Deutsche Staatsbürgerschaft.....

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gerri
schrieb am 23.01.2010, 09:05 Uhr
Hallo liebe Landsleute,vor 32 Jahren sind wir aus Siebenbürgen ausgewandert, wir die Eltern bekamen den Vertriebenenausweis "A" und nach der Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit.Ein Satz der uns damals nicht aufgefallen ist: "Die Einbürgerung hat sich nicht auf Kinder des/der Eingebürgerten erstreckt." Meine Frage nach so vielen Jahren wo man mit anderen Problemen zu kämpfen hatte,was ist mit unseren Kindern (die auch schon Kinder haben) sind sie rechtlich deutsche Staatsbürger?? Wäre sehr dankbar für eine kompetente Antwort. Gruß, Geri
hein51
schrieb am 23.01.2010, 11:39 Uhr
Hallo Gerri,wir sind 1990 Ausgewandert und haben im Dezember1990 die Einbürgerungsurkunde für alle vier Personen (zwei Kinder 6 und 10 Jahre alt) bekommen.Die Urkunden wurden für jeden ausgestellt.Auf den Urkunden der Kinder steht das gleiche wie bei uns den Eltern "Die Einbürgerung hat sich nicht auf Kinder des/der Eingebürgerten erstreckt."Gruß Heinz

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