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"Landsmannschaft" oder "Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V."? (Seite 4)

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Autor Thema:   "Landsmannschaft" oder "Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V."?
klaus.danielis@gmx.de
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erstellt am 01.07.2001 um 20:53 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber Johann,
die Sache mit dem Kulturrat hat ja Herr Graef erklärt, ich sehe da keine koordinierende Funktion.
Aber die vielen Zweifel die du unter Punkt drei anfürst sind doch Grund genug diesen Schritt zu tun sich Verband der Siebenbürgisch Sächsischen Vereine oder Vereinigungen zu nennen. Dann müßte sich erweisen, mit der Zeit, wer bedeutender und masgebender auf diesem Gebiet ist und wer sich diesem Verband anschließt oder sich von ihm fern hält. Es wäre mit diesem Schritt doch die Vorstufe des gemeinsamen Daches geschaffen.
Nur hat ja keiner auch nur im entfernstesten den Mut und den Willen gehabt darüber nachzudenken. Die Idee kam halt von sher tief unten und da läßt sich die Obrigkeit nicht darauf ein.
Tschüss - Klaus

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klaus.danielis@gmx.de
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erstellt am 02.07.2001 um 09:38 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
NWZ - Göppingen vom 2.7.01
Ehrenamt
Mehr Geld genehmigt
Stuttgart: Mit zusätzlich drei Millionen Mark (1,53 Millionen Euro) will die Landesregierung das Ehrenamt stärken. Ein Drittel entfällt auf die Aus-und Fortbildung von Übungsleitern in Sportvereinen. In die Laienmusik fließen 850.000 Mark, unter anderm für Dirigenten und Mentoren. Der allgemeine Jugendbereich erhällt 800.000 Mark
Isw Ende der Pressemeldung

Wir fixieren uns auf den § 96 des BFVG bezüglich der kulturelle Breitenarbeit, bekommen da etwas, oder auch gar nichts, und lassen die dicken Batzen sausen.
Bei etwas mehr Verständniss und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit meinen Vorschlägen könnten wir sowohl aus dem einen Pot als auch aus dem anderen etwas abbekommen. Und sollte durch die komische "Umbenennung" die Förderung nach § 96 verloren gehen (so argumentieren ja die Umbenennungsgegner) so bliebe noch immer die allgemeine Vereinsförderung, etwas mehr Normalität würde einkehren in unser Vereinswesen - dass ist doch auch eines meiner Argumente und Vorstellungen.
Danielis

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Johann Lauer
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Beiträge: 136
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erstellt am 02.07.2001 um 19:01 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von klaus.danielis@gmx.de:

Aber die vielen Zweifel die du unter Punkt drei anfürst sind doch Grund genug diesen Schritt zu tun sich Verband der Siebenbürgisch Sächsischen Vereine oder Vereinigungen zu nennen. Dann müßte sich erweisen, mit der Zeit, wer bedeutender und masgebender auf diesem Gebiet ist und wer sich diesem Verband anschließt oder sich von ihm fern hält. Es wäre mit diesem Schritt doch die Vorstufe des gemeinsamen Daches geschaffen.

Lieber Klaus,

ich kann keinen Sinn daran erkennen, irgendwas in die Wege zu leiten, wo man von vornherein schon so viele Nachteile erkennen kann. Nur "hei se ne aflam in treaba".
Hier geht es meiner Meinung nach darum einen besseren und zeitgemäßen Namen für die LM zu finden.

Neue Aufgaben für die LM sollte man auch getrennt diskutieren. Es wäre schon wichtig, dass man auch auf die Namensgebung und Bezeichnung von anderen Vereinen achtet, darauf willst du ja anscheinend überhaupt nicht eingehen (vgl. auch Beitrag von Erhard Graeff).
Weiterhin hast du jetzt wieder ein neues Thema hier eröffnet "Förderprogramme". Anscheinend fallen meine und Günthers Beschwörungen bei dir auf keinen fruchtbaren Boden. Schade!!
Ich bin aber nicht bereit in diesem Thema auf ein anderes zu antworten, obwohl ich das Thema "Förderprogramme" für sehr wichtig erachte, wie du ja weisst.
Gruß Johann

[Dieser Beitrag wurde von Johann Lauer am 02.07.2001 editiert.]

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klaus.danielis@gmx.de
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erstellt am 03.07.2001 um 07:25 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Johann,
du schreibst:
Ich kann keinen Sinn daran erkennen ...

De fakto ist die LM schon immer das gemeinsame Dach gewesen und soll es auch bleiben.
Dieses im "Namen" als auch in einer, den Bundesdeutschen Gepflogenheiten entsprechenden organisatorischen Struktur zu verankern und allen andern SbS-Vereinigungen die Möglichkeit - ja vielleicht die zwingende Notwendigkeit, des Dazugehörens vorzuzeigen ist doch "Sinn" genug.
Du und auch alle anderen sollten doch verstehen, dass diese Namensdebatte sehr vielschichtiger und komplexer als nur ein Scheingefecht mit dem Namen ist.
Gruss - Klaus

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Johann Lauer
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Beiträge: 136
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Registriert: Okt 2000

erstellt am 03.07.2001 um 23:49 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von klaus.danielis@gmx.de:
De fakto ist die LM schon immer das gemeinsame Dach gewesen und soll es auch bleiben.


Anspruch und Wirklichkeit sind oft zwei verschiedene Dinge. Die LM hat insbesondere bei der Integration in die BRD große Verdienste. Aber nie wurde die LM von allen Siebenbürger Sachsen und deren Vereinen als alleinige Vertreterin oder Dachorganisation anerkannt. Dies sicherlich auch aus eigenem Verschulden.
Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. In der Zwischenzeit gibt es den Siebenbürgisch-sächsischen Kulturrat als Dachorganisation aller sbs Vereine und Institutionen weltweit. Der Kulturrat ist kaum bekannt, wirkt aber sehr gut im Hintergrund. Warum sollte man da etwas ändern?
Gerade wenn man die Erfahrungen der NS-Zeit berücksichtigt, sollte man froh sein, dass wir mittlerweile so vielfältige Institutionen weltweit haben (vgl. Siebenbürger Sachsen - ein Porträt
Standortbestimmung und Blick in die Zukunft
).
Warum willst du als "Zentralisierungsfeind" unbedingt alles in München bündeln, nur damit man dann in einem weiteren Schritt wieder alles dezentralisiert?
Es gibt gewachsene Strukturen, die sollte man weiter pflegen und die Koordination untereinander besser gestalten. Allein in Gundelsheim gibt es 14 unabhängige Vereine.
Zitat:
Original erstellt von klaus.danielis@gmx.de:
Du und auch alle anderen sollten doch verstehen, dass diese Namensdebatte sehr vielschichtiger und komplexer als nur ein Scheingefecht mit dem Namen ist.
Gruss - Klaus[/B]

Alles ist vielschichtig, damit man aber entscheiden oder wie hier über etwas diskutieren kann, sollte man möglichst kleine Bröttcher backen, weil sonst die Leute nur abgeschreckt werden. Eigentore können wir ja gut schießen. Das war der Zweck meiner und Günthers Hinweise möglichst jedes Thema getrennt zu diskutieren.

Gruß Johann

[Dieser Beitrag wurde von Johann Lauer am 03.07.2001 editiert.]

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klaus.danielis@gmx.de
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erstellt am 04.07.2001 um 08:58 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Johann,
was du vom Kulturrat da schreibst stimmt einfach nicht, unterhalte dich doch einmal mit Graef darüber. Verflechtungen: einer ist Mitgleid beim anderen kann es ja geben, aber wie soll den der KR die Interssen der LM vertreten eher umgekehrt.
Nun Zentralisierung und Deszentralisierung gehen Hand in Hand. Schau dir nur Europa der letzten zehn Jahre an; und es werden noch einige, wenn nicht sogar viele Kleinstaaten entstehen. Zugleicher Zeit kommt aber auch die EU immer besser in Fahrt. Das hat fast jeder eingesehen, denn gerade die Kleinen können ohne eine zentrale Vertretung nicht existieren. Genau so ist es auch bei uns. Eben Vielfalt! in der Einheit!
Was soll dabei falsch sein?
Gruss - Klaus

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Johann Lauer
Mitglied

Beiträge: 136
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erstellt am 04.07.2001 um 17:47 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Einheit und Vielfalt sind in der Tat Gegensätze, die die EU auszugleichen versucht. Vergleiche hinken in der Regel, aber sie können einiges aufleuchten.
Einzelne Staaten bilden durch Verträge die EU und versuchen gemeinsame Interessen zu koordinieren, gleichzeitig verfolgt auch jeder Staat seine eigenen Interessen.
Das Gleiche gilt auch für die siebenbürgischen Institutionen (Vereine, Kirche etc.). Der Kulturrat besteht aus mehreren Institutionen (Arbeitskreis für siebenbürgische Landeskunde, LM, Museum, Siebenbürger Institut, HOGs etc.) er koordiniert die Arbeit aller und vertritt die gemeinsamen Interessen aller siebenbürgischen-sächsischen Institutionen. Selbstverstädnlich muss etwa die LM Ihre Interessen selber vertreten und ist frei sowohl in der Auswahl Ihrer Aufgaben als auch deren Mittel.
Die LM als Dachorganisation hatte nie die Akzeptanz bei den meisten Institutionen gefunden und wird diese auch in Zukunft aus unterschiedlichen Gründen (vgl. oben) nicht finden. Um im Vergleich zu bleiben: Das größte Mitgliedsland der EU, die BRD, würde auch nicht von den anderen Mitgliedern als Dachorganisation akzeptiert werden und wäre für die Vertretung von gemeinsamen Interessen auch nicht geeignet. Auch die Gründung der Föderation hat nichts bewirkt, nur die Landsmannschaft in Österreich, USA, Kanada und Deutschland sind Mitglieder aber keine andere Vereine.
Was spricht eigentlich dagegen, dass der Kulturrat die Interessen aller Siebenbürger Sachsen vertritt? Nur weil die LM seit etwa 1993 die mitgliedstärkste Organisation ist (vorher war es die Evangelische Kirche)?
Masse und Klasse sind nicht immer deckungsgleich (können es natürlich sein).

Daher ist der Namensvorschlag von Klaus Danielis "Vereinigte sbs. Verbände" ungeeignet, weil die sich gerade im Kulturrat
befinden und dies eher ein Namensvorschlag für den Kulturrat ist.
"Verband der Siebenbürger Sachsen in D" war der ursprüngliche Namen der LM und es spricht alles dafür, diesen wiedereinzuführen, so wie dies am Verbandstag 1999 über 60 % der Delegierten wünschten (1995 wären fast 49% für eine Namensänderung), für die Namensänderung bedarf es jedoch einer zwei Drittel Mehrheit.

[Dieser Beitrag wurde von Johann Lauer am 04.07.2001 editiert.]

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klaus.danielis@gmx.de
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erstellt am 04.07.2001 um 20:39 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Was Johann da vom Kulturrat sagt deckt sich nicht mit den Angaben von Herrn Graef, dem Bundesgeschäftsführers und ist auch von den aller meisten Mitglieder unserer Gemeinschaft nicht nachvollziehbar.

Sein Namensvorschlag würde bedeuten ein Minimalziel nach vier Anläufen zum Ende des jahres 2003 eventuell zu erreichen und dann weitere 50 jahre auf eine bessere Zukunft warten - soll da ein ehrgeizigeres Ziel nicht wirksamer sein, auch wenn es nicht ohne Anstrengungen machbar ist.
Tschüss

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klaus.danielis@gmx.de
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 06.07.2001 um 22:33 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Vierte Fortsetzung
Vereinshaftung: Der rechtsfähige Verein ist eine juristische Person mit der Folge der haftungsbeschränkung, der Möglichkeit, im eigenen Namen Prozesse zu führen, im Grundbuch eingetragen zu werden etc.
Für Schäden, die ein Verfassungsgemäßig berufener Vertreter des Vereines (z.B. der Vorstand) anrichtet, ist der Verein nach den Grundsätzen der Organhaftung verantwortlich /s. unter juristische Person/.
Beim nichtrechtsfähigen, nicht eingetragenen Verein, hat das BGB die persönliche Haftung dessen angeordnet, der für einen solchen Verein auftritt. Danach müssten die Mitglieder des Vereins persönlich haften, der Verein könnte unter seinem Namen nur verklagt werden, aber nicht klagen /§ 50 Abs. 2 ZPO/ etc. (es bleibt Ihnen, liebe Landsleute überlassen ob Sie nun dem Text dieses Handbuches glauben oder den, vorhin gemachten gegenteiligen Äußerungen von RA Fabritius). Im übrigen untersteht der Verein den Regeln über die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§ 54 BGB). ...
Vereinsorgane: Der Verein als juristische Person handelt durch seine Organe. Das ist die rechtliche Bezeichnung der natürlichen Personen, durch die eine juristische Person handelt, d.h. insbesonder diejenigen, die gesetzlich zu ihrer Vertretung berufen sind. Hierzu gehören die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Höchstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie handelt durch Beschlüsse. In der Regel bestellt sie den Vorstand. Dieser führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. Seine Vertretungsmacht ist grundsätzlich unbeschränkt, kann aber durch die Satzung beschränkt werden.
Vereinsrecht: Außer dem Grundgesetz /Art. 9 Abs.1 /Vereinsfreiheit/ ist das öffentliche Vereinsrecht im Vereinsgesetz geregelt, die Erlangung der Rechtsfähigkeit /Idealvereine durch Eintragung im Vereinsregister, wirtschaftliche Vereine durch staatliche verleihung/ sowie Grundzüge der inneren Ordnung in den §§ 21 ff BGB.
Vereinsregister: Nichtwirtschaftliche vereine /Idealvereine/ werden in ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register eingetragen, wenn sie als eingetragener Verein /e.V./ Rechtsfähigkeit erlangen wollen. Die Eintragung soll nur erfolgen. wenn dem Verein mindestens sieben Mitglieder angehören und die Satzung erstellt ist. Der Verein muss die Registereintragung im Verkehr mit Dritten gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht mehr zutreffen.
Vereinssatzung: Diese muss enthalten: Name und Sitz des Vereins sowie den Vereinszweck (komplexe Zweckgestalltung, wie sie sich nun einmal aus den heutigen Aufgaben einer Kreisgruppe oder einer Landesgruppe ergeben sind dem Rechtspfleger des Registergerichtes und dem Finanzamt nur schwer zu erklären; je eindeutiger der Zweck in der Satzung festgeschrieben ist um so einfacher ist es bei der Registrierung und bei der Erlangung der Genmeinnützigkeit; bei einem Chor ist der Zweck eindeutig und einzig, ebenso bei einer Tanzgruppe oder Blaskapelle, Fußball- oder Kegelgruppe; daher ergibt sich die logische Folgerung, dass Kreisgruppen sich als Verbände organisieren müssen, welche die Interessen der vorhergenannten eingetragenen Vereine bündeln und gegenüber drtitten vertreten), Bestimmungen über Ein- und Austritt der Mitglieder, Ausschluss von Mitgliedern, Beiträge, Bildung des Vorstandes, Vertretung des Vereinses, die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist, die Form der Einberunfung und die Beurkundung der Beschlüsse. (Sie sehen alles Dinge die heutzutage, bei uns, sehr konfus gehandhabt werden; so bekamen wir vor nicht all zu langer Zeit von der Landesgruppe gelbe Karten auf denen gewöhnlich der vermerk: "löschen laut München" zu lesen war). Die Vereinssatzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichent sein. Ändert der Verein die Satzung, so muss die Änderung zur Eintragung angemeldet und der darüber gefaßte Vereinsbeschluss in Uhrschrift und in Abschrift beigefügt werden. Ohne die Eintragung in das Register des Amtsgerichts hat die Änderung keine Wirksamkeit.
Vereinsvorstand: Nach § 26 des BGB muss der Verein einen Vorstand haben. Er kann aus einer oder mehreren Personen bestehen und vertritt den Verein in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Er hat die Stellung eines gesetzliche Vertreters und wird in der Regel von der Mitgliederversammlung, dem höchsten Organ des Vereines, bestellt. Der Umfang der Vertretungsdmacht kann durch die Satzung gegenüber Dritten beschränkt werden. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Die Bestellung ist jederzeit wideruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vertgüung. Wideruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere die Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zu gewissen Geschäftsführungen. Wenn die Mitgliederversammlung nicht in der Lage ist, einen Vorstand zu bestellen, kann auf Antrag eies Mitgliedes in dringlichen Fällen ei sogenannter Notvorstand durch das Amtsgericht bestellt werde.
Während der Vereinstätigkeit muss jede Änderung des Vorstandes, sowie die erneute Bestellung eines Vorstandsmitgliedes vom Vorstand zur Eintragung angemeldet werden. Der Anmeldung ist eine Urkunde über die Änderung oder über die erneute Bestellung beizufügen.

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 13.07.2001 um 07:46 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Die Zukunft unserer Gemeinschaft beireitet wenig Spaß, nachher zu meckern oder zu jammern wird auch nichts nützen.

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RA Fabritius
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Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 14.07.2001 um 00:00 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Geehrter Herr Danielis,

sollten Sie nicht Zitate - wenn es denn inhaltlich solche sind - kennzeichnen und die Quelle genau angeben? und Ihre eigenen Ergänzungen als solche erkennbar machen? Oder bieten Sie hier ein munteres Gemisch zwischen Zitaten aus rechtlichen Handbüchern und eigenen Interpretationen?

Jedenfalls sollten Sie - sofern Sie mich zitieren - bitte genau bleiben! ich habe die Vereinshaftung auf genau die von Ihnen angesprochenen Mitglieder der Vorstände der Landsmannschaft (denen Sie eine persönliche Haftung unterjubeln wollten) bezogen. Die Landsmannschaft ist ein eingetragener Verein, wie Sie das der Namensendung "e.V" entnehmen können. Die Vereinshaftung gilt für alle Vertreter des e.V. - bis in die "Verästelung" Landesgruppe oder Kreisgruppe hinein.

Schade eigentlich, dass Sie offensichtlich meine Meinung nicht teilen, dass in diesem Forum seitenlange juristische Hobby-Lehrbriefe eigentlich nichts zu suchen haben...

Argumente oder Gegenargumente für den einen oder anderen Namen hingegen suche ich weiterhin. Oder andere Vorschläge?

Bis bald,
Fabritius

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 15.07.2001 um 07:47 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,
Herr Fabritius, meine Ergänzungen habe ich durch runde Klammern erkenntlich gemacht; dass haben sie ja auch rekennen können wie sich im weiteren Verlauf ihres erenuten Angriffes gegen mich sehen läßt.
Das mit der Vereinshaftung, haben sie schon einmal angedeutet und sollten es gelegentlich auch etwas genauer erklären. Habe den Eindruck, dass es ihnen nur um den "Wiederspruch" geht.

Ihre Meinung in Ehren, aber damit währe ihr so "schönes Thema" längst abgesackt, erloschen und vergessen; genau dagegen habe ich versucht etwas zu tun und werde gerade vom Initiator dieser Kreation zur Schnecke gemacht. Wo bleibt nur ihr Gerechtigkeitssinn?
Nach unötigem Geplänkel kommen sie wenigstens im letzten Absatz zur Sache = dem Namen.
Damit haben sie sich doch beim Vorgängerthema schon eine blutige Nase geholt und ihr Amtskollege Horst Göbbel schon drei Abfuhren vor dem Verbandstag erlitten.
Können sie oder wollen sie nicht merken, dass so ein Ansinnen, etwas aus einem großen Kontext herausgelöstes eben keinen Sinn macht?
Einen Namen bekommt ein Kind. Eben darum muß auch über dieses Kind gesprochen werden und den Namen im Zusammenhang mit dem Kind betrachtet werden. Ich glaube, dass das Kind , in diesem Falle unsere Gemeinschaft , wichtiger ist als der Name.
Wenn sie nun die Benennung der Zentralen Bundesvereinigung meinen, dann hat sich diese Frage schon längst beantwortet. In unserer Satzung steht nicht nur einmal, etwas von einem Verbandstag; auf der Startseite unsererer Hompage ist auch zu lesen vom "Bundesverband" und gerade dieses schlage ich schon ewig vor. Das was in München existiert und funktioniert ist doch, auch im Sinne des deutschen Vereinsrechtes nichts anderes als ein Bundesverband. Was braucht es dafür noch einen anderen Namen? Wir müssen nur die Augen öffnen und akzeptieren, dass dieses eben so und nicht anders ist.
Analog dazu muss es dann die Landesverbände geben.
Etwas schwieriger wird es bei den Landkreisen. Natürlich wird sich eine heutige Kreisgruppe mit 10 Mitgliedern, kaum Kreisverband nennen. Aber Münche oder Heilbronn wo die Mitgliederzahl in die Tausende geht und noch viele andere Landsleute, die entweder nichts von unserer Organisation wissen oder kennen; oder die damit einfach nichts anfangen können, die aber auch dazu gehören könnten leben, sind doch de facto auch Verbände, also Kreisverbänder, mit mehreren aktiven Gruppen die wiederum nichts anderes sind als Vereine, wir müßten ihnen nur den Weg zur Registrierung ebnen - den politischen Willen dazu aufbringen.
Wie sich nun diese Basisgliederungen benennen ist doch dann schließliche deren ureigenstes Recht und sie werden dass dann auch in Eigenverantwortung selbst tun / entscheiden und dafür ist doch keine Internetdebatte notwendig.
Wünsche mir sehr sie hätten auch nur etwas davon verstanden.
Gruss - Danielis

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Johann Lauer
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Registriert: Okt 2000

erstellt am 15.07.2001 um 21:00 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von klaus.danielis@gmx.de:

Einen Namen bekommt ein Kind. Eben darum muß auch über dieses Kind gesprochen werden und den Namen im Zusammenhang mit dem Kind betrachtet werden. Ich glaube, dass das Kind , in diesem Falle unsere Gemeinschaft , wichtiger ist als der Name.

Man kann nicht alles auf einmal diskutieren und dann ändern. Dass man dreimal mit dem Vorhaben der Namensänderung dreimal scheiterte, ist auch darauf zurückzuführen, dass viele genau wie du alles auf einmal auf die Tagesordnung setzen und dann geht gar nichts voran.

Niemand behauptet doch ernsthaft, dass der Name das wichtigste ist. So unwichtig, wie du das hinstellst, ist der Name nun wiederum auch nicht. Die Bedeutung von Namen kann man analog erörtern, wie die Bedeutung von Logos und Wappen. Lies mal den Beitrag durch, vielleicht findest du ein paar Argumente für diese Diskussion.

Wir könnten die Diskussion wesentlich besser voranbringen, wenn jedes Thema extra diskutiert wird. Wenn nun hier zig Themen angesprochen werden und keins ausführlich erörtert wird, dann leistest du uns allen einen Bärendienst.
Gruß Johann

[Dieser Beitrag wurde von Johann Lauer am 15.07.2001 editiert.]

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klaus.danielis@gmx.de
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 16.07.2001 um 08:24 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Johann,
so unterentwickelt sind nun die Leute auch nicht, dass sie nicht im Stande währen, komplexe Zusammenhänge zu erkennen und zu analysieren.
Warum hatte das erste Theam von RA über diese Namensgebung ein so kurzes Leben und warum hat er es denn ein zweites mal eröffnet?
Erst im Kontext mit dem kern der Sache wird aus einem Randthema ein Schuh.
Muss doch immer wieder feststellen, dass so viele, ins Netz gesetzte Themen, hier in unsern Foren, mit null Antworten da stehen, oder gerade mal ein zwei mal beachtet werden; wo bleibt dann der "große Sinn" der vielen Themen? Wenn die Anzahl der Zugriffe auch geringe Aussagekraft hat, dann kann aber von der Anzahl der Antworten doch etwas abgeleitet werden.
Hatte aber in meinem letzten Beitrag konkret die Namensgeschichte beleuchtet, diese scheint dir entganen zu sein.
Tschüss

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klaus.danielis@gmx.de
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 14.08.2001 um 21:38 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Schröder, Schilly und Eichel
sollen es richten mit der Bodenrückgabe!
Als ob diesees Dreigestirn nun wirklich nichts dringenderes zu tun hätten.
Aber wenn unser Bundesvorsitzende sie darum bittet dann tun sie es sicher - oder auch nicht.
Wenn nun 109 Kreisgruppen, einige hundert Landtagsabgeordnete und eventuell 200 Bundestagsabgeordnete von der Notwendigkeit einer solchen Intervention überzeugen würden, dann könnte noch gehofft werden. So etwas traut man aber dem gemeinen Volke nicht zu.
Diese Situation nun übertragen auf meine vorherigen Reformvorschläge mit sehr vielen eigenständigen Vereinen und schlagkräftigen Verbänden:
mal angenommen 1000 sibenbürgische Vereinigungen in 1000 Kommunen würden die Landtagsabgeordneten und die Bundestagsabgeordneten so intensiev bearbeiten, bis diese zur Einsicht kommen: die SbS sind hartnäckig udn haben obendrein tatsächlich Recht, denen muß geholfen werden, dann gäbe es sicher Mehrheiten in den masgebenden Parlamenten und dadurch auch Erfolgschancen für unsere Anliegen.
So etwas wird auch unter Lobbyismus belächelt, warum sollen wir nicht unsere eigene Lobby haben und sie immer dann aktivieren wenn es angesagt ist - so wie es alle andern auch machen?

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