Erbe in Rumänien mit Problemen

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Viktoria
schrieb am 06.04.2012, 19:36 Uhr (am 06.04.2012, 19:38 Uhr geändert).
Ich bin von meinem Freund als Testamentvollstrecker eingestzt und habe folgende Schwierigkeiten;
-mein Freund hat in Rumänien eine Wohnung, die er im Testament nicht gennant hat.
Mein Freund war Deutsche, wie ich auch.
Die rumnische Behörde anerkennen die deutsche Erbschein nicht, weil dor die Wohnung nicht zitiert ist.
Wie kann ich jetzt beweisen, dass die Wohnung zu der Erbmasse gehört, und die Erben die Wohnung erben sollen, und nicht die rumänische Staat.
Wer kann mir hier in Deutschland helfen?
Tiroler
schrieb am 06.04.2012, 20:16 Uhr (am 06.04.2012, 20:20 Uhr geändert).
Das was Sie schreiben kann ich mir nicht vorstellen. In einem Testament werden eigentlich gar keine einzelnen Objekte aufgezählt. Das Testament bezieht sich auf den gesamten Nachlass, also auch auf die Wohnung in Rumänien. Wird in einem Erbschein die Erbmasse aufgezählt? Ich denke es wird nur festgestellt, dass jemand, in einem bestimmten Verhältnis, Erbe ist. Wenn nun z.B. 50% des Nachlasses der Person A und 50% der Institution B per Testament vermacht wurde, dann müssen A und B sehen wie sie den gesamten Nachlass identifizieren und dann einvernehmlich aufteilen. Soll aber darüber hinaus Person C ein bestimmtes Objekt erhalten (eine Uhr, ein Gemälde oder ein Haus, das dann der Erbmasse entzogen wird), dann wird dies explizit so in das Testament geschrieben. Dabei handelt es sich dann um ein Vermächtnis. Ein in Deutschland geschriebenes Testament gilt auch in Rumänien. Das Erbe muss nur innerhalb von 6 Monaten angenommen werden. Eine Annahme in Deutschland gilt auch in Rumänien.

Aber eine Frage: sind Sie der rumänischen Sprache mächtig? Sie können mir gerne auch als PN antworten, es muss nicht alles öffentlich diskutiert werden.

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