15. Mai 2009
Rentengespräche in Bukarest, von links: Staatssekretär Dr. Zeno Pinter, Bundesvorsitzender Dr. Bernd Fabritius, Domnica Doina Pârcălabu, Staatssekretärin und Leiterin der rumänischen Rentenbehörde, Direktorin Maria Luiza Socol Florescu und Bundesrechtsreferent Dr. Johann Schmidt. Foto: Erhard Graeff
Die Gesprächspartner äußerten Verständnis und sicherten jede Bemühung zu, die bestehenden „Implementierungsprobleme“, zu denen es nach dem Beitritt Rumäniens und der damit erforderlichen Umsetzung des europäischen Rechtes zwangsläufig gekommen sei, zu bewältigen. So hätten Rentenzahlungen für Berechtigte in Deutschland bisher nur auf ein Konto von Bevollmächtigten in Rumänien in Landeswährung erfolgen können. Zukünftig solle das aber anders sein. In Einzelfällen seien Zahlungen an Berechtigte nach Deutschland in Euro bereits erfolgt, zukünftig solle dies verstärkt werden. Von den ca. 10 000 eingeleiteten Verfahren seien in ca. zehn Prozent der Fälle Zahlungen erfolgt. Auf die Problematik des Wechselkurses und der Transfergebühren angesprochen, teilten die Vertreter der Rentenbehörde mit, der Umrechnungskurs RON-Euro werde am Tag der Überweisung jeweils neu aktuell bestimmt, die Transferkosten würden bei Überweisung von dem errechneten Renten-Bruttobetrag in Abzug gebracht werden. Es sei daher mit wechselnden Beträgen zu rechnen. Man werde auch versuchen, die von unserem Verband angesprochenen verwaltungsmäßigen Hürden für die Betroffenen zu beseitigen und das Verfahren so weit als möglich zu vereinfachen. Auch eine Aufschlüsselung der Zahlung nach Anteilen auf Grund eigener Beitragsleistung und Anteilen mit Entschädigungscharakter werde wohlwollend geprüft. Eine Aufstellung mit allen Tatbeständen werde dem Verband kurzfristig übermittelt. Eine Anregung des Verbandes zum vereinfachten Datenaustausch zwischen den Behörden werde man mit Interesse prüfen. Bezüglich des Nachweises der Beitragszeiten in Rumänien teilte die Präsidentin der Rentenbehörde mit, dazu werde nach dem nun geltenden Recht ein Nachweis in der europarechtlich vorgeschriebenen Form E205 erstellt und an die deutschen Rentenbehörden übermittelt. Dieser Nachweis der Versicherungszeiten sei verbindlich und „nicht interpretierbar“.Schlagworte: Rente, Rechtsfragen, Fabritius
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29. Februar 2012
11:00 Uhr