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"Landsmannschaft" oder "Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V."? (Seite 3)

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Autor Thema:   "Landsmannschaft" oder "Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V."?
klaus.danielis@gmx.de
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Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 21.06.2001 um 07:29 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Johann,
glaube nicht, dass viele Themen, die dann irgendwo in der Versenkung landen uns weiter bringen. Dieses Thema ist schon das Richtige.
Es gehtr doch einzig um die Zukunft unserer Gemeinschaft und nicht um eine Namensänderung, das ist doch pures Scheingefecht und gab nun schon dem dritten Verbandstag den sogenannten "Hauptinhalt", dabei wird nur an die Verfestigung der Zentralmacht gedacht.
Nicht die Konkurenz zwischen HOG; Kulturrat und Landsmannschaft bringt uns weiter nur eine Vereinigung in viel größerer Vielfalt, mit mehr Demokratie ist die Lösung. Um dahin zu kommen müssen auch kleinkarrierte Details auf den Tisch, sprich unter die Leute gebracht werden.
Tschüss

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Guenther
Administrator

Beiträge: 762
Von:Drabenderhöhe
Registriert: Sep 2000

erstellt am 21.06.2001 um 10:28 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Guenther anzusehen!   Klicken Sie hier, um Guenther eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von klaus.danielis@gmx.de:
glaube nicht, dass viele Themen, die dann irgendwo in der Versenkung landen uns weiter bringen. Dieses Thema ist schon das Richtige.

Lieber Herr Danielis,
ich muss Hern Lauer hier absolut recht geben.
Sie können doch nicht in einem Thread mehrer Themen anschneiden, nur weil dieser Thread hier eventuell mehr gelesen wird oder mehr gelesen werden soll. Damit fabrizieren sie ein riesiges Durcheinander und schaden damit den einzelnen Themen nur.
Also, wenn sie über §21 diskutieren wollen, eröffnen Sie bitte ein neues Thema und bleiben sie hier in diesem Thread bitte beim eigentlichen Thema.

Danke,
Günther

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Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 21.06.2001 um 12:19 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Mein Gott, da kriegt man‘s ja mit der Angst.
Der Siebenbürgisch-Sächsische Kulturrat e.V. wurde gegründet, damit die fördernden Institutionen e i n e n Ansprechpartner haben, der die Kulturarbeit der Siebenbürger Sachsen vor allem in Deutschland vertritt. Die Gangart des Kulturrats bestimmen die Mitgliedsverbände. Der Kulturrat ist den Mitgliedsverbänden gegenüber nicht wei-sungsbefugt. Mitglieder und weitere Informationen in der Abteilung „Organisationen und Einrichtungen“ auf dieser Homepage.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Verband siebenbürgisch-sächsischer Heimatortsgemeinschaften e.V. (HOG)und der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. (LM)ist meines Wissens ganz manierlich. Ungesunde Konkurrenz herrscht vielleicht in einigen wenigen Köpfen. Ist das entscheidend? Ansonsten gibt es genügend „siebenbürgisch-sächsische“ Aufgaben, die einerseits nur die einzelnen HOG übernehmen können (Ortsmonographie, Restaurierungsarbeiten an Kirchenburgen und Friedhöfen, ortsspezifische Kulturarbeit usw.), andererseits eher die Landsmannschaft mit ihren Gliederungen und Einrichtungen leisten kann (Öffentlichkeitsarbeit vor allem durch Auftritte von Kulturgruppen in den neuen Heimatorten aber auch hier im Internet, Erstellung der „Siebenbürgischen Zeitung“ als das Verbindungsorgan unserer Landsleute über alle Grenzen hinweg, Organisation von überregionalen Veranstaltungen und nicht zuletzt Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft). Es gibt also genügend Spielwiesen und Platz für jede/n, der/die das Bedürfnis hat, sich durch Aktivitäten in den Vordergrund zu rücken. Ich glaube die Tätigkeitsbereiche der HOG und der LM ergänzen sich vortrefflich.
Servus

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 21.06.2001 um 16:16 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber Günther,
unterstelle Ihnen die besten Absichten, kann Sie nur leider nicht verstehen.
Sie meinen ich besetzte dieses Thema, mißbrauche es quasi wiel es so toll frequentiert wird.
Sie wiesen mich doch vor kurzem auf den verstorbenen Bruder dieses Theamas in der Rokestuff, auch von Fa eröffnet am 27.11.00; schon am 3.12.00 war mit 15 Beiträgen Ende.
Nun eröffnet Herr Fabritius hier erneut dieselbe Sache, sie läuft mehr schlecht als recht - 33 Beiträge mit 363 Zugriffen; immer noch viel besser als in der Rokestuff; wozu Fa am 17.06.01 feststellt, dass es fast nur meine Beiträge da gäbe. Wie ist dieses nun zu verstehen? Meine Beiträge sind schädlich und werden darum gut (relativ) frequentiert oder ein neues Thema erledigt sich von selbst?
Meines Erachtens ist dieses das wichtigste Thema überhaupt in dieser Runde; bester Beweis auch die Presentz des Bundesgeschäftsführers - die ich sehr begrüße, nachdem sich der Herr Fa nach querlesen und querfragen zurückgezogen hat, nicht einmal seinen pur juristischen Bereich möchte er noch kommentieren.

Bei Herrn Graef bedanke ich mich für die klärenden Worte zum Kulturrat (KR). Immer wieder wird der KR als die zentrale Einrichtung der SbS in Deutschland wenn nicht überhaupt dargestellt; quasi das gemeinsame Dach, das ja auch von den Herren Vertretern der Kirche beansprucht wurde.
"manierlich"!! finde ich sehr zutreffend für die Zusammenarbeit mit den HOGs. Vor nicht all zu langer Zeit sah das noch ganz anders aus - leider. Sehr treffend finde ich die Schilderung der Aufgaben von LM und HOGs, leider eine späte Einsicht, denn all das was die HOGs in den Orten in Siebenbürgen erledigen hätte von der LM so niemals auch nur ansatzweise geleistet werden können. Habe schon vor mehr als 10 Jahren gesagt die LM hätte die HOGs erfinden müssen und nicht gegen sie lamentieren dürfen.
Bedauernswert finde ich die viel zu hohe Anzahl der Konkurenzköpfe.
Würde mich freuen wenn Herr Graef dieser Runde erhalten bleibt, ebenfalls schön währe es wenn auch andere Vorstandsmitglieder aus den Ländern, Kreisen und dem Bund sich hier beteiligen würden.
Servus

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 23.06.2001 um 08:30 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zweite Fortsetzung.
Vereine
Allgemein: Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen zu einem bestimmten Zweck, der mittels einer Organisation den Bestand - unabhängig von der Individualität der jeweiligen Mitglieder - auf Dauer sichert. Der Ein- und Austritt von Mitgliedern berührt den Bestand des Vereines nicht. Die Vereitelung des Vereinszweckes führt nicht automatisch zur Auflösung. Hierzu ist ist ein besonderer Auflösungsbeschluss der Mitgliederversammlung notwendig, der zur Liquidation des Vereins führt.
Je nach Sinn und Zweck des Vereins kann dies ein reiner Personenverein sein oder aber auch eine Kapitalgesellschaft, ein Kapitalverein. Umgangssprachlich wird aber unter der Bezeichnung "Verein" in der Regel nur der Verein des bürgerlichen Rechts gem. §§ 1 ff BGB verstanden, der eine körperschaftlich organisierte, privatrechtliche Personenvereinigung ist, bei dem die Kapitalbeteiligung nicht zur Mitgliedschaft gehört oder zumindest nicht ihr wesentlicher Bestandteil ist. Wir unterscheiden zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen. Viele Kegelclubs oder ähnliche Vereinigungen werden nie eingetragen. Sie sind aber im großen und ganzen dennoch Vereine. Ein nichteingetragener Verein ist mit viel mehr Risiken behaftet als ein eingetragener. Der Unterschied zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragnenen Verein besteht darin, dass bei ersterem nur mit dem Vereinsvermögen gehaftet wird, bei letzterem aber die Mitglieder mit ihrem Vermögen für die vom Verein übernommenen Schulden haften. (Dass die Schuldenfalle sehr schnell und ohne eigenes Verschulden zuklappen kann sollte doch jeder längst erfahren haben) Die sonstigen Unterschiede sind nicht von alzugroßer Bedeutung. Sie sind nicht grunsätzlicher Art, sondern enthalten nur Erschwerungen der Handlungsfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins, beseitigen dieselbe aber nicht. Rechte auf Grundstücke kann der nicht eingetragene Verein nur auf den Namen aller Mitglieder mit dem Zusatz "als Mitglied des Vereins" erwerben. Auch die Handlungsfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins ist natürlich beschränkt. Beim nicht eingetragenen Verein müssen sämtliche Mitglieder handeln, bei einer Klage müssen sämtliche Mitglieder klagen, eine Klage gegen einen nicht eingetragenen Verein muss sich gegen sämtliche Mitglieder richten. ( 1996 war die Stadt Göppingen bereit, der Kreisgruppe ein Vereinsheim zu geben - sprich symbolisch zu vermieten; 1 DM pro Jahr, mit einem Vertrag auf zehn Jahre; aus vorhergenanntem Grund sollte dieser Deal scheitern; erst die Registrierung zum e.V. macht uns den Bezug des Vereinsheimes möglich - die Landesgruppe und der Bundesverein in München waren davon informiert, ließen uns aber im Regen stehen und anstatt Hilfe gab es eher Schelte).
Wenn der Mitgliederbestand ständig wechselt, sind Klagen gegen nicht eingetragene Vereine schwierig. Ansonsten ist der nicht eingetragene Verein kaum vom eingetragenen zu unterscheiden. Er kann sich eine Satzung geben, einen Vorstand wählen, diesem beschränkte oder unbeschränkte Befugnisse übertragen, Bestimmungen über den Eintritt, den Austritt und die Ausschließung von Mitgliedern, Rechte und Pflichten über den Verein - für alle Gleich oder ungleich - regeln, kurz, sich in jeder Hinsicht dem eingetragenen Verein gleichstellen.

Fortsetzung folgt

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 29.06.2001 um 07:43 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Dritte Fortsetzung

Vereinsbeschluss: Der durch die Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung gebildete Wille eines Vereins ist der Vereinsbeschluss. Das Procedere der Beschlussfassung richtet sich nach de §§ 32 ff BGB. In der Regel erfolgt sie mit einfacher mehrheit der erschienenen Mitglieder. Der Dreiviertelmehrheit bedarf es bei einer Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins. Die Äbderung des Vereinszweckes bedarf der Einstimmigkeit. Die Zustimmung der nicht anwesenden Mitglieder muss schriftlich eingeholt werden. Äußert sich ein Mitglied trotz Aufforderung nicht, so kann in seinem Stillschweigen keine Zustimmung gefunden werden, selbst dann nicht, wenn ihm mitgeteilt wird "falls Sie sich nicht Äußern, muss angenommen werden, dass Sie ihre Zustimmung geben."
Vereinsfreiehit: Die Freiheit Vereine zu gründen, ist in der Bundesrepublik Deutschland für alle Deutschen in Art. 9 Abs. 1 GG als Grundrecht verankert. Gemäß Vereinsgesetz ist dieses grundsätzlich auch für Ausländer gültig.
Vereinsgesetz: Mit diesem Gesetz vom 5.8.1964 wurde eine Regelung des öffentlichen Vereinsrechts geschaffen. Es regelt u.a. auch das Verbot von Vereinen bei Missbrauch der Vereinsfreiheit zu strafbaren oder verfassungsfeindlichen Zwecken. Gefärden Ausländervereine durch politische Betätigung erheblich die Interessen der BRD, dann können sie verboten werden. In der Regel ist mit dem Verbot eine Vermögenseinziehung verbunden.

Vereinsgründung: Sie geschieht durch die Einigung der Gründer, die die Satzung mit Namen und Zweck des Vereins feststellen. Die Rechtsfähigkeit wird durch Eintragung in das Vereinsregister (eingetragener Verein = ... e.V.) erlangt, wenn der zentrale Zweck des Vereins kein wirtschaftlicher ist. Andernfalls wird der Verein nur durch besondere Konzessionen rechtsfähig oder dadurch, dass er sich als Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft organisiert. Die Rechtspfleger der zuständigen Amtsgerichte geben Auskünfte über das Procedere von Vereinsgründungen. Die meisten Amtsgerichte haben hierfür Formblätter voeliegen. Die Vereinsgründung selbst muss notariell beurkundet werden.

Ende der 3. Forts.

Es empfielt sich vor der Vereinsgründung der Gang zum Rechtspfelger des Registergerichtes als auch die Konsultierung des zuständigen Beamten beim Finanzamt wegen der Gemeinnützigkeit. Damit wird verhindert, dass widerholte Gründungstagungen einberufen werden oder verscheidene Rechtsvorschriften missachtet werden.
Die Lektüre dieser Fortsetzung vergegenwärtigt uns auch wie Grundgesetz- und BGBmäßig der allmächtige e.V. aus München die breite Masse der Siebenbürger Sachsen beahndelt. Man könnte sagen beahndelt hat, wenn endlich im Sinne des Verbandstagsbeschlusses über die Änderung des § 21 öffentlich gesprocheh würde und die beschlossene Satzungsänderung auch durchgeführt werde.

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RA Fabritius
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Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 29.06.2001 um 13:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Geehrter Herr Danielis,

sie haben an mich gleich mehrere Fragen gerichtet, auf die ich gerne antworte:

Warum ich hier erneut dieses Thema eröffnet habe? ganz einfach, weil unser Verband nun eine eigene Präsenz hat (hier) und ich eine Fortsetzung der Debatte zur Namensänderung und weiteren Reformen gut finde. Ich habe keinesfalls zu einem Schluss gemahnt sondern gerade im Gegenteil um rege Beteiligung auch anderer Personen gebuhlt.

Sie fragen, warum ich unseren Landsleuten "feststehende Begriffe nicht zugestehe"? Ich verstehe diese Frage nicht. Was soll ich wem nicht zugestehen? Unser Verband ist ein e.V. und damit eine juristische Person. Jede andere Gruppierung kann gerne gründen was sie möchte. Ich bin weit davon entfernt, irgendjemandem etwas im dem Bereich, den Sie ansprechen, nicht zugestehen zu wollen - wie käme ich überhaupt dazu.

Interessant Ihre "Aufsätze" zu der rechtlich komplizierten Materie der juristischen Personen. Hier allerdings - wenn wir schon am zugestehen sind - würde ich um Enthaltsamkeit bitten. Zuerst glaube ich, dass niemand hier die langen Ausführungen eines Nichtjuristen zu juristischen Themen lesen will. Interessierte werden sich - was besser ist - ein juristisches Lehrbuch kaufen können.
Letztlich habe ich keinerlei Interesse, alle juristischen Fehlinformationen und Ungenauigkeiten zu wiederlegen, die Sie in Ihren juristischen "Lehrbriefen" verbreiten. Neu wäre für mich jedenfalls, dass zur Errichtung einer juristischen Personen "ein Staatsakt" notwenig sein soll. Für die juristische Person "Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V." gab es jedenfalls keinen und es war auch keiner nötig. Hier hat es eine einfache Eintragung im Vereinsregister getan.

Und was wollen Sie mit der Schreckensmeldung, alle Mitglieder der Vorstände in der Landsmannschaft seien persönlich haftbar, eigentlich bewirken? Genau das Gegenteil ist der Fall: die Haftung des Vereines für dessen Organe - auch Vorstandsmitglieder - ist gesetzlich geregelt, eine Handlung "durch" ein Vorstandsmitglied ist dem Verein zuzurechnen und begründet dessen Haftung - nachzulesen in § 31 BGB. Hoffentlich fühlt sich niemand dazu veranlasst, ob der von Ihnen angemahlten Gefahr der vermeintlichen persönlichen Haftung von einem ehrenamtlichen Engagement - im gut durchdachten Schutz der Vereinshaftung - Abstand zu nehmen...

Vorschlag zur Güte: keine juristischen Lehrbriefe hier im Forum, besonders wenn keiner danach gefragt hat und die entsprechende Fachausbildung fehlt. Das Verbot der Rechtsberatung durch Nichtjuristen hat sehr sehr gute Gründe, die ich aber hier nicht breit treten möchte.

Im Übrigen wünsche ich weiterhin viel Spaß an dieser Stelle und rege Beteiligung zu dem hier aktuellen Thema - und an anderer Stelle zu den dortigen Themen.

Den Vorschlag Johanns "Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V." finde ich übrigens sehr gut.

Viele Grüße,

Fabritius

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 29.06.2001 um 14:35 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber Herr Fabritius,
schön, dass Sie mir hier doch noch etwas ...beistand leisten; alleine zu Disskutieren ist doch recht langweilig.
Wenn Sie nicht besseres gefunden haben als den "Saatsakt" zu kritisieren, empfehle ich Ihnen die Lektüre von: " ... Handbuch des Rechts" Vehling-Vertlag 1991. Nach den Herrschaften die dieses Buch zusammensgestellt haben ist die Registrierung eben ein Staatsakt, dem ich nicht wiedersprechen könnte.
Auch wenn Sie dass mit der Haftung schön reden wollen - es ist nun einmal so - es sei denn alle Vertragsverstöße von Flensburg bis Füssen kämen nach München, dann hätten unsere Fachjuristen endlech Arbeit. Dass mit der Besteuerung bündelt sich ja auch in München - wie lange das Finanzamt dort diese ...farce mitmachen wird?
Dass Sie sich ausgerechnet mit Johannes solidarisieren finde ich äußerst bemerkenswert, aber typisch für unsern zentralistischen Verein.
Gruss - Danielis

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hanzy
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Registriert: Sep 2000

erstellt am 29.06.2001 um 19:30 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hanzy anzusehen!   Klicken Sie hier, um hanzy eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Dass Sie sich ausgerechnet mit Johannes solidarisieren finde ich äußerst bemerkenswert, aber typisch für unsern zentralistischen Verein.

IMHO ging es um Johann (Lauer) nicht um Johannes. *g*

Da ich mich jetzt doch in diese Diskussion eingemischt habe, möchte ich noch einige Punkte ausloten. Ich glaub, die kamen ursprünglich von Klaus Danielis.
1. Wenn 10% einer Gruppe(Siebenbürger Sachsen) Mitglied in einer Vertretung(Landsmannschaft) sind, ist das meiner Meinung nach kein schlechter Wert. Die Zeiten des Gruppenzwangs sind längst vorbei.
2. Bezugnehmend auf den "Siebenbürgischen Kaninchenzuchtverein": Muss jede Beschäftigung eines Siebenbürgers den Stempel "siebenbürgisch" bekommen?

Und wenn ich mir die vorgeschlagenen Namen so angucke, wäre in der Tat der erste Vorschlag von Klaus Danielis "Bundesverband der siebenbürgisch sächsischen Vereinigungen" angebracht, aber da bricht man sich ja die Zunge. Vielleicht versucht man es doch mit einer griffigeren Bezeichnung, wie der von Johann Lauer?

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RA Fabritius
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Von:D-81679 München
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erstellt am 29.06.2001 um 22:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber Herr Danielis,

nochmals: ich bin gerne bei Debatten dabei, und "leiste auch Beistand" .

Die Herren mit dem "Handbuch des Rechts" aus dem Jahre 1991 (für rechtshistorische Studien bestens geeignet, da hoffnungslos veraltert) haben sicherlich einige besonderen juristischen Personen des öffentl. Rechts - wie z.B. ÖR-Stiftungen gemeint, für die tatsächlich ein "Staatsakt" notwendig ist. Aber lassen wir besser die Juristerei, bevor sich andere langweilen...

Ich suche weiter nach Argumenten für und gegen eine "Bundesvereinigung Siebenbürgisch-Sächsischer Verbände". Was würde nach Ihrer Meinung dafür und was dagegen sprechen?

Grüße

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klaus.danielis@gmx.de
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erstellt am 29.06.2001 um 22:57 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber hanzy,

10 % soll ein guter Wert sein: ja im Vergleich zu den großen politischen Pparteien in Deutschland; nein im Vergleich zum deutschen vereinswesen, wo mit 40 - 50 % gerechnet wird.
Für entwurzelte Mensche wäre ein noch höherer Wert nur von Vorteil. Ich lebe nun sein 1980 in Göppingen und begegne immer wieder Landsleuten die 8; 10 oder mehr Jahre schon da sind, nichts von der Kreisgruppe erfahren hatten und irgendwie, vereinsamt leben; wo doch gerade in den ersten Jahren der Anschluss und der Austausch mit Leidensgenossen von großer Bedeutung ist, oder gewesen wäre. Damit ergibt sich auch die Antwort auf den Aspekt "Gruppenzwang" und siebenbürgischem Stempel. Ich möchte doch niemanden zu etwas zwingen es sollte nur jedem die Möglichkeit geboten werden, irgendwo in einer Gemeinschaft Anschluss zu finden, mit seinen Problemen sich austauschen zu können usw.usf. Gerade dieses können wir mit und durch unsere aktuelle organisatorische Struktur nicht gewährleisten.
Aber wenn wir noch einige Jahre warten so erübrigt sich alles von selbst. Die Erlebnisgeneration stirbt aus und die Nachfolger gehen in einheimischen Vereinen auf - das ist die Konsequenz unseres Konseratorismusses.
Natürlich kann man auch einen griffigen Kunstnamen erfinden. Mein Vorschlag liegt in der Natur der Sache und der Bundesdeutschen Usance. Kleinere Gruppierungen in unserem Falle Vereine schlißen sich zu Verbänden zusammen, dass und kein anderes Kriterium sehe ich in dieser Sache.
Tschüss

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klaus.danielis@gmx.de
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erstellt am 29.06.2001 um 23:16 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Günther der reklamierte Bericht ist nach erneutem Versuch nun da - 22Uhr 57

Lieber Herr Fabritius,

"Bundesvereinigung SbS Verbände" entspricht nicht den Bundesdeutschen Gepflogenheiten.
Der Verein ist die Basis, das unterste Glied, dass so einsam für sich hin nicht existieren kann. Da es aber gleichfalls auch das Wichtigste überhaupt ist, die Grundlagem von allem was sich darüber bewegt, glaube ich, dass vorderstes Gebot lauten sollte = viele, so viele es nur sein und werden Können ins Leben zu rufen. Sobald diese da sind, brauchen sie eine Vertetung gegenüber dritter Stellen und diese Vertretung wird überall, auch in der Wirtschaft von Verbänden, als Bündelungsorgan wahr genommen. In unserem Falle sind dass schon heute, de facto, die Kreisgliederungen, die sich danach "Kreisverbände SbS Vereine" nennen sollten. Analog dazu als nächt höhere Stufe der "Landesverband SbS Vereine" und der "Bundesverband SbS Vereine". Das Problem liegt nicht in den drei letztgenannten, diese existieren und funktionieren (besser oder schlechter). Mehr Aufwand bedarf die Schaffung der Basis, des Fundamentes unserer Gemeinschaft.
Lesen Sie doch auch meine Antwort auf hanzys Bericht.
Gruss - Danielis

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Guenther
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erstellt am 30.06.2001 um 00:35 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Guenther anzusehen!   Klicken Sie hier, um Guenther eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
test.. please ignore

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klaus.danielis@gmx.de
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erstellt am 01.07.2001 um 19:21 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

es wurde hier behauptet, dass nur "eine" kräftige Zentralmacht die Interessen der Landsleute angemessen vertreten kann.
Dass solche Positionen auch gewaltig in die Hosen gehen können hat 1996 die Rentenkürzung eindeutig bewiesen.

An Hand eines konkreten Beispiels möchte ich darstellen, dass es mit vielen schlagkräftigen und handlungsfähigen Vereinen auch anders hätte kommen können.

Es war Herbst 1982, Ceausescu hatte sein Freikaufsdekret erlassen. Je anch Qualifikation, mussten die Ausreisewilligen beträchtliche Devisenbeträge hingeblättern - obwohl die Leute dort keine Devisen besitzen durften.
Diese sache erzählte ich, dem hiesigen Bundestagsabgeordneten (MdB); er nahm mich, zusammen mit einer Gruppe von Wahlhelfern, im Februar 83 mit nach Bonn - für drei Tage.
Außerhalb des gemeinsamen Visitationsprogrammes der Bonner Institutionen, ging der MdB mit mir ins Auswärtige Amt (AA). Genscher war dort Scheff, natürlich war er unterwegs; wir wurden aber von seinem Staatssekretär - von Staden - empfangen, unterhielten uns über das unmögliche Dekret; bekamen die Zusage der Unterstützung und der zuständige Abteilungsleiter, der ein guter Rumänienkenner war (eineige jahre in Bukarest bei der deutschen Botschaft tätig gewesen) wurde zu uns nach Göppingen geschickt, zwecks einer öffentlichen Debatte zu diesem Thema.
In dieser Fase hatte ich als bedeutungsloser Kreisgruppenvorsitzender nun auch meine Landesgruppe informiert. Darauf wurde ich zum Raport nach Stuttgart zittiert, nicht gerade freundlich beäugt und mit kritischen Ratschlägen versehen - wegen Überschreitung der Kompetenzen. Zu der Besprechung, kamen dann doch Hans Hartl - damals Stellvertretender Bundesvorsitzender, ein Herr Sturm, unser Vertreter bei der Nürnberger Aufnahmestelle, Prominenz von der Landesgruppe, ein Bundesminister, einige MdB und des Landtages, der Saal füllte sich mit Sachsen und Banater Schwaben, auch interessierte Einheimische waren gekommen. Einen ganzen Sonntag-Vormittag wurde disskutiert. Der Abteilungsleiter des AA versprach alle notwendigen Demarchen auf den Weg zu bringen - ob und wie diese nun konkret geholfen haben entzieht sich meinen Kenntnissen. Tatsache ist aber, das kurze Zeit darauf dieses Dekret auf die Rumäniendeutschen nicht mehr angewandt wurde.
Als ich nach wenigen Monaten in Nürneberg bei der Übernahmestelle unsern Herrn Sturm aufsuchte, meinte er michnicht zu kennen - der Übervater lehnte ab mit einem Abtrünigen, der ich in seinen Augen wohl gewesen bin zu sprechen. Mit Hartl hatte ich auch später noch positive Kontakte.

Stellen Sie sich nun vor solche Aktionen währen 1996 in allen 109 Kreisgruppen plus den acht Landesgruppen gelaufen. Dann hätte der Crailseimer CDU - MdB von Stetten, 1997 in Dinkelsbühl wenigstens nicht sagen können, öffentlich in der Schranne, er hätte dass mit unserer Rentenkürzung nicht so richtig mitbekommen, bei der Abstimmung - mit Kohlscher Kanzlermehrheit; am Rande gesagt, dieser Herr von Stetten saß und sitzt wahrscheinlich im Rechtsausschuss des Bundestages. Wenn solche Aktionen, überall stattgefunden hätten und wir uns nicht nur auf die Zentralmacht unseres einzigen E.V. in München verlassen hätten, dann währe es nicht zu dieser Kürzung gekommen, deren Folgen viele von uns in den Ruin getriebn haben und noch einige Jahre seine verhehrenden Wirkungen ausüben wird.
Gruss - Danielis

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Johann Lauer
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Beiträge: 136
Von:
Registriert: Okt 2000

erstellt am 01.07.2001 um 20:05 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:
Ich suche weiter nach Argumenten für und gegen eine "Bundesvereinigung Siebenbürgisch-Sächsischer Verbände". Was würde nach Ihrer Meinung dafür und was dagegen sprechen?

Grüße


Leider finde ich nur Argumente dagegen:
1. Der Name ist zu lang.
2. Löst Mißverständisse aus. Welche Verbände sind den noch Mitglied? Nach Klaus Danielis lesart natürlich die Kreis- und die Landesverbände. Es gibt aber auch andere siebenbürgisch-sächsische Vereine und Verbände welweit 38 (HOGs nur einmal gerechnet).
3. Siebenbürgisch-Sächsischer Kulturrat hat doch für alle Vereine eine koordinierende Funktion. Die Landsmannschaft hat andere Aufgaben. Leider ist der LM nicht gelungen, dass sie diese koordinierende Funktion einnimt, obwohl sie der größte Verein ist und dies immer versucht hat. Da wird sich auch in Zukunft wohl kaum was ändern. Die demokratischen, fachlichen und moralischen Defizite der LM erlauben dies auch nicht. Die HOGs versuchen sich ja eher die Zusammenarbeit mit der LM zu lockern und aus den anderen Vereinen sind auch keine diesbezüglichen Wünsche in Richtung LM.


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