Aberkennung der rum. Staatsbürgerschaft

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Siggi
schrieb am 31.05.2011, 14:58 Uhr
Kann jemand zu folgendem Thema etwas sagen:
Eine bekannte Familie (Ehepaar und 2 kleine Kinder )ist 1975
über die Donau geflüchtet.In Deutschland haben sie bei der
rum Botschaft Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft gestellt und 600 D-Mark pro Person überwiesen. Die Antwort der Botschaft:
Sie müssen dem rum Staat 25.000 Dollar Studiengebühren und
für das Fehlen eines Messinstrumentes (nach Inventur )bezahlen.Haben sie natürlich nicht gemacht, aber auch die 1200D-Mark nicht zurückbekommen.Kann die Familie dafür bei einer Reise nach Rumänien Probleme bekommen? Ich habe gesagt
"nein".Der Vater hat trotzdem Bedenken. Kann jemand dazu Stellung nehmen?
aurel
schrieb am 31.05.2011, 21:24 Uhr


@Siggi
Sie müssen dem rum Staat 25.000 Dollar Studiengebühren

Kann die Familie dafür bei einer Reise nach Rumänien Probleme bekommen?


Es kann keine Probleme geben da diese Forderung illegal war.
Sie verstieß gegen dem Grundgesetz der RSR Art.21. Die Bildung war ein Recht für alle Bürger und kostenlos für alle Stufen.


Art. 21.
Cetatenii Republicii Socialiste Romania au dreptul la invatatura.
Dreptul la invatatura este asigurat prin invatamintul general obligatoriu, prin gratuitatea invatamintului de toate gradele, precum si prin sistemul burselor de stat.
Invatamintul in Republica Socialista Romania este invatamint de stat.

lucky_271065
schrieb am 01.06.2011, 07:56 Uhr (am 01.06.2011, 07:56 Uhr geändert).
Ich sehe auch nicht, was für Probleme sie bekommen könnten, ausser dass sie vor dem Gesetz eventuell noch als rumänsiche Staatsbürger gelten und als solche behandelt werden, sollten sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten (z.B. Verkehrsunfälle usw). Aber sie weisen sich ja mit deutschen Papieren aus...
gerri
schrieb am 01.06.2011, 08:11 Uhr (am 01.06.2011, 08:12 Uhr geändert).
@ Hallo Siggi,verlang zuerst die Bestätigung,Quittung für den Erhalt der 2x600 Mark zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft.Oder ihr meldet den Vorfall an`s internationale Gericht wenn sie Euch nicht antworten oder auf andere Art versuchen zu trösten.
Dann kann der deutsche Staat auch helfen im Falle des Falles,so könnt ihr ruhig einreisen 90% ohne Sorgen.
Das ist meine persönliche Meinung.

Gruß, Geri
getkiss
schrieb am 01.06.2011, 09:21 Uhr
einreisen 90% ohne Sorgen.
Siggi, ich würde die restlichen 10% nicht ignorieren. Wenn etwas passiert, Verkehrsunfall oder ähnliches, könnte alter Staub aufgewirbelt werden, nach dem Prinzip: "Schau mer mal, ist da was anzuhängen, dem Mann?"
Siggi
schrieb am 01.06.2011, 12:31 Uhr
Erstmals vielen Dank für die bisherigen Stellungnahmen.
Inzwischen habe ich noch erfahren, in in der geforderten
Summe soll auch ein Betrag für die Versicherung des Autos
( Dacia ) erwähnt sein, obwohl das Fahrzeug verkauft wurde.
Auf alle Anfragen bei der rum. Botschaft kamen handschriftliche unleserliche Antworten.Die Familie hat
dann Anfang 1980 den Briefverkehr mit der Botschaft eingestellt,und bis heute nichts mehr unternommen.

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