Nach dem Willen des Gesetzgebers (des BGB) soll mit dem Entdeckeranteil derjenige belohnt werden, der aufgrund seiner Tätigkeit erst dafür gesorgt hat, daß der Schatz der Verschollenheit entzogen und der Allgemeinheit wieder zugängig gemacht werden konnte.
Wie ist das in Rumänien geregelt ?
Ich weiß, das ist spezielles Wissen, mit dem sich ausgewanderte Siebenbürger vermutlich nicht (mehr)befassen dürften.
Vielleicht aber hat sich ein "Exote" in der Angelegenheit aktuell mal schlau gemacht.
Bb.
Historische Funde in Rumänien
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