Antragstellung
Hier finden Sie die bei der Antragstellung und der Projektabrechnung zu beachtenden Informationen sowie alle Formulare zum Download.
Bitte beachten Sie unbedingt das Beiblatt „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ bei Ihrem Förderantrag an das Kulturwerk der Siebenbürger Sachsen e. V.
Bitte beachten Sie bezüglich der Förderfähigkeit von Projekten zudem folgende grundlegende Aspekte.
Die Frist für das Einreichen von Projektanträgen ist generell der 30. November (für Anträge für das Folgejahr). Für das Jahr 2024 ist die Frist zur Einreichung von Anträgen somit der 30.11.2023. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Projektantrag vorzugsweise per E-Mail an: kulturwerk@siebenbuerger.de (Postadresse: Karlstraße 100 in 80335 München).
Nach Erhalt Ihres Antrags senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Über die Entscheidung des Vorstands des Kulturwerks der Siebenbürger Sachsen e. V. zu Ihrem Antrag werden Sie schriftlich informiert.
Bei Fragen zur Förderfähigkeit von Projekten oder zum Prozess der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Leitung des Kulturwerks der Siebenbürger Sachsen e. V., Kerstin Arz (Kontakt).
Bitte beachten Sie unbedingt das Beiblatt „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ bei Ihrem Förderantrag an das Kulturwerk der Siebenbürger Sachsen e. V.
Bitte beachten Sie bezüglich der Förderfähigkeit von Projekten zudem folgende grundlegende Aspekte.
- Das Kulturwerk der Siebenbürger Sachsen e. V. fördert entsprechend § 96 BVFG die Pflege, Vermittlung und Sicherung der Tradition und Kultur der Siebenbürger Sachsen und deren Nachkommen, ebenso die kulturell-gesellschaftliche Eingliederung von Aussiedlern und Spätaussiedlern, die Jugendarbeit und den grenzüberschreitenden kulturellen Austausch.
- Das Kulturwerk der Siebenbürger Sachsen e. V. wird aus Mitteln des Staatshaushalts des Freistaats Bayern institutionell finanziert. Antragsberechtigt sind daher ausschließlich Vereine, Gruppen o.ä. sowie Personen, die den Haupt(wohn)sitz in Bayern oder Siebenbürgen haben.
- Der Eigenanteil der Antragsteller muss sich auf mindestens 10 Prozent der Gesamtsumme des Projekts belaufen. Dies ist bereits bei Antragstellung anzugeben (vgl. Antragsformular).
- Honorare und Entschädigungen für den Zeitaufwand haupt- oder ehrenamtlicher Funktionsträger eines Vereins oder Verbands sowie für Inhaber eines politischen Mandats sind, im Rahmen von geförderten Projekten, nicht zuwendungsfähig.
Die Frist für das Einreichen von Projektanträgen ist generell der 30. November (für Anträge für das Folgejahr). Für das Jahr 2024 ist die Frist zur Einreichung von Anträgen somit der 30.11.2023. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Projektantrag vorzugsweise per E-Mail an: kulturwerk@siebenbuerger.de (Postadresse: Karlstraße 100 in 80335 München).
Nach Erhalt Ihres Antrags senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Über die Entscheidung des Vorstands des Kulturwerks der Siebenbürger Sachsen e. V. zu Ihrem Antrag werden Sie schriftlich informiert.
Bei Fragen zur Förderfähigkeit von Projekten oder zum Prozess der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Leitung des Kulturwerks der Siebenbürger Sachsen e. V., Kerstin Arz (Kontakt).
Formulare
- Antragsformular
- Auszahlungsantrag
- Verwendungsnachweis Deckblatt (Word-Dokument)
- Verwendungsnachweis (Excel-Tabelle)