31. Januar 2012

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Mehr Nachsicht für Straßenhunde

Bukarest – Seit Jahresanfang dürfen herrenlose Hunde nur unter Einhaltung strengster Auflagen eingeschläfert werden, erst nachdem alle anderen Maßnahmen gescheitert sind – so das Urteil des rumänischen Verfassungsgerichts.
Das bisher geltende Gesetz hatte den Kommunen erlaubt, unheilbar kranke Hunde sofort einschläfern zu lassen und die Euthanasie bei sonstigen Streunerhunden nach lokaler Befragung durchzuführen. Das Gesetz wurde nun für verfassungswidrig erklärt, was zahlreiche Tierschützer begrüßten. In Rumänien wird kontrovers über die Streunerhunde diskutiert, deren Zahl auf über zwei Millionen geschätzt wird. Jährlich werden in Rumänien rund 10000 Menschen gebissen.

CC

Schlagworte: Rumänien, Tierschutz, Gesetz

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