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"Landsmannschaft" oder "Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V."? (Seite 2)

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Autor Thema:   "Landsmannschaft" oder "Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V."?
klaus.danielis@gmx.de
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 24.05.2001 um 07:57 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo und
Guten Morgen - an alle die mal da rein schauen und denen die Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen am Herzen liegt, die ab und zu noch mit ihren Gedanken in dem Südostzipfel Europas, der unsere Heimat war weilen.
Ein stellvertretender Bundesvorsitzender - hier in der Person von RA Bernd Fabritius, hat hier am 17.5.01 ein Theam eröffnet: "Namensänderung". Er tritt da in die Stapfen seines Amtsbruders Horst Göbbel, der bei drei Verbandstagen (1992 Heilbronn, 1995 Drabenderhöhe und 1999 München), dafür erfolglos geworben hat. Ist das nun das wichtigste Thema unseres Bundesvorstandes oder pures Ablenkungsmanöver?
Gerade mal zwei Siebenbürger haben dieses Göbbel/Fabritius - Thema aufgegriffen, auf seinen Aberwitz hingewiesen und es in eine Richtung gelenkt die den tatsächlichen Belangen von 300.000 Menschen eher nahe liegt als Ettikettenschwindel mit dem Namen.
Immerhin sind in einer knappen Woche 15 Beiträge zusammengekommen und es sind 158 Lesung registriert worden. Nun waren dass mit Sicherheit nicht 158 verscheidene Leser, es könnte aber mit einem 50 %tigen Malus gerechnet werden, sagen wir mal 70 bis 8o Menschen haben da reingeschaut. Gut 10 Leute pro Tag.
Fühlen diese Leute, fühlen Sie sich, liebe Leser von diesem Thema nicht angesproche oder welches ist der Grund, dass Sie nicht auch an dieser Debatte teilnehmen? Meine aktiv teilnehmen, indem Sie auch Ihre meinung dazu äußern, ins Netz setzen.
Über Jahrzehnte haben erfolgreiche Vertreter dieser Organisation sich um unsere Rechte hier in Deutschland bemüht.
1989 kam die große Wende in Europa, alles wurde anders, auch in unserer Landsmannschaft. Plötzlich wehte, uns allen, ein eisiger Wind entgegen. Für die Nachzügler der Spätaussiedler ist eine Aufnahme ins Deutsche Bundesgebiet sozusagen unmöglich geworden, 1992 gab es eine - selektive 30 % Kürzung der Rentenansprüche die im Herkunftsland angesammelt waren; 1996 kam die generelle 40 % Kürzung durch ein Kohldiktat, diese drei großen Bomben wurden flankiert durch eine ganze Reihe kleinerer Beschneidungen, Kürzungen und Abweisungen.
Alles hat sich geändert nur wir leben noch immer weiter in der "wohltuhenden Starre des kalten Krieges".
Der Bedarf an grundsätzlichen, strukturellen und organisatorischen Änderungen unserer Organisation ist längst überfällig - aber gerade mal zwei Individuen scheint dieses etwas abzuverlangen.
Es geht uns alle was an, liebe Leute, schaltetn Sie sich ein und beteiligen Sie sich an dieser "überlebenswichtigen" Debatte unserer Gemeinschaft. Nur Lesen, Zusehen und Abwarten bringt nichts gutes - das Übel kommt und wird immer größer.
Gruss - Danielis

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klaus.danielis@gmx.de
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 27.05.2001 um 21:24 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,
es würde mir sehr leid tun wenn damit dieses so wichtige Thema zum erlöschen kommen sollte.
Während meiner zehnjährigen Bemühungen in dieser Sache habe ich oft das Gleichnis mit der Pyramide benutzt.
Glauben Sie nicht auch, dass das strukturelle Gefüge unserer "Landsmannschaft", mit einer auf dem Kopfe (iherer Spitze) stehenden Pyramide zu vergleichen ist?
Der Verein, die einzige juristische Person in München ist Fundament und Spitze zugleich, darauf wurden acht Landesgruppen gepackt und diesen eingeräumt; diese können Gebiets-, Kreis- und Ortsgruppen sowie Untergliederungen einrichten. Diese sind und bilden weitere Etagen, jeweils nach oben und immer breiter. Wenn wir davon ausgehen, dass je Kreisgruppe noch jeweils sieben Untergliederungen existieren so besteht die oberste Etage aus 109 (Kreisgruppen) x 7 = 756 Gliederungen. Unten also ein Bundesvorstand, darauf acht Landesgruppen, darüber 109 Kreisgruppen und ganz oben 756 Untergliederungen. Kann so ein Gebilde auf Dauer Bestand haben? Meiner Meinung nach kann es so nicht mehr lange Zeit stehen.
Meine Vorschläge sind doch dahingehend, dieses labile Bauwerk von unten nach oben zu drehen: Das was wir Basis nennen gehört als erste Ebene eingepflanzt. Wenn nun auf diese 756 Baisgliederungen die 109 Kreisverbäbnde bauen können, diese wiederum sich als Ansprechspartner ihre acht Landesverbände setzten dann kann der Bundesverband doch wirklich auf eine breite und nach oben verjüngende Pyramide gesetzt werden.
Was ist da falsches oder wiedersinniges an einem solchen Vorschlag?
Und noch einen Aspekt möchte ich in die Debatte bringen.
Es genügt keinesfalls, dass sich die Gliederungen nur an den internen Realtionen orientieren; sie benötigen eine lokale Verankerung. Als Kreisgruppe habe ich dieses mit dem Landkreis versucht, es schien mir naheliegend und logisch. dabei mußte ich feststellen, dass das Landratsamt soetwas niemals tuhen würde. Die Vereine sind Sache der Kommune und wichtiger, ja existenzieller Bestandteil jeder Gemeinde. Über die Vereine entfaltet sich das kommunale Leben und vielfältige Aktivitäten. Auch Komunalpolitik wird über die Vereine gestalltet. Politische Willensbildung und Wahlen werden in den Vereinen vorbereitet.
Wir können schon seit längerer Zeit feststellen, dass dort wo sich Kreisgruppen mit Gemeinden oder Städten identifizieren, sehr erfolgreiche Aktivitäten betrieben werden und dass diese Gleiderungen auch materille Unterstützung von den Gemeinden erfahren.
Finde diesen Aspekt als sehr wichtig für entwurzelte Menschen. Wir wurde nicht erst bei der Aussiedlung entwurzelt sondern schon einmal in den frühen 40ger jahren durch die Nationalsozialisten, dann durch die Kommunisten: 1945 Deportation und Agrarreform, 1948 Verstaatlichung aller anderer Wirtschaftszweige und der kulturellen Einrichtungen; zerschlagung der Vereinsaktivitäten usw. usf.. Vertrete die Meinung, dass durch die Anbindung unserer Vereine an die Komunen ein wichtiges Stück Eingliederung, ja Verwurzelung, wenn Sie so wollen die eigentliche "Wiedereinpflanzung" entwurzelter Menschen erfolgen kann.
Dieses Thema hat noch so vielöe und vielschichtige Fazetten, dass es wirklich eine Sünde wäre da nun aufzuhören.
Gruss - Danielis

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klaus.danielis@gmx.de
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 08.06.2001 um 21:09 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber Moderator,
oft zitiert, wird das Sprichwort:"Vater werden ist nicht schwer, Vater sein um so mehr".
Danach verfahren Sie mit Ihrem "Kind" = diesem Thema; am 17.5. 01 haben sie es ins Leben gerufen un dabei wohl tatsächlich nur an den komischen Namen gedacht. Eine Woche später haben sie dieses Kind verweisen lassen. Glauben sie wirklich, dass wärend sich in der Welt alles verändert, unsere Gemeinschaft, nach dem Motto "weiter so!", iherer Rolle auch in der Zukunft gerecht werden kann?
Habe einige Probleme angesprochen und auch Fragen gestellt. Der Beitrag des Moderators dazu fehlt noch.
Werde weiter versuchen Aspekte aufzugreifen und auf Erwiederungen warten.
Das Vereinsvesen ist nicht nur sehr verbreitet sondern auch äußerst divers. Eine hervoragende Sparte davon bildet das "Ehrenamt". Von einem sehr klugen Kopf stammt: "Viele notwendige, wichtige und nützliche Aktivitäten in unserer Gesellschaft wären ohne den Einsatz von Freiwilligen gar nicht denkbar" .
Heute engagiert sich schätzungsweise jeder vierte Bundesbürger unbezahlt für das Gemeinwohl". In Vereinen Organisiert ist fast jeder zweite Bundesbürger - in unserem Verband sind es kaum 10 %.
"Freiwilliger Einsatz ist die Seele der Demokratie" ... "was die Gesllschaft besser lösen kann, das soll der Staat nicht machen. Nur mehr Eigenverantwortung führt zum Gemeinwohl". Diese Worte können auch unter den Begriff Subsidiarität gestellt werden.
Sowohl den braunen als auch den roten Machthabern war solches Denken fremd. Genau das gegenteil war ihnen wichtig = überlaßt das Denken den Pferden, die haben größere Köpfe, hieß es; mit andern Worten, denken tun wir im ZK, alle andern haben zu kuschen, sie könnten sonst auf schlechte Gedanken kommen.
Haben Sie lieber Moderator nicht auch das Gefühl, dass es in unserer Gemeinschaft ähnliche Tendenzen gibt?
Gruss - Danielis

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Johann Lauer
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Beiträge: 136
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Registriert: Okt 2000

erstellt am 10.06.2001 um 15:44 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber Klaus,

was ist schlecht daran, wenn in einem Thema, sagen wir mal, drei Monate kein Beitrag kommt? Ich bin nicht daran interesiert, dass ich jeden Tag die neuesten Ideen (Spinereien) in diesem Fall von Bernd lese. Ebenso verschone ich das Publikum mit meinen. Allerdings wenn ich was schreibe, dann freue ich mich, wenn es ernstgenommen wird. Das vermute ich geht Bernd Fabritius ähnlich. Jeder von uns tut gut daran, nur dann was ins Forum zu stellen, wenn es auch eine bestimmte Qualität hat.
Wenn jemand ein Thema beginnt, dann ist er nicht automatisch der Moderator und erst recht, sollte er nicht, wie es bei siebenbürgischen Moderatoren gang und gäbe ist, jeden Beitrag kommentieren, jeden Diskutanten belehren oder das staunende Publikum mit den letzten Wahrheiten in dieser Angelegenheit beglücken.
Wir ersticken sowieso im Imfomüll, was ist dabei schlecht, wenn einer zwischendurch mal was anders macht, oder sich Zeit nimmt, um über die Sache nachzudenken.
Bevor man den PC einschaltet, sollte man schon auch den Kopf eingeschaltet haben. Dabei ist es sehr hilfreich, wenn der Kopf öfters wie der PC benutzt wird. Man spart Kosten und der Leser profitiert auch davon. Sonst besteht die Gefahr, dass der Leser velorengeht, die Hinweise von Fritzi sollte man sich schon zu Herzen nehmen.
Weder die Tonnenideologie im Osten und noch die Massenverehrung im Westen begeistert mich(Los der Autoren im Westen: publish or perish - Publizieren oder Untergehen). Klasse und Masse sind in der Regel (fast ausschließlich) nicht deckungsgleich.
Weniger ist mehr.
Gruß Johann

[Dieser Beitrag wurde von Johann Lauer am 10.06.2001 editiert.]

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 10.06.2001 um 19:01 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Liebr Johann,
das war nun wieder eine typisch siebenbürgische Belehrung, genau so typisch wir die von Fritzi, egal ob der Kopf so oft "wie" oder öfters "als" der Pc eingeschaltet wird.
Ein begonnenes Thema sollte doch wenigstens vom "Eröffner", egal ob er nun Moderator ist oder nicht auf dem Laufenden gehalten werden, ansonsten schwindert das Interesse der Leser noch viel stärker als in dem von Dir genannten Fall. Aber scheinbar hast Du von unsern LM-Oberen gelernt, dass auf Schreiben zu antworten gegen den "Guten Ton" versößt. Konkret, auf mein Mail nach der Einladung für Speyer habe ich keine Reaktion gesehen, obwohl es dort einiges unklares gibt - für mich. Nun dieses war geanuso neben dem Thema wie oder als Dein Belehrungsvortrag.
Ist nicht persönlich und auch nicht böse gemeint, erst Differenzen beleben das Geschäft.
Tschüss

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 16.06.2001 um 21:14 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo miteinander,
sind Euch nun alle Hoffnungen davon geschwommen bezüglich der Refomfähigkeit dieser unserer ORGANISATION?
Mit Beharrlichkeit, kann schon einiges bewegt werden: das Sprengen des Kernjuwels unserer Zentralität, des § 21 der Satzung ist doch beim Verbandstag 99 gelungen.
Der Schock darüber sitzt noch fest bei der gesamten Obrigkeit, oder sollte es einen andern Grund dafür geben, dass sie den Satzungsänderungsbeschluss wie einen heiligen Gral vor der Öffentlichkeit bewahren?
Oder möchtet Ihr gar nicht, dass wir zeitgerechter, ja moderner werden?
Allein dieses Medium ist ein Beschleunigungsfaktor ersten Ranges für Reformen. In zwei Jahren gibt es wieder einen Verbandstag. Daraufhin sich zu bemühen sollte unser Ziel sein.
Gruss - Danielis

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 17.06.2001 um 13:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Geehrter Herr Danielis,

Sie mahnen eine Pflege des Themas und ein Fortsetzen durch den Ersteller des Themas an...

Mir fällt auf, dass auf der gesamten Seite 2 - ja mit den letzten 5-6 Beiträgen überhaupt - nur noch Sie bei diesem Thema aktiv sind, von Obrigkeit zu berichten wissen etc.

Was lerne ich daraus? Dass sich fürs Erste diese Debatte erschöpft hat. Ist auch OK, es gab ja vor wenigen Monaten bereits die selbige im Forum, und mit einem guten und kontroversen Echo.

Dieses Thema jetzt und hier (mit Ihnen, da es wie Sie sagen Ihr Lieblingstehma ist) fortzusetzen würde für mich bedeuten, mit einer Einzelperson weiterzulamentieren, wo längst keine öffentl. Debatte mehr stattfindet.

Es kommt sicher die Zeit, wo auch andere Interessierte Beiträge zu diesem Thema bieten, dann wird die Diskussion schon wieder lebendig.

Bis bald,

Fabritius

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Guenther
Administrator

Beiträge: 762
Von:Drabenderhöhe
Registriert: Sep 2000

erstellt am 17.06.2001 um 16:22 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Guenther anzusehen!   Klicken Sie hier, um Guenther eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:
es gab ja vor wenigen Monaten bereits die selbige im Forum, und mit einem guten und kontroversen Echo


und zwar hier:
http://www.rokestuf.de/ubb/Forum2/HTML/000025.html

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klaus.danielis@gmx.de
Mitglied

Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 17.06.2001 um 20:57 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Danke Guenther - habe in der >Rokestuff das Selbige gefunden.

Frage an RA-Fa, wenn das nun so toll war mit dem guten Echo, warum haben Sie dann hier erneut das Selbige eröffnet?
Natürlich wäre es schöner wenn ich da nicht als Alleinunterhalter mit Monologen opperieren müsste.
Sie sind mir viele Antworten schuldig geblieben und nun fordern Sie auf Schluss zu machen.
So schnell werde ich aber nicht aufgeben und Ihnen noch eine ganze Menge Fragen stellen, vielleicht fühlen Sie sich dann doch irgend wann auch angesprochen.
Danielis

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 18.06.2001 um 16:38 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
S.g. Herr Fabritius,
allgemeine Rechtsbegriffe unserer Rechtsgrundlagen, gehören für einen RA zum täglichen Brot.
Wieso sind Sie nicht bereit diese Begriffe, die in unserm spezifischen Fall, für mehr als 30 Millionen Bürger dieses Landes, nicht nur akzeptabel sonder überaus praktikabel sind, auch unsern siebenbürger Sachsen zuzugestehen?
Juristische Person(jP) - (wissen Sie besser als ich was das bedeutet, ist aber nicht allen Disskutanten geläufig):
Eine jP ist eine Organisation mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie kann sowohl natürliche als auch juristische Personen zu einem Verband, einer Körperschaft, zusammenschließen. Dieser Zusammenschluss hat die Fähigkeit, Vermögen zu besitzen und zu erwerben oder z.B. bei einer Stiftung oder einer Anstalt Mittel für einen betimmten Zweck bereitzuhalten. Die jP ist eine von ihren Mitgliedern oder deren Destinatären (d.h. durch eine Stiftung begünstigten) zu unterscheidendes Rechstsubjekt (gerade dieses ist bei den aktuellen Gliederungen unserer Organisation zu bemängeln). Sie ist einzig und allein eine Person im Rechtssinne, an die sich eine Rechtsnorm wendet. Als solche kann sie eigene Rechte und Pflichten haben, deren Träger sie selbst ist. Hier unterscheidet sie sich gravierend von den nichtrechtsfähigen Gemeinschaften (den unserigen), wie z.B. der Bruchteilsgemeinschaft, bei der der Träger von Rechten und Pflichten die Gesamtheit der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Personen ist. Rechte und Pflichten stehen den Mitgliedern der Organisation nur gegenüber der jP zu. Mit Ausnahme der Durchgriffshaftung sind demzufolge die Mitglieder der Organisation in der Regel nicht für die Verbindlichkeiten der jP haftbar ( all unsere Kreis- und Landesgruppenvorstandsmitglieder sind persönlich haftbar). Ihre Rechtsfähigkeit erlangt die jP - im Gegensatz zur natürlichen Person - meist erst durch einen Staatsakt. Mangels natürlicher Handlungsfähigkeit handelt sie durch ihre Organe, z.B. die Mitgliederversammlung, den Aufsichtsrat, den Vorstand.
Das Wesen de jP, so wie wir sie heute kennen, war noch im 19. Jh. heiß umstritten (scheinbar so wie bei uns - also leben wir zwei Jh. zurück).

Hoffentlich erklärt Sie uns Herr RA Fabritius was daran für uns so schädlich ist; warum es in unserer satzung einen § 21 gibt und wieso der Verbandstagsbeschluss zu dessen Änderung nicht veröffentlicht wird.
Fortsetzung folgt.
Danielis

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Heinz
Mitglied

Beiträge: 14
Von:D 15749 Mittenwalde
Registriert: Aug 2002

erstellt am 18.06.2001 um 22:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Heinz anzusehen!   Klicken Sie hier, um Heinz eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:
... "Landsmannschaft", ... "Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.".

Welches ist nach Ihrer Meinung heute und morgen die richtige Bezeichnung unseres Verbandes?


Ich weiß nicht wer welche Ziele verfolgt, aber hier eine klare Antwort: "Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V." ist eine heute angemessene Bezeichnung.

Das wir uns schwer tun, alt Hergebrachtes zu ändern, war schon immer so. Vielleicht war das der Erfolg unseres 800järigen Überlebens.

Trotzdem ...

Im übrigen ich kann mir nicht vorstellen das irgendjemand so viel Zeit hat ellenlange Monologe von Professoren, Literaten, Rechtsanwälten und sonstigen "Spezialisten" zu lesen.

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Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 19.06.2001 um 17:39 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Danielis,
Ihre Anträge zum Verbandstag 1995 kamen sehr früh, ich habe sie so gut versorgt, dass sie letztendlich nicht zusammen mit den weiteren Anträgen in die Delegiertenmappe kamen. Sie haben das Fehlen ihrer Anträge moniert („massives Drängen“?!), worauf ich die Anträge vervielfältigt und zum Verbandstag mitgebracht habe. Vor Ort, vor versammeltem Gremium, habe ich mich für meinen Fauxpas entschuldigt. Alles weitere, was Sie dazudichten, ist Ihr Problem.

Namensänderung: Während der letzten Verbandstage wurden gute Argumente für die Namensänderung als auch für die Beibehaltung des Namens „Landsmannschaft“ vorgetragen. Beim letzten Verbandstag (1999) erklärte der Bundesvorsitzende, dass der Bundesvorstand eine Namensänderung vorschlage und trotzdem stimmten die anwesenden Delegierten gegen diese Empfehlung. Die meisten, bis auf einige wenige, die wohl Probleme mit demokratischen Mehrheitsentscheidungen haben, können diese Legislaturperiode damit leben.

Struktur der Landsmannschaft: Der Verbandstag 1999 hat folgendes beschlossen: „Für die Untergruppierungen (Kreisgruppen etc.), welche sich als gemeinnützige eingetragene Vereine organisieren und eintragen lassen wollen, ist die rechtliche Grundlage durch entsprechende Änderungen der Satzung der Landsmannschaft zu schaffen, ohne den Gesamtverband bzw. die Siebenbürgische Zeitung zu gefährden”.

Dies der Auszug aus dem Verbandstagsprotokoll. Der Bundesvorstand ist dabei, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit o.g. möglich wird. Im Gespräch mit jedem Mitglied des Bundesvorstandes oder der Geschäftsstelle hätten Sie dies erfahren können.


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klaus.danielis@gmx.de
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 19.06.2001 um 20:43 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Vielen Dank Herr Graef.
Ist dieses wirklich ein Problem bei dem unbedingt nachgefragt werden muss?
Sind die Beschlüsse eines Verbandstages nicht verbindlich auch für Geschäftsstelle und Bundesvorstand?
Nach meinem Demokratieverständniss schon. Wenn dem nun so wäre, dann müßte das nicht nur publik gemacht sonder auch dafür geworben werden; die Leute über Vor- und nachteile aufgeklärt werden; mit praktischen Hinweisen bezüglich der Durchführung einer so grundlegenden Umwandlung, versorgt werden und vieles andere mehr. Meine Erfahrung der letzten zehn jahre sagt mir, dass man nicht nur nicht begeistert ist über diesen Beschluss sondern seine Durchführung eher verhindern als befördern möchte. Schade.

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 20.06.2001 um 21:23 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Erste Fortsetzung.

Juristische Person des öffentlichen Rechts
(ist für unsere Belange uninteressant)

Juristische Person des Privatrechts:
Hierunter sind Vereine und Stiftngen einzuordnen. Zu ihrer Gründung sind ein Privatakt und ein Behördenakt erforderlich. Unter "Privatakt" wird die Gründungsver-einbarung oder das Stiftungsgeschäft verstanden. Mit dem Behördenakt wird der juristischen Person die Rechtsfähigkeit oder die Anerkennung verliehen. Stuftungen so wie die nicht zu den Handelsgesllschaften gehörenden Vereine, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, erlangen die rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung, auf die aber kein Rechtsanspruch besteht (§§ 22, 80 BGB) Es herrscht hier das Konzessionssystem. Handelsgesellschaften und Idealvereine werden rechtsfähig durch Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister. Die Eintragung muss erfolgen, wenn die dafür aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es herrscht hier das System der Normativbestimmung.
Abgesehen von den Rechtbeziehungen, die menschliche Personen erfordern, z.B. die Ehe, kann die juristische Person des Privatsrechts alle Rechte und Pflchten einer natürliche Person innehaben, also nicht nur Vermögensrechte, sondern auch Personenrechte, z.B. Namen oder Firma sowie öffentliche Rechte einschlißlich gewisser Grundrechte (Art. 19 Abs. 3 GG). Der Unterschied zwischen der juristischen Person und andern Vereinigungen besteht darin, dass bei den andern Vereinigungen immer nur die einzelnen Mitglieder Vermögen besitzen können, der Verein als solcher nicht (die Kassen der Kreisgruppen und der Landesgruppen sind demnach nur Unterkassen der Vereinskasse unserer Münchener Zentrale) . Die juristische Person hingegen ist eine Vereinigung, die auf ihren eigenen Namen, nicht auf den Namen ihrer Mitglieder, Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden kann. Für die Verbindlichkeiten, welche die juristische Person als solche auf ihren Namen eingeht, haftet sie nur mit dem Vermögen, das sie als juristische Person besitzt, niemals mit dem ihrer Mitglieder. Ein Ureteil, das gegen eine juristische Person ergeht, wird im Vermögen der juristischen Person vollstreckt. Die juristische Person hat eine eigene Rechtsperönlichkeit und wird in Bezug auf die Fähigkeit, Rechte zu erwerben und zu besitzen sowie Pflichten übernehmen zu können, wie eine natürliche Person angesehen und behandelt.
Nach dem grundsatz der Vereinsautonomie ist die juristische Person weitgehend eigengesetzlich (autonom) in der Lage, ihre inneren Angelegenheiten, wie Verfassung und Verwaltung, selbst zu regeln. Für Handlungen ihrer Organe haftet sie ohne die Möglichkeit des Entlastungsbeweises im Rahmen der Organhaftung.
Privatrecht und öffentliches recht werden gern als Gegensätze gegenübergestellt. Die Abgrenzung ist oftmals schwierig. Privatrecht ist dasjenige Rechtsgebiet, das die Beziehungen von Personen unterinander betrifft. Es wird im bürgerlichen Recht geregelt. Charakteristisch für das Privatrecht ist, dass es die Interessen der einzelnen zum Gegenstand hat, wobei Gleichordnungsverhältnisse gelten. Das öffentliche Recht hat das Gemeinwohl, die Interessentheorie, zum Gegenstand, wobei Über- und Unterordnungsverhältnisse, die Subjektionstheorie, gelten.
Die privatliche Organhaftung ist die Haftung aller juristischen Personen, auch der des öffentlichen Rechts. Das gleiche gilt für den Vertreter einer OHG oder KG. Die Haftung umfasst alle zum Schadenersatrz verpflichtenden Handlungen, die das Organ im Innenverhältnis in Ausübung der ihm zustehenden Verrichtungen zum Nachteil von Dritter vornimmt. Das gleiche gilt bei Überschreitungen der dem Organ konkret eingeräumten Vertretungsmacht. Der Haftunhgsumfang geht jedoch nicht so weit, dass er auch Handlungen umfassen würde, die nur anläßlich derartiger Verrichtungen durch das Organ vorgenommen werden (z.B. einen Diebsatahl gegenüber einem Drtitten).

Diese Sachen sind also durchaus auch für Geschäftsinteressierte Landsleute von Bedeutung und könnten vielen behilflich sein sobald man sich entschließen sollte diese Gedanken unter die Leute zu bringen. Und so kommunistische wie viele denken ist die Genossenschaftsidee nun auch nicht.

Fortsetzung folgt

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Johann Lauer
Mitglied

Beiträge: 136
Von:
Registriert: Okt 2000

erstellt am 20.06.2001 um 23:51 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

eine Namensänderung finde ich aus verschiedenen Gründen für wichtig (Gründe werde ich nachreichen).
"Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V." wie von Bernd und Heinz vorgeschlagen hat einen großen Nachteil: Man will geradezu alle in Deutschland lebenden Siebenbürger Sachsen damit vereinnahmen. Es sind aber nur zwischen 10 und 20 % in der Landsmannschaft (LM). Vielle wollen aus unterschiedlichen Gründen mit der LM überhaupt nichts zu tun haben und zwar wie man auch in diesen Foren lesen kann, aus sehr verstädnlichen Gründen.
Die LM ist eine von mehreren siebenbürgisch-sächsischen Vereinen, weiterhin ist die Mitgliedschaft völlig zu Recht an eine persönliche Willenserklärung gebunden.
Daher finde ich "Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. " besser. Diese Bezeichnung wurde z.B. auch von der KReisgruppe Mannheim-Heidelberg und vom Landesverband Baden-Württemberg worgeschlagen.
Damit wird der Ursprungsname wieder angenommen.
Gruß Johann


P.S. Hallo Klaus Danielis,

ich finde es nicht gut, dass du jetzt das Thema wechselst. Warum eröffnest du nicht ein neues Thema zu § 21 der Satzung. Erläuterst dort, um was es da geht und schreibst deine Meinung dazu (Wie du weißt, werde ich auch einiges dazu sagen). Ich glaube nicht, dass jemand deinen Ausführungen oder den Antworten von Herrn Graeff hier folgen kann.

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