschließt er sich zu einer gestuften Übergangsregelung, ist es seine Sache zu regeln, in welchem Zeitraum und in welchen Zeitstufen die Anpassung erfolgen soll, um dem dargestellten legitimen Interesse der Betroffenen zu genügen. Es obliegt auch seinem sachgerechten Ermessen, wie er die rentennahen Jahrgänge bestimmt."

... so also das Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage. Ob und wie wir in dieser Sache unterstützen können, werden wir sehr kurzfristig klären.

...

[QUOTE]Original erstellt von Fabritius:
[B]Eine abgespeckte Variante für "Trittbrettfahrer": wer nichts unternommen hat, der wird wohl für die Zeit ab Bekanntgabe (nicht rückwirkend) beteiligt werden, für Zeiten davor hat er Pech, wenn der Gesetzgeber nicht "freiwillig" eine Einbeziehung bestandskräftiger Entscheidungen auch für Zeiten davor regelt.



Also das mit den "Trittbrettfahrern" soll wohl denen ans Schienbein die sich nicht finanziell beteiligten. Manche taten es wohl auch darum nicht, weil Sie keine Chancen sahen.
Wo hatte man den diesen Art von Erfolg vorausgesag? Das habe ich -hier- nie so vernommen. Es wurde zwar betont, das die rentennahen Jahrgänge besonders benachteiligt waren, aber das die anderen gar keine Chance hätten habe ich hier nie so explizit vernommen.
Wie immer ein Teilerfolg ist auch ein Erfolg und ich freue mich für die, die den, neben dem Halbfinale, auch genießen können...
getkiss

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 01.07.2006 um 10:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von getkiss:
Also das mit den "Trittbrettfahrern" soll wohl denen ans Schienbein die sich nicht finanziell beteiligten.[/B]

Hi Getkiss,

nein, missverstanden, ans Schienbein soll es gar keinem; es geht dabei auch nicht darum, ob sich jemand an irgend etwas finanziell beteiligt hat, sondern ob er seinen Bescheid angegriffen hat (selbst, durch jemanden oder über die Interessengemeinschaft, wobei letzteres dafür nur eine der Möglichkeiten darstellt).

Es kommt also darauf an; Bescheid angegriffen - ja oder nein. Mit Trittbrettfahrer meinte ich die Personen, die den eigenen Bescheid leider nicht angegriffen hatten und jetzt sauer reagieren, weil sie nicht auch in vollem Umfang von der Entscheidung profitieren. OK, Du hast Recht, für die Entscheidung können die Betroffenen viele Gründe gehabt haben, die wir hier nicht werten sollten, ich nehme den "Trittbrettfahrer" zurück. Es ist allerdings bedauerlich, dass es viele gibt, die denken, "lass mal die anderen machen, wenn es gut ausgeht, dann hänge ich mich an". Manchmal geht dieses Schema auf, manchmal nicht. Natürlich versuchen wir jetzt auch für diese Personen das Bestmögliche herauszuholen.

Ich bleibe bei meinem Aufruf, den Rentenbescheid auch heute noch anzugreifen, schon weil viele anderen Fehler in der Zuordnung der Zeiten aus dem Herkunftsgebiet enthalten sein können (auch bei abgelaufener Widerspruchsfrist gem. § 44 SGB X noch möglich). Dabei kann dann auch die 40%-Kürzung angesprochen und ein Ruhen beantragt werden, bei dem auf die Entscheidung vom 13.6.2006 zu verweisen wäre, auch wenn dieses für Zeiten nach der Bekanntgabe der Entscheidung gem. § 48 SGB X alleine für die Kürzung nicht mehr zwingend nötig sein dürfte. Hier wird der Rententräger sowieso eine Änderung vornehmen müssen, wenn der Fall von den Übergangsvorschriften erfasst sein wird.

Auch Kritiker haben mit dem Einwand des "Teilerfolges" Recht. Zwar nicht mit der Kritik, es betreffe nur Zuzüge bis 31.12.1990 (spätere Zuzüge fallen unter eine andere Rechtslage), aber mit der Kritik, dass nur "rentennahe Jahrgänge" ausgenommen werden sollen. Mir wäre auch lieber gewesen, ALLE Zuzüge vor 31.12.1990 von der Kürzung auszunehmen. Dieses bezeichne ich als meine Wunschlösung, die leider nicht gekommen ist, die Ausnahme der rentennahen Jahrgänge hingegen bezeichne ich als realistische Lösung, die durchgesetzt werden konnte.

Warum sehe ich das so? weil des Verfassungsgericht schon vorher entschieden hatte, dass Korrekturen aus Gründen des Systemerhaltes zulässig sein müssen. Dieses war also feststehende Ausgangslage der Verfahren. Ansatzpunkt war die unechte Rückwirkung, die nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Genau dieser Ansatzpunkt ist erfolgreich gewesen und zwar dadurch, dass Übergangsregelungen als Bedingung für die Zulässigkeit gefordert worden sind. Damit kann ich sehr gut leben. Zu bedenken ist auch, dass die "nicht rentennahen Jahrgänge" im Herkunfstgebiet nicht viele Versicherungszeiten zurückgelegt hatten (weil sie bei Zuzug vor 31.12.1990 noch jung gewesen sein müssen) und damit von der Kürzung nicht so stark betroffen worden sind. Also würde ich mir mit der Kritik über den fehlenden Teil des Teilerfolges nicht die Freude über den Erfolg für die betroffenen rentennahen Jahrgänge versauern lassen.

Wo dieses Ergebnis so "vorausgesagt" worden ist? völlig unerheblich, aber hier die Antwort: auf Fachtagungen, in Fachpublikationen und Besprechungen. Hier im Forum nicht, weil es hier nie zu einer juristischen Fachdebatte gekommen ist (und auch nicht kommen sollte, weil hier einige Schreiber nur darauf warten, etwas nicht zu verstehen und dann trotz dem zu poltern ).

Das Ergebnis der Verfahren unserer Interessengemeinschaft wird kurzfristig von den Beteiligten (Fachleuten) besprochen werden. Dann wird es auch darum gehen, wie es nun weitergeht und was für die einzelnen Personengruppen (Fallkonstelationen) zu beachten sein wird.

Viele Grüße

[Dieser Beitrag wurde von Fabritius am 03.07.2006 editiert.]

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 01.07.2006 um 19:05 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:
Hi Getkiss,

....
Ich bleibe bei meinem Aufruf, den Rentenbescheid auch heute noch anzugreifen (auch bei abgelaufener Widerspruchsfrist gem. § 44 SGB X noch möglich), ein Ruhen zu beantragen und auf die Entscheidung vom 13.6.2006 zu verweisen. Damit dürfte man auch dann, wenn der Gesetzgeber bestandskräftige Fälle ausnehmen sollte, zumindest einen Teil der gekürzten Rente retten.
....
Das Ergebnis der Verfahren unserer Interessengemeinschaft wird kurzfristig von den Beteiligten (Fachleuten) besprochen werden. Dann wird es auch darum gehen, wie es nun weitergeht und was für die einzelnen Personengruppen (Fallkonstelationen) zu beachten sein wird.

Viele Grüße


[Dieser Beitrag wurde von Fabritius am 01.07.2006 editiert.]


Zu erst mal Danke für den ausführlichen Beitrag. Ich hatte ja gleich die weitere Verlängerung des Ruhens meines Widerspruch beantragt. Aber es ist gut das die, die nicht so bewandert sind, Bescheid wissen sollten.
Und wir sollten die weitere Ausgestaltung von staatlicher Seite nicht nur den Fachleuten überlassen, sondern selbst auch politischen Druck machen, z. Bsp. bei unseren Wahlkreisabgeordneten...
getkiss

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dieter
Mitglied

Beiträge: 456
Von:BW
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 02.07.2006 um 08:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dieter anzusehen!   Klicken Sie hier, um dieter eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Vielen Dank für den langen Beitrag, Herr Fabritius.

Ich hoffe, daß in der Sb. Z. ein Beitrag publiziert wird, den auch Betroffenen verstehen werden.
Der aktuelle SbZ-online-ARtikel ist nicht sehr verständlich bzw. zeigt nicht genau auf, was vS der Betroffenen nun genau zu tun ist. Vielleicht kann ein Leitfaden erstellt werden, den jeder versteht??

Was wird die LM und alle Spezialisten tun, damit die Definition bzgl. "rentennahen" Jahrgängen möglichst zugunsten aller Betroffenen, welche vor 1991 in die BRD gekommen sind, ausfällt?

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 02.07.2006 um 14:22 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von dieter:

Was wird die LM und alle Spezialisten tun, damit die Definition bzgl. "rentennahen" Jahrgängen möglichst zugunsten aller Betroffenen, welche vor 1991 in die BRD gekommen sind, ausfällt?

Hallo Dieter,

sie wird alles tun, was möglich ist, wobei die Frage erst nach den Besprechungen konkret beantwortet werden kann.

"möglichst zugunsten aller Betroffenen, welche vor 1991 in die BRD gekommen sind" wird leider nicht gehen, weil ja dann das Kriterium "Rentennah" völlig weg wäre.

(Ich bin auch vor 1991 zugezogen, mit meinen frischen 30 Jahren im maßgeblichen Stichjahr 1996 aber sicher nicht rentennah).

Das BVerfG hat ausdrücklich erlaubt, den Begriff weiter zu fassen, als bisher üblich. Mal sehen, was rechtlich, politisch und sonst wie möglich ist.

Viele Grüße

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dieter
Mitglied

Beiträge: 456
Von:BW
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 04.07.2006 um 22:13 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dieter anzusehen!   Klicken Sie hier, um dieter eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ok, danke Herr Fabritius.
Wann finden denn die LM-Besprechnungen statt, wann gibt´s ein Ergebnis der Besprechungen?

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