Entschädigung für Kinder Russlandsdeportierten

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D.Metsch
schrieb am 25.11.2020, 19:40 Uhr
Wer kann mir schreiben, woher ich das Formular für die
Antragsstellung erhalten kann.
Mit freundlichen Grüßen Dieter Metsch
Peter Otto Wolff
schrieb am 26.11.2020, 09:50 Uhr (am 26.11.2020, 10:06 Uhr geändert).
Hallo, schauen Sie sich im Forum "Soziale und rechtliche Integration ..." um. Erschrecken Sie nicht! Es gibt viele Fragen, noch mehr Antworten, auch kontrovers.

Formulare finden Sie auf www.fabritius.de

Gruß, POW
D.Metsch
schrieb am 26.11.2020, 19:46 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
ssy
schrieb am 17.03.2021, 15:24 Uhr
Grüß Gott

Meine Schwiegermutter wurde am 14 Jan. 1945 nach Russland deportiert.
Der Entschädigungsantrag wurde nach dem Gesetz 221/2009 abgelehnt! Laut dem Gesetz sollte Sie deportiert ab 6.März 1945, nicht am 14.Jan 1945 !
Gibt es eine Lösung?

Gruß ssy
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 17.03.2021, 19:40 Uhr
Hallo,
lesen Sie mal die Verfahrenshinweise auf der Seite von RA Dr. Bernd Fabritius www.fabritius.de
Dort erfahren Sie, nach welchem Gesetz Ihre Schwiegermutter antragsberechtigt ist. Dann müssen nur noch die richtigen Vordrucke ausgefüllt werden...
Viel Erfolg!
ssy
schrieb am 18.03.2021, 12:13 Uhr
Hallo,

Die Kanzlei DR Fabritius hat 2x den Prozess verlorenes. Das hat Geld gekostet für 0 Ergebnis!

Trotzdem danke für Hilfeversuch!


Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 18.03.2021, 13:42 Uhr
Hallo ssy,
Sie sollten sich trotzdem die Mühe machen und lesen, was auf der Seite steht:

"Das Gesetz 221/2009 ermöglichte bis zum 14.6.2012 die Beantragung einer Einmal-Entschädigung, wurde aber durch Entscheidung des rumänischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und ist nicht mehr in Kraft. Das neue Gesetz hat mit diesen neuen Verfahren nichts zu tun und ist (bei anderen Behörden) separat einzuleiten. Eine Verbindung zu den alten Verfahren nach Gesetz 221/09 besteht nicht.

Nach Dekret 118/1990 wird für Verfolgungsmaßnahmen im Zeitraum nach August 1944 an Betroffene eine monatliche Entschädigungszahlung von 700 RON (etwa 145 Euro) pro Jahr der Verfolgungsmaßnahme (bei 5 Jahren Russlandaufenthalt also ca. 725 Euro) an den Betroffenen als Entschädigung gezahlt. Usw."

Wenn also seinerzeit ein Antrag gemäß Gesetz 221/2009 nichts gebracht hat, ist inzwischen ein erfolgsversprechender Antrag nach Dekret 118/1990 möglich.
Informieren kostet nichts.
Grüße
ssy
schrieb am 19.03.2021, 18:23 Uhr
Hallo

Korrekt.Selbe Denkweise! Ich frage mich, ob Fabritius&Co hat es nicht gewusst?
118/1990 Habe ich schon Gedanke gemacht.Aber das heißt dass meine Frau (Schwiegermutter tot)neuen Antrag stellen soll für das Entschädigungsgeld? nach"Legea 130/2020"? Ist noch möglich?

Danke für Ihre Geduld
Gruß
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 19.03.2021, 18:41 Uhr
Hallo ssy,
ich muss davon ausgehen, dass der Antrag für Ihre Schwiegermutter durch die Kanzlei Fabritius gestellt wurde, bevor das rumänische Verfassungsgericht das Gesetz als verfassungswidrig erklärt hat. Also konnte bei Antragstellung niemand wissen, wie das Ganze ausgeht. Ich spekuliere, weiß es also nicht, aber wenn Sie fragen, antworte ich gerne.

Zum jetzigen Antrag der Tochter der Betroffenen kann ich nur noch einmal mitteilen, dass eine Antragstellung möglich ist. Die Seite von RA Fabritius ist aktuell, deshalb können Sie dort auch erfahren, wie vorgegangen werden kann.
Grüße
ssy
schrieb am 22.03.2021, 11:14 Uhr
Halo
Comunicare Trib.Bucuresti......din data de 20 Ianuarie 2012!

Versuchen nur wir letzte mal!
Danke
Alex_aus_d._Schwarzwald
schrieb am 28.08.2021, 16:37 Uhr (am 28.08.2021, 17:06 Uhr geändert).
Hallo liebe Mitstreiter,

ich kam gerade aus d. Kronstadt, wo ich meine Unterlagen, als Begünstigter des Gesetzes 130/2020 abgab.
Da erfuhr ich, dass am 4. Juni 2021 Parlamentul Romaniei ein neues Gesetz verabschiedete, Legea 154 /2021, wo unter d. Art II Folgenden entschieden wurden:

"Articolul II
(1) Prin derogare de la prevederile art. 5 din Ordonanța Guvernului nr. 105/1999 privind acordarea unor drepturi persoanelor persecutate de către regimurile instaurate în România cu începere de la 6 septembrie 1940 până la 6 martie 1945 din motive etnice, republicată, cu modificările și completările aduse prin prezenta lege, drepturile stabilite potrivit art. 3^1 din Ordonanța Guvernului nr. 105/1999, republicată, cu modificările și completările aduse prin prezenta lege, se acordă și se plătesc începând cu data de 1 ianuarie 2022".
Somit haben unsere Erwartungen ... abzuwarten.

Beste Grüße aus d. Schwarzwald

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