15. April 2010

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Entschädigung für politische Häftlinge wird begrenzt

Die rumänische Regierung plant einen Erlass, der die Entschädigung ehemaliger politischer Häftlinge auf maximal 10000 Euro beschränken soll. Grundlage des Erlasses ist laut Allgemeiner Deutscher Zeitung für Rumänien das im vergangenen Jahr erlassene Gesetz 221/2009.
Politische Häftlinge aus der Zeit zwischen dem 6. März 1945 und dem 22. Dezember 1989 können demnach innerhalb von drei Jahren entsprechende Entschädigungsansprüche vor Gericht geltend machen, siehe Artikel in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 7. September 2009.

Hintergrund der geplanten Begrenzung ist die Klage des ehemaligen Führers der Bauernpartei, Ion Diaconescu, der den rumänischen Staat auf die Zahlung von 18 Millionen Euro verklagt hat.

HW



Schlagworte: Rechtsfragen, Kommunismus

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