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Doppelte Staatsbürgerschaft - ein Problem? (Seite 2)

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Autor Thema:   Doppelte Staatsbürgerschaft - ein Problem?
hlw
unregistriert
erstellt am 17.07.2006 um 12:54 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Nach rumänischem Recht sehe ich überhaupt keine Probleme: Wenn du rumänische Staatsbürgerin bist, dann erwerben deine Kinder durch Geburt die rumänische Staatsbürgerschaft. Ob die Verneinung der Frage nach der Doppelstaatsbürgerschaft auf diesem Formular rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, kann ich aus dem Stegreif nicht wirklich beantworten. Meinem Gefühle nach nicht, da die Staatsbürgerschaft durch Geburt bereits erworben worden ist, was du da hineinschreibst kann ja an der durch die Geburt geschaffenen rechtlichen Situation nichts ändern. Nach rumänischem Recht kann das Kind auch gar nicht ausgebürgert werden solange du rumänische Staatsbürgerin bist. Ebenso hat das Kind ja auch keinerlei Verstoß gegen das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht begehen können. Es wurde als deutscher Staatsbürger geboren. Und das war es auch schon! Ich sehe keinerlei rechtliche Relevanz. Allenfalls könntest du irgendeine - wohl mehr symbolische - Ordnungsstrafe aufgebrummt bekommen, da du ein Formular falsch ausgefüllt hast. In der Sache selber sind meines Erachtens keine Konsequenzen möglich. Das Kind hat mit Geburt jedenfalls beide Staatsbürgerschaften erworben. Sowohl Deutschland als auch Rumänien folgen dem ius sanguinis (Abstammungsrecht) als einem der leitenden Prinzipien ihrer Staatsbürgerschaftsgesetzgebung.

Ob es für Auslandsrumän/en/innen irgendwelche Fristen zur Registrierung des Kindes einzuhalten gilt, weiß ich leider nicht, das wirst du aber auf alle Fälle am rumänischen Konsulat erfahren, solltest du dort um Personaldokumente für dein Kind ansuchen.

[Dieser Beitrag wurde von hlw am 17.07.2006 editiert.]

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anchen
Mitglied

Beiträge: 13
Von:
Registriert: Jun 2005

erstellt am 15.12.2006 um 17:10 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Das heißt, wenn, z. Bsp eine Frau, die rumänische Staatsbürgerschaft und den deutschen Pass besitzt, werden ihre Kinder auch rumänische Staatsbürger, obwohl sie in Deutschland geboren werden.

Oder verstehe ich etwas falsch?

IP: gespeichert

hlw
unregistriert
erstellt am 16.12.2006 um 10:47 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Grundsätzlich folgt in den Rechtsordnungen, die das ius sanguinis (Abstammungsrecht) als Richtlinie für den Staatsbürgerschaftserwerb verwenden, die Staatsbürgerschaft der Kinder jener der Eltern.

Wenn es keine Ausnahmen gibt!

Eine - überaus lächerliche - Ausnahme stellt z.B. die Bestimmung im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht dar, dass ein Kind nur dann durch Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft des Vaters erhält, wenn es ehelich geboren wurde.

Wie man bemerkt, lugen gelegentlich hinter diversen Paragraphen feiste Pfäffchen hervor und lachen sich ins Fäustchen, dass sie trotz aller Säkularisierung noch immer imstande sind die Menschen zu quälen und zu drangsalieren ...

Der Geburtsort spielt im Regelfall beim ius sangunis keine Rolle. Es gibt allerdings in einigen Rechtsordnungen meines Wissens eine Art von Ablauffrist, bei der innerhalb einer gewissen Zeit das Kind "gemeldet" werden muß. Soweit ich mich erinnere, auch im deutschen Recht. Am besten einen Standesbeamten fragen, der ist immer auf dem laufenden, was Recht und dazu ergangene Judikatur in diesen Angelegenheiten anbelangt.

Im rumänischen Recht ist mir eine derartige Frist nicht bekannt. Da Gesetze und dazu ergangene Verordnungen geändert werden können, bitte auch in diesem Fall am besten einen geschulten rumänischen Konsulatsbeamten befragen. Die Leute sind heutzutage im Regelfalle recht nett und hilfsbereit und durchaus auch bereit (nicht immer auch gut imstande ) auf Deutsch Auskunft zu geben zu versuchen.

Meines Erachtens erwerben die Kinder in dem von dir angeführten Fall bereits durch Abstammung von ihrer Mutter sowohl die deutsche als auch die rumänische Staatsbürgerschaft. Es dürfte ohne jeden Belang sein, ob du sie mit rumänischen Papieren ausgestattet hast oder nicht. Deutsche Papiere haben sie durch ihre Geburt in Deutschland vermutlich sowieso bekommen. Die Staatsbürgerschaft des Vaters dürfte in diesem Fall ohne Belang sein. Allenfalls könnten von den Kindern weitere Staatsbürgerschaften des Vaters duch Geburt erworben worden sein. Theoretisch können durch Geburt, also nicht durch Abgabe von Willenserklärungen!, eine unbegrenzte Anzahl von Staatsbürgerschaften erworben werden.

[Dieser Beitrag wurde von hlw am 16.12.2006 editiert.]

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