Soziale und rechtliche Integration

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Temeschburg88
schrieb am 03.06.2014, 15:04 Uhr
Altersrente

Sehr geehrter Herr Fabritius,

wir leben seit 1988 im Deutschland, und sind deutsche Staatsbürger. Die rumänische
Staatsbürgerschaft haben wir im 1989 abgegeben.
Meine Frau hat ihren Altersrenten-Antrag (65+3 Mo) schon eingereicht und ab 01.08.14
wird sie in Rente sein. Sie war in Rumänien und auch hier im Deutschland fast durchgehend
Berufstätig. In Rumänien geleistete Arbeitsjahre hat die DRV nach dem FRG auch anerkannt.
Vor eine Zeit hat die DRV ein „ Fragebogen zur Einleitung zur zwischenstaatlichen Rentenverfahrens“
(Formular A1432 SB) zugeschickt um auszufüllen. Die Fragen beziehen sich aber nicht konkret auf
Rumänien sondern auf andere EU Staaten.
Meine Frage: weil wir mit die Rumänische Behörden jetzt nichts zutuen haben möchten, sollen
wir den Fragebogen ignorieren und nur eine Aufschuberklärung an die DRV schicken, oder müssen
wir auch diesen Fragebogen unbedingt ausgefühlt zurücksenden.
mfG

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