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Petition der Landsmannschaft an den Bundestag (Seite 8)

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Autor Thema:   Petition der Landsmannschaft an den Bundestag
getkiss
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Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 31.03.2007 um 08:52 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Erhard Graeff:
Hallo dieter,
....Die Landsmannschaft hat in Sache 40%-Kürzung der FRG-Renten einen Weg beschritten, den der Rechtsstaat Bundesrepublik vorgibt, bzw. ermöglicht. Den Weg sind alle Betroffenen mitgegangen. Die Landsmannschaft hat sich in der Vergangenheit Gedanken auch über andere Wege gemacht....
Die Landsmannschaft bzw. die Interessengemeinschaft wird die Anliegen der von der 40%-Kürzung Betroffenen weiter vertreten. Sie hofft auf eine Übernahme der von uns vorgeschlagenen Übergangsregelungen.
...Grüße
E. Graeff

Seither sind einige Tage vergangen.
Zu Ehren des Palmsonntags (Vorfeiertagsterminierung zwecks "untergetauchten Meinungen") hat der BUNDESRAT DAS GESETZ ZUR RENTE MIT 67 UND DIE ÜBERGANGSREGELUNG DER 40% KÜRZUNG UNVERÄNDERT ANGENOMMEN.

Jetzt sind die Resultate der "rechtsstaatlichen Bemühungen" sichtbar.Hier meldete sich zu diesem "Feiertag" seit Freitag von der LM-Führung niemand mehr. Ab in den Palmsonntag. Ob zu Ostern eine Vorstandsitzung die Eiern zusammenbringt ist auch fraglich.

getkiss

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getkiss
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Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 01.04.2007 um 23:16 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zusatzfrage von heute an den Herrn Dr. Uhl :

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
1. Sie behaupten das in die Rentenversicherung seit Jahren 80 Milliarden
Euro aus Steuermitteln aufgebracht werden müssen.
In einer Frage an die Abgeordnete Nahles, die ähnliche These vertritt,
wurde gefragt (und es wurde nicht geantwortet)

Zitat:
"Sehr geehrte Frau MdB Andrea Nahles!

Nachgefragt:

Sie behaupten u. a. in Ihrer Antwort vom 06.02.2007:
..."Mittlerweile werden aber jährlich 76 Mrd Steuermittel zur
Finanzierung der Renten eingesetzt, insoweit ist auch das korrigiert, wenn
auch zu spät."...

Aus den Internet-Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung sind
unter den Einnahmen allerdings nur die nachstehenden Bundeszuschüsse zu
lesen:
2001 = 46,0 Mrd € + 7,4 Mrd € = 53,4 Mrd € Bundeszuschüsse.
2002 = 49,3 Mrd € + 7,4 Mrd € = 56,7 Mrd € Bundeszuschüsse.
2003 = 53,9 Mrd € + 7,3 Mrd € = 61,2 Mrd € Bundeszuschüsse.
2004 = 54,4 Mrd € + 7,0 Mrd € = 61,4 Mrd € Bundeszuschüsse.
2005 = 54,8 Mrd € + 6,9 Mrd € = 61,7 Mrd € Bundeszuschüsse.

Die Bundeszuschüsse dieser fünf Jahre liegen zusammen im Schnitt noch
nicht bei 60 Mrd €.

Frage: Wie kommen Sie auf 76 Mrd €?
Bitte erklären Sie auf diesem Wege den Renterinnen und Rentnern die doch
sehr große Differenz zu den amtlichen Zahlen der Bundesregierung. Der
jährliche Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung enthält doch
amtliche Zahlen, die im Internet nachzulesen sind.

Frage: Sind etwa diese Internet-Zahlen der Bundesregierung falsch?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Rentnergruß
Willi Waxweiler"

Ende des Zitats.

Meine Frage: Können Sie die O. Frage des Herrn W. Waxweiler für mich
beantworten?

2. Auf meine Frage vom 22.03.2007 haben Sie erklärt wie Sie das Problem
sehen.
Aber auf meine Frage haben Sie nicht konkret geantwortet, darum muss ich
leider mich wiederholen:

Gilt diese Ihre Zustimmung (zum Gesetz der "Rente mit 67" uneingeschränkt auch für die 40% Kürzung der Fremdrenten?

getkiss

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getkiss
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Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 02.04.2007 um 17:12 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Die Antwort von Hn.Dr.Uhl ist schneller eingetroffen als eine von der LM:
"Sehr geehrter Herr Kiss,

Die Zahl 80 Milliarden Euro (aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkasse) stimmt in der Tendenz. 2006 waren es genau 77,415 Mrd. Euro. Dies ist keine Behauptung und auch keine These, sondern Tatsache. Gerne können Sie es selbst im Haushaltsplan 11 des Bundes nachlesen: www.bundesfinanzministerium.de

Die Zahlen, die Sie genannt haben, beziffern wohl nur die Höhe des allgemeinen Rentenzuschusses und die Beteiligung des Bundes an der knappschaftlichen Versicherung.
Hinzu kommen jedoch noch die Beiträge für Kindererziehungszeiten (11,2 Mrd. Euro), der Ostzuschuss (7,9 Mrd. Euro), die Beiträge für Zusatzversicherungen aus der ehemaligen DDR (2,6 Mrd. Euro) und weitere Summen.

Wie Sie schon meiner letzten Antwort hätten entnehmen können, gilt meine Zustimmung zur Rentenreform "Rente mit 67" uneingeschränkt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl"

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Klassiker
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Beiträge: 4
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erstellt am 03.04.2007 um 19:02 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Frau Renate Schmidt hat der Rente mit 67 ebenfalls zugestimmt.
http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_schmidt-650-5909.html

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getkiss
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Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 03.04.2007 um 20:27 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Klassiker:
Frau Renate Schmidt hat der Rente mit 67 ebenfalls zugestimmt.
http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_schmidt-650-5909.html


Die Frau Schmidt zu fragen erachte ich als überflüssig, da Sie ja über Liste in den Bundestag kam und nicht mit dem Thema eng beschäftigt ist.
Außerdem weiß ich nicht ob Sie (noch ?) Bindungen zu der LM oder die Sb.S. hat.
Aber wenn jemand meint es wäre interessant, kann Er ja nachfragen.
getkiss

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getkiss
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Registriert: Okt 2001

erstellt am 12.04.2007 um 18:57 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von getkiss:
Bitte mal hier nachschauen, da habe ich eine Frage...gestellt (noch ein bisserl warten bis die Frage von heute mit Antwort erscheint):
...Ebenso an den Abgeordneten Lehrieder, WK 252: Würzburg, direkt gewählt:
<http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5989>

MACHT ALLE MIT - WIR WOLLEN SIE FÜR DIE NÄCHSTEN WAHLEN KENNEN!


getkiss


[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 22.03.2007 editiert.]


Tja, die Abgeordneten Lehrieder und (die Sachsengattin) Ilse Falk sind sich zu schade um zu antworten, oder haben keine Zeit dafür...
Und bei den Leitungen der LM-en scheint das Thema sowieso durchgefallen/unten durch zu sein, also möchte man nix mehr darüber hören, oder sagen.
Wichtiger zur Zeit sind Aufrufe zum Tanz in Dinkelsbühl...
Nun wisst Ihr wie Ihr wählen sollt (?)

getkiss

[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 12.04.2007 editiert.]

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heiderose60
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erstellt am 12.04.2007 um 22:58 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von heiderose60 anzusehen!   Klicken Sie hier, um heiderose60 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von getkiss:
Tja, die Abgeordneten Lehrieder und (die Sachsengattin) Ilse Falk sind sich zu schade um zu antworten, oder haben keine Zeit dafür...
Und bei den Leitungen der LM-en scheint das Thema sowieso durchgefallen/unten durch zu sein, also möchte man nix mehr darüber hören, oder sagen.
Wichtiger zur Zeit sind Aufrufe zum Tanz in Dinkelsbühl...
Nun wisst Ihr wie Ihr wählen sollt (?)

getkiss


[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 12.04.2007 editiert.]


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heiderose60
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erstellt am 12.04.2007 um 23:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von heiderose60 anzusehen!   Klicken Sie hier, um heiderose60 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Haben Sie ein Problem mit Politikern? Gibt es auch etwas Positives oder gefällt Ihnen dieses "Dauergejammer"?
Das Leben bietet so viel Gutes und Schönes...

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heiderose60
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erstellt am 12.04.2007 um 23:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von heiderose60 anzusehen!   Klicken Sie hier, um heiderose60 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Haben Sie ein Problem mit Politikern? Gibt es auch etwas Positives oder gefällt Ihnen dieses "Dauergejammer"?
Das Leben bietet so viel Gutes und Schönes...

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getkiss
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erstellt am 13.04.2007 um 08:49 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von heiderose60:
Haben Sie ein Problem mit Politikern?[/B]

Nee, nicht ich habe ein Problem mit Ihnen, die machen mir und vielen anderen schwerwiegende soziale Probleme und dann haben einige auch noch kein Mumm, um auf einfache Fragen zu antworten....

Gibt es auch etwas Positives oder gefällt Ihnen dieses "Dauergejammer"?
Das Leben bietet so viel Gutes und Schönes...


Schön das Sie eine positive Einstellung zum Leben haben.
Eine eigene Meinung zu dem hier diskutierten Problem haben Sie offensichtlich nicht. Entweder sind Sie nicht davon betroffen oder Sie scheuen sich davor aus lauter Anpassung. Oder ist es nur Feigheit?
Na dann, wünsche ich Ihnen weiterhin viel Gutes, Schönes und ähnliche Probleme wie mir.
Freundliche Grüße,
getkiss

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dieter
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Von:BW
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 14.04.2007 um 13:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dieter anzusehen!   Klicken Sie hier, um dieter eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Die Frage ist:
welche Strategie wird die Landsmannschaft gehen, um das wirtschaftliche Überleben ihrer Mitglieder oder der sb.-s. Institutionen, in deren Vorstand sie sitzt, zu ermöglichen?

Bisher sind folgende Tatsachen allgemein bekannt:
viele Mitglieder wurden durch die 40%-Kürzung zu Sozialhilfeempfängern in Deutschland oder es wurde ihnen ihr ruhiger und verdienter Lebensabend nach langjähriger 40-50-jähriger Arbeitszeit dadurch wirtschaftlich zerstört.
Die meisten sb.-sächsischen Institutionen wie z.B. die Sb. Bibliothek in Gundelsheim, (welche den meisten Sb. Sachsen sicherlich unbekannt ist oder noch nie von der Mehrheit besucht wurde, weil das Interesse dafür nicht geweckt wurde), werden vom deutschen Staat nicht mehr finanziert, und sehen sich deswegen wirtschaftlichen Schwierigkeiten gegenüber, welche evtl. zum Verschwinden dieser Institutionen und damit unserer sb.-sächsischen Kulturträge führen können.

Was will die LM dagegen tun?
Sieht sie sich überhaupt verantwortlich für die miserable Situation der sb.-sächsischen betroffenen Rentner in Deutschland sowie der Vereine, in deren Vorstand sie seit Jahren sitzt?

Bisher ist nicht bekannt, was die LM
zu tun gedenkt, um diese schwerwiegenden und seit mindestens 10 Jahren wahrgenommenen Probleme zu lösen.

Ich hoffe, nicht, daß es dazu gekommen ist, daß die LM sagt: wir haben keine Kapazitäten, sind nicht in der Lage, zu helfen, uns sind rechtlich die Hände gebunden, usw. weitere Ausreden... wie das bisher geschehen ist.

Dann wäre wirklich jeder Betroffene bzw. sich verantwortlich fühlende Sb. Sachse oder Sympatisant aufgerufen, selbst aktiv zu werden, weil die LM nicht mehr die Gemeinschaft der Sb. Sachsen repräsentiert bzw. deren Interessen vertritt.

Wahrscheinlich wäre das auch der schnellste Weg, den jeder Einzelne gehen kann, um Ergebnisse zu erzielen.

Helf´dir selbst, dann hilft dir Gott...

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cleverle2003
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Beiträge: 1
Von:
Registriert: Apr 2007

erstellt am 24.04.2007 um 18:27 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von cleverle2003 anzusehen!   Klicken Sie hier, um cleverle2003 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von getkiss:
Fragen und Antworten in der SZ:
Frage zum Thema: Soziales

24.01.2007
Frage von
Rudolf Wöhrle

Sehr geehrter Herr Heil,

Das umlagefinanzierte Rentensystem besteht seit 1957. Vorher war es ein kapitalgedecktes System. Seit dieser Zeit werden versicherungsfremde Leistungen aus diesem System bezahlt. Das hat mit Demoskopie nichts zu tun. Das Vorhandensein dieser versicherungsfremden Leistungen belegt die Hans-Böckler-Stiftung und ist unter folgender URL einzusehen. www.boeckler.de
auch unter wikipedia ist der Begriff versicherungsfremde leistungen zu finden.
de.wikipedia.org

Wie setzen Sie sich dafür ein, diese versicherungsfremden Entnahmen wieder dem Rentensystem zur Verfügung zu stellen?

Rudolf Wöhrle

Antwort des Generalsekretärs der SPD, Herr Heil(Auszug):
"Sehr geehrter Herr Wöhrle,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rentensystem und versicherungsfremde Leistungen. Gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten.

Eine strenge Abgrenzung oder gar Legaldefinition dessen was gemeinhin als "versicherungsfremde" oder "nicht durch Beiträge gedeckte" Leistungen der Rentenversicherung bezeichnet wird, gibt es nicht. ....

Der VDR (heute organisiert in der Rentenversicherung Bund) bezeichnete folgende Leistungen der Rentenversicherung als "versicherungsfremd":

.....

*Kriegsfolgelasten: *Hierunter fallen die rentensteigernde Anrechnung von Zeiten des Militär- oder militärähnlichen Dienstes im Zusammenhang mit dem Weltkrieg (für Wehr- oder Zivildienstleistende werden Beiträge gezahlt), Zeiten einer Gefangenschaft oder Internierung und Leistungen nach dem Fremdrentengesetz. Entsprechende Aufwendungen der Rentenversicherung spielen zwar im Rentenbestand noch eine Rolle, ihre Bedeutung geht jedoch mehr und mehr zurück.[b] Für Fremdrentenzeiten gilt, dass dort das Leistungsniveau für den Rentenzugang - verglichen mit dem früheren Rechtszustand - zwischenzeitlich auf ein Minimum reduziert wurde...."

alles Klar? Und wie heute berichtet, reicht es nicht. Es sollen sogenannte "fiktive Renten" REAL abgezogen werden....

Singt die SPD beim Parteitag (noch?) die Internationale?:
"Wacht auf, Verdammte dieser Erde,
die stets man noch zum Hungern zwingt!
Das Recht wie Glut im Kraterherde
nun mit Macht zum Durchbruch dringt.
Reinen Tisch macht mit den Bedrängern!

getkiss

[/B]


Ähnliche Fragen ergingen an Herrn Schummer, Herrn Peter Friedrich, Herrn Müntefering, Frau Ursula von der Leyen(sie ließ sich auf abgeordnetenwatch.de wieder austragen)
Hier finden sie Mitstreiter
klartext-heute.de/viewforum.php?f=61
cleverle2003

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getkiss
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erstellt am 03.05.2007 um 22:18 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
03.05.2007
Antwort von
Paul Lehrieder

Sehr geehrter Herr Kiss,

vielen Danke für Ihre Frage vom 22. März diesen Jahres.

Sie beziehen sich darauf auf mehrere Petitionen, die die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen zur Rente mit 67 bzw. zum Fremdrentengesetz gestellt haben - so die Landmannschaft München im Februar dieses Jahres.

Der Petitionsausschuss hat mir dazu nun unter Bezugnahme auf das Bundesministerium für Arbeit Folgendes mitgeteilt:

Demnach hat das Bundesverfassungsgericht am 13. 6. 2006 entschieden, dass die durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz eingeführte Regelung in § 22 Abs. 4 FRG, wonach nach dem FRG erwarbene Entgeltpunkte bei einem Rentenbeginn nach dem 30. September 1996 um 40 % zu mindern sind, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Verfassungsrechtlich beanstandet wurde lediglich eine fehlende Übergangsregelung für die rentennahen Jahrgänge der FRG-Berechtigten, die vor dem 1. 1. 1991 nach Deutschland gezogen sind und deren Rente ab dem 1. 10. 1996 oder nur kurze Zeit später begonnen hat.

Das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. 12. 2007 eine entsprechende Übergangsregelung zu schaffen. Es habe dem Gesetzgeber dabei einen weiten Gestaltungsspielraum sowohl hinsichtlich der Personengruppe als auch der Art der Übergangsregelung zugebilligt. So hat das Gericht u.a. betont, dass auch die durch die Übergangsregelung zu schützende Personengruppe keineswegs auf Dauer von der Reduzierung der Entgeltpunkte verschont bleiben muss. Die Übergangszeit müsse jedoch so bemessen sein, dass die Berechtigten in der Lage sind, ihre Lebensführung auf die niedrigere Rente einzustellen. Der Beschluss enthalte den Hinweis, dass bereits bestandskräftig gewordene Rentenbewilligungen mit 40 % Kürzungen für die Zeit vor der Bekanntgabe des Beschlusses des BVerfG nicht rückwirkend aufgehoben und die vollen Renten rückwirkend gezahlt werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht habe es dem Gesetzgeber dabei freigestellt, eine Übergangsregelung zu schaffen, dich auch bereits bestandskräftige Verwaltungsakte erfasse. Verpflichtet dazu sei er nicht.

Der Gesetzgeber sei der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Überghangsregelung mit Artikel 16 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung gefolgt. Die vorgesehene Übergangsregelung halte sich zum einen an das verfassungsrechtlich Gebotene, zum anderen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen an das Hauptziel der eingeleiteten Reformpolitik, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

Nun haben (fast) alle gantwortet, Ihr kennt die Haltung dieser Abgeordneten. Wenn Ihr kein kurzes Gedächtniss habt, erinnert Euch, die nächsten Wahlen kommen bestimmt...

getkiss

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getkiss
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Beiträge: 1042
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Registriert: Okt 2001

erstellt am 12.05.2007 um 16:27 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Antwort der Abgeordneten Ilse Falk, ich zitiere:

Sehr geehrter Herr Kiss,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fremdrenten. Die Situation der Fremdrentenbezieher liegt mir – auch aus persönlichen Gründen – am Herzen. Die Sachlage lässt für mich jedoch keinen anderen Schluss zu, als mich der Position meiner Kollegen Paul Lehrieder und Dr. Hans-Peter Uhl anzuschließen. Ich möchte an dieser Stelle auf die Petition der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen verweisen. Die Kollegen des Petitionsausschusses arbeiten sehr sorgfältig und werden die Petition genau prüfen. Zur genauen Sachlage habe ich beim Arbeitsministerium folgendes in Erfahrung bringen können:

Das Fremdrentengesetz (FRG) des Jahres 1960 wurde in seiner ursprünglichen Fassung im Rahmen der Kriegsfolgengesetzgebung 1959 in Kraft gesetzt. Im Laufe der Jahre wurden sozi­alpolitisch nicht gewollte Verwerfungen im Fremdrentenrecht erkennbar, die zum großen Teil aus den groben Pauschalregelungen erklärbar waren. Um diese Missstände, die auch bei den deutschen Beitragszahlern zu schwindender Akzeptanz des Fremdrentenrechts geführt hatten, zu beseitigen, wurde das FRG im Rahmen des Rentenreformgesetzes ´92 (RRG ´92 vom 18. Dezember 1989) und weiterer sich anschließender Gesetze mit dem Ziel einer höheren Ein­zelfallgerechtigkeit überarbeitet. Hauptgruppe der nach dem FRG Berechtigten sind aner­kannte Flüchtlinge, Vertriebene und Aussiedler. Für diesen Personenkreis hat der deutsche Gesetzge­ber anlässlich der Gesetzgebungsberatungen zum Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) vom 25. Juli 1991 weiterhin eine besondere Verantwortung bejaht.

Durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz hat der Gesetzgeber allerdings einen Schluss-Strich unter die gesamte Kriegsfolgengesetzgebung gezogen. Danach können nur noch für vor dem 1. Januar 1993 geborene Personen die besonderen Vergünstigungen der Kriegsfolgengesetz­gebung und somit auch des FRG gewährt werden. Im Übrigen besteht nur noch für die Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR die Rechtsver­mutung, dass ihnen aufgrund der deutschen Volkszugehörigkeit Nachteile entstanden sind. Für deutsche Volkszugehörige aus anderen Gebieten ‑ wie z. B. aus Polen ‑ kommt eine Anerken­nung als Spätaussiedler nur in Betracht, wenn eine tatsächliche Benachteiligung wegen der Volkszugehörigkeit glaubhaft gemacht werden kann. Ohne die Anerkennung als Spätaussiedler werden keine Vergünstigungen nach den entsprechenden Kriegsfolgengesetzen wie z. B. dem FRG gewährt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Programm für mehr Wachstum und Beschäfti­gung haben sich die gesetzgebenden Institutionen erneut mit der rentenrechtlichen Eingliede­rung der FRG-Berechtigten beschäftigt. Das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 25. September 1996 hält weiterhin an der rentenrechtlichen Eingliederung der FRG-Berechtigten fest. Im Hinblick auf die allgemein erforderlich gewordenen Sparmaßnahmen müssen auch die Spätaussiedler ‑ wie andere Gruppen der Bevölkerung ‑ einen Beitrag hierzu leisten.

Das WFG enthält folgende Regelungen zur Änderung des FRG:

1. Bei allen Rentenzugängen ab 1. Oktober 1996 werden grundsätzlich unabhängig vom Zeit­punkt des Zuzugs die FRG-Tabellenwerte in Höhe von 60 % berücksichtigt. Schon vor dieser Rechtsänderung galt für einen großen Teil der Spätaussiedler die Höhe von 70 %. Durch die dargestellten Maßnahmen wird sichergestellt, dass FRG-Berechtigte in der Regel für ihre im Herkunftsgebiet zurückgelegten Versicherungszeiten etwa 40 % niedrigere Rentenanteile erhalten, als Versicherte, die eine vergleichbare Beschäftigung in Deutschland ausgeübt ha­ben.

2. Bei Zuzug nach dem 6. Mai 1996 wird der Rentenanteil aus FRG-Zeiten auf maximal 25 Ent­geltpunkte, bei Ehepaaren und eheähnlichen Gemeinschaften auf maximal 40 Entgeltpunkte begrenzt. Dies bedeutet, dass Rentenanteile aus FRG-Zeiten (Stand: Januar 2006) bis ma­ximal 653,25 € (brutto) bzw. 1.045,20 € berücksichtigt werden. In den neuen Bundesländern sind es aufgrund des niedrigeren aktuellen Rentenwerts maximal 574,25 € bzw. 918,80 €. Bei einer Beurteilung dieser Maßnahmen muss man berücksichtigen, dass die Eingliederung der Aussiedler auf dem früheren Niveau von 100 Prozent den hiesigen Versicherten kaum noch verständlich zu machen war. Denn sie hatte zur Folge, dass Versicherte, die ihr Arbeitsleben in einer strukturschwachen Region mit entsprechend niedrigem Lohnniveau verbracht haben, schlechter gestellt waren als vergleichbare FRG-Berechtigte. Die getroffenen Maßnahmen sind sicherlich für die Betroffenen einschneidend gewesen. Bei einer immer schwieriger werdenden Finanzlage der Rentenversicherung war es erforderlich, die früheren, sehr großzügigen Rege­lungen für Aussiedler kurzfristig anzupassen. Letztlich war es nur mit einer derartig klaren Maß­nahme möglich, die weitere Akzeptanz dieser Leistungen bei den hiesigen Beitragszahlern si­cherzustellen. Dies war schon deshalb erforderlich, da im Rahmen des WFG auch den hiesigen Beitragszahlern erhebliche Einschnitte in ihre Rentenanwartschaften zugemutet wurden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 13. Juni 2006 entschieden, dass die durch das WFG eingeführte Regelung in § 22 Abs. 4 FRG, wonach nach dem FRG erworbene Entgeltpunkte bei einem Rentenbeginn nach dem 30. September 1996 um 40 Prozent zu mindern sind, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Verfassungsrechtlich bean­standet wurde lediglich eine fehlende Übergangsregelung für die (1996) rentennahen Jahr­gänge der FRG-Berechtigten, die vor dem 1. Januar 1991 nach Deutschland zugezogen sind und deren Rente ab dem 1. Oktober 1996 oder nur kurze Zeit später begonnen hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2007 eine entsprechende Übergangsregelung zu schaffen. Das Gericht hat dem Gesetzgeber dabei einen weiten Gestaltungsspielraum sowohl hinsichtlich der Perso­nengruppe (u. a. Bestimmung der rentennahen Jahrgänge) als auch der Art der Übergangs­regelung zugebilligt. So hat das Gericht u. a. betont, dass auch die durch die Übergangsre­gelung zu schützende Personengruppe keineswegs auf Dauer von der Reduzierung der Ent­geltpunkte verschont bleiben muss. Die Übergangszeit muss jedoch so bemessen sein, dass die Berechtigten in der Lage sind, ihre Lebensführung auf die niedrigere Rente einzustellen. Der Beschluss enthält den Hinweis, dass bereits bestandskräftig gewordene Rentenbewilli­gungen mit 40-Prozent-Kürzungen für die Zeit vor der Bekanntgabe des Beschlusses des BVerfG nicht rückwirkend aufgehoben und um 40 Prozent erhöhte Renten rückwirkend ge­zahlt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat es dem Gesetzgeber dabei freige­stellt, eine Übergangsregelung zu schaffen, die auch bereits bestandskräftige Verwaltungs­akte erfasst. Verpflichtet dazu sei er nicht.

Der Gesetzgeber ist der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Übergangs­regelung mit Artikel 16 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demogra­fische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Renten­versicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) gefolgt. Die vorgesehene Übergangsre­gelung hält sich zum einen an das verfassungsrechtlich Gebotene, zum anderen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen an das Hauptziel der eingeleiteten Reformpolitik, zukunftsfä­hige Lösungen zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Falk, MdB

Vielen Dank, Frau Falk.
Tja so ist das. Was am Herzen liegt, stimmt mit der Sachlage nicht überein.

Es liegt auch an uns, bei der (Wieder-)Wahl von Abgeordneten, unsere (Renten-)Sachlage mit unserem Bleistift haltenden Fingern in Einklang zu bringen.

getkiss


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