Demzufolge habe dieser gegen die Europäische Konvention der Menschenrechte verstoßen, als er endgültige Gerichtsurteile nicht zu Gunsten der Kläger umgesetzt hat. Der Staat wurde in drei Fällen zur Zahlung von insgesamt 180000 Euro verurteilt.
Die rumänische Regierung muss in den kommenden 18 Monaten die gesetzlichen und administrativen Voraussetzungen schaffen, damit Eigentumsrechte künftig geachtet und die Zahlung von Entschädigungen gewährleistet werden. Allerdings gibt der EGMR der rumänischen Regierung keine klare und präzise Vorgabe, wie die Gesetzesänderungen lauten sollten, ermächtigt die Regierung jedoch, die Entschädigungszahlungen zu pauschalieren und die Auszahlung zeitlich zu staffeln. Bis zum Ablauf dieser Frist verhandelt der Straßburger Gerichtshof keine weiteren Fälle der Rückerstattung von Immobilien.
HW
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