Deutsche und Rumänische Staatsbürgerschaft

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Misch-52
schrieb am 28.01.2010, 10:42 Uhr (am 28.01.2010, 10:53 Uhr geändert).
Hallo Leute,
ich suche jemanden, der sich in der Thematik der Rückerwerbung der rum. Staatsbürgerschaft im Zusammenhang mit Vertriebenen-Status auskennt.
Wir sind Vertriebene, seit 30 Jahren in Deutschland eingebürgert u. möchten die rum. Staatsbürgerschaft wieder erlangen (wir sind staatenlos ausgewandert). Ich höre immer wieder dass es Probleme mit der doppelten Staatsbürgerschaft geben soll.
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen, denn mit "der sagt so, der andere so ..." komme ich nicht wirklich weiter.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 28.01.2010, 11:48 Uhr
Hallo Misch-52,
zuerst ist zu klären, ob Sie die rumänische Staatsbürgerschaft nicht doch noch besitzen (als staatenlos ausgereist, besagt gar nichts). Setzen Sie sich dafür mit einem rum. Konsulat in Verbindung - Clarificarea situatiei cetateniei - (Süddeutscher Raum Generalkonsulat in München, ansonsten Bonn oder Berlin).
Viel Erfolg
Erhard-54
Georg51
schrieb am 28.01.2010, 13:15 Uhr (am 29.01.2010, 12:00 Uhr geändert).
Hallo Misch-52,
soweit mir bekannt ist, kann man eine 2. Staatsbürgerschaft zu der deutschen erwerben, z.B. rumänische Staatsbürgerschaft.
>> Aber << vor der Beantragung der 2. Staatsbürgerschaft sollte man beim entsprechendem Amt eine Vorbehaltserklährung(Beibehaltungsgenehmigung abwarten !!) zu der deutschen abgeben.- So bleibt die deutsche Staatsbürgerschaft auf RANG 1.

- Im Falle unserer siebenbürgischen Landsleute ist es ja so, daß alle schon von Geburt aus die rumänische Staatsbürgerschaft besasen, die wie Erhard angedeutet hat, bei vielen noch nicht über die rumänischen Botschaften geklährt wurden.

- Wie sich der Erwerb der 2. Staatsbürgerschaft(rumänische) auf die Rente auswirken wird, daß kann man sich leicht denken.
Hier was aus dem Net: de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Staatsb%C3%BCrgerschaft#Mehrfache_Staatsb.C3.BCrgerschaft

- Aber vieleicht kann unser Herr Fabritius mit einem fachlichen Rat/Tipp weiterhelfen ?.
Georg51
schrieb am 29.01.2010, 11:58 Uhr (am 29.01.2010, 12:00 Uhr geändert).
Hallo Misch-52,
hier noch ein Textauszug vom BVA:
Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
In vielen Staaten wirkt der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt zurück und führt damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Beantragen Sie daher die fremde Staatsangehörigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit erst, wenn Sie die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten!

Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Beibehaltungsgenehmigung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung der Urkunde gültig. Sie wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Wird die fremde Staatsangehörigkeit vor Bekanntgabe oder nach Ablauf der Frist erworben, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Ist absehbar, dass die fremde Staatsangehörigkeit nicht innerhalb der Gültigkeitsfrist erworben werden kann, besteht die Möglichkeit, eine neue Urkunde zu beantragen. Die Voraussetzungen müssen auch dann vorliegen.

Bewahren Sie die Beibehaltungsurkunde auch über den Gültigkeitszeitraum hinaus auf Dauer auf. Sie benötigen diese Urkunde für den Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit nicht verloren haben. Auch Ihre Nachkommen, die die deutsche Staatsangehörigkeit von Ihnen ableiten, müssen dies möglicherweise eines Tages belegen können.

Info im Net: www.bva.bund.de/cln_170/nn_383930/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Beibehaltung/AntraegeMerkblaetter/merkblattBeibehaltung.html?__nnn=true#doc385310bodyText3
Misch-52
schrieb am 31.01.2010, 14:30 Uhr
Vielen Dank erstmal.
Inzwischen bin ich in dieser Angelegenheit "ein Stück schlauer". In RO werden wir als "fara cetatenie" geführt - das steht fest.
Hier in Deutschland sind wir (u. andere Vertriebene) ja schon mit doppelter Staatsbürgerschaft geführt - das steht auch im Registrierschein, dem Einbürgerungsanschreiben und im Einwohnermeldeamt der Stadt in den Akten.
Was das jetzt in unserem Fall konkret bedeutet, muss ich noch herausfinden. Ich werde das Ergebnis hier bekannt machen.
bremskloetzle
schrieb am 01.02.2010, 20:48 Uhr
Das mit der Staatsbürgerschaft ist eine verzwickte Sache. Hier ein Link dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Staatsbügerschaft
Ich vermute mal, dass die Papiere aus RO nicht verlängert wurden und der RO-Beamte der Faulheit verfallen ist, wurden Sie in RO für "staatenlos" erklärt. Ebenso ist wohl das Einwohnermeldeamt nicht über die "Staatenlosigkeit" in RO informiert.

debideau
schrieb am 01.02.2010, 22:02 Uhr
Auf der Seite http://www.bva.bund.de/nn_377006/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Beibehaltung/beibehaltung-inhalt.html?__nnn=true
des Bundesverwaltungsamts steht:
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Mehrfache Staatsbürgerschaft ist in vielen Fällen möglich

Zuständige Organisationseinheiten
Abteilung III, Referat III B 2, Referatsgruppe III B

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Eine Ausnahme gilt für Deutsche, die sich in einem EU-Staat oder in der Schweiz einbürgern lassen: In diesen Fällen geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren, eine Beibehaltungsgenehmigung ist daher nicht erforderlich (Rechtslage ab dem 28.08.2007).



Da Rumänien ein EU-Staat ist, ist alles klar.

Misch-52
schrieb am 02.02.2010, 16:09 Uhr
Vielen herzlichen Dank :-) ... das ist genau die Antwort, nach der ich gesucht habe. Das es so, oder so ähnlich sein musste, habe ich erwartet - aber der Beweis fehlte !!! Super - jetzt ist der auch da !
Administrator
schrieb am 06.02.2010, 14:34 Uhr
Zum Thema Staatsangehörigkeitsgesetz gab es einen Beitrag in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 12. November 2007. Die dort beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen sind weiterhin gültig.
Hier geht es zum SbZ-Artikel:
Staatsangehörigkeitsgesetz - Deutschland und Rumänien

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