7. Oktober 2023

BVFG-Änderung kommt endlich voran: wichtige BdV-Forderungen enthalten

In erster Lesung wurde am 28. September 2023 die lange angekündigte Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) im Bereich der Spätaussiedleraufnahme im Deutschen Bundestag debattiert und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. „Unser Drängen hatte Erfolg, die BVFG-Änderung kommt endlich voran“, kommentiert der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), Dr. Bernd Fabritius, diesen Schritt.
BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius bei seiner Rede ...
BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius bei seiner Rede am 26. August 2023 beim Tag der Heimat in Berlin. Foto: BdV/bundesfoto
„Wie vom BdV und auch von der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland gefordert, beinhalten die Änderungsvorschläge eine wichtige Klarstellung: Wenn jemand, der die Aufnahme als Spätaussiedler in Deutschland beantragt, ein aktuelles Bekenntnis zum deutschen Volkstum nachweisen kann, dann führen frühere, anderslautende Bekenntnisse nicht mehr zur Ablehnung des Antrages. Wenn diese Überzeugung sich auch in den weiteren Lesungen durchsetzt, hat die bisherige rechtliche Gleichbehandlung von Eintragungen des sowjetischen Unrechtsstaates mit freiheitlich erfolgten Bekenntnissen zur eigenen deutschen Abstammung und Kultur endlich ein Ende“, so Fabritius.

Überdies sei es gut, dass Forderungen des BdV aus der Verbändebeteiligung in die Formulierungen eingegangen seien. Wo nämlich noch keine Bekenntniskorrektur erfolgt oder diese nicht mehr möglich sei, können laut Gesetzestext jetzt auch „ernsthafte Bemühungen um eine Änderung“ ausdrücklich ausreichen. Dies ist insbesondere in denjenigen Ländern des Aussiedlungsgebietes wichtig, wo heute schon formalrechtlich keine Nationalitäten mehr in Personenstands- und Personaldokumente eingetragen werden – und daher auch nicht einfach korrigiert werden können“, betont der BdV-Präsident.

„Sämtlichen Abgeordneten und Fraktionen, die diese Gesetzesänderung angestoßen und vorangebracht haben und sie jetzt mittragen, spreche ich den Dank unseres Verbandes, aber ganz besonders der Betroffenen aus. Es muss nun darum gehen, dass die Verabschiedung zügig gelingt und dass die aus dem geänderten Grund abgelehnten Antragsteller dann über die neue Rechtslage in Kenntnis gesetzt werden, sodass sie eine Wiederaufnahme ihrer Verfahren beantragen können.“

„Bedauerlich“ sei es jedoch, „dass angesichts des Krieges in der Ukraine noch immer keine Regelung des Wertungswiderspruches zwischen vorübergehender Fluchtrettung gemäß dem Aufenthaltsgesetz bzw. entsprechenden europäischen Regelungen und einem endgültigen Verlassen des Aussiedlungsgebietes im Sinne des BVFG gefunden wurde. Es ist zynisch, den heutigen Krieg Russlands gegen die Ukraine und dessen Folgen als Unterbrechung des Aussiedlungszusammenhangs für deutsche Aussiedlerbewerber zu werten. Wer seine Heimat für die Zeit einer humanitären Krise verlässt, darf nicht seinen Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler verlieren“, so Fabritius abschließend. Die Debatte im Deutschen Bundestag zur ersten Lesung verlief in Detailfragen sehr lebendig. Insgesamt wurde jedoch Einigkeit darüber deutlich, dass die Erleichterungen in der Spätaussiedleraufnahme nötig und eilbedürftig sind. BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius war auf der Besuchertribüne anwesend und wurde von fast allen Rednern begrüßt.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik MdB (SPD), stellte die historischen Zusammenhänge, die Regierungssicht auf die bisherige Rechtslage und die Gründe für die Änderungswünsche am BVFG dar. Mit kurzen Worten machte sie deutlich, warum die pauschale Vermutung des Kriegsfolgeschicksals auch heute noch für diejenigen Deutschen gilt, die in den außereuropäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion leben. „Unsere Solidarität mit den Betroffenen darf nicht an Bürokratie scheitern“, betonte sie. Der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christoph de Vries, erklärte, dass man in der Sache mit der Ampelkoalition einig sei, man sich jedoch ein schnelleres Agieren gewünscht habe. Die CDU/CSU-Fraktion habe hier immer wieder zur Eile gemahnt und das Thema vorangebracht.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), bezeichnete das BVFG als ein „Zeichen unserer gemeinsamen historischen Verantwortung und (…) der Wiedergutmachung“. Thematisch ergänzte sie die Debatte um die auch vom BdV vertretene Forderung einer großzügigen Regelung für eine vorübergehende Flucht: „Es ist für mich zentral, dass es eben auch nicht sein kann, dass ein fluchtbedingter vorübergehender Aufenthalt außerhalb des Aussiedlungsgebietes zum Verlust des Aufnahmeanspruchs führt. Das wollen wir noch ändern. (…) Es kann nicht sein – und das will ich ausdrücklich sagen –, dass wir deutschen Minderheiten auf der Flucht eine Schlechterstellung zumuten gegenüber denjenigen, die sich noch im Aussiedlungsgebiet befinden.“

Simona Koß (SPD) wiederum lobte Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Aussiedlerbeauftragte Natalie Pawlik für deren schnelles Handeln. Koß erklärte, ihre Fraktion sei sich der Verantwortung für die Betroffenen bewusst und werde „alles, was in unserer Macht steht, für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler tun“.

Quelle: Bundes der Vertriebenen

Schlagwörter: BdV, Bernd Fabritius, BVFG, Bundestag, Spätaussiedler

Bewerten:

27 Bewertungen: o

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.