29. Mai 2010

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Rumänisches Parlament billigt Lustrationsgesetz

Bukarest – Die rumänische Abgeordnetenkammer hat am 19. Mai ein Lustrationsgesetz angenommen. Laut Mediafax stimmten 203 Parlamentarier für das Gesetz, 40 dagegen, 12 enthielten sich der Stimme.
Das Gesetz beschränkt den Zugang zu öffentlichen Spitzenämtern für Personen, die zwischen dem 6. März 1945 und dem 22. Dezember 1989 in Führungspositionen der kommunistischen Partei beziehungsweise als Regierungsmitglieder und hohe Beamte tätig waren. Diese dürfen während einer fünfjährigen Periode nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht für entsprechende Ämter sowie für das Parlament kandidieren. Befürworter der Regelung erklärten, das Gesetz käme zu spät und sei unzureichend. Dagegen kündigten die Sozialdemokraten (PSD) eine Klage gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht an. Der Senat hatte das Gesetz bereits 2006 angenommen.

HW

Schlagworte: Politik, Vergangenheitsbewältigung

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