Fabritius' 2 Ämter: Interessenskonflikt?

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charlie
schrieb am 04.12.2018, 13:56 Uhr
Fabritius ist BdV-Präsident und Bundesbeauftragter zugleich. Ich sehe darin einen grundsätzlichen Interessenskonflikt. Täusche ich mich?

Von meiner Seite aber nichts gegen den Mann! Es geht mir nur um das Grundsätzliche.
Diana -->
schrieb am 04.12.2018, 14:12 Uhr
Worin besteht der Konflikt?
charlie
schrieb am 04.12.2018, 15:10 Uhr (am 04.12.2018, 15:14 Uhr geändert).
Als Bundesbeautragter vertritt man die Bundesregierung, als BdV-Präsident die Vertriebenen selbst. Dabei kann es zu unterschiedlichen Interessen kommen.
Hypothtischer Fall: die Bundesregierung möchte die Oder-Neisse-Grenze in einem Vertrag mit Polen festlegen, der BdV will das nicht. Wenn beide Ämter in einer Person vereint sind, muss sich diese person entscheiden, welches Interesse sie vertritt.
Kenner der Materie werden sicher bessere und realistische Beispiele bringen können. Im Gegenteil.

Wie immer beim Thema Interessenskonflikt, wird das Argument der Qualifikation gebracht. In diesem Fal stimmt das auch, denn Fabritius ist als Kenner der Materie für beide Ämter geeignet. Das ändert aber nichts am Risiko des Interessenskonflikts.
Diana -->
schrieb am 04.12.2018, 15:25 Uhr
Welches sind die Aufgaben des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ?
charlie
schrieb am 04.12.2018, 16:10 Uhr
Gute Frage. Wenn es keine Überschneidungen der Themen gibt, dann kann kein Interessenskonflikt bestehen. Es sieht aber nicht so aus:
https://www.aussiedlerbeauftragter.de/AUSB/DE/Themen/spaetaussiedler/politische-vertretung/politische-vertretung_node.html

Zbsp:
"Gelangt der Beauftragte zu der Auffassung, dass neue gesetzliche Regelungen nötig sind, so setzt er sich für die Entwicklung entsprechender Vorschläge ein und wirbt im politischen Raum für deren Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag. "

Diana -->
schrieb am 04.12.2018, 16:19 Uhr
Ja dann passt es ja. Ich sehe keinen Konflikt.
charlie
schrieb am 04.12.2018, 16:51 Uhr
ich verstehe es so, dass es eben Überschneidungen gibt
Diana -->
schrieb am 04.12.2018, 16:58 Uhr
Wenn er als Vertreter der Vertriebenen den Bundasbeauftragten davon überzeugen kann, dass eine Ünberarbeitung des Fremdrentengesetzes sinnvoll ist, dann kann er als Bundesbeauftragter das in die Regierung einbringen. Wo ist da eine Überschneidung?
charlie
schrieb am 04.12.2018, 17:06 Uhr
Na genau da! Wenn das nämlich eien Person ist, dann braucht die eine die andere nicht mehr zu überzeugen.
keinsachse
schrieb am 04.12.2018, 18:52 Uhr
Zwischen
wirbt im politischen Raum
und
in die Regierung einbringen
ist ein himmelhoher Unterschied.
Werben heißt "klinkenputzen".
In die Regierung einbringen kann er nicht, hat dafür keine Ermächtigung. Er kann einen Vorschlag dem Innenminister vorlegen, der bringt es in die Regierung - wenn der will.
Da er kein Abgeordneter ist kann er die Regierung nicht interpellieren und Rederecht im Bundestag haben.
Und Änderungen in einem Gesetz schon gar nicht dort vorschlagen. Als Beauftragter bekommt er Gehalt von der Regierung ist also abhängig.
charlie
schrieb am 04.12.2018, 22:54 Uhr
Keinsachse, du meinst also, wenn er als Beauftragter überhaupt keine Macht hat, es auch keinen Interssenskonflikt geben kann. Das stimmt und erscheint mir logisch.
Aber welchen Sinn hätte dann dieses Amt überhaupt?
keinsachse
schrieb am 05.12.2018, 00:43 Uhr (am 05.12.2018, 01:04 Uhr geändert).
Frag ihn doch.
Ich frage mich: Wozu braucht eine Bundesregierung und Landesregierung so genannte "Beauftragte".
Nicht das ich ihr das Recht abspreche solche zu ernennen.
Die Regierung hat Minister, Staatssekretäre, Abteilungsleiter, hohe Beamte mit Erfahrung, die alle Domänen überdecken können.
Die Regierung ist dazu da, das ganze Leben im Lande, nach den Gesetzen, zu organisieren und zu leiten.
Dazu bekommt sie ein Haushalt, vom Bundestag bewilligt.
Wenn sie so genannte Beauftragte braucht, um von diesen über spezielle Fragen aufgeklärt zu werden, um in Kontakt mit Bevölkerungsgruppen herzustellen, dann kann sie deren gewählte Vertreter kontaktieren.
An statt das Geld der Steuerzahler unkontrolliert aus dem Fenster zu werfen. Siehe Vorkomnisse im Verteidigungsministerium.

Die Regierung braucht keine Alibi-Beauftragte.
Das ist meine Meinung. Die ist genereller Natur, hat speziell mit dem Amt von Fabritius, oder ihm, nichts zu tun.
lauch
schrieb am 26.12.2018, 11:59 Uhr
Grundsätzlich fehlt das Grundsätzliche bei Fabritius!!

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