Entschädigungsleistung

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Günti
schrieb am 15.12.2020, 15:41 Uhr
Für Kinder die nach der Rückkehr der Eltern von der Zwangsarbeit in Russland geboren wurden besteht ein Anspruch auf 50% des Anspruchs eines Elternteil.
Hat jedes Kind den Anspruch auf 50%?
In dem Fall hätten falls es 5 Kinder Sind die 5 Kinder eine Anspruchshöhe von 5 x 50% = 250%?
Michael5
schrieb am 15.12.2020, 16:24 Uhr
Ja, jedes Kind hat Anspruch. Es ist ziemlich deutlich von Dr. Fabritius erläutert worden.
Michael5
schrieb am 15.12.2020, 16:45 Uhr
Noch eine Präzisierung dazu: jedes Kind muss einen eigenen Antrag stellen. Es erhält also nur 50%. Es ist aber auch logisch: welches Kind sollte benachteiligt werden ? Das Zweitgeborene ? Das Blonde ? Die Mädchen ?
Und Familien mit mehreren Kindern hatten darunter noch mehr zu leiden, mehrere Kinder waren traumatisiert, im Unterschied zu Familien mit nur einem Kind.
Also ist es absolut gerechtfertigt, dass alle Kinder des Verstorbenen (Deportierten) Leistungen erhalten.
Günti
schrieb am 15.12.2020, 16:52 Uhr
Danke für die schnelle Antwort Michael.
Genauso hatte ich das auch gesehen, aber nachdem mich von einem Bekannten angesprochen wurde, wo steht es für jedes Kind 50%.
Konnte ich es ihm nicht eindeutig in der Erklärung von RA Fabritius zeigen.
Es heißt für alle Kinder aber es könnte für alle nur die 50% aufgeteilt sein.
Bei ihm waren beide Elternteile, so will er, dass sein Bruder beim Vater (der länger deportiert war und er bei der Mutter den Antrag stellen.
Kannst du mir das bitte rausuchen wo das eindeutig steht?
Vielen Dank vorab.
Michael5
schrieb am 15.12.2020, 17:00 Uhr
Das geht nicht. Es wird nur eine Entschädigungsleistung gezahlt, und zwar die höhere. Also kann jedes Kind beantragen, es wird aber nur die höhere Leistung bezahlt.
Günti
schrieb am 15.12.2020, 17:17 Uhr
also das geht nicht ?, dass er bei der Mutter und sein Gruder beim Vater, jeweils nicht gleichzeitig einer bei beiden Eltern.
Ich hatte ihzm geraten nicht Geld zu verschenken da der Vater länger deportiert war und er bei ihm auch natürlich (etwas) mehr bekommen würde.
Seine Angst ist, es werden beim Vater die 50% augeteilt auf alle Kinder.
Michael5
schrieb am 15.12.2020, 17:46 Uhr
Da jedes Kind berechtigt ist, sollte man nur für die höhere Leistung beantragen ( in deinem Fall der Vater ). Voraussetzung natürlich, man hat alle Dokumente.
Du findest all diese Erklärungen auf www.fabritius.de unter dem Punkt "Auch Kinder berechtigt". Dort findest du auch viele weitere Antworten auf deine Fragen. Also jedes Kind kann für die höhere Leistung beantragen (Vater). Sachverhalte werden nicht summiert. (man kann also nicht 2 Leistungen - für Vater und Mutter beantragen, bzw. es wird nur eine anerkannt ) und auch jedes Kind muss seien Antrag selber stellen.
Günti
schrieb am 15.12.2020, 21:01 Uhr
Danke Michael, ich schaue mir das von www.fabritius.de unter dem Punkt "Auch Kinder berechtigt" nochmal genau an....
rosicos
schrieb am 16.12.2020, 10:19 Uhr
Hallo Günti,

Ja das ist richtig.

LG
Rosicos

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