Verschleppungsentschädigungsgesetz

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haraldhilscher
schrieb am 27.08.2013, 19:07 Uhr
Ich möchte für meine Mutter (89) Rentenzahlung aus Rumänien
wegen Verschleppung von 1945-1947 beantragen. Wo und wie bekomme ich die Antragsvormulare in rumänischer Sprache ???
lucky_271065
schrieb am 27.08.2013, 22:06 Uhr
Vielleicht hilft Dies ein wenig weiter:

http://www.cjpensiiarad.ro/ind2.php

Bei den "acte necesare" ist auch das Gesuch an die Rentenkasse.

Es braucht aber auch eine "Decizie", dass man Nutzniesser dieser "indemnizatie cuvenita fostilor detinuti politici" (Sonderrente für ehem politische Häftlinge) ist.

Dazu muss man sich wohl etwas näher mit dem Gesetz (decret-lege) 118/1990 befassen.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 28.08.2013, 07:43 Uhr (am 28.08.2013, 07:51 Uhr vom Moderator geändert).
Alle nötigen Formulare (zweisprachig) sowie die Informationen, wie diese auszufüllen sind und was man beifügen muss oder Antworten auf FAQ, finden Sie zum Gratis-Download auf www.fabritius.de
(Die Formulare dort können Sie auch selbst ausfüllen und versenden, Vertretungshinweise am Ende des Antragsformulars können Sie streichen). Wichtig ist, dass die Anträge von den Betroffenen selbst ("persönlich") unterzeichnet werden müssen.

Der Antrag ist zuerst an die AJPIS am letzten Wohnort des Antragstellers zu stellen. Sobald die Entscheidung (Decizie) der Kommission zugeht, ist damit bei der CJP die Auszahlung der Rente zu beantragen, Nur auf diesen zweiten Schritt bezieht sich der Link von Lucky. Der Auszahlungsantrag NACH der Feststelllung der Berechtigung kann mit der Decizie auch formlos bei der CJP beantragt werden. Zuerst muss aber das Feststellungsverfahren bei der AJPIS (bedeutet: Agentia Judeteana pentru Plati si Inspectie Sociala) durchgeführt werden.

WICHTIG: NICHT ABWIMMELN LASSEN: einige Behörden (AJPIS) wenden den Begriff "persönlichen Antrag" fehlerhaft an und beziehen das nicht auf die Antragserklärung (also eine selbst unterzeichnete schriftliche Erklärung) sondern die Übergabe der Papiere am Schalter (also eine persönliche Vorsprache) an. Diese lächerliche Rechtsauffassung einiger Dienststellen wurde bereits angegriffen, ein Beschwerdeverfahren im Ministerium in Bukarest läuft schon.

Viel Erfolg

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