28. März 2024

Entscheidung im Roșia Montană-Verfahren fällt zugunsten Rumäniens aus

Washington/Bukarest – Die Schadensersatzklage des kanadischen Unternehmens Gabriel Resources nach dem Scheitern des Goldabbauprojekts von Goldbach /Roșia Montană hat keine finanziellen Konsequenzen für Rumänien.
Das Washingtoner ICSID-Schiedsgericht der Weltbank hat gegen den Kläger entschieden und diesen auf Erstattung von Verfahrens- und Rechtskosten in Höhe von insgesamt rund zehn Millionen Dollar an den beklagten Staat verpflichtet. Die kanadische Firma und ihr britischer Ableger auf Jersey forderten einen milliardenschweren Schadensersatz wegen des jahrelang verzögerten und aufgrund der Aufnahme des Gebiets um Goldbach in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes endgültig begrabenen Projekts zum Goldabbau.

Laut Gabriel Resources stehe die ICSID-Entscheidung im Widerspruch mit jeder objektiven Bewertung der Beweise. Anna El-Erian, Präsidentin von Gabriel Resources, teilte mit, dass sie die Mehrheitsentscheidung des Gerichts als zutiefst falsch ablehne. So habe auch einer der Schiedsrichter in seiner abweichenden Meinung eingeräumt, der politische Eingriff der rumänischen Regierung in Gabriels Vertragsrechte habe die Entwicklung eines Top-Bergbauprojekts behindert.

Die Rechtsanwaltskanzlei Leaua Damcali Deaconu Păunescu (LDDP), die zusammen mit dem Schweizer Anwaltsbüro LALIVE den rumänischen Staat in Washington vertrat, sagte, dass das Schiedsgericht die vielen umweltpolitischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen des Projektumfelds berücksichtigte und feststellte, dass die rumänischen Behörden ihr Regulierungsmandat so gut wie möglich unter den schwierigen Umständen wahrgenommen haben.

ADZ

Artikel in der Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien

Schlagwörter: Politik, Bergbau, Rosia Montana

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