Besteuerung der Nachzahlung

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emily2
schrieb am 13.02.2008, 21:04 Uhr
Guten Abend!
Kann mir jemand sagen wie die aus der 40% Kürzung der Fremdrente resultierende eimalige Nachzahlung versteuert wird? Als Rente mit Ertragsanteil,oder als gewöhnliches Einkommen im Jahr der Überweisung?
Vielen Dank!
Horwath
schrieb am 19.02.2008, 16:06 Uhr
Hallo Emily,

normalerweise muß für die Versteuerung der jewilige Ertragsanteil des Jahres berücksichtigt werden in dem der Rentenanspruch entstanden ist. d.H. bis 2004 der Ertragsanteil und ab 2005 50 % .

P.S: Sollte der Rentenanspruch verzinst sein müssen auch die Zinsen in der Anlage KAP angegeben werden.
Viel Spaß bei der "Stär"
emily2
schrieb am 19.02.2008, 17:06 Uhr
Hallo Horwath!
Vielen Dank für diese Information.
Auch das FA muss manchmal noch dazu lernen.

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