Als deusche Staatsbürgerin das Haus geschenkt zu bekommen möglich?

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Grigriulit
schrieb am 17.01.2019, 06:59 Uhr
Meine Mutter, deutsche Staatsangehörigkeit, hat von ihrer Mutter die in Rumänien gelebt hat und rumänische Staatsangehörigkeit hatte, nach ihrem ableben das Haus mit Grundstück geerbt.

Nun ist meine Mutter in einem Alter wo sie nicht mehr gern reist und würde gerne das Haus mit Grundstück in Rumänien auf mich, Ihrer Tochter, die deutsche Staatsangehörigkeit hat, gerne überschreiben.

Frage: geht das? Muss das vor Ort erfolgen oder kann man das auch in Deutschland beim Notar machen?
36er
schrieb am 17.01.2019, 08:10 Uhr
Zunächst mußt Du klären, ob die Mutter das Erbe bereits korrekt angetreten hat. Also die Frage beantworten: wer genau steht im Grundbuch als Eigentümer? Sollte die Mutter lediglich Erbin sein, das Erbe jedoch noch nicht aus ihren Namen übertragen haben, muß dieser Schritt zuallererst vollzogen werden. Danach kann die Mutter Dir das Haus übertragen, Dir als deutsche Staatsbürgerin. Kläre diese ersten Fragen, danach ergeben sich weitere, bezogen auf eine möglichst einfache und kostengünstige Vorgehensweise.
Grigriulit
schrieb am 17.01.2019, 20:20 Uhr
Meine Mama steht im Grundbuch, ist alles bereits gemacht worden wo meine Oma gestorben ist.
36er
schrieb am 18.01.2019, 08:04 Uhr
Das ist schon recht gut. Dann suche Dir einen Notar in Siebenbürgen ( vorzugsweise in der Stadt der Immobilie ) und stimme mit ihm den Text für eine Vollmacht exakt ab. Diese Vollmacht kann Deine Mutter dann bei einem deutschen Notar unterzeichnen und wahrscheinlich mit einer Appostille versehen lassen. Der rumänische Notar besorgt einen aktuellen Grundbuchauszug, Du besorgst vom lokalen Bürgermeisteramt die Bescheinigung, die belegt, dass die Grundsteuern entrichtet wurden. Danach trittst Du das Erbe in Siebenbürgen an. Glückwunsch!
Bernd1946
schrieb am 18.01.2019, 12:10 Uhr
Nicht vergessen: diese Vollmacht vom deutschen Notar, UNBEDINGT mit Apostille (anderenfalls gelten solche Dokumente bzgl. Vermögensangelegenheiten in Rumänien nicht) übersetzen lassen von einem beeidigten Übersetzer, und diese Übersetzung ebenfalls mit einer Apostille versehen lassen, diesmal für den Übersetzer.

Dann erst nach Rumänien schicken, per Einschreibebrief, an den betr. Notar- oder die betr. Vertrauensperson.

Damit Alles seine Ordnung hat, unbedingt auch im Grundbuch eintragen lassen, in Rumänien. Und dies am besten überprüfen/ sich einen Grundbuchauszug schicken lassen.

Beglaubigte Übersetzungen kann ich Dir gerne machen:

Bernd Müller , VbDÜ
Beeidigter Übersetzer für die rumänische Sprache seit 1999
Übersetzungen & Dolmetschen Deutsch / Rumänisch
Übersetzungen : Urkunden jeder Art & Recht, etc.
80805 München, Fröttmaninger Str. 20 B
Tel.: 089/ 310 6043
Mobil: 0179/ 201 0043
E-Mail: b.d-mueller@t-online.de

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