Vertriebenenausweis...

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adrenalin81
schrieb am 18.05.2012, 11:52 Uhr
Hallo Leute !

Bin neu hier und ich würde gerne in ein paar Wochen meine Freundin heiraten. Jetzt will das Standesamt aber auch den Vertriebenenausweis von mir...
Woher bekomme ich den, wenn ich ihn nicht mehr habe? Bin 1995 mit meinen Eltern hierhergekommen als Spätaussiedler....

Vllt könnt ihr mir helfen.... LG
TAFKA"P_C"
schrieb am 18.05.2012, 13:06 Uhr
Immer erst im Netz suchen. Im Google unter dem Begriff Vertriebenenausweis habe ich folgende Seite gefunden:

http://www.migration-asyl.de/public1/aufr/home.nsf/url/3B2063DC80F8FD25C1257129002F0ECB?OpenDocument

Vertriebenenausweis

Der Vertriebenenausweis nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in der bis zum 01.01.1993 geltenden Fassung dient zum Nachweis des in § 1 BVFG festgelegten Vertriebenstatus. Er musste bis zum 31.12.1993 beantragt werden.

Ab dem 01.01.1994 wird die Vertriebeneneigenschaft nur noch auf Antrag einer Behörde festgestellt (§ 100 Abs. 2 BVFG).

Spätaussiedler, d.h. Volksdeutsche, die die Aussiedlungsgebiete nach dem 31.12.1992 verlassen haben, erhalten zum Nachweis ihres Status eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG, ihre in den Aufnahmebescheid einbezogenen nichtdeutschen Ehegatten oder Abkömmlinge eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG (Spätaussiedlerbescheinigung). Mit Ausstellung dieser Bescheinigung erwerben sie seit dem 01.08.1999 kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 7 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)..


harald815
schrieb am 18.05.2012, 14:14 Uhr
Kann leider nichts beitragen, aber so aus Neugierde, wofür könnte das Standesamt diesen Ausweis sehen wollen? Was kann, außer dem Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit (die du sicher schon längst hast) noch mit ihm erreicht werden? Man will ja nicht ganz so dumm sterben.
Danke.
adrenalin81
schrieb am 18.05.2012, 16:09 Uhr
Kann ich dir leider auch nicht wirklich sagen. Meine Geburtsurkunde übersetzt und orginal haben die ja schon. Aber jetzt wollen die noch den Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde. Wenn alles zusammen ist, wird dann die Anmeldung in dem Standesamt gemacht: d.h. es wird für ein andres Standesamt (wo wir heiraten werden) bestätigt, dass wir auhc wirklich da leben und die Leute auch sind... Echt komisch in meinen Augen, aber nun ja...
adrenalin81
schrieb am 18.05.2012, 16:13 Uhr
TAFKA"P_C" und woher bekomme ich eine Einbürgerungsurkunde??
TAFKA"P_C"
schrieb am 18.05.2012, 19:27 Uhr (am 18.05.2012, 19:45 Uhr geändert).
adrenalin81,

hast du keine Spätaussiedlerbescheinigung (Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG) bekommen, wie es im Link steht?

Hier noch ein hilfreicher Link

http://www.bva.bund.de/cln_092/nn_372242/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Verzeichnis/Links/85__BvaFriedland.html?__nnn=true

In der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes befindet sich die zentrale Auskunfts- und Erfassungsstelle für Spätaussiedler, Aussiedler, Heimkehrer sowie entlassene Kriegsgefangene.

In dieser Zentralkartei sind nicht nur sämtliche Aussiedler erfasst, die von 1956 bis 1991 ins Bundesgebiet eingereist und registriert worden sind, sondern auch die historisch bedeutsamen Unterlagen über die Heimkehr der ca. zweihunderttausend Kriegsgefangenen, die zwischen 1946 und 1953 das damalige Grenzdurchgangslager Friedland durchlaufen haben. Hinter jedem dieser Vorgänge verbirgt sich ein Einzelschicksal.

Insgesamt umfasst die Zentralkartei über drei Millionen Altvorgänge aus den Zeitraum von 1946 bis 1991 in annähernd 16.000 Stehordnern. 1991 erfolgte die Umstellung auf EDV.

Nicht nur Behörden sowie Renten- und Versicherungsträger greifen gerne auf diese Informationsquelle zurück. Auch die Betroffenen selbst und ihre Angehörigen sind vielfach auf diese Informationen angewiesen, zum Beispiel wenn es gilt, für die Berechnung der eigenen Rente Ersatz- und Ausfallzeiten aufgrund von Kriegsgefangenschaft, Internierung oder Verschleppung nachweisen zu müssen.

Darüber hinaus verwahrt das Bundesverwaltungsamt alle seit 1993 von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen abgegebenen Erklärungen zur Namensführung. Das Bundesverwaltungsamt ist damit insbesondere auch Ansprechpartner für die Standesämter in Fragen des Namensrechts.

sibihans
schrieb am 18.05.2012, 19:48 Uhr
Nur eine bescheidene frage, hast du noch die rumänische Staatsbürgerschaft?
adrenalin81
schrieb am 18.05.2012, 23:50 Uhr
keine Ahung ich glaube nicht.. Habe ich glaube aufgegeben, als ich beim Bund war....
adrenalin81
schrieb am 18.05.2012, 23:51 Uhr
vielen Dank ich werde da beim BVA anrufen und nachfragen....Vielen Dank...

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