Berlin – Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bleibt für Arbeitskräfte aus den jüngsten EU-Ländern Bulgarien und Rumänien beschränkt. Die Bundesregierung beschloss jedoch Anfang Dezember Ausnahmeregelungen für ausgewählte Branchen und Hochqualifizierte.
Fachkräfte mit Hochschulabschluss benötigen seit 1. Januar 2012 keine Arbeitserlaubnis mehr für die Aufnahme einer Tätigkeit. Das Gleiche gilt für betriebliche Ausbildungen und Saisonarbeiter. Begrüßt wird die Lockerung beispielsweise von sozialen Diensten in Deutschland, wo ein akuter Mangel an Krankenschwestern und Pflegekräften beklagt wird.
Elf Länder, darunter Österreich, Frankreich oder Großbritannien, halten die Beschränkungen ebenfalls aufrecht. Italien dagegen hat seinen Arbeitsmarkt vollständig für rumänische Staatsbürger geöffnet. Dort arbeiten bereits über eine Million Rumänen.
HW
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