4. März 2010
Spitzengespräch im Innenministerium in Bukarest, von links: Peter Dietmar Leber, Dr. Bernd Fabritius, Heinz Götsch, Staatssekretär Mihai Capră, Unterstaatssekretär Helge Dirk Fleischer, Minister Vasile Blaga, Erhard Graeff.
Im Gespräch mit der Präsidentin der Nationalen Behörde für die Rückgabe von enteignetem Vermögen, Staatssekretärin Dr. Crinuţa Nicoleta Dumitrean, wurde auf Schwierigkeiten bei Entschädigungszahlungen sowie auf allgemeine Anliegen betreffend das Wiedergutmachungssystem hingewiesen. Kritisiert wurden unter anderem die zu kurzen Antragsfristen, die insbesondere im Ausland wohnende Berechtigte benachteiligt haben. Diese Fristen haben im Zusammenwirken mit der unzureichenden Informationspolitik Rumäniens oft dazu geführt, dass Anträge nicht oder zu spät gestellt wurden. Angesprochen auf Lösungsmöglichkeiten äußerte sich die Präsidentin zurückhaltend, sagte aber zu, im Rahmen des Initiativrechtes ihrer Behörde für Gesetze eine Lösung dieses Problempunktes prüfen zu lassen. Auch die sehr lange Bearbeitungsdauer wurde angesprochen. Hier zeigte Dumitrean Verständnis und schilderte den Verfahrensweg. Sie führte mögliche Gründe für Verzögerungen an und zeigte Lösungsansätze auf. Als besonderes Anliegen wurde von der Delegation der Vorrang einer Naturalrestitution vor der langwierigen Entschädigung in Geld oder Aktien vorgebracht. Dumitrean erklärte sich infolgedessen dazu bereit, Städte und Kreise zu einer Naturalrestitution zu ermutigen, da dies „natürliches Menschenrecht“ sei. Sie sehe hier unsere Verbände als Verbündete auf ihrer Seite in den Bemühungen um eine gerechte Restitution, vorrangig in natura. Die Gesprächspartner vereinbarten eine Fortsetzung des Dialogs. Staatssekretärin Dr. Dumitrean, die erst seit wenigen Monaten dieses Amt bekleidet, drückte ihre Freude über diesen Dialog und die ihr vermittelte Resonanz aus und sagte für alle Anliegen konstruktive Lösungsversuche zu.
Im Dialog mit der Präsidentin der Nationalen Behörde für die Rückgabe von enteignetem Vermögen, Staatssekretärin Dr. Crinuţa Nicoleta Dumitrean (Bildmitte), von links: Helge Dirk Fleischer, Dr. Bernd Fabritius, Peter Dietmar Leber, Heinz Götsch. Foto: Erhard Graeff
Viele Probleme wurden im Zuständigkeitsbereich der Städte und Kreise festgestellt. Da diese der Rechtsaufsicht des Innenministeriums unterliegen, führte die Delegation anschließend ein Gespräch mit dem Innenminister Rumäniens, Vasile Blaga. Der Minister wurde über Unzulänglichkeiten in der Verfahrensführung einiger Städte und Kreise informiert. Kritisiert wurde vor allem die nicht einheitliche Anwendung des bestehenden Restitutionsrechtes sowie die Verweigerungshaltung bei der Rückgabe selbst noch im kommunalen Einflussbereich vorhandener Immobilien und Grundstücke in natura. Auch die unterschiedliche Auslegung hinsichtlich der Notwendigkeit der rumänischen Staatsangehörigkeit wurde moniert. Einige Städte verweigerten sogar die schlichte Entgegennahme von Antragsunterlagen bei fehlender rumänischer Staatsangehörigkeit und verbauten so unter Missachtung jedes rechtsstaatlichen Handelns den Betroffenen die Möglichkeit der Restitution und der Verfolgung bestehender Rechte auf gerichtlichem Wege. Die Verbände in Deutschland hatten zwar mehrfach in der Siebenbürgischen Zeitung und der Banater Post darauf hingewiesen, dass Betroffene sich nicht abwimmeln lassen sollten und gegebenenfalls die Anträge per Einschreibebrief einreichen sollten. Leider konnten sich aber nicht alle Landsleute gegen manche ablehnende Haltung in den Städten und Gemeinden durchsetzen.Schlagworte: Restitution, Eigentumsrückgabe, Rechtsfragen
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