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Doppelte Staatsbürgerschaft - ein Problem? (Seite 1)

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Autor Thema:   Doppelte Staatsbürgerschaft - ein Problem?
elke11
unregistriert
erstellt am 16.03.2006 um 13:11 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Ihr Lieben.
Ich habe eine Frage bezügl. der doppelten Staatsbürgerschaft.
Stimmt es, dass es ein Gesetz in D gibt, welches besagt, dass 2 Staatsbürgerschaften nicht erlaubt sind und dass die Deutsche dann entzogen wird? Wie sieht es mit Leuten aus, die beide Staatsbürgerschaften haben, allerdings keinen neuen/aktuellen rumänischen Pass mehr haben. Was passiert, wenn sie einen neuen rum. Pass beantragen würden? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten. LG

IP: gespeichert

Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 16.03.2006 um 14:27 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo elke11,
einen (gültigen) Pass oder aber die Staatsbürgerschaft zu besitzen, sind zweierlei Dinge. Man riskiert bloß die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren, wenn man (von sich aus) eine zusätzliche Staatsbürgerschaft beantragt. Hat man bereits zwei, darf man ruhig damit leben.
In unseren Foren wurde diesbezüglich schon sehr viel (rum)geschrieben.
Grüße
Erhard Graeff

IP: gespeichert

elke11
unregistriert
erstellt am 16.03.2006 um 15:02 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort, Herr Graeff.
In den Foren hab ich zwar schon geblättert, aber schlau wurde ich nicht wirklich daraus. ;-))
Ich weiß, dass Pass und Staatsbürgerschaft 2 Dinge sind, vielleicht habe ich mich ja falsch ausgedrückt. Sorry. Was ich meinte ist, bei Beantragung eines neuen rum. Passes soll bzw. muss (laut einer meiner Bekannten) die rum. Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Geburtsurkunde etc. bezeugen dieses ja. Aber ich habe verstanden, dass bei Beantragung eines neuen Passes eben diese Staatsbürgerschfft "neu" beantragt wird. Bei einer zusätzlichen Namensänderung (nach Heirat) wird es bestimmt noch schwieriger, das Ganze ins Rollen zu bringen. Könnte man einfach mit dem abgelaufenen Pass und allen erdenklichen Dokumenten "einfach" mal zum Konsulat und einen neuen Pass beantragen? Oder müsste man zuerst die Heirat in RO eintragen lassen und dann erst neuen Pass beantragen? Danke für die Hilfe!! Gruß

IP: gespeichert

Fritzi
Mitglied

Beiträge: 1180
Von:71638 Ludwigsburg
Registriert: Nov 2000

erstellt am 16.03.2006 um 16:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fritzi anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fritzi eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ein abgelaufener Paß bedeutet, daß die rum.Staatsbürgerschaft noch vorhanden ist. Da dürfte ein neuer Paß kein großes Problem sein.
Es gibt viele Sachsen, welche die rum. Staatsbürgerschaft mit der Auswanderung verloren haben und die jetzt wieder beantragen wollen, weil sie Eigentum in Ro. erwerben wollen und/oder aus anderen Gründen. Das ist nach deutschem Recht mit dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden.
Also: wer mit der rum. Staatsbürgerschaft hierher gekommen ist, kann beide Staatsbürgerschaften haben (in der Regel jene, welche nach 1990 ausgewandert sind), wer die rum. Staatsbürgerschaft bei der Auswanderung verloren hat (Auswanderung vor 1990), verliert die deutsche Staatsbürgerschaft bei Beantragung der rumänischen.

IP: gespeichert

Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 16.03.2006 um 17:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo elke11,
hoffe, Sie verstehen soviel Rumänisch. Die Konsularabteilung der rumänischen Botschaft erläutert recht ausführlich, was man könnte:
http://berlin.mae.ro/index.php?lang=ro&id=1143

Viel Erfolg
Ihr
E. Graeff

IP: gespeichert

elke11
unregistriert
erstellt am 17.03.2006 um 09:07 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Fritzi,
wir sind 1986 ausgewandert und ich habe trotzdem noch die rum. St.bgschft. Habe auch einmal den Pass verlängern lassen,weil ich zurück bin und drüben studiert habe. Aber bei meinen Anfragen in Bonn wegen neuem rum. Pass (mit Namensänderung) wurde ich auf Probleme mit der dtsch. St.bgschft. hingwiesen. Deshalb meine Fragen hier im Forum. Danke für die Antworten. Grüße

IP: gespeichert

getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 17.03.2006 um 12:19 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von elke11:
Hallo Fritzi,
wir sind 1986 ausgewandert und ich habe trotzdem noch die rum. St.bgschft. Habe auch einmal den Pass verlängern lassen,weil ich zurück bin und drüben studiert habe. Aber bei meinen Anfragen in Bonn wegen neuem rum. Pass (mit Namensänderung) wurde ich auf Probleme mit der dtsch. St.bgschft. hingwiesen. Deshalb meine Fragen hier im Forum. Danke für die Antworten. Grüße


Hallo elke11,

stell Dir mal diese Fragen:
1.Warst Du bei der Auswanderung volljährig und hast den Ausreiseantrag selbst unterschieben?

2.War da nicht eine Zeile im rum. Formblatt in der Du auf die rum. Staatsbürgeschaft und auf alle Vorderungen gegenüber dem rum. Staat verzichtet hast?

3.Hast Du überhaupt eine deutsche Einbürgerungsurkunde und wurde Dir bei dem Antrag nicht der Verzicht der rum. Staatsbürgerschaft verlangt?

Der verzicht auf die rum. Staatsbürgerschaft erfolgte m.W. damals in 2 Etappen:

-Bei dem Pass-/Ausreiseantrag;

-möglicherweise dann Ausreise als Staatenloser?

-Antrag auf (Bescheinigung des) Verzicht(s) auf die rum. Staatsbürgerschaft;

-Dekret des Staatsrats bez. des Verzichts;

-Bescheinigung durch die Botschaft.

Wer´s besser weiß bitte klären - (ev. kundigen RA einschalten).

getkiss

IP: gespeichert

elke11
unregistriert
erstellt am 17.03.2006 um 13:03 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Jetzt ist die Verwirrung perfekt.....
@getkiss:
1. Nein - ich war 14.
2. Nein, und meine Ma hat auch nicht verzichtet. Meine schwester war auf ihrem Pass eingetragen und ich hatte einen eigenen.
3. Ja habe ich, und nein wurde nicht verlangt

Das bringt mich leider nicht wirklich weiter!! Vielen Dank trotzdem!!
Wieso sollte ich dann bitte das letzte Mal den rum. Pass verlängert bekommen haben. (Das war 1992) Komische Sache! Wie auch immer, ich werde wohl weiter forschen müssen und noch andere RA fragen müssen, meine beiden bisherigen waren leider keine große Hilfe!
Trotzdem Danke an Alle.

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 17.03.2006 um 16:13 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Die Sachlage ist doch glasklar: Elke hat noch die rum. Staatsangehörigkeit weil sie bei Auswanderung unter 18 Jahre alt war. Bei der Einbürgerung in Deutschland wurde damals nicht danach gefragt, weil die doppelte Staatsangehörigkeit zulässig war.
Fazit: sie kann auch jetzt beide behalten, kann so oft sie will einen neuen oder einen verlängerten rumänischen Pass haben oder verlangen. Letzteres hat keinerlei Einfluss auf die rum. Staatsangehörigkeit - und schon gar nicht auf die deutsche.

Also. ruhig den Antrag auf einen neuen Pass stellen (dabei handelt es sich keinesfalls um den Antrag auf eine neue Staatsangehörigkeit, diese besteht unverändert fort, egal ob man einen Pass hat, diesen beantragt, wegschmeisst, verlängert etc etc. - es ist fast wie mit der Geburtsurkunde: ob ich die habe oder nicht ist nicht ausschlaggebend dafür, ob ich lebe oder nicht. Nicht jedesmal wenn ich eine neue Geburtsurkunde beantrage, werde ich neu geboren. Ich kann die Geburtsurkunde wegwerfen, eine neue beantragen oder mich einfach nicht drum kümmern. Genau so ist es mit einem Pass und der Staatsangehörigkeit )
Servus

IP: gespeichert

Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 17.03.2006 um 16:42 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von elke11:
... Aber bei meinen Anfragen in Bonn wegen neuem rum. Pass (mit Namensänderung) wurde ich auf Probleme mit der dtsch. St.bgschft. hingwiesen. Deshalb meine Fragen hier im Forum.

Das gibt Anlass zu einem immer wieder notwendigen Hinweis: die rumänische Botschaft in Berlin oder die Konsulate in Bonn oder München können nur zu rumänischem Recht Auskünfte erteilen, zu Fragen des deutschen Rechtes sind die Mitarbeiter dort absolut überfordert. Es ist auch nicht deren Aufgabe.

Rechtliche Fragen können nur dort mit Chance auf eine zutreffende Auskunft angebracht werden, wo genau der betroffene Rechtskreis angesiedelt ist.

Also: Fragen zu der rumänischen Staatsangehörigkeit oder zum rumänischen Recht nur bei einer rumänischen Dienststelle oder einem rumänischen Anwalt in Rumänien, Fragen zu deutschem Recht oder der deutschen Staatsangehörigkeit nur bei einem deutschen Anwalt oder einer deutschen Dienststelle.

Nutzlos, einen Anwalt in Deutschland zu Fragen des Rechts in Rumänien - oder in jedem anderen Land der Welt - zu befragen, ausser er hat beide Rechtssysteme umfassend studiert (ich kenne keinen). Fragen zu deutschem Recht und der deutschen Staatsangehörigkeit würde ich daher auch nur bei einem in Deutschland ausgebildeten und zugelassenen Anwalt stellen - nicht in Rumänien oder einer rumänischen Auslandsvertretung.

Mitarbeiter sind oft wohlmeinend und wollen helfen und erteilen Auskünfte, für die sie eben nicht ausgebildet sind. Leichtsinnig ist derjenige, der an der falschen Stelle fragt.

Und ein weiteres Märchen, mit dem aufgeräumt werden sollte: jeder Anwalt ist für jede Frage kompetent. Grob falsch.

Genau wie bei Ärzten ist auch bei Anwälten eine Fachspezialisierung unerlässlich. Anders als bei Ärzten ist diese jedoch bei Anwälten nicht vorgeschrieben. Das bedeutet: jeder (meist junge) unausgelastete Anwalt ist froh über jedes Mandat, nimmt es daher meist an und "probiert". Der Leidtragende ist der Mandant. Es ist so, als ob ich mit einem ernsthaften Zahnproblem zu einem Augenarzt gehe, oder kurz vor der Erblindung nicht zum Augenarzt sondern zum Internisten ums Eck, weil der so nett ist oder weil er meiner Mama bei Herzbeschwerden schon zu gut geholfen hat... In der Medizin undenkbar, in der Juristerei fast Alltag.

Tip zur Lösung: erkundigen Sie sich vorher, welche Gebiete der Anwalt bearbeitet und stellen Sie nach eigenen Erkundigungen zuerst genaue Fragen. Nur wenn diese sicher beantwortet werden können, haben Sie einen Fachmann vor sich.

Beispiel Rentenrecht: nur wenn ein Anwalt z.B. die Frage "was sind Mindesentgeltpunkte und habe ich solche in meinem Bescheid drinnen" - sofort nach einem Blick in den Bescheid beantworten kann und nicht z.B, sagt "das muss ich zuerst prüfen", hat der Anwalt Ahnung vom Rentenrecht (§262 SGB VI ist Standardwissen bei Rentenrechtlern, andere Anwälte haben davon keine Kenntnis).

Die Liste der Beispiele lässt sich beliebig für jedes Rechtsgebiet erweitern.

Servus

IP: gespeichert

Johann
Mitglied

Beiträge: 490
Von:
Registriert: Nov 2001

erstellt am 17.03.2006 um 20:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Johann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Johann eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von elke11:

Das bringt mich leider nicht wirklich weiter!! Vielen Dank trotzdem!!
Wieso sollte ich dann bitte das letzte Mal den rum. Pass verlängert bekommen haben. (Das war 1992) Komische Sache! Wie auch immer, ich werde wohl weiter forschen müssen und noch andere RA fragen müssen, meine beiden bisherigen waren leider keine große Hilfe!
Trotzdem Danke an Alle.



Bevor du noch weiter deine Zeit und dein Geld vergeudest, stelle einen Antrag beim rumänischen Konsulat auf Klärung der Staatsangehörigekeit (cerere de clarificare a ceteteniei). Kostet ca. 50 €.
Wenn du die rumänische Staatsbürgerschaft noch besitzt, dann kannst du den rumänischen Pass ohne Probleme beantragen.

IP: gespeichert

elke11
unregistriert
erstellt am 18.03.2006 um 13:51 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Vielen lieben Dank, Herr Fabritius!!
Das war genau die Information mit der ich jetzt beruhigt weitermachen kann!! Lieben Dank auch an alle anderen!
Schönes Wo.Ende.
Gruß, Elke

IP: gespeichert

duda
Mitglied

Beiträge: 3
Von:D/BY
Registriert: Jul 2006

erstellt am 17.07.2006 um 11:25 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo miteinander,

kann mir jemand Auskunft geben, wie die Staatsbürgerschaft bei minderjährigen Kindern gehandhabt wird ? Angeblich soll es möglich sein, bei doppelter Staatsbürgerschaft der Eltern (vielleicht auch eines Elternteils ?) für minderjährige Kinder mit Deutscher Staatsbürgerschaft auch die rumänische zu beantragen (?).

Ech bedunken mech,

Helene

------------------
Naechstenliebe, statt Seitenhiebe!

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hlw
unregistriert
erstellt am 17.07.2006 um 12:04 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zu beantragen wäre allenfalls die Ausstellung rumänischer Personaldokumente für das Kind. Die Staatsbürgerschaft erwirbt das Kind eines/er rumänischen Staatsbürgers/in durch Geburt. Um die braucht und kann man so einfach gar nicht ansuchen. Das rumänische Familien- und Personenstandsrecht ist im Gegensatz zu den entsprechenden Bestimmungen mancher mitteleuropäischer Staaten ziemlich modern und geschlechtsneutral, d.h. nichtdiskriminierend. Da das Kind dadurch keine gegen die Verpflichtungen eines Staatsbürgers eines anderen Landes (so es dessen Staatsbürgerschaft auch hat, das können durchaus auch mehrere sein) gerichtete Handlungen setzt, kann das meines Erachtens auch keinerlei rechtliche Konsequenzen in der jeweils anderen Rechtsordnung hervorrufen. Die Geburt des Kindes durch einen Elternteil mit anderer/doppelter Staatsbürgerschaft kann selbst vom hirnrissigsten und verbohrtesten Gesetzgeber nicht als Verstoß gegen jeweils geltendes Staatsbürgerschaftsrecht gewertet werden .

IP: gespeichert

duda
Mitglied

Beiträge: 3
Von:D/BY
Registriert: Jul 2006

erstellt am 17.07.2006 um 12:30 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Danke hlw!

Bedeutet dies konkret, daß meine Kinder durch meine doppelte Staatsbürgerschaft, automatisch beide besitzen und nur die rumänischen Dokumente (Geburtsurkunde, Ausweis, Paß) beantragen müssen, obwohl mein Mann schon vor deren Geburten nur noch Deutscher Staatsbürger war ?

Vor kurzem haben wir für die Kinder gerade neue Kinderpässe beantragt. Da wir dies mit den Staatsbürgerschaften nicht wußten, haben wir angegeben, daß die Kinder keine andere haben. In den Formularen gab es aber einen Hinweis, daß die Kinder uU. die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren könnten, wenn sie noch eine andere besitzen (?).

Danke und Gruß,

Helene

------------------
Naechstenliebe, statt Seitenhiebe!

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