13. Dezember 2010

Vertriebenenbeirat des Bayerischen Sozialministeriums erörtert Fragen der Restitution und Rehabilitation

Der Beirat für Vertriebenen- und (Spät)Aussiedlerfragen des Bayerischen Sozialministeriums hat in seiner Herbstsitzung am 18. November 2010 das Thema Restitution und Rehabilitation aus einigen Herkunftsländern der Vertriebenen und (Spät)Aussiedler behandelt. Der Verband der Siebenbürger Sachsen war durch den Bundesvorsitzenden, Dr. Bernd Fabritius, und die Vorsitzende des Landesverbandes Bayern, Herta Daniel, vertreten. Die Vertreterin der Bayerischen Staatskanzlei, Oberregierungsrätin Hofmeister, berichtete über den Stand der gesetzlichen Entwicklungen in Kroatien und Serbien.

Kroatien

Das kroatische Restitutionsgesetz von 1996 in der Fassung von 2002 regle die Entschädigung für Vermögenswerte, die ihren früheren Eigentümern nach dem Zweiten Weltkrieg durch die damalige Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien entzogen wurden. Seit den neunziger Jahren sei die Frage der Restitution an nicht kroatische Staatsangehörige offen. Die kroatischen Behörden und Gerichte hätten trotz eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs von 1999 die Gleichberechtigung von Nichtkroaten mit Kroaten abgelehnt. Mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (GZ-Uz-20/08-2) sei am 26. Mai 2010 erstmals letztinstanzlich festgestellt worden, dass bereits nach dem geltenden kroatischen Restitutionsgesetz Ausländer mit Kroaten gleichberechtigt seien.

Serbien

In Serbien sei nach langer Verzögerung im Juni 2005 das „Gesetz über die Anmeldung und die Evidenz von enteignetem Vermögen“ in Kraft getreten (Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 45 vom 31. Mai 2005). Dieses Anmeldegesetz soll dazu dienen, den serbischen Behörden aufgrund von Vermögensanmeldungen vorerst einen Überblick über den Umfang des für eine Restitution beziehungsweise Entschädigung beanspruchten Vermögens zu verschaffen. Am 17. April 2006 wurde das „Gesetz über die Rehabilitierung“ erlassen. (Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 33/2006). Die laufend im Amtsblatt der Republik Serbien veröffentlichten Listen rehabilitierter Personen zeigen, dass das Rehabilitationsgesetz tatsächlich angewandt wird.

Fazit

Der Vorsitzende der Vertriebenenbeirates und des Landeverbandes Bayern des Bundes der Vertriebenen (BdV) Christian Knauer brachte seinen Ärger zum Ausdruck, dass von offizieller Seite zu diesen für Vertriebene und Aussiedler brisanten Themen der Restitution und Rehabilitation keine Informationen an den BdV oder Vertriebenenbeirat kämen. Er sei auf die schon seit Jahren erlassenen Gesetze in Kroatien und Serbien rein zufällig gestoßen und habe nähere Informationen erst auf Anfrage von der Bayerischen Staatskanzlei erhalten. Dieses allgemeine Verschweigen von Gesetzen der Herkunftsstaaten, die (Spät)Aussiedler betreffen, konnte auch Dr. Bernd Fabritius bestätigen, der die Restitutionsproblematik in Rumänien ins Gespräch brachte: In den Pressemitteilungen der deutschen Auslandsvertretungen habe er noch keine Inhalte zum Thema Eigentumsrückgabe entdeckt. Der Verband habe all diese Informationen aufgrund eigener Recherchen in Erfahrung bringen müssen und über die Siebenbürgische Zeitung an seine Mitglieder weitergegeben. In der Person des früheren rumänischen Innenministers Vasile Blaga habe man einen kompetenten und hilfsbereiten Ansprechpartner gefunden. Er sei kürzlich zurückgetreten, was gegenwärtig einen Rückschritt im Dialog mit der rumänischen Regierung bedeute, da in Bukarest Wissenskontinuität fehle. Die Kontaktaufnahme mit dem neuen Innenminister sei – vermutlich auf Grund der Vordringlichkeit allgemeinpolitischer Themen während der Krisenzeit in Rumänien – noch nicht möglich gewesen, auch wenn das rumänische Generalkonsulat in München Unterstützung zugesagt habe. Fabritius bittet deshalb die Bayerische Regierung um weitere Unterstützung, um die Nachhaltigkeit des Dialogs mit Gesprächspartnern aus Rumänien zu sichern.

Herta Daniel

Schlagwörter: Politik, Restitution, Vertriebene und Aussiedler, Bayern

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