Kinder müssen für die Pflege ihrer Eltern zahlen - selbst wenn der Kontakt seit Jahrzehnten abgebrochen ist.

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_grumpes
schrieb am 12.02.2014, 17:32 Uhr
BGH-Urteil zum Unterhalt für Eltern: Die Last der Kinder

Ist dieses Urteil korrekt,
oder will der Staat die Kosten unberechtigt auf die "verstoßenen" Kinder "abwälzen" ?

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